Common use of Leistungsumfang Auftragsabwicklung Und Mitwirkungspflichten Des Auftraggebers Clause in Contracts

Leistungsumfang Auftragsabwicklung Und Mitwirkungspflichten Des Auftraggebers. 3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Vertragsbestandteilen (Angebot, Auftrag des Auftraggebers bzw der Leistungsbeschreibung). Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Websites, Präsentationsunterlagen...) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrages sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können zur Änderung von Fristen, Terminen und Preisen führen. 3.2. Seitens der Agentur erstellte Vorentwürfe, Druckunterlagen oder sonstige für die Veröffentlichung vorgesehenen Inhalte sind vom Auftraggeber zu überprüfen und spätestens zum jeweils angegebenen (Druck)Unterlagen-Schluss freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt. 3.3. Der Auftraggeber wird die Agentur rechtzeitig mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Falls Arbeiten infolge unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben durch den Auftraggeber von der Agentur wiederholt werden müssen bzw. sich verzögern, trägt der Auftraggeber den Mehraufwand. 3.4. Unterlagen für zusätzliche (kostenlose) Redaktionen sind spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung, unaufgefordert an die Agentur zu übermitteln. Bei nicht rechtzeitigem Eintreffen der Unterlagen behält sich die Agentur das Recht vor, Ersatzmaterial zu verwenden. 3.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellte Material (z.B. Texte, Photos…) auf eventuell bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht für die Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen. 3.6. Der Kunde allein trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Text- und Bild-Unterlagen sowie anderer zugelieferter Werbemittel. Für fehlerhafte Informationen oder fehlende Pflichtangaben in den Werbemitteln kann die Agentur nicht haftbar gemacht werden. 3.7. Falls der Auftraggeber eigenmächtig und in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen der Agentur eingreift und gegebenenfalls Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand. 3.8. Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet die Agentur eine fachgerechte Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, wobei die Agentur bei der Ausführung Gestaltungsfreiheit besitzt, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Auswahl stehen. Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist die Agentur berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.

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Leistungsumfang Auftragsabwicklung Und Mitwirkungspflichten Des Auftraggebers. 3.1. 4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Vertragsbestandteilen der Leistungsbeschreibung im Filmproduktionsvertrag, im Angebot oder einer Auftragsbestätigung durch die Filmproduktion, sowie dem evtl. erstellten Briefingprotokoll (Angebot, Auftrag des Auftraggebers bzw der Leistungsbeschreibung„Angebotsunterlagen“). Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Websites, Präsentationsunterlagen...) sind nicht Bestandteil Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Leistungsbeschreibungschriftlichen Bestätigung durch die Filmproduktion. Der Innerhalb des vom Auftraggeber verpflichtet sich, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit zu überprüfen. Nach Erteilung vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages sind Änderungen Gestaltungsfreiheit der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können zur Änderung von Fristen, Terminen und Preisen führenFilmproduktion. 3.2. Seitens 4.2 Alle Leistungen der Agentur erstellte VorentwürfeFilmproduktion (insbesondere alle Konzepte, Druckunterlagen oder sonstige für die Veröffentlichung vorgesehenen Inhalte Drehbücher, Storyboards, Zeichnungen, Skizzen und vergleichbare Unterlagen) sind vom Auftraggeber zu überprüfen und spätestens zum jeweils angegebenen (Druck)Unterlagen-Schluss von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Auftraggeber freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt. 3.3. 4.3 Der Auftraggeber wird die Agentur rechtzeitig mit allen der Filmproduktion zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen versorgenzugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Falls Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtigerseiner unrichtigen, unvollständiger unvollständigen oder nachträglich geänderter geänderten Angaben durch den Auftraggeber von der Agentur Filmproduktion wiederholt werden müssen bzw. sich verzögern, trägt der Auftraggeber den Mehraufwandoder verzögert werden. 3.4. Unterlagen für zusätzliche (kostenlose) Redaktionen sind spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung, unaufgefordert an die Agentur zu übermitteln. Bei nicht rechtzeitigem Eintreffen der Unterlagen behält sich die Agentur das Recht vor, Ersatzmaterial zu verwenden. 3.5. 4.4 Der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet, das die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellte Material gestellten Unterlagen (z.B. TexteFotos, Photos…Logos etc.) auf eventuell bestehende evtl. Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfenprüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur Filmproduktion haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Auftraggeber – nicht für die wegen einer Verletzung derartiger RechteRechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur Filmproduktion wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber die Agentur Filmproduktion schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Filmproduktion bei der Abwehr von evtl. Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Auftraggeber stellt der Filmproduktion hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung. 3.64.5 Für die Erstellung des Werkes ist meist eine enge Kooperation mit dem Kunden erforderlich. Der Kunde allein trägt die Verantwortung für den Inhalt Die konstruktive Zusammenarbeit und die rechtliche Zulässigkeit der für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Text- und Bild-Unterlagen sowie anderer zugelieferter Werbemittel. Für fehlerhafte Informationen oder fehlende Pflichtangaben in den Werbemitteln kann die Agentur nicht haftbar gemacht werdenerfolgreiche Projektabwicklung wird von beiden Vertragsparteien angestrebt. 3.7. Falls der Auftraggeber eigenmächtig und in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen der Agentur eingreift und gegebenenfalls Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand. 3.8. Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet die Agentur eine fachgerechte Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, wobei die Agentur bei der Ausführung Gestaltungsfreiheit besitzt, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Auswahl stehen. Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist die Agentur berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.

