Leasingverhältnisse Musterklauseln

Leasingverhältnisse. Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitpunkt zu kontrollieren. IFRS 16 unterscheidet zwischen Leasingverträgen und Dienstleistungsverträgen, je nachdem, ob der Leasingnehmer das Recht hat, über die Nutzung des identifizierten Vermögenswerts zu verfügen. Wenn der Leasingnehmer das Recht hat, über die Nutzung zu verfügen, und ihm während der Laufzeit der gesamte wirtschaftliche Nutzen zufließt, wird von einer Beherrschung des Leasingnehmers ausgegangen. Leasingverträge werden im Zeitpunkt der Bereitstellung des Vermögenswerts als Nutzungsrecht aus Leasingverhältnissen bilanziert. Gleichzeitig erfolgt der Ansatz einer Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts der zu diesem Zeitpunkt noch nicht geleisteten Leasingzahlungen. Das Nutzungsrecht wird zu Beginn zu Anschaffungskosten bewertet und in der Folge über die Vertragslaufzeit linear abgeschrieben. Diese umfassen den Betrag, der sich aus der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit ergibt, alle anfänglich direkten Kosten abzüglich etwaiger Anreizzahlungen seitens des Leasinggebers sowie alle geschätzten Kosten, die bei Demontage, Beseitigung oder Rückbau in den in der Leasingvereinbarung verlangten Zustand des Leasinggegenstands entstehen werden. Die Leasingzahlungen werden mit jenem Zinssatz, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt, abgezinst. Lässt sich dieser nicht bestimmen, so wird der Grenzfremdkapitalzinssatz herangezogen. Der Grenzfremdkapitalzinssatz wird auf Basis des währungsspezifischen Mid-Swaps, adjustiert um den bonitätsabhängigen Credit Spread, ermittelt. Die Laufzeit des Swaps ist abhängig von der Leasinglaufzeit. Die Credit Spreads leiten sich aus nicht nachrangigen, unbesicherten Schuldscheindarlehen ab. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit fließen feste Leasingzahlungen abzüglich etwaiger Leasinganreizzahlungen, variable Zahlungen, die an einen Index oder Kurs gekoppelt sind, sowie Zahlungen für Restwertgarantien in die Bewertung mit ein. Des Weiteren wird der Ausübungspreis einer Kaufoption, sofern die Ausübung dieser als hinreichend sicher angesehen werden kann, sowie Strafzahlungen, wenn diese hinreichend sicher ausgeübt werden, in der Bewertung berücksichtigt. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen sind konzernweit in einer Vielzahl von Leasingverträgen enthalten. Das lokale Management ist für die Verwaltung ihrer Mietverträ...
Leasingverhältnisse. 19.1 In der Konzern-Bilanz erfasste Beträge Nutzungsrechte Summe €00.000 €55.018
Leasingverhältnisse. Der Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Der Konzern erfasst und bewertet alle Leasingverhältnisse (mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasing- verhältnissen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist) nach einem einzigen Modell. Er erfasst Verbindlichkeiten zur Leistung von Leasingzahlungen und Nutzungsrechte für das Recht auf Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts.
Leasingverhältnisse. 22.1 Der Konzern als Leasingnehmer Gesamt 31.12.18 31.12.18 Gesamt -592.794 -556.993 Gesamt 2018 2019
Leasingverhältnisse. Das geleaste Anlagevermögen wird unter den Abschnitten 11 und 12 gemeinsam mit den eigenen Anlagen dargestellt.
Leasingverhältnisse. GRAMMER hat verschiedene Vereinbarungen über Leasing- verhältnisse für Gebäude, technische Anlagen und Maschi- nen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und Kraftfahr- zeuge getroffen. Die Laufzeiten betragen zwischen drei und 25 Jahren. Die meisten Leasingvereinbarungen sehen keine Verlängerungs- oder Kaufoptionen vor, mit Ausnahme der Gebäude und wenigen Anlagen, für die solche Optionen bestehen. Bei den Gebäuden handelt es sich im Wesentlichen um übliche optionale Verlängerungsangebote, die nach Ablauf der Grundmietzeit entweder eine einseitige von GRAMMER ausübbare Verlängerungsoption oder eine Neuverhandlung zur Fortführung des Vertrages vorsehen. Für kurzfristige Leasingverhältnisse und geringwertige Leasingverhältnisse sind Aufwendungen in Höhe von 1.036 TEUR (Vj. 2.041 TEUR) bzw. 344 TEUR (Vj. 308 TEUR) im Geschäftsjahr 2020 in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Die im Konzern- anlagenspiegel unter Anhangangabe 11.1 bereits aufgeführten Nutzungsrechte, für die GRAMMER ein Nutzungsrecht gemäß IFRS 16 hat, setzen sich wie folgt zusammen: TEUR Grundstücke und Bauten 83.627 6.694 -3.652 -4.711 0 Technische Anlagen und Maschinen 6.283 451 -1.894 -126 -327 Betriebs- undGeschäftsausstattung 4.712 973 -340 -156 0 Kraftfahrzeuge 6.812 2.617 -668 -193 0 TEUR Grundstücke und Bauten 13.814 13.701 -1.744 -940 0 24.831 69.812 57.126 Technische Anlagen und Maschinen 4.342 1.262 -1.890 -78 -147 3.490 1.941 897 Betriebs- undGeschäftsausstattung 2.259 1.312 -281 -87 0 3.203 2.452 1.986 Kraftfahrzeuge 2.298 2.689 -506 -110 0 4.371 4.514 4.197 TEUR
Leasingverhältnisse. Nutzungsrechte werden mit dem Betrag bewertet, der der Leasingverbindlichkeit entspricht, angepasst um den Betrag aller vorausbezahlten oder abgegrenzten Leasingzahlungen im Zusammenhang mit diesem Leasing- verhältnis. Für die Bestimmung des angemessenen Grenzfremdkapitalzinssatzes sind wesentliche Ermessensentschei- dungen erforderlich, die bei der Berechnung des Vermögenswerts und der Verbindlichkeit verwendet und im Konzernabschluss erfasst werden. Zu den Buchwerten der Nutzungsrechte und der damit verbundenen Leasingverbindlichkeit siehe Anhan- gangabe 19.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.