Leistungen und Mitwirkungspflichten Musterklauseln

Leistungen und Mitwirkungspflichten. Die VSE NET beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen schnellstmöglich im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Sofern einzelvertraglich nicht anders ge- regelt, erbringt VSE NET die in Punkt 5 beschriebenen Leistungen. Die Störungsbearbeitung erfolgt zu den in den SLA-Varianten definierten Zeiten. Es gelten hierbei die gesetzlichen Feiertage im Bun- desland Saarland. VSE NET vereinbart mit den Kundinnen und Kunden, soweit erforderlich, den Vor-Ort-Besuch eines Servicetechnikers oder einer Servicetechnikerin zur Überprüfung technischer Einrichtungen am Standort der Kundinnen und Kunden. Die Überprüfung erfolgt innerhalb der in den SLAs definierten Zeiten der Störungsbearbeitung. Termine außerhalb dieser Zeiten können nach Bedarf individuell und fallweise vereinbart. Die Verrechnung erfolgt hierbei nach der jeweils gültigen Preistabelle von VSE NET. Ist der Zugang zu den technischen Einrichtungen im vereinbarten Zeitraum aus von den Kundinnen und Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und die entstandenen Kosten den Kundinnen und Kunden in Rechnung gestellt. Die Verpflichtung zur Störungsbehebung innerhalb der geltenden maximalen Entstörungszeit entfällt in diesem Fall. Die Störungsdauer wird dann nicht auf die jährliche Verfügbarkeit angerechnet. Vor Meldung einer Störung überprüfen die Kundinnen und Kunden die in ihrer Zuständigkeit liegen- den Anlagen und Systeme, um selbst verursachte Störungen auszuschließen und eine irrtümliche Falschmeldung an VSE NET nach Möglichkeit zu vermeiden. Diese Überprüfung kann z.B. durch Neu- start von Endgeräten oder Überprüfung von Telefon- und Netzwerkverbindungen erfolgen. Sofern möglich übermitteln die Kundinnen und Kunden einfach erkennbare Fehlermeldungen auf Displays oder Status-LEDs von VSE NET-Geräten bei Meldung der Störung. Bei gemeldeten Störungen, deren Ursachen nach eingehender Prüfung nicht durch VSE NET zu ver- treten sind, behält sich VSE NET vor, den Aufwand den Kundinnen und Kunden entsprechend der gültigen Preisliste gesondert in Rechnung zu stellen. Bei Meldung einer Störung erhalten die Kundin- nen und Kunden eine Ticketnummer, mit der die Störung bei VSE NET nachverfolgt werden kann. Stehen im Verantwortungsbereich der Kundinnen und Kunden Wartungsarbeiten an, die voraus- sichtlich zu einem Ausfall des Dienstes führen, so melden die Kundinnen und Xxxxxx diese Arbeiten zwei Werktage vor Ausführung durch eine formlose E-Ma...
Leistungen und Mitwirkungspflichten. Die VSE NET beseitigt Störungen des Dienstes Managed Com Business schnellstmöglich im Rahmen ihrer bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Sofern einzelvertraglich nicht an- ders geregelt, erbringt VSE NET die in (0) beschriebenen Leistungen. Die Störungsbearbeitung erfolgt zu den in den SLA-Varianten definierten Zeiten. Es gelten hierbei die gesetzlichen Feiertage im Bun- desland Saarland. Die Entstörung beschränkt sich auf die Bereitstellung des in der Leistungsbeschreibung Managed Com Business vertraglich zugesicherten Dienstes am vereinbarten Übergabepunkt und die Grund- sätzliche Erreichbarkeit des Web-Portals. Die Entstörung umfasst keine Vor-Ort-Maßnahmen an der vom Kunden selbst betriebenen Hard- und Software. Vor Meldung einer Störung überprüft der Kunde die in seiner Zuständigkeit liegenden Anlagen und Systeme, um selbst verursachte Störungen auszuschließen und eine irrtümliche Falschmeldung an VSE NET nach Möglichkeit zu vermeiden. Diese Überprüfung kann z.B. durch Neustart von Endgerä- ten oder Überprüfung von Telefon- und Netzwerkverbindungen erfolgen. Sofern möglich, übermit- telt der Kunde einfach erkennbare Fehlermeldungen auf Displays oder Status-LEDs bei Meldung der Störung. Bei gemeldeten Störungen, deren Ursachen nach eingehender Prüfung nicht durch VSE NET zu ver- treten sind, ist VSE NET berechtigt, ihren Aufwand als Service-Ticket nach Ziff. 2.5 abzurechnen. Bei Meldung einer Störung erhält der Kunde eine Ticketnummer, mit der die Störung bei VSE NET nach- verfolgt werden kann.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.