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Leistungsumfang Auftragsabwicklung Und Mitwirkungspflichten Des Auftraggebers. 3.1. 2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Vertragsbestandteilen (Angebot, Auftrag des Auftraggebers bzw der Leistungsbeschreibung), und/oder dem Angebot und der Auftragsbestätigung durch Aeneas, sowie einem allfälligen Briefing-Protokoll. Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Websites, Präsentationsunterlagen...) sind nicht Bestandteil Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Leistungsbeschreibungschriftlichen Bestätigung durch Aeneas. Der Innerhalb des vom Auftraggeber verpflichtet sich, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit zu überprüfen. Nach Erteilung vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können zur Änderung von Fristen, Terminen und Preisen führenGestaltungsfreiheit seitens Aeneas. 3.2. Seitens der Agentur erstellte 2.2 Alle Leistungen von Xxxxxx (insbesondere alle Zeitpläne, Vorentwürfe, Druckunterlagen oder sonstige für die Veröffentlichung vorgesehenen Inhalte Grundrisspläne, Zeitpläne, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Auftraggeber zu überprüfen und spätestens zum jeweils angegebenen (Druck)Unterlagen-Schluss binnen drei Werktagen ab Eingang beim Auftraggeber von diesem freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt. 3.3. 2.3 Der Auftraggeber wird die Agentur rechtzeitig mit allen Xxxxxx zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen versorgenzugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Falls Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtigerseiner unrichtigen, unvollständiger unvollständigen oder nachträglich geänderter geänderten Angaben durch den Auftraggeber von der Agentur Aeneas wiederholt werden müssen bzw. sich verzögern, trägt der Auftraggeber den Mehraufwandoder verzögert werden. 3.4. Unterlagen für zusätzliche (kostenlose) Redaktionen sind spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung, unaufgefordert an die Agentur zu übermitteln. Bei nicht rechtzeitigem Eintreffen der Unterlagen behält sich die Agentur das Recht vor, Ersatzmaterial zu verwenden. 3.5. 2.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellte Material gestellten Unterlagen (z.B. TextePläne, Photos…Dokumente, Fotos, Logos etc) auf eventuell bestehende allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur Aeneas haftet nicht für die wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur Xxxxxx wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber die Agentur Xxxxxx schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen. 3.6. Der Kunde allein trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Text- und Bild-Unterlagen sowie anderer zugelieferter Werbemittel. Für fehlerhafte Informationen oder fehlende Pflichtangaben in den Werbemitteln kann die Agentur nicht haftbar gemacht werden. 3.7. Falls der Auftraggeber eigenmächtig und in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen der Agentur eingreift und gegebenenfalls Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand. 3.8. Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet die Agentur eine fachgerechte Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, wobei die Agentur bei der Ausführung Gestaltungsfreiheit besitzt, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Auswahl stehen. Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist die Agentur berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.

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Leistungsumfang Auftragsabwicklung Und Mitwirkungspflichten Des Auftraggebers. 3.1. 2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus einem eventuell erstellten Pflichtenhefts oder den Vertragsbestandteilen (Angebot, Auftrag Angebotsunterlagen von apptec. Nachträgliche Änderungen des Auftraggebers bzw Leistungsinhaltes bedürfen der Leistungsbeschreibung)schriftlichen Bestätigung durch apptec. Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Websites, Präsentationsunterlagen...) sind nicht Bestandteil Innerhalb des vom Auftraggeber vorgegebenen Rahmens besteht bei der Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit zu überprüfen. Nach Erteilung Erfüllung des Auftrages sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können zur Änderung von Fristen, Terminen und Preisen führenGestaltungsfreiheit für apptec. 3.2. Seitens der Agentur erstellte Vorentwürfe, Druckunterlagen oder sonstige für die Veröffentlichung vorgesehenen Inhalte sind vom Auftraggeber zu überprüfen und spätestens zum jeweils angegebenen (Druck)Unterlagen-Schluss freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt. 3.3. 2.2 Der Auftraggeber wird die Agentur rechtzeitig mit allen apptec zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen versorgenzugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Falls Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtigerseiner unrichtigen, unvollständiger unvollständigen oder nachträglich geänderter geänderten Angaben durch den Auftraggeber von der Agentur apptec wiederholt werden müssen bzw. sich verzögern, trägt der Auftraggeber den Mehraufwandoder verzögert werden. 3.4. Unterlagen für zusätzliche (kostenlose) Redaktionen sind spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung, unaufgefordert an die Agentur zu übermitteln. Bei nicht rechtzeitigem Eintreffen der Unterlagen behält sich die Agentur das Recht vor, Ersatzmaterial zu verwenden. 3.5. 2.3 Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, das die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellte Material gestellten Unterlagen (z.B. TexteFotos, Photos…Logos etc.) auf eventuell bestehende allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfenprüfen und garantiert das die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur apptec haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Auftraggeber - nicht für die wegen einer Verletzung derartiger RechteRechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur apptec wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber die Agentur apptec schad- und klaglos; er hat ihr apptec sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr apptec durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen. 3.6, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde allein trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Text- und Bild-Unterlagen sowie anderer zugelieferter Werbemittel. Für fehlerhafte Informationen oder fehlende Pflichtangaben in den Werbemitteln kann die Agentur nicht haftbar gemacht werden. 3.7. Falls der Auftraggeber eigenmächtig und in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen der Agentur eingreift und gegebenenfalls Änderungen vornimmtverpflichtet sich, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand. 3.8. Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet die Agentur eine fachgerechte Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, wobei die Agentur apptec bei der Ausführung Gestaltungsfreiheit besitzt, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Auftraggeber stellt apptec hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Auswahl stehen. Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist die Agentur berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzenVerfügung.

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Samples: Terms and Conditions for Mobile Platform Applications

Leistungsumfang Auftragsabwicklung Und Mitwirkungspflichten Des Auftraggebers. 3.1. 1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Auftragnehmervertrag oder einer allfäl- ligen Auftragsbestätigung durch den Vertragsbestandteilen Auftragnehmer, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll. Nachträgliche Änderungen des Leis- tungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Innerhalb des vom Auftraggebers vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungs- freiheit des Auftragnehmers. 2 Alle Leistungen des Auftragnehmers (Angebotinsbesondere alle Vorent- würfe, Auftrag des Auftraggebers bzw der Leistungsbeschreibung). Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. WebsitesSkizzen, Präsentationsunterlagen...Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrages sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können zur Änderung von Fristen, Terminen und Preisen führen. 3.2. Seitens der Agentur erstellte Vorentwürfe, Druckunterlagen oder sonstige für die Veröffentlichung vorgesehenen Inhalte sind vom Auftraggeber Auf- traggeber zu überprüfen und spätestens zum jeweils angegebenen (Druck)Unterlagen-Schluss binnen drei Werktagen ab Eingang beim Auftragnehmer freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt. 3.3. 3 Der Auftraggeber wird die Agentur rechtzeitig mit allen dem Auftragnehmer zeitgerecht und voll- ständig alle Informationen und Unterlagen versorgenzugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie ihn von allen Vorgängen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Falls Der Auftragge- ber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtigerin- folge seiner unrichtigen, unvollständiger unvollständigen oder nachträglich geänderter geän- derten Angaben durch den Auftraggeber von der Agentur vom Auftragnehmer wiederholt werden müssen bzw. sich verzögern, trägt der Auftraggeber den Mehraufwandoder verzögert werden. 3.4. Unterlagen für zusätzliche (kostenlose) Redaktionen sind spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung, unaufgefordert an die Agentur zu übermitteln. Bei nicht rechtzeitigem Eintreffen der Unterlagen behält sich die Agentur das Recht vor, Ersatzmaterial zu verwenden. 3.5. 4 Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, das die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellte Material gestellten Unterlagen (z.B. TexteFotos, Photos…Logos etc) auf eventuell bestehende allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur Der Auftragnehmer haftet nicht für die wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen der Auftragnehmer we- gen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber die Agentur den Auftragnehmer schad- und klaglos; er hat ihr ihm sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr ihm durch eine Inanspruchnahme Inan- spruchnahme Dritter entstehen. 3.6. Der Kunde allein trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Text- und Bild-Unterlagen sowie anderer zugelieferter Werbemittel. Für fehlerhafte Informationen oder fehlende Pflichtangaben in den Werbemitteln kann die Agentur nicht haftbar gemacht werden. 3.7. Falls der Auftraggeber eigenmächtig und in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen der Agentur eingreift und gegebenenfalls Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand. 3.8. Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet die Agentur eine fachgerechte Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, wobei die Agentur bei der Ausführung Gestaltungsfreiheit besitzt, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Auswahl stehen. Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist die Agentur berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.

