Produktgestaltung Musterklauseln

Produktgestaltung. Gewährleisten der Erarbeitung von Software-Anwen- der-Prototypen für die Produktentwicklung durch Pro- grammentwicklung auf Basis der Vorgaben durch den Bereich Mathematik und in enger Zusammenarbeit mit der Systementwicklung und dem Rechenzentrum mit dem Ziel der Generierung von Wettbewerbsvortei- len durch optimale Programmapplikationen.
Produktgestaltung. Erarbeiten und Optimieren von Prototypen für die Pro- duktentwicklung durch adäquate Programmentwick- lung in enger Zusammenarbeit mit den Systement- wicklern, dem Rechenzentrum, dem Bereich Mathe- matik und den Produktentwicklern mit dem Ziel der bestmöglichen Gestaltung des Produkts und zur Ge- nerierung von Wettbewerbsvorteilen.
Produktgestaltung. Die angebotenen Lerninhalte können sich an den jeweiligen Curricula der privaten und öffentlichen (Fach-, -Hoch- und Berufs-)Schulen, Akademien und sonstigen privaten und öffentlichen Bildungseinrichtungen orientieren, hiervon jedoch ebenso in Umfang und Inhalt abweichen. Der Betreiber gewährt auf dieser Plattform insbesondere keine Garantie für die Vollständigkeit der Lerninhalte, die von den Hochschulen gemäß ihrer Prüfungs- und Studienordnungen, sowie den jeweiligen Modulbeschreibungen vorgegeben werden. Kooperationen mit den genannten Bildungseinrichtungen und/oder Dritten (z.B. anderen Lernplattformen, Repetitoren etc.) sind im Einzelfall möglich, beinhalten jedoch ebenfalls keine garantiere Übereinstimmung der angebotenen Leistung mit den jeweiligen Curricula.
Produktgestaltung. Das Holz sowie sonstige forstliche Erzeugnisse werden nach entsprechenden Kaufverträgen verkauft. Dabei sind sowohl Vertragsmuster der Verkäufer als auch Musterverträge der Stadt Schmallenberg zulässig.
Produktgestaltung. Das Holz aus dem Staatswald wird nach dem Holzkaufvertrag nach Muster Anlage 1 ver- kauft.
Produktgestaltung. Dem Käufer ist es nicht erlaubt, die Gestaltung der Produkte der von Colart gelieferten Waren zu ändern. Des Weiteren ist es dem Käufer nicht erlaubt, die Produkte der von Colart gelieferten Waren für andere Artikel zu benutzen, es sei denn, dass Xxxxxx hierzu eine entsprechende schriftliche Genehmigung vorab erteilt hat. Für jede Kommunikation oder Veröffentlichung, die Marken oder Logos von Colart benutzt, ist die vorherige schriftliche Genehmigung der Colart erforderlich.
Produktgestaltung. Das Holz wird bis zur Einführung der RVR (Rahmenvereinbarung für Rohholzhandel) entsprechend der Regelungen der HKS (Handelsklassensortierung für Rohholz/Forst- HKS) und den jeweils ergänzenden Verwaltungsvorschriften aufgearbeitet, gemessen, sortiert, gekennzeichnet und bezeichnet. Bis zur Einführung der RVR gelten die Regelungen der HKS fort. Besondere Anforderungen des Käufers an Aushaltung, Sortierung und Bereitstellung können im Rahmen der genannten Vorschriften berücksichtigt werden.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.