Laufzeit und Kündigung des Vertrages. 7.1. Sofern in der ZV CLV+ keine abweichende Regelung getroffen wird, beträgt die Mindestvertragslaufzeit für das Produkt CLV+ 36 Monate ab Unterzeichnung. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um ein Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird. 7.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein Recht von Concardis zur fristlosen außerordentlichen Kündigung besteht insbesondere dann, wenn (a) bei dem Vertragspartner eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenssituation eintritt, oder (b) Concardis die Fortführung der nach diesem Vertrag geschuldeten Tätigkeiten ohne eine behördliche Erlaubnis unzulässig oder von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersagt wird, oder (c) der „Vertrag zur Teilnahme am Concardis Netzbetrieb“ zur Nutzung des Concardis Netzbetriebes gekündigt wurde, oder (d) die monatliche Summe der Totalausfälle (vgl. Anlage 1) in zwei aufeinander folgenden Kalendermonaten (Bemessungsmonate) jeweils mindestens 115% des Monatsdurchschnitts der Totalausfälle im Referenzzeitraum (siehe unten) beträgt, oder (e) die monatliche Summe der Totalausfälle (vgl. Anlage 1) in einem Kalendermonat (Bemessungsmonat) mindestens 200% des Monatsdurchschnitts der Totalausfälle im Referenzzeitraum (siehe unten) beträgt, oder Bedingungen der Concardis GmbH für die Nutzung des Concardis Lastschriftverfahrens Plus (CLV+) (f) die monatliche Primärausfallquote (vgl. Anlage 1) in zwei aufeinander folgenden Kalendermonaten (Bemessungsmonate) jeweils mindestens 130% der monatsdurchschnittlichen Primärausfallquote im Referenzzeitraum (siehe unten) beträgt, oder (g) die Anzahl der Rücklastschriften so signifikant ansteigt, dass Concardis redlicher Weise davon ausgehen darf, dass die nach den Grundgeschäften von dem Vertragspartner geschuldeten Leistungen zu einem erheblichen Teil mangelhaft sind oder dass der Vertragspartner ihre nach diesem Vertrag geschuldeten Pflichten nicht erfüllt. Referenzzeitraum im Sinne von (d), (e) und (f) sind die drei Kalendermonate, die dem/den Bemessungsmonat/en vorausgegangen sind.
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Laufzeit und Kündigung des Vertrages. 7.1. Sofern (1) Die feste Vertragslaufzeit ist in der ZV CLV+ keine abweichende Regelung getroffen wird, beträgt die Mindestvertragslaufzeit für das Produkt CLV+ 36 Monate ab Unterzeichnungdem Vertrag über den Ankauf von Forderungen aus Rücklastschriften aus dem Online-Lastschriftverfahren (OLV®) mit Abwicklung über easy accounting („easySafe“) geregelt. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit dieser Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um ein Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
7.2. (2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein Recht von Concardis PAYONE zur fristlosen außerordentlichen Kündigung besteht insbesondere dann, wenn
(a) a. bei dem Vertragspartner Unternehmen eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenssituation eintritt, oder
(b) Concardis b. PAYONE die Fortführung der nach diesem Vertrag geschuldeten Tätigkeiten ohne eine behördliche Erlaubnis unzulässig oder von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersagt wird, oder
(c) c. der „Vertrag zur Teilnahme am Concardis NetzbetriebPAYONE POS-Service“ zur Nutzung des Concardis PAYONE Netzbetriebes gekündigt wurde, oder
(d) d. die monatliche Summe der Totalausfälle (vgl. Anlage 1) in zwei aufeinander folgenden Kalendermonaten (Bemessungsmonate) jeweils mindestens 115% des Monatsdurchschnitts der Totalausfälle im Referenzzeitraum (siehe unten) beträgt, oder
(e) e. die monatliche Summe der Totalausfälle (vgl. Anlage 1) in einem Kalendermonat (Bemessungsmonat) mindestens 200% des Monatsdurchschnitts der Totalausfälle im Referenzzeitraum (siehe unten) beträgt, oder Bedingungen der Concardis GmbH für die Nutzung des Concardis Lastschriftverfahrens Plus (CLV+)oder
(f) f. die monatliche Primärausfallquote (vgl. Anlage 1) in zwei aufeinander folgenden Kalendermonaten (Bemessungsmonate) jeweils mindestens 130% der xxx.xxxxxx.xxx monatsdurchschnittlichen Primärausfallquote im Referenzzeitraum (siehe unten) beträgt, oder
(g) g. die Anzahl der Rücklastschriften so signifikant ansteigt, dass Concardis PAYONE redlicher Weise davon ausgehen darf, dass die nach den Grundgeschäften von dem Vertragspartner Unternehmen geschuldeten Leistungen zu einem erheblichen Teil mangelhaft sind oder dass der Vertragspartner das Unternehmen ihre nach diesem Vertrag geschuldeten Pflichten nicht erfüllt. Referenzzeitraum im Sinne von Bst. (d), (e) und (f) sind die drei Kalendermonate, die dem/den Bemessungsmonat/en vorausgegangen sind.
