Rechte an den Leistungen. Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen PICS bzw. deren Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im mit PICS vereinbarten bzw. von den Lizenzgebern vordefinierten Umfang zu nutzen.
Rechte an den Leistungen. Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen pixelart bzw. den Lizenzgebern
Rechte an den Leistungen. Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen scm bzw. deren Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im mit scm vereinbarten bzw. von den Lizenzgebern vordefinierten Umfang zu nutzen.
Rechte an den Leistungen. Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen ELEMENTS bzw. deren Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im mit ELEMENTS vereinbarten bzw. von den Lizenzgebern vordefinierten Umfang zu nutzen.
Rechte an den Leistungen. Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen medienworx bzw. deren Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im vereinbarten Umfang zu nutzen. Für den Fall, dass der Umfang nicht vereinbart wurde, umfasst dieser die nicht exklusive, kein Recht zur Sublizenzierung oder Weitergabe an Dritte beinhaltende Nutzung zum eigenen Gebrauch. Allfällige Lizenzbedingungen von Leistungen oder Werken Dritter, welche Bestandteil der Leistungen oder Werke von medienworx sind, sind vom Auftraggeber einzuhalten.
Rechte an den Leistungen. 4.1 Die Ergebnisse der Leistungen (nachfolgend "Ergebnisse" genannt) werden mit ihrer Erstellung, und zwar in ihrem jeweiligen Bearbeitungszustand, Eigentum des Bestellers. Der Auftragnehmer wird die Ergebnisse bis zu ihrer Übergabe für den Besteller verwahren. Dem Besteller steht das ausschließliche, übertragbare, unterlizenzierbare, weltweite, inhaltlich und zeitlich unbegrenzte Recht zu, die Ergebnisse selbst oder durch Dritte beliebig zu nutzen, zu vervielfältigen, zu ändern und, auch in einer von ihm bearbeiteten Form, öffentlich zugänglich zu machen zu veröffentlichen oder zu verwerten.
Rechte an den Leistungen. Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen Alpha 148 bzw. den Lizenzgebern von Alpha 148 zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im mit Alpha 148 vereinbarten bzw. von den Lizenzgebern vordefinierten Umfang zu nutzen. Für den Fall, dass der Lizenz Umfang nicht vereinbart wurde, umfasst dieser die nicht exklusive, kein Recht zur Sublizenzierung oder Weitergabe an Dritte (bzw. verbundene Unternehmen) beinhaltende Nutzung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Auftraggebers, wobei das Recht zur Bearbeitung auf das gesetzlich unverzichtbare Minimum eingeschränkt ist. Der Auftraggeber ist in Kenntnis, dass die Leistungen von Alpha 148 oft auf Werken oder Leistungen Dritter mit unterschiedlichsten Lizenzbedingungen aufbauen. Der Auftraggeber hat diese Lizenzbedingungen von Leistungen oder Werken Dritter, welche Bestandteil der Leistungen oder Werke von Alpha 148 sind, einzuhalten.
Rechte an den Leistungen. Grundsätzlich stehen alle Rechte an den verein- barten Leistungen AHD bzw. deren Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im vereinbarten Umfang zu nutzen. Für den Fall, dass der Umfang nicht vereinbart wurde, umfasst dieser die nicht exklusive, kein Recht zur Sublizenzierung oder Weitergabe an Dritte beinhaltende Nutzung zum eigenen Gebrauch in Österreich. Allfällige Lizenzbedingungen von Leistungen oder Werken Dritter, welche Bestandteil der Leistungen oder Werke von AHD sind, sind vom Auftraggeber einzuhalten.
Rechte an den Leistungen. Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen CN-Solutions bzw. den Lizenzgebern von CN- Solutions zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im mit CN-Solutions vereinbarten bzw. von den Lizenzgebern vordefinierten Umfang zu nutzen. Für den Fall, dass der Umfang nicht vereinbart wurde, umfasst dieser die nicht exklusive, kein Recht zur Sublizenzierung oder Weitergabe an Dritte (bzw. verbundene Unternehmen) beinhaltende Nutzung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Auftraggebers, wobei das Recht zur Bearbeitung auf das gesetzlich unverzichtbare Minimum eingeschränkt ist. Bei Serverlizenzen erhält der Auftraggeber das Recht, die von CN-Solutions erstellten und im Leistungsumfang definierten Leistungen gemäß dem oben genannten Umfang (nicht exklusiv, kein Recht zur Sublizenzierung oder Weitergabe an Dritte [bzw. verbundene Unternehmen], Nutzung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen, auf ein Minimum eingeschränktes Recht zur Bearbeitung) auf einem Server für eine definierten Anzahl an Nutzern zu nutzen. Bei einer On-Device-Lizenz erhält der Auftraggeber das Recht, die von CN-Solutions erstellten und im Leistungsumfang definierten Leistungen gemäß dem oben genannten Umfang (nicht exklusiv, kein Recht zur Sublizenzierung oder Weitergabe an Dritte [bzw. verbundene Unternehmen], Nutzung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen, auf ein Minimum eingeschränktes Recht zur Bearbeitung) für ein CN-Solutions bekanntzugebendes Gerät des Auftraggebers zu nutzen. Bei individuell für den Auftraggeber erstellten Zusatzfunktionen und Zusatzmodulen, welche einen Zusammenhang zur CN-Solutions Software aufweisen, erhält der Auftraggeber ein nicht exklusives Recht zur Nutzung der Leistung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Auftraggebers während der Vertragslaufzeit. Der Auftraggeber ist in Kenntnis, dass die Leistungen von CN-Solutions oft auf Werken oder Leistungen Dritter mit unterschiedlichsten Lizenzbedingungen aufbauen. Der Auftraggeber hat diese Lizenzbedingungen von Leistungen oder Werken Dritter, welche Bestandteile der Leistungen oder Werke von CN-Solutions sind, einzuhalten.
Rechte an den Leistungen. Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen Hausapotheke bzw. den Lizenzgebern von Hausapotheke zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im mit Hausapotheke vereinbarten bzw. von den Lizenzgebern vordefinierten Umfang zu nutzen.