Common use of Leistungsgrenzen Clause in Contracts

Leistungsgrenzen. Gesetzliche oder billigkeitsrechtliche Garantien und Gewährleistungen, darunter insbesondere konkludente Gewährleistungen und Zusicherungen hinsichtlich der Gebrauchstauglichkeit oder Handelsqualität, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Beständigkeit sowie durch Geschäftsgepflogenheiten oder Handelsbrauch entstehende, sind im gesetzlich zulässigen Ausmaß ausgeschlossen bzw. in ihrer Dauer auf den Versicherungszeitraum dieser AGV beschränkt. Die Durchführung notwendiger Reparatur- und Austauscharbeiten stellt die ausschließlich Leistungspflicht im Rahmen dieser AGV und der daraus sich ergebenden konkludenten Gewährleistungen dar. Die Versicherungsleistung ist auf den angemessenen Preis für die Reparatur bzw. den Austausch versicherter Fahrzeugteile beschränkt; dabei darf die herstellerseitige unverbindliche Preisempfehlung für das jeweilige Bauteil nicht überschritten werden. Ersatzteile müssen die erforderliche Beschaffenheit und Qualität aufweisen; dies gilt auch für nicht von Polestar hergestellte, instandgesetzte und wiederaufbereitete Polestar-Teile. Die Schadenshaftung im Rahmen dieser AGV ist auf den Fahrzeugneupreis beschränkt. Helvetia gestattet es Dritten nicht, Schuld- oder Haftungsverhältnisse in Verbindung mit dieser AGV an seiner Stelle einzugehen. Die Entscheidung über Reparatur bzw. Austausch eines Fahrzeugteils sowie über die Verwendung neuer, instandgesetzter oder wiederaufbereiteter Fahrzeugteile wird von Polestar in Absprache mit Helvetia in dessen eigenem Ermessen getroffen. Helvetia übernimmt bzw. erstattet keine Serviceleistungen, die durch andere Personen als autorisierte Polestar-Servicecentern oder den Polestar Mobile Service erbracht werden. Helvetia schließt hiermit alle mittelbaren, zufälligen, besonderen und resultierenden Schäden aus oder in Verbindung mit Ihrem Fahrzeug, darunter insbesondere den Transport zu bzw. von einem autorisierten Polestar-Servicecenter, den Verlust des Fahrzeugwerts, Zeitverlust, entgangene Einnahmen, Nutzungsausfälle, der Verlust von Privat- und Geschäftseigentum, Unannehmlichkeiten und Umstände, emotionalen Stress und emotionale Belastung, Geschäftsverluste (darunter insbesondere entgangene Einnahmen und Gewinne), alternative Transportmittel (darunter insbesondere die Erstattung für Mietwagen- oder Taxikosten etc.), Servicegebühren, Unterbringungskosten, Schäden an Abschleppfahrzeugen und Nebenkosten wie Telefon-, Fax- und Portokosten. Die obigen Einschränkungen und Ausschlüsse gelten ungeachtet des Umstandes, ob Ihr Anspruch auf Vertrag oder unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit), (fahrlässiger oder anderweitiger) Täuschung oder anderweitig auf Gesetz oder Billigkeit beruht, selbst wenn Helvetia von der Möglichkeit derartiger Schäden Kenntnis besitzt oder diese vernünftigerweise vorhersehbar sind.

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Samples: Versicherungsbedingungen Der Anschlussgarantieversicherung, Versicherungsbedingungen Der Anschlussgarantieversicherung, Versicherungsbedingungen