(3) Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
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Laufzeit und Kündigung des Vertrages. 7.1. Sofern (1) Die feste Vertragslaufzeit ist in der ZV CLV+ keine abweichende Regelung getroffen wird, beträgt die Mindestvertragslaufzeit für das Produkt CLV+ 36 Monate ab Unterzeichnungdem Vertrag über den Ankauf von Forderungen aus Rücklastschriften aus dem Online-Lastschriftverfahren (OLV®) mit Abwicklung über easy accounting („easySafe“) geregelt. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit dieser Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um ein Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
7.2. (2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein Recht von Concardis PAYONE zur fristlosen außerordentlichen Kündigung besteht insbesondere dann, wenn
(a) a. bei dem Vertragspartner Unternehmen eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenssituation eintritt, oder
(b) Concardis b. PAYONE die Fortführung der nach diesem Vertrag geschuldeten Tätigkeiten ohne eine behördliche Erlaubnis unzulässig oder von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersagt wird, oder
(c) c. der „Vertrag zur Teilnahme am Concardis NetzbetriebPAYONE POS-Service“ zur Nutzung des Concardis PAYONE Netzbetriebes gekündigt wurde, oderoder IPS_PAYONE_AGB-EASYSAFE_022020_DE
(d) d. die monatliche Summe der Totalausfälle (vgl. Anlage 1) in zwei aufeinander folgenden Kalendermonaten (Bemessungsmonate) jeweils mindestens 115% des Monatsdurchschnitts der Totalausfälle im Referenzzeitraum (siehe unten) beträgt, oder
(e) e. die monatliche Summe der Totalausfälle (vgl. Anlage 1) in einem Kalendermonat (Bemessungsmonat) mindestens 200% des Monatsdurchschnitts Monats-durchschnitts der Totalausfälle im Referenzzeitraum (siehe unten) beträgt, oder Bedingungen der Concardis GmbH für die Nutzung des Concardis Lastschriftverfahrens Plus (CLV+)oder
(f) f. die monatliche Primärausfallquote (vgl. Anlage 1) in zwei aufeinander folgenden Kalendermonaten (Bemessungsmonate) jeweils mindestens 130% der monatsdurchschnittlichen Primärausfallquote im Referenzzeitraum (siehe unten) beträgt, oder
(g) g. die Anzahl der Rücklastschriften so signifikant ansteigt, dass Concardis redlicher Weise PAYONE redlicherweise davon ausgehen darf, dass die nach den Grundgeschäften von dem Vertragspartner Unternehmen geschuldeten Leistungen zu einem erheblichen Teil mangelhaft sind oder dass der Vertragspartner das Unternehmen ihre nach diesem Vertrag geschuldeten Pflichten nicht erfüllt. .
h. Referenzzeitraum im Sinne von Bst. (db), (ec) und (fd) sind die drei Kalendermonate, die dem/den Bemessungsmonat/en vorausgegangen sind.
(3) Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
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Samples: Vertrag Über Den Ankauf Von Forderungen Aus Rücklastschriften
Laufzeit und Kündigung des Vertrages. 7.1. Sofern (1) Die feste Vertragslaufzeit ist in der ZV CLV+ keine abweichende Regelung getroffen wird, beträgt die Mindestvertragslaufzeit für das Produkt CLV+ 36 Monate ab Unterzeichnungdem Vertrag über den Ankauf von Forderungen aus Rücklastschriften aus dem Online-Lastschriftverfahren (OLV®) mit Abwicklung über easy accounting („easySafe“) geregelt. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit dieser Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um ein Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
7.2. (2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein Recht von Concardis PAYONE zur fristlosen außerordentlichen Kündigung besteht insbesondere dann, wenn
(a) a. bei dem Vertragspartner Unternehmen eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenssituation eintritt, oder
(b) Concardis b. PAYONE die Fortführung der nach diesem Vertrag geschuldeten Tätigkeiten ohne eine behördliche Erlaubnis unzulässig oder von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersagt wird, oder
(c) c. der „Vertrag zur Teilnahme am Concardis NetzbetriebPAYONE POS-Service“ zur Nutzung des Concardis PAYONE Netzbetriebes gekündigt wurde, oder
(d) d. die monatliche Summe der Totalausfälle (vgl. Anlage 1) in zwei aufeinander folgenden Kalendermonaten (Bemessungsmonate) jeweils mindestens 115% des Monatsdurchschnitts der Totalausfälle im Referenzzeitraum (siehe unten) beträgt, oder
(e) e. die monatliche Summe der Totalausfälle (vgl. Anlage 1) in einem Kalendermonat (Bemessungsmonat) mindestens 200% des Monatsdurchschnitts der Totalausfälle im Referenzzeitraum (siehe unten) beträgt, oder Bedingungen der Concardis GmbH für die Nutzung des Concardis Lastschriftverfahrens Plus (CLV+)oder
(f) f. die monatliche Primärausfallquote (vgl. Anlage 1) in zwei aufeinander folgenden Kalendermonaten (Bemessungsmonate) jeweils mindestens 130% der monatsdurchschnittlichen Primärausfallquote im Referenzzeitraum (siehe unten) beträgt, oder
(g) g. die Anzahl der Rücklastschriften so signifikant ansteigt, dass Concardis redlicher Weise PAYONE redlicherweise davon ausgehen darf, dass die nach den Grundgeschäften von dem Vertragspartner Unternehmen geschuldeten Leistungen zu einem erheblichen Teil mangelhaft sind oder dass der Vertragspartner das Unternehmen ihre nach diesem Vertrag geschuldeten Pflichten nicht erfüllt. Referenzzeitraum im Sinne von Bst. (d), (e) und (f) sind die drei Kalendermonate, die dem/den Bemessungsmonat/en vorausgegangen sind.
(3) Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
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Laufzeit und Kündigung des Vertrages. 7.14.2.1 Die Vertragslaufzeit entspricht der in der Servicever- einbarung vereinbarten Laufzeit. Sofern in der ZV CLV+ Servicever- einbarung keine abweichende Regelung getroffen wirdLaufzeit ausdrücklich vereinbart wurde, beträgt die Mindestvertragslaufzeit für das Produkt CLV+ 36 Monate ab Unterzeichnung. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit Laufzeit 60 Monate.
4.2.2 Der Vertrag verlängert sich der Vertrag über die vereinbarte Ver- tragslaufzeit hinaus um jeweils automatisch um ein Jahrweitere zwölf Monate, wenn er dieser nicht von mit einer der Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich zu den vor- gesehenen Ablauftermin gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
7.2. 4.2.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung und fristlosen Kündi- gung aus wichtigem Grund bleibt unberührtvorbehalten.
