Leistungsabrechnung. 7.1 Die erbrachten Leistungen werden unter Berücksichtigung von Zu- und Abgängen von den regional zuständigen Abteilungen Regionales MediaBroadcast (RMB) des Leistungsgebers (siehe Anlage 3) monatlich im voraus in Rechnung gestellt. 7.2 Für die Zahlung der Rechnungsbeträge gelten die in den AGB “Dauernd überlassene Tn/TV-Sendeanlagen und Leitungen” (in ihrer jeweils gültigen Fassung) unter Punkt 5.3 genannten Bedingungen. Die AGB sind in der Anlage 5 beigefügt.
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