Lieferbedingungen, Gefahrübergang Musterklauseln

Lieferbedingungen, Gefahrübergang. 3.1 Preise gelten ab Werk ("Erfüllungsort") gemäß INCOTERMS zuzüglich Verpackung. 3.2 Preise sind Netto-Preise in EURO, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Liefe- rung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Deutschland und ohne wei- tere Abzüge, es sei denn der Kunde erbringt den amtlichen Nachweis ei- nes umsatzsteuerbefreiten Exports der Ware. 3.3 Wir sind nicht verpflichtet, für die Aus-, Durch- oder Einfuhr erforderli- che Genehmigungen, Zollerklärungen, Lizenzen oder sonstige Doku- mente zu besorgen oder zu erstellen. Auf Verlangen, Gefahr und Kosten des Kunden unterstützen wir jedoch bei der Beschaffung der von dem Kunden bezeichneten Dokumente. 3.4 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie keine wesentliche Vertragsver- letzung darstellen und können von uns gesondert in Rechnung gestellt werden. 3.5 Die Gefahr geht auch bei Vereinbarung von INCOTERMS der Gruppe F oder C oder Frei-Haus-Lieferungen am Erfüllungsort nach 3.1 auf den Kunden über, wenn die Lieferung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist oder zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde einer Abnahme- verpflichtung nicht nachgekommen ist. 3. Terms of Delivery, Transfer of Risk 3.1 Prices shall be Ex Works according to INCOTERMS ("Place of Delivery") plus packaging. 3.2 Prices are net prices in EURO, plus the current sales tax applicable at the time of Delivery without further deductions unless Buyer provides official proof for tax free export of goods. 3.3 We shall not be obliged to obtain or create any documents which are nec- essary for any duty concessions or other concessions, which may be nec- essary for customs clearance and licenses or other documents. Upon Buy- er's request, its risk and its cost, we shall support the Buyer in obtaining the documents stated by the Buyer. 3.4 Partial Deliveries shall be permissible insofar as they do not constitute an essential contract violation; these partial deliveries may be invoiced sep- arately. 3.5 The risk shall also transfer to the Buyer if in accordance with INCOTERMS a class F, C or free home delivery at the Place of Delivery if a Delivery is dispatched or collected. This shall also apply to free Deliveries.
Lieferbedingungen, Gefahrübergang. 3.1 Preise gelten ab Werk ("Erfüllungsort") gemäß INCOTERMS zuzüglich Verpackung.
Lieferbedingungen, Gefahrübergang. 3.1 Preise gelten ab Werk Schwelm („Erfüllungsort“) zuzüglich Verