Lehrlingsentschädigung Musterklauseln

Lehrlingsentschädigung. Die aktuellen Lehrlingsentschädigungen befinden sich in Anhang 5 zum Kollektivvertrag.
Lehrlingsentschädigung. Dem Lehrling gebührt ein monatliches Lehr- lingseinkommen.
Lehrlingsentschädigung. Ab 1.2.2021
Lehrlingsentschädigung. 1. Lehrjahr 10.936,24 (781,16 x 14)
Lehrlingsentschädigung. Lehrjahr € 594,00
Lehrlingsentschädigung. Der Lehrberechtigte verpflichtet sich, eine Lehrlingsentschädigung in der jeweili- gen Höhe des geltenden Kollektivvertrages unter Berücksichtigung allfällig ge- währter Naturalleistungen, zu bezahlen. Die Lehrlingsentschädigung beträgt laut gültigem Kollektivvertrag für ……………………………………….….. derzeit im ersten Lehrjahr € , im zweiten Lehrjahr € …….…….. und im dritten Lehrjahr € ……………… Der Lehrberechtigte verpflichtet sich, falls durch den Kollektivvertrag nicht eine günstigere Regelung vorgesehen wird, dem Lehrling einen Urlaub im Ausmaß von 30 Werktagen (25 Tage bei 5-Tagewoche) pro Kalenderjahr zu gewähren. Der Zeitpunkt des Urlaubsantrittes ist zwischen dem Dienstgeber und Dienst- nehmer unter Rücksichtnahme auf die Erfordernisse des Betriebes und die Erholungsmöglichkeiten des Dienstnehmers zu vereinbaren. Diese Vereinbarung hat so zu erfolgen, dass der Urlaub möglichst bis zum Ende des Urlaubsjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, verbraucht werden kann. ▪ mit Ablauf der Dauer der Lehrzeit; ▪ mit der Lösung des probeweisen Lehrverhältnisses; ▪ mit dem Tod des Lehrberechtigten oder des Lehrlings; ▪ mit dem Eintritt der Unmöglichkeit der Erfüllung der vom Lehrberechtigten oder vom Lehrling eingegangenen Verpflichtungen; ▪ durch Auflösung aus wichtigen ▇▇▇▇▇▇▇ (§ ▇▇▇ ▇▇ LAO); ▪ durch einvernehmliche Auflösung; ▪ durch Kündigung; ▪ bei Auflösung des Lehrbetriebes; ▪ im Falle des Widerrufes oder des Erlöschens der Anerkennung als Lehrbe- trieb oder als Lehrberechtigter; ▪ durch außerordentliche Auflösung (Ausbildungsübertritt) ▪ mit vorzeitiger positiver Absolvierung der Facharbeiterprüfung, wobei die Lehrzeit mit Ablauf der Kalenderwoche, in der die Prüfung erfolgreich abge- legt wurde, endet. Die Beendigung des Lehrverhältnisses ist unverzüglich der Land- und forstwirt- schaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle anzuzeigen. Das Lehrverhältnis kann vor Ablauf der Lehrzeit rechtswirksam nur aus wichti- gen Gründen gelöst werden. Eine beispielhafte Aufzählung finden Sie insbeson- dere im §132 NÖ LAO. Die vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses kann rechtswirksam nur schrift- lich erfolgen. Wird das Lehrverhältnis vom Lehrling aus vorzeitig aufgelöst, muss überdies die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters vorliegen.
Lehrlingsentschädigung. Die beim Unternehmen beschäftigten Lehrlinge erhalten eine Lehrlingsentschädigung. Diese beträgt im 1. ▇▇▇▇▇▇▇▇ € 558,25 im 2. Lehrjahr € 659,75 im 3. Lehrjahr € 852,60
Lehrlingsentschädigung. Für männliche und weibliche Lehrlinge der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 6 des OÖ land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes 1991, ausgenommen die Ausbil- dungsgebiete Gartenbau, Forstwirtschaft, Forstgarten und Forstpflegewirtschaft und die land- wirtschaftliche Lagerhaltung:
Lehrlingsentschädigung. 1. ▇▇▇▇▇▇▇▇ 11.566,24 826,16 2. Lehrjahr 14.398,16 1.028,44 3. Lehrjahr 19.169,78 1.369,27 ANHANG B GEHALTSSCHEMA B‌ (Alle Beträge in €) III b .......................................................... 4.367,44 IV a .......................................................... 4.502,95 IV b .......................................................... 4.622,87 V a .......................................................... 4.760,69 V b .......................................................... 4.881,96 VI a .......................................................... 5.017,05 VI b .......................................................... 5.135,56 VI c .......................................................... 5.265,14 Gehaltsschema für Kanzleigehilfen beginnend vom 18. Lebensjahr Allgemeine Bezugsklasse Stufenbezeichnung Euro 10 ............................................................ 2.174,88 11 ............................................................ 2.220,66 12 ............................................................ 2.244,25 13/1 ......................................................... 2.276,78 13/2 ......................................................... 2.276,78 14/1 ......................................................... 2.355,07 14/2 ......................................................... 2.355,07 15/1 ......................................................... 2.417,08 15/2 ......................................................... 2.417,08 16/1 ......................................................... 2.507,15 16/2 ......................................................... 2.507,15 17/1 ......................................................... 2.538,17 17/2 ......................................................... 2.538,17 18/1 ......................................................... 2.610,54 18/2 ......................................................... 2.610,54 19/1 ......................................................... 2.671,08 19/2 ......................................................... 2.671,08 20/1 ......................................................... 2.768,61 20/2 ......................................................... 2.768,61 21/1 ......................................................... 2.874,91 21/2 ......................................................... 2.874,91 22/1 ......................................................... 2.978,27 22/2 ......................................................... 2.978,27 23/1 ..........
Lehrlingsentschädigung. Die Lehrlingsentschädigung für den Lehrberuf Berufskraftfahrer beträgt im 1. ▇▇▇▇▇▇▇▇ 593,71 Im 2. Lehrjahr 842,13 im 3. Lehrjahr 1.113,72 im 4. Lehrjahr (Doppellehre) 1.271,62