Lehrlingsentschädigung. Die aktuellen Lehrlingsentschädigungen befinden sich in Anhang 5 zum Kollektivvertrag.
Lehrlingsentschädigung. § 49. (1) Dem Lehrling gebührt eine monatliche Lehrlingsentschä- digung.
Lehrlingsentschädigung. 1. Lehrjahr 10.936,24 (781,16 x 14)
Lehrlingsentschädigung. Ab 1.2.2018
Lehrlingsentschädigung. 1. Lehrjahr € 594,00
Lehrlingsentschädigung. Die beim Unternehmen beschäftigten Lehrlinge erhalten eine Lehrlingsentschädigung. Diese beträgt im 1. Xxxxxxxx € 558,25 im 2. Lehrjahr € 659,75 im 3. Lehrjahr € 852,60
Lehrlingsentschädigung. Siehe Anhang A3. Lohnschema
Lehrlingsentschädigung. 1. Xxxxxxxx 11.566,24 826,16
Lehrlingsentschädigung. Für männliche und weibliche Lehrlinge der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 6 des OÖ land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes 1991, ausgenommen die Ausbil- dungsgebiete Gartenbau, Forstwirtschaft, Forstgarten und Forstpflegewirtschaft und die land- wirtschaftliche Lagerhaltung: Die Anschlusslehre ermöglicht dem "Anschlusslehrling" nach einer bereits absolvierten Lehr- ausbildung eine zweite Ausbildung in einem anderen Fachgebiet zu absolvieren, zB. Lehrausbil- dung Landwirtschaft drei Jahre, Facharbeiterprüfung, im Anschluss ein Jahr Anschlusslehre als Forstarbeiter und Forstfacharbeiterprüfung, oder Lehre Hauswirtschaft drei Jahre, Facharbeiter- prüfung, Anschlusslehre ein Jahr Landwirtschaftslehre. Vorstehende Lehrlingsentschädigungen sind Bruttobeträge, von denen jeweils allfällige Sozial- versicherungsbeiträge einbehalten werden können. Sie gebühren allen Lehrlingen, gleichgültig ob sie in die Hausgemeinschaft aufgenommen sind oder nicht. Bei Gewährung der freien Station oder Teilen derselben, kann von den vorstehenden Sätzen der jeweils von der Finanzlandesdirektion festgesetzte Betrag (Gesamtbetrag € 196,20) oder Teilbe- träge abgezogen werden. Während des Besuches der Berufsschule wird die volle Lehrlingsentschädigung weiterbezahlt. Weiters trägt der Dienstgeber die gesamten Internatskosten während des Schulbesuches. Wird die Lehrabschlussprüfung vor der Beendigung des Lehrverhältnisses abgelegt, so gebührt bereits ab dem Zeitpunkt der bestandenen Prüfung der Facharbeiterlohn (Kategorie 2). Wird die Lehrabschlussprüfung erst nach Beendigung des Lehrverhältnisses abgelegt, so ge- bührt ab dem Ende der Lehrzeit der Lohn für eine angelernte Arbeitskraft (Kategorie 3) und ab dem Zeitpunkt der bestandenen Prüfung der Facharbeiterlohn (Kategorie 2). Bei integrativer Berufsausbildung wird die Lehrlingsentschädigung bei Verlängerung der Lehr- zeit aliquot verlängert. Ergeben sich Teile eines Monates, steht die höhere Lehrlingsentschädi- gung für das ganze Monat zu. Wird die Verlängerung erst während einer laufenden Lehre ver- einbart, bleibt es bei der erreichten Lehrlingsentschädigung. Hinsichtlich der Sonderzahlung(en) - UZ, WG - gilt als vereinbart: Fällt (fallen) während des Abgeltungszeitraumes (eine) Sonderzahlung(en) an, so gebührt sie in der Höhe einer Brutto-Lehrlingsentschädigung. Gebührt im Abgeltungszeitraum durch Ablegung der Facharbeiterprüfung laufend Lehrlingsent- schädigung und Facharbeiterlohn, oder durch spätere Ab...
Lehrlingsentschädigung. Die Lehrlingsentschädigung für den Lehrberuf Berufskraftfahrer beträgt im 1. Xxxxxxxx 593,71 Im 2. Lehrjahr 842,13 im 3. Lehrjahr 1.113,72 im 4. Lehrjahr (Doppellehre) 1.271,62