Leistungen, Preise, Zahlung. 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Xxxx gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Xxxx ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Xxxx oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate, und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 10% anheben.
4. Die Preise können vom Hotel auch dann geändert werden, wenn der Xxxx nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Xxxx kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Xxxx, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von € 5,00 erheben.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
7. Der Xxxx kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
Leistungen, Preise, Zahlung. 1. Der Veranstalter ist verpflichtet, die bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen.
2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für diese Leistung vereinbarten Preise des Veranstalters zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Veranstalters gegenüber Dritten, soweit diese Leistungen und Auslagen vertraglich vereinbart oder von dem Vertragspartner genehmigt oder in Anspruch genommen wurden. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Speisen und Getränke sowie für sonstige von den Veranstaltungsteilnehmern veranlasste Kosten.
3. Die vereinbarten Gastronomiepreise schließen in aller Regel die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Alle anderen Preise, wie Raummieten, Personalkosten, Dekorationen etc., sind Nettopreise. Diese verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von dem Veranstalter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Veranstalter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
4. Rechnungen des Veranstalters sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Vertragspartner kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Vertragspartner, der Verbraucher ist, nur, wenn er hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Veranstalter berechtigt, gegenüber Vertragspartnern, die Verbraucher sind, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Vertragspartnern, die Unternehmer sind, beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dem Veranstalter bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Der Veranstalter ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit wird im Vertrag schriftlich vereinbart. Der Veranstalter ist ferner berechtigt, während der Dauer der Veranstaltung aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
6. Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen,...
Leistungen, Preise, Zahlung. 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessenen, höchstens jedoch um 5 % anheben.
4. Das Hotel ist sowohl bei Vertragsschluss als auch danach berechtigt, eine Vorauszahlung und/oder eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen, fällig spätestens 4 Wochen vor vereinbartem Leistungsbeginn. Als angemessen gelten 20% und ab 4 Wochen vor vereinbartem Leistungsbeginn zumindest weitere 70% des Leistungspreises. Hat der Kunde keinen Wohnsitz oder Sitz im Inland, so kann das Hotel den vollen Leistungspreis als Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.
5. Übersteigt die Summe noch nicht fälliger Entgeltforderungen des Hotels für bereits erbrachte Leistungen einen Betrag von € 250,00 oder werden Leistungen für einen Zeitraum von über einer Woche in Anspruch genommen, kann das Hotel aufgelaufene Beträge durch Zwischenrechnungen fällig stellen.
Leistungen, Preise, Zahlung. 3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Xxxx gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser AGB bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Xxxx ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen.
3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel dem privatem Rechnungsempfänger gegenüber berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz, sowie gegenüber gewerblichen Gästen oder Bestellern Verzugszinsen in Höhe 8% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahnpauschale erheben.
3.5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. Der Xxxx kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.
3.6. Der Kunde/Besteller/Xxxx erklärt sich damit einverstanden, dass die von Xxx zur Absicherung der Buchung übermittelten Daten einer Kreditkarte zur Zahlung des Anspruches vom Hotel dem Xxxx gegenüber genutzt wird, auch wenn der Xxxx nicht der Inhaber der Karte ist und die Karte nicht physisch vorliegt.
Leistungen, Preise, Zahlung. 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden.
4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 10 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
Leistungen, Preise, Zahlung. 1. Das ATLANTIC Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und zuge- sagten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die zugesagten und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des ATLANTIC Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des ATLANTIC Hotels gegenüber Dritten. Darüber hinaus haften der Kunde und der Besteller für die Bezahlung sämt- licher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Leistungen, insbesondere Speisen und Getränke sowie sonstiger von den Veranstaltungsteilnehmern veranlassten Kosten.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertrags- erfüllung sechs Monate, und erhöht sich der vom ATLANTIC Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich ver- einbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 5 %, anheben.
4. Die Preise können vom ATLANTIC Hotel auch dann geändert werden, wenn
a) im Falle des Hotelaufnahmevertrages der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des ATLANTIC Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden wünscht und das Hotel dem zustimmt;
b) im Falle des Veranstaltungsvertrages der Kunde nachträglich Änderungen der Größe und/oder Anzahl der gebuchten Flächen und Räume, der Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer, der Leistung des ATLANTIC Hotels und/oder der Veranstaltungsdauer des Kunden wünscht, und das ATLANTIC Hotel dem zustimmt. Ist keine Veranstaltungsdauer vereinbart, kann das ATLANTIC Hotel für Veranstaltungen, die über 23.00 Uhr hinausgehen, zusätzliche Aufwen- dungen, insbesondere für Personal, berechnen.
5. Rechnungen des ATLANTIC Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das ATLANTIC Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Dem ATLANTIC Hotel bleibt die Geltendmachung eines höhe- ren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das ATLANTIC Hotel eine Mahngebühr von € 5,- erheben.
6. Das ATLANTIC Hotel ist berechtigt, die während der Veranstaltung des Kunden im ATLANTIC Hotel aufgelaufenen Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederze...
Leistungen, Preise, Zahlung. 1. Das Hotel ist verpflichtet, die bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die angegebenen Preise verstehen sich einschließlich Service und Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung 180 Tage, so behält sich das Hotel eine angemessene Preiserhöhung vor.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungdes Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen sind bei Abreise fällig und sofort bar oder mit Kreditkarten im Hotel zu zahlen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.
6. Bei Vorliegen einer schriftlichen Kostenübernahme besteht die Möglichkeit einer Debitor-Rechnung. Diese sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
7. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt Verzugszinsen zu berechnen.
8. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Kunden im Hotel auflaufende Forde- rungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlungen zu verlangen.
Leistungen, Preise, Zahlung. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
Leistungen, Preise, Zahlung. 3.1. Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19 %, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes angegeben ist.
3.2. Die vereinbarten oder voraussichtlichen Veranstaltungskosten (inklusive variable Kosten wie z.B. Verpflegung u.ä.) sind in Höhe von 50 % bis spätestens 30 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag auf Rechnungsstellung der FSZN zu zahlen. Die weiteren 50 % sind bis spätestens zum ersten Veranstaltungstag nach Rechnungsstellung zu zahlen. Insofern die vereinbarten Zahlungen vor Veranstaltungsbeginn nicht vollständig beglichen sind, steht der FSZN das Recht zu, ihre Leistungen zu verweigern.
3.3. Im Falle des Verzuges ist die FSZN berechtigt, den Mahnaufwand pauschal mit Euro 7,- zu berechnen. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
Leistungen, Preise, Zahlung. 3.1 Die Pension „Rüssen" ist verpflichtet, die vom Xxxx bzw. Besteller gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der gesamte Rechnungsbetrag ist grundsätzlich am Tag der Anreise in bar zu zahlen. Schecks, Kredit- oder EC-Karten können nicht angenommen werden. Bei frühzeitiger Abreise, außer bei anderer Absprache bleibt der gesamte Betrag fällig.
3.3 Kommt der Xxxx mit seiner Zahlung in Verzug, so kann die Pension „Rüssen“ die Beherbergungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere der Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt der Pension vorbehalten. Die Pension „Rüssen“ macht bei Zahlungsrückständen von ihrem Vermieterpfandrecht Gebrauch und kann die Entfernung von Sachen und Gepäck auf dem Wege der Selbsthilfe kurzzeitig, bis eine Klärung herbeigeführt ist, verhindern.
3.4 Nur nach Absprache ist Rechnungslegung möglich. Rechnungen der Pension „Rüssen“ ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 5 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz) der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
3.5 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Diese beträgt zurzeit 7% für Übernachtungskosten.
3.6 Die Pension „Rüssen“ ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart.