Common use of LEISTUNGEN VON HR-OFFICE Clause in Contracts

LEISTUNGEN VON HR-OFFICE. 2.1. Nach Beauftragung durch den Auftraggeber und Annahme der Beauftragung durch HR- Office sucht HR-Office Personen (nachfolgend „Kandidaten“ oder „Kandidat“ genannt) und stellt diese dem Auftraggeber im Rahmen einer Personalvermittlung vor: 2.1.1. zur befristeten oder unbefristeten Anstellung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber, oder 2.1.2. im Rahmen eines sonstigen Vertragsverhältnisses zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen entweder in direkter Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit oder in indirekter Vertragsbeziehung über Dritte zur Erbringung von Dienstleistungen einschließlich Contracting, Interim- Management, Beratung, Arbeitnehmerüberlassung oder sonstige Formen der Beschäftigung. 2.2. Vorstellung von Kandidaten durch HR-Office 2.2.1. Ein Kandidat gilt als durch HR-Office vorgestellt, sobald HR-Office dem Auftraggeber ausreichende Informationen bereitstellt, die eine Identifikation des Kandidaten ermöglichen. Gibt der Auftraggeber an, dass ein von HR-Office vorgestellter Kandidat ihm bereits bekannt ist oder sich in einem Talentpool, einer Datenbank oder einem vergleichbaren System des Auftraggebers befindet, gilt der Kandidat dennoch als durch HR- Office vorgestellt, sofern der Auftraggeber nicht dokumentiert nachweisen kann, dass der Kandidat innerhalb der letzten 3 Monate vor der 1. VALIDITY OF THE GENERAL TERMS AND CONDITIONS

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

LEISTUNGEN VON HR-OFFICE. 2.1. Nach Beauftragung durch den Auftraggeber und Annahme der Beauftragung durch HR- Office sucht HR-Office Personen (nachfolgend „Kandidaten“ oder „Kandidat“ genannt) und stellt diese dem Auftraggeber im Rahmen einer Personalvermittlung vor: 2.1.1. zur befristeten oder unbefristeten Anstellung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber, oder 2.1.2. im Rahmen eines sonstigen Vertragsverhältnisses zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen entweder in direkter Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit oder in indirekter Vertragsbeziehung über Dritte zur Erbringung von Dienstleistungen einschließlich Contracting, Interim- Management, Beratung, Arbeitnehmerüberlassung oder sonstige Formen der Beschäftigung. 2.2. Vorstellung von Kandidaten durch HR-Office 2.2.1. Ein Kandidat gilt als durch HR-Office vorgestellt, sobald HR-Office dem Auftraggeber ausreichende Informationen bereitstellt, die eine Identifikation des Kandidaten ermöglichen. Gibt , unabhängig davon, ob der Kandidat dem Auftraggeber an, dass ein von HR-Office vorgestellter Kandidat ihm bereits bekannt ist oder sich in einem Talentpoolwar. Diese Regelung findet keine Anwendung, einer Datenbank oder einem vergleichbaren System des Auftraggebers befindet, gilt wenn der Kandidat dennoch als durch HR- Office vorgestellt, sofern der Auftraggeber nicht dokumentiert nachweisen kann, dass der Kandidat sich innerhalb der letzten 3 Monate vor derder Vorstellung durch HR-Office selbst beim Auftraggeber beworben hat oder durch Dritte vorgestellt wurde. 2.2.2. Sollte der Kandidat dem Auftraggeber bereits bekannt sein oder sollten ausreichende Informationen wie 1. VALIDITY OF THE GENERAL TERMS AND CONDITIONS

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LEISTUNGEN VON HR-OFFICE. 2.1. Nach Beauftragung durch den Auftraggeber und Annahme der Beauftragung durch HR- HR-Office sucht HR-Office Personen (nachfolgend „Kandidaten“ oder „Kandidat“ genannt) und stellt diese dem Auftraggeber im Rahmen einer Personalvermittlung vor: 2.1.1. zur befristeten oder unbefristeten Anstellung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber, Auftraggeber oder 2.1.2. im Rahmen eines sonstigen Vertragsverhältnisses zur Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen entweder sowohl in direkter Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit oder als auch in indirekter Vertragsbeziehung über Dritte zur Erbringung von Dienstleistungen einschließlich Contracting, Interim- Management, Beratung, Arbeitnehmerüberlassung oder sonstige Formen der Beschäftigung. 2.2. Vorstellung von Kandidaten durch HR-Office 2.2.1. Ein Kandidat gilt als durch von HR-Office vorgestellt, sobald HR-Office Informationen übermittelt wurden, welche dem Auftraggeber ausreichende Informationen bereitstellt, die eine Identifikation des Kandidaten ermöglichenerlaubt, unabhängig davon, ob der Kandidat dem Auftraggeber bereits bekannt war. Gibt Dies gilt nicht, falls sich ein Kandidat innerhalb der Auftraggeber an, dass ein von vergangenen 6 Monate vor der Vorstellung durch HR-Office vorgestellter Kandidat ihm bereits bekannt ist selbst beworben hat, oder sich in einem Talentpool, einer Datenbank oder einem vergleichbaren System des Auftraggebers befindet, gilt der Kandidat dennoch als durch HR- Office vorgestellt, sofern einen Dritten vorgestellt wurde. In diesem Fall wird der Auftraggeber nicht dokumentiert nachweisen kannHR-Office hierüber unverzüglich informieren, dass jedoch spätestens vor Beginn des Auswahl- oder Interviewprozesses des Auftraggebers, an welchem der vorgenannte Kandidat innerhalb der letzten 3 Monate vor der 1. VALIDITY OF THE GENERAL TERMS AND CONDITIONSbeteiligt ist.

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