Leistungen, Preise, Zahlung. 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Xxxx gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Leistungen, Preise, Zahlung. 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
Leistungen, Preise, Zahlung. 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Leistungen, Preise, Zahlung. 1. Der Veranstalter ist verpflichtet, die bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen.
Leistungen, Preise, Zahlung. 1. Das Hotel ist verpflichtet, die bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser AGB zu erbringen.
Leistungen, Preise, Zahlung. 3.1. Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19 %, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes angegeben ist.
Leistungen, Preise, Zahlung. 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten, sowie die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen zu erbringen. Soweit nicht anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Zimmers oder – im Falle von Veranstaltungen – eines aus organisatorischen Gründen vorab zugeteilten Raumes.
Leistungen, Preise, Zahlung. 1. Das Hostel/Hotel ist verpflichtet, die vom Xxxx gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Leistungen, Preise, Zahlung. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Xxxx gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen Der Xxxx ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Xxxx oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Die Preise vom Hotel können auch dann geändert werden, wenn der Xxxx nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Hotel dem zustimmt. Rechungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Xxxx kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Xxxx, der Verbraucher ist, nur, wenn diese Folgen in der Rechnung besonders ausgewiesen worden sind. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens ausdrücklich vorbehalten. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach einen angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung verlangen. Der Xxxx kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.
Leistungen, Preise, Zahlung. 3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten Leistungen bereitzuhalten und diese zu erbringen. Ein vollwertiger „á la Carte Service“ wird dem Kunden nur gewährt, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Veranstaltungen (Geburtstags-, Familien- und Firmenfeste) für die kein einheitliches Menü vereinbart wurde, kann nur eine begrenzte Speisenauswahl aus unserer Restaurantküche angeboten werden. Endgültige Personenanzahlen sind bis 3 Tage vor der Veranstaltung gegenüber dem Hotel bekannt zu geben. Diese ist dann Grundlage für die Berechnung (siehe Punkt 3.2)