Laufzeit und Kündigung des Vertrages. Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 1 Monat. Er verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit um jeweils 1 Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Kalendermonats gekündigt wird. Im Falle eines Wohnsitzwechsels ist der Kunde zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigt. Das gleiche gilt, sofern ein an der vertragsgegenständlichen Verbrauchsstelle vom Kunden betriebenes Geschäft an einen anderen Ort verlegt wird. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Die Kündigung ist unwirksam, wenn die SWL dem Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform eine Fortsetzung des Liefervertrages an seinem neuen Wohn- bzw. Geschäftssitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Verbrauchstelle möglich ist. Zu diesem Zwecke hat der Kunde in seiner außerordentlichen Kündigung seine zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeichnung seiner zukünftigen Verbrauchstelle verwendete Identifikationsnummer mitzuteilen. Ich ermächtige die SWL, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der SWL auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Das SEPA-Lastschrift-Mandat kann jederzeit in Textform widerrufen werden. Kontoinhaber IBAN BIC Kreditinstitut Adresse des Kontoinhabers: Straße, Hausnummer PLZ Ort Wird kein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt, haben Zahlungen durch Überweisung zu erfolgen. Stromliefervertrag für Privatkunden 11/21 | AGB 07/21 Die SWL führt in begründeten und rechtlich zulässigen Fällen zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung von Vertragsverhältnissen Bonitätsprüfungen durch. Falls dies erforderlich ist, xxxx die SWL mithilfe der Angaben aus dem Antrag des Kunden auch eine Auskunft bei einer Wirtschaftsauskunftei ein, namentlich bei der CRIF GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxx (im Folgenden „CRIF“). Voraussetzung ist, dass die SWL ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft glaubhaft darlegen kann. In der Folge erhält die SWL die in der Datenbank der CRIF zur Person des Kunden gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf der Basis mathematisch-statis- tischer Verfahren ermittelt werden. In diese Wahrscheinlichkeitswerte fließen unter anderem, aber nicht ausschließlich, Anschriftendaten ein. Bei Vorliegen einer negativen Bonitätsauskunft, ist die SWL berechtigt, den Vertragsabschluss über die Energielieferung abzulehnen. Der Kunde kann Auskunft bei der CRIF über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Die Adresse der CRIF lautet: CRIF GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxx.
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Samples: Stromliefervertrag
Laufzeit und Kündigung des Vertrages. Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 1 Monat12 Monaten. Er verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit um jeweils 1 Monat, wenn Wird er nicht mit unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Ende des Kalendermonats der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbe- stimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von 1 Monat gekündigt wirdwerden. Im Falle eines Wohnsitzwechsels ist der Kunde zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigt. Das gleiche gilt, sofern ein an der vertragsgegenständlichen Verbrauchsstelle vom Kunden betriebenes Geschäft an einen anderen Ort verlegt wird. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Die Kündigung ist unwirksam, wenn die SWL dem Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform eine Fortsetzung des Liefervertrages an seinem neuen Wohn- bzw. Geschäftssitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Verbrauchstelle möglich ist. Zu diesem Zwecke hat der Kunde in seiner außerordentlichen Kündigung seine zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeichnung seiner zukünftigen Verbrauchstelle verwendete Identifikationsnummer mitzuteilen. Ich ermächtige die SWL, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der SWL auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Das SEPA-Lastschrift-Mandat kann jederzeit in Textform widerrufen werden. Kontoinhaber IBAN BIC Kreditinstitut Adresse des Kontoinhabers: Straße, Hausnummer PLZ Ort Wird kein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt, haben Zahlungen durch Überweisung zu erfolgen. Stromliefervertrag für Privatkunden 11/21 | AGB 07/21 Die SWL führt in begründeten und rechtlich zulässigen Fällen zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung von Vertragsverhältnissen Bonitätsprüfungen durch. Falls dies erforderlich ist, xxxx die SWL mithilfe der Angaben aus dem Antrag des Kunden auch eine Auskunft bei einer Wirtschaftsauskunftei ein, namentlich bei der CRIF GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxx (im Folgenden „CRIF“). Voraussetzung ist, dass die SWL ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft glaubhaft darlegen kann. In der Folge erhält die SWL die in der Datenbank der CRIF zur Person des Kunden gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf der Basis mathematisch-statis- tischer Verfahren ermittelt werden. In diese Wahrscheinlichkeitswerte fließen unter anderem, aber nicht ausschließlich, Anschriftendaten ein. Bei Vorliegen einer negativen Bonitätsauskunft, ist die SWL berechtigt, den Vertragsabschluss über die Energielieferung abzulehnen. Der Kunde kann Auskunft bei der CRIF über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Die Adresse der CRIF lautet: CRIF GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxx.
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Samples: Eichsfeldstrom Contract
Laufzeit und Kündigung des Vertrages. Der 13.1. Die Mindestvertragslaufzeit für die Produkte und Produktmodule beträgt, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird (z. B. durch produktspezifische Geschäftsbedingungen), 3 Monate. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt der Freischaltung des Dienstes.
13.2. Jede der Vertragsparteien ist berechtigt, den Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 1 Monat. Er verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit um jeweils 1 Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 1 Monat einem Monat, frühestens zum Ende Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich automatisch jeweils um eine weitere Mindestvertragslaufzeit.
13.3. Bei Zubuchung weiterer Produkt-Module zu einem bestehenden Vertrag beginnt, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen (z.B. in produktspezifischen Geschäftsbedingungen) getroffen werden, zum vereinbarten Zeitpunkt der Freischaltung des Kalendermonats gekündigt wirdDienstes eine neue Vertragsspezifische Mindestlaufzeit. Die Mindestvertragslaufzeit gilt für den Gesamtvertrag (Teilnehmernetzanschluss einschließlich sämtlicher gebuchter Produkt- Module).
13.4. Wird der Vertrag trotz bestehender Vertragsbindung in beiderseitigem Einvernehmen vor Vertragsende aufgelöst, kann Kommunikationslösung Xxxxxxx Xxxxxxxxxx / Projekt 57 - Wireless Networks vom Kunden einen Aufwendungsersatz für die Stornierung gemäß der dem Produkt dazugehörigen und jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder nach einer Preisänderung gültigen Preisliste verlangen. Verhindert der Kunde trotz Antrags- oder Vertragsbindung schuldhaft und dauerhaft die Durchführung des Vertrages, insbesondere die vollständige Einrichtung und Herstellung des vertragsgegenständlichen Telekommunikationsanschlusses durch sein schuldhaftes, pflichtwidriges Handeln oder Unterlassen, kann Kommunikationslösung Xxxxxxx Xxxxxxxxxx / Projekt 57 - Wireless Networks den Auftrag/Vertrag des Kunden fristlos kündigen. In diesem Fall kann Kommunikationslösung Xxxxxxx Xxxxxxxxxx / Projekt 57 - Wireless Networks vom Kunden einen Aufwendungsersatz für die Stornierung gem. der dem Produkt zugehörigen und jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder nach einer Preisänderung gültigen Preisliste verlangen. Der Kunde hat hierbei das Recht, den Nachweis zu erbringen, dass überhaupt kein oder nur ein geringerer Aufwand bei Kommunikationslösung Xxxxxxx Xxxxxxxxxx / Projekt 57 - Wireless Networks eingetreten ist.
13.5. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
13.6. Im Falle übrigen bleibt das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Für Kommunikationslösung Xxxxxxx Xxxxxxxxxx / Projekt 57 - Wireless Networks liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn - der Kunde seine Zahlung einstellt oder zahlungsunfähig ist, - die Kreditauskunft negativ ausfällt, - der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines Wohnsitzwechsels nicht unerheblichen Betrages der geschuldeten Entgelte oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der den durchschnittlich geschuldeten Entgelten für zwei Monate entspricht, in Verzug kommt, - die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt ist, - der Kunde sonst schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, - sonst wichtige Gründe bestehen. 13.7. Kündigt Kommunikationslösung Xxxxxxx Xxxxxxxxxx / Projekt 57 - Wireless Networks das Vertragsverhältnis mit dem Kunden aus wichtigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, so hat Kommunikationslösung Xxxxxxx Xxxxxxxxxx / Projekt 57 - Wireless Networks Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe der monatlichen Grundgebühr oder des monatlichen Mindestentgeltes bei Tarifen ohne Grundgebühr, die vom Zeitpunkt des Wirksamwerden der außerordentlichen Kündigung bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin von dem Kunden zu zahlen gewesen wären; dem Kunden ist der Nachweis erlaubt, dass Kommunikationslösung Xxxxxxx Xxxxxxxxxx / Projekt 57 - Wireless Networks ein Schaden nicht entstanden ist oder dieser geringer als die Pauschale ist.