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Leistungsumfang Auftragsabwicklung Und Mitwirkungspflichten Des Auftraggebers. 3.1. 2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Vertragsbestandteilen (der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag, einer im Kostenvoranschlag, Angebot, Vertrag, Pflichtenheft oder Briefing-Protokoll angeführten Leistungsbeschreibung in Verbindung mit einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die hiroki digital gmbh. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die hiroki digital gmbh. Innerhalb des vom Auftraggeber vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit durch die hiroki digital gmbh. Die hiroki digital gmbh behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern, sowie zu verringern, sofern dies zu einer Leistungsverbesserung führt. 2.2 Die Kostenvoranschläge bzw. Angebote der hiroki digital gmbh sind freibleibend und unverbindlich. 2.3 Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei der hiroki digital gmbh gebunden. Der Auftrag kommt durch die Annahme des Auftraggebers bzw Auftrags durch die hiroki digital gmbh zustande. Die Auftragserteilung und die Annahme haben in Schriftform zu erfolgen, es sei denn, dass hiroki digital gmbh zweifelsfrei zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt (zum Beispiel durch Aufnahme der LeistungsbeschreibungTätigkeit). Nicht Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen, qualitativ einwandfreien und fristgerechten Ausführung des Auftrags gilt als vereinbart: widerspricht der Auftraggeber einem von der hiroki digital gmbh unterbreiteten Kostenvoranschlag oder Angebot nicht von dem Zeitpunkt an, an dem er weiß oder wissen muss, dass die hiroki digital gmbh mit der Ausführung der in Rede stehenden Leistungen begonnen hat, gilt der Kostenvoranschlag oder das Angebot einbezogene der hiroki digital gmbh durch den Auftraggeber als angenommen. 2.4 Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von der hiroki digital gmbh schriftlich veranschlagten um mehr als 15 Prozent übersteigen, wird die hiroki digital gmbh den Auftraggeber auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen fünf Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 Prozent ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt. 2.5 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der hiroki digital gmbh, auch ohne ausdrückliche Aufforderung, alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Informationen aus anderen Quellen (z.B. Websitesund Unterlagen zeitgerecht und vollständig vorgelegt werden und die hiroki digital gmbh von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird, Präsentationsunterlagen...) sind nicht Bestandteil die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Dies gilt auch für alle Informationen, Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der LeistungsbeschreibungAuftragsdurchführung bekannt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sichträgt den Aufwand, der infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben bei der hiroki digital gmbh entsteht; insbesondere betrifft dies Verzögerungen und / oder die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrages sind Änderungen Wiederholungen von Arbeitsschritten bei der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können zur Änderung von Fristen, Terminen und Preisen führenhiroki digital gmbh. 3.2. Seitens 2.6 Alle Leistungen der Agentur erstellte Vorentwürfe, Druckunterlagen oder sonstige für die Veröffentlichung vorgesehenen Inhalte hiroki digital gmbh sind vom Auftraggeber zu überprüfen und spätestens zum jeweils angegebenen (Druck)Unterlagen-Schluss von ihm binnen fünf Werktagen ab Eingang beim Auftraggeber freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Auftraggebers gelten sie die Leistungen der hiroki digital gmbh als vom Auftraggeber genehmigt. 3.3. Der Auftraggeber wird die Agentur rechtzeitig mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Falls Arbeiten infolge unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben durch den Auftraggeber von der Agentur wiederholt werden müssen bzw. sich verzögern, trägt der Auftraggeber den Mehraufwand. 3.4. Unterlagen für zusätzliche (kostenlose) Redaktionen sind spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung, unaufgefordert an die Agentur zu übermitteln. Bei nicht rechtzeitigem Eintreffen der Unterlagen behält sich die Agentur das Recht vor, Ersatzmaterial zu verwenden. 3.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellte Material (z.B. Texte, Photos…) auf eventuell bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht für die Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen. 3.6. Der Kunde allein trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Text- und Bild-Unterlagen sowie anderer zugelieferter Werbemittel. Für fehlerhafte Informationen oder fehlende Pflichtangaben in den Werbemitteln kann die Agentur nicht haftbar gemacht werden. 3.7. Falls der Auftraggeber eigenmächtig und in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen der Agentur eingreift und gegebenenfalls Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand. 3.8. Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet die Agentur eine fachgerechte Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, wobei die Agentur bei der Ausführung Gestaltungsfreiheit besitzt, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Auswahl stehen. Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist die Agentur berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.

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