Leistungsanpassung. Dieser Versicherungsschutz sichert durch die prozentuale Kostener- stattung eine automatische Anpassung der Leistungen an steigende Behandlungskosten, ohne dass für die höheren Leistungen neue Wartezeiten abzuleisten oder Risikozuschläge für während der Versicherungsdauer aufgetretene Krankheiten zu zahlen sind.
Leistungsanpassung. Der Versicherer ermittelt spätestens alle drei Jahre die durchschnittlichen Kosten für die vollstationäre Pflege. Bei einem Anstieg von mindestens 10 % gegenüber den der letzten Leistungsanpassung zu Grunde liegenden Durchschnittskosten wird das vereinbarte Pflegetagegeld entsprechend angepasst, sofern die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind:
Leistungsanpassung. 4.3.1 Im Jahr der Leistungsanpassung übersendet der Versicherer dem Ver- sicherungsnehmer vor dem Anpassungszeitpunkt einen Nachtrag zum Versicherungsschein, der das neue Tagegeld, den Anpassungszeit- punkt und den neuen Beitrag enthält. Eventuell vereinbarte besondere Bedingungen (insbesondere Leistungseinschränkungen, Leistungs- ausschlüsse) gelten auch für das hinzukommende Tagegeld.
Leistungsanpassung. 4.1 Die Tarife sichern durch die prozentuale Kostenerstattung eine automatische Anpassung der Leistungen an steigende Behand- lungskosten, ohne dass für die höheren Leistungen neue Warte- zeiten abzuleisten sind oder Risikozuschläge für während der Versicherungsdauer aufgetretene Krankheiten erhoben werden.
Leistungsanpassung a. Nachbeauftragungen einzelner Objekte während der laufenden Wintersaison sind in schriftlicher Form bei der EQQO Service GmbH einzureichen. Diese können erst nach zeitlichem Ermes- sen der EQQO Service GmbH winterdienstlich betreut werden. Hierbei sind Wetterlage, Objektgröße, die Auftragslage etc. der EQQO Service GmbH maßgebend. Hierüber sind gesonderte Verträge notwendig.
Leistungsanpassung. Der Versicherer vergleicht zumindest jährlich die durchschnittlichen Pflegekosten mit denen, die der letzten Leistungsanpassung zugrunde lagen. Ergibt sich dabei eine Steigerung von mehr als 10 %, so wird der vereinbarte Tagessatz ohne Risikoprüfung und er- neute Wartezeiten der Kostenentwicklung angepasst und um mindestens 5 EUR angehoben. Für den bisherigen Versicherungsschutz geltende Besondere Bedingungen haben dabei auch für den geänderten Versicherungsschutz Gültigkeit; Risikozuschläge erhöhen sich entsprechend der Beitragsänderung. Die Leistungsanpassung wird dem Versicherungsnehmer schriftlich mitgeteilt. Sie wird zu Beginn des zweiten Monats (= Anpassungs- termin) wirksam, der auf die Benachrichtigung folgt. Eine Erhöhung des Tagessatzes entfällt rückwirkend, sofern der Versicherungs- nehmer ihr bis zum Ersten des Monats, der auf den Anpassungstermin folgt, schriftlich widerspricht. Auf die Folgen des Fristablaufs wird er bei Bekanntgabe der Leistungsanpassung ausdrücklich hingewiesen. Macht der Versicherungsnehmer zweimal unmittelbar nacheinander von der Erhöhungsmöglichkeit keinen Gebrauch, so erlischt sein Recht auf weitere Erhöhungen; es kann jedoch mit Zustimmung des Versicherers neu begründet werden.
Leistungsanpassung. Leistungsanpassungen können jederzeit erfolgen. Unter Leis- tungsanpassungen wird die Bestellung von zusätzlichen Leis- tungseinheiten oder die Kündigung von Leistungsein-heiten durch den Kunden verstanden. Leistungsanpassungen können einmalige Preise und eine Änderung der wiederkehrenden Preise auf das Datum der Verfügbarkeit der Leistungsanpassung zur Folge haben.
Leistungsanpassung. Der Versicherer vergleicht zumindest jährlich die durchschnittlichen Pflegekosten mit denen, die der letzten Leistungsanpassung zu- grunde lagen. Solange noch keine Leistungsanpassung im Tarif PG durchgeführt wurde, werden die durchschnittlichen Pflegekosten mit denen verglichen, die der Erstkalkulation zugrunde lagen. Ergibt sich dabei eine Steigerung von mehr als 10 %, so werden die für die Tarifstufen PGA und PGS vereinbarten Monatssätze ohne Risikoprüfung der Kostenentwicklung angepasst und jeweils um mindes- tens 100 EUR angehoben. Die maximal zulässige Differenz von 600 EUR (siehe Punkt I.) ist auch bei der Leistungserhöhung zu be- achten. Führt die Anhebung zu einer Überschreitung dieser Differenz, wird die Tarifstufe mit der höheren Leistung so abgesenkt, dass die maximal zulässige Differenz von 600 EUR nicht überschritten wird. Der nach der Anpassung jeweils zu zahlende Beitrag richtet sich nach dem erreichten Alter der versicherten Person unter Anrechnung erworbener Rechte aus der Alterungsrückstellung. Für den bisherigen Versicherungsschutz geltende Besondere Bedingungen haben dabei auch für den geänderten Versicherungsschutz Gültig- keit; bestehende Risikozuschläge werden gemäß § 8a (3) MB/EPV 2017 angepasst. Die Leistungsanpassung wird dem Versicherungsnehmer schriftlich mitgeteilt. Sie wird zu Beginn des zweiten Monats (= Anpassungs- termin) wirksam, der auf die Benachrichtigung folgt. Eine Erhöhung eines oder beider Monatssätze entfällt rückwirkend, sofern der Ver- sicherungsnehmer ihr bis zum Ersten des Monats, der auf den Anpassungstermin folgt, in Textform widerspricht. Auf die Folgen des Fristablaufs wird er bei Bekanntgabe der Leistungsanpassung ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Versicherungsnehmer zweimal unmittelbar nacheinander der Leistungsanpassung, so erlischt sein Recht auf weitere Erhöhungen; es kann jedoch mit Zustimmung des Versicherers neu begründet werden.
Leistungsanpassung. Um den Wert des Versicherungsschutzes zu erhalten, können im Fall einer Beitragsanpassung im Tarif plus.U auch betragsmäßig festgelegte Krankenhaustagegelder gemäß Abschnitt IV.3. mit Zustimmung des Treuhän- ders geändert werden.
Leistungsanpassung. 5.1 Equipment, welches von den Leistungen abgedeckt werden sollen, können im Einvernehmen mit den Parteien zum Vertrag hinzugefügt oder aus ihm entfernt werden. Das Equipment kann mit einer Frist von sechzig (60) Tagen nach schriftlicher Mitteilung an Systrade aus dem Vertrag entfernt werden. Die Gebühren für das dem Vertrag hinzugefügte Equipment werden nach dem jeweils gültigen monatlichen Tarif von Systrade berechnet.