13.8. Sind zum Zeitpunkt der Kündigung Daten des Kunden auf dem ihm zur Verfügung gestellten Speicherplatz gespeichert, ist der Kunde zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigt. Das gleiche giltverpflichtet, sofern ein an der vertragsgegenständlichen Verbrauchsstelle vom Kunden betriebenes Geschäft an einen anderen Ort verlegt wird. Die Kündigung kann mit Wirkung diese spätestens zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Die Kündigung ist unwirksam, wenn die SWL dem Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt Wirksamwerden der Kündigung in Textform eine Fortsetzung des Liefervertrages an seinem neuen Wohn- bzw. Geschäftssitz durch Download zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Verbrauchstelle möglich ist. Zu diesem Zwecke hat der Kunde in seiner außerordentlichen Kündigung seine zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeichnung seiner zukünftigen Verbrauchstelle verwendete Identifikationsnummer mitzuteilen. Ich ermächtige die SWL, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der SWL auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Das SEPA-Lastschrift-Mandat kann jederzeit in Textform widerrufen werden. Kontoinhaber IBAN BIC Kreditinstitut Adresse des Kontoinhabers: Straße, Hausnummer PLZ Ort Wird kein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt, haben Zahlungen durch Überweisung zu erfolgen. Stromliefervertrag für Privatkunden 11/21 | AGB 07/21 Die SWL führt in begründeten und rechtlich zulässigen Fällen zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung von Vertragsverhältnissen Bonitätsprüfungen durch. Falls dies erforderlich ist, xxxx die SWL mithilfe der Angaben aus dem Antrag des Kunden auch eine Auskunft bei einer Wirtschaftsauskunftei ein, namentlich bei der CRIF GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxx (im Folgenden „CRIF“). Voraussetzung ist, dass die SWL ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft glaubhaft darlegen kann. In der Folge erhält die SWL die in der Datenbank der CRIF zur Person des Kunden gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf der Basis mathematisch-statis- tischer Verfahren ermittelt werden. In diese Wahrscheinlichkeitswerte fließen unter anderem, aber nicht ausschließlich, Anschriftendaten ein. Bei Vorliegen einer negativen Bonitätsauskunft, ist die SWL berechtigt, den Vertragsabschluss über die Energielieferung abzulehnen. Der Kunde kann Auskunft bei der CRIF über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Die Adresse der CRIF lautet: CRIF GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxxsichern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienstleistungen
Laufzeit und Kündigung des Vertrages. 3.1.1 Der Rohstoffbrief hat eine Laufzeit von zwölf Monaten. Während der Laufzeit ist eine Kündigung nicht möglich. Das Abonnement wird automatisch verlängert sofern der Kunde nicht drei Monate vor Ablauf per Post oder Fax kündigt.
3.1.2 Die Laufzeit des Vertrages beginnt an dem im Vertrag aufgeführten Zeitpunkt, mangels eines solchen im Zeitpunkt des Lieferungsbeginns durch KS Agrar.
3.1.3 Soweit die Aufnahme oder Verarbeitung von Informationen in den KS Agrar Rohstoffbrief von Verträgen abhängt, die KS Agrar mit Dritten (insbesondere mit Nachrichtenagenturen etc..) geschlossen hat, und diese Drittverträge, gleich aus welchem Grunde, gekündigt oder dauerhaft im Ganzen oder zum Teil nicht erfüllt werden, ist KS Agrar berechtigt, die Informationen insoweit aus dem KS Agrar Rohstoffbrief herauszunehmen. Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 1 Monat. Er verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit um jeweils 1 Monatbesteht in diesem Fall fort, wenn er nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Kalendermonats gekündigt wird. Im Falle eines Wohnsitzwechsels ist der Kunde zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigt. Das gleiche gilt, sofern ein an der vertragsgegenständlichen Verbrauchsstelle vom Kunden betriebenes Geschäft an einen anderen Ort verlegt wird. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Die Kündigung ist unwirksam, wenn die SWL ohne dass dem Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt ein Kündigungsrecht aus diesem Grund zusteht. KS Agrar wird die herausgenommenen Informationen durch andere Informationen ersetzen. Sollte jedoch die Herausnahme der Informationen aus dem KS Agrar Rohstoffbrief für den Kunden unzumutbar sein, so steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem KS Agrar die Informationen aus dem KS Agrar Rohstoffbrief herausnimmt; jegliche weitergehenden Ansprüche gegen KS Agrar sind ausgeschlossen.
3.1.4 Jede Kündigung in Textform eine Fortsetzung des Liefervertrages an seinem neuen Wohn- bzw. Geschäftssitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Verbrauchstelle möglich ist. Zu diesem Zwecke hat der Kunde in seiner außerordentlichen Kündigung seine zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeichnung seiner zukünftigen Verbrauchstelle verwendete Identifikationsnummer mitzuteilen. Ich ermächtige die SWL, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der SWL auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Das SEPA-Lastschrift-Mandat kann jederzeit in Textform widerrufen werden. Kontoinhaber IBAN BIC Kreditinstitut Adresse des Kontoinhabers: Straße, Hausnummer PLZ Ort Wird kein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt, haben Zahlungen durch Überweisung schriftlich zu erfolgen. Stromliefervertrag für Privatkunden 11/21 | AGB 07/21 Die SWL führt Schriftform ist Wirksamkeitsvoraussetzung.
3.1.5 Das Probeabonnement erstreckt sich über vier Ausgaben. Das Probeabo geht nach Ablauf nicht automatisch in begründeten und rechtlich zulässigen Fällen zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung von Vertragsverhältnissen Bonitätsprüfungen durchein reguläres Premium-Abo über. Falls dies erforderlich ist, xxxx die SWL mithilfe der Angaben aus dem Antrag des Kunden auch eine Auskunft bei einer Wirtschaftsauskunftei ein, namentlich bei der CRIF GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxx (im Folgenden „CRIF“). Voraussetzung ist, dass die SWL ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft glaubhaft darlegen kann. In der Folge erhält die SWL die in der Datenbank der CRIF zur Person des Kunden gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf der Basis mathematisch-statis- tischer Verfahren ermittelt werden. In diese Wahrscheinlichkeitswerte fließen unter anderem, aber nicht ausschließlich, Anschriftendaten ein. Bei Vorliegen einer negativen Bonitätsauskunft, ist die SWL berechtigt, den Vertragsabschluss über die Energielieferung abzulehnen. Der Kunde kann Auskunft bei der CRIF über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Die Adresse der CRIF lautet: CRIF GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 000, 00000 XxxxxxxDas Probeabonnement wird pro Interessent nur einmal vergeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Laufzeit und Kündigung des Vertrages. Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 1 Monat12 Monaten. Er verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit um jeweils 1 Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Kalendermonats der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Im Falle eines Wohnsitzwechsels ist der Kunde zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigt. Das gleiche gilt, sofern ein an der vertragsgegenständlichen Verbrauchsstelle vom Kunden betriebenes Geschäft an einen anderen Ort verlegt wird. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Die Kündigung ist unwirksam, wenn die SWL dem Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform eine Fortsetzung des Liefervertrages an seinem neuen Wohn- bzw. Geschäftssitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Verbrauchstelle möglich ist. Zu diesem Zwecke hat der Kunde in seiner außerordentlichen Kündigung seine zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeichnung seiner zukünftigen Verbrauchstelle verwendete Identifikationsnummer mitzuteilen. Ich ermächtige die SWL, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der SWL auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Das SEPA-Lastschrift-Mandat kann jederzeit in Textform widerrufen werden. Kontoinhaber IBAN BIC Kreditinstitut Adresse des Kontoinhabers: Straße, Hausnummer PLZ Ort Wird kein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt, haben Zahlungen durch Überweisung zu erfolgen. Stromliefervertrag für Privatkunden XXXXXXXXXxxxxx.xxxx 11/21 | AGB 07/21 Die SWL führt in begründeten und rechtlich zulässigen Fällen zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung von Vertragsverhältnissen Bonitätsprüfungen durch. Falls dies erforderlich ist, xxxx die SWL mithilfe der Angaben aus dem Antrag des Kunden auch eine Auskunft bei einer Wirtschaftsauskunftei ein, namentlich bei der CRIF GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxx (im Folgenden „CRIF“). Voraussetzung ist, dass die SWL ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft glaubhaft darlegen kann. In der Folge erhält die SWL die in der Datenbank der CRIF zur Person des Kunden gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf der Basis mathematisch-statis- tischer Verfahren ermittelt werden. In diese Wahrscheinlichkeitswerte fließen unter anderem, aber nicht ausschließlich, Anschriftendaten ein. Bei Vorliegen einer negativen Bonitätsauskunft, ist die SWL berechtigt, den Vertragsabschluss über die Energielieferung abzulehnen. Der Kunde kann Auskunft bei der CRIF über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Die Adresse der CRIF lautet: CRIF GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxx.
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Samples: eichsfeldstrom.plus Contract