4.2.4 ConCardis kann, wenn der Vertragspartner seinen Ver- pflichtungen aus diesen Vertrag nicht mehr nachkommt, vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dies ist zum Beispiel regelmäßig dann gegeben, wenn der Vertragspartner mit seinen Zah- lungsverpflichtungen in Verzug gekommen ist, den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigt bzw. das Ter- minal vorzeitig zurücksendet oder sich nach Abschluss des Vertrages seine Vermögensverhältnisse so verschlechtert haben, dass ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren einge- leitet wurde. ConCardis ist in diesem Fall berechtigt, dem Vertragspartner einen pauschalen Schadensersatz in Höhe der nachfolgenden Aufstellung für jedes überlassene Termi- nal in Rechnung zu stellen: - Im ersten Vertragsjahr: 650,00 Euro - 2. – 4. Vertragsjahr: 450,00 Euro - Ab dem 5. Vertragsjahr: 300,00 Euro Sofern ein Terminal während einer laufenden Vertragsbe- ziehung aus jedweden Gründen getauscht wurde, ist dieses Terminal für die Bemessung des pauschalierten Schadens- ersatzes ab Überlassung an den Vertragspartner so zu be- handeln, als wäre es im ersten Vertragsjahr. Ein Recht von Concardis zur fristlosen außerordentlichen Kündigung solcher An- spruch auf pauschalen Schadensersatz besteht insbesondere dannnicht, wenn
(a) bei dem wenn der Vertragspartner eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenssituation eintrittdarlegt und beweist, oder
(b) Concardis die Fortführung der nach diesem Vertrag geschuldeten Tätigkeiten ohne eine behördliche Erlaubnis unzulässig oder dass ein Anspruch in dieser Höhe nicht entstanden ist. Unabhängig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersagt wirdGeltendmachung des pauschalen Schadensersatzanspru- ches ist ConCardis berechtigt, oderggf. unter Anrechnung der Schadenspauschale, den tatsächlich entstandenen oder weitergehenden Schaden geltend zu machen.
(c) 4.2.5 Der Vertragspartner und ConCardis sind zur außeror- dentlichen fristlosen Kündigung des Vertrages auch dann berechtigt, wenn sich die Anforderungen der „Vertrag zur Teilnahme am Concardis Netzbetrieb“ zur Nutzung Kreditwirt- schaft ändern oder andere Anforderungen und/oder öffent- lich-rechtliche Vorschriften zu einer zwingenden Umstellung des Concardis Netzbetriebes gekündigt wurde, oder
(d) die monatliche Summe der Totalausfälle (vgl. Anlage 1) in zwei aufeinander folgenden Kalendermonaten (Bemessungsmonate) jeweils mindestens 115% des Monatsdurchschnitts der Totalausfälle Bezahlsystems im Referenzzeitraum Laufe der Betriebszeit des Terminals führen (siehe untenZiff. 1 Abs. 4) beträgt, oderund eine Lösung zur Aufrechterhaltung des Bezahlsystems nicht möglich ist oder nicht angeboten wird.
(e) die monatliche Summe der Totalausfälle (vgl. Anlage 1) in einem Kalendermonat (Bemessungsmonat) mindestens 200% des Monatsdurchschnitts der Totalausfälle im Referenzzeitraum (siehe unten) beträgt, oder Bedingungen der Concardis GmbH für die Nutzung des Concardis Lastschriftverfahrens Plus (CLV+)
(f) die monatliche Primärausfallquote (vgl. Anlage 1) in zwei aufeinander folgenden Kalendermonaten (Bemessungsmonate) jeweils mindestens 130% der monatsdurchschnittlichen Primärausfallquote im Referenzzeitraum (siehe unten) beträgt, oder
(g) die Anzahl der Rücklastschriften so signifikant ansteigt, dass Concardis redlicher Weise davon ausgehen darf4.2.6 Für den Fall, dass die nach Deutsche Kreditwirtschaft den Grundgeschäften von dem bestehenden Vertrag über die Zulassung zu ihrem electronic- cash-System kündigt, hat XxxXxxxxx hinsichtlich der hiervon betroffenen Vertragspartner geschuldeten Leistungen zu einem erheblichen Teil mangelhaft sind oder dass das Recht zur außerordent- lichen Kündigung des Vertrages.
4.2.7 In den vorstehenden Fällen der Vertragspartner ihre nach diesem Vertrag geschuldeten Pflichten nicht erfülltZiff. Referenzzeitraum im Sinne von (d), (e) 4.2.5 und (f) sind Ziff. 4.2.6 findet die drei Kalendermonate, die dem/den Bemessungsmonat/en vorausgegangen sindin Ziff. 4.2.4 niedergelegte Schadenersatzregelung keine Anwendung.
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Samples: Pos Service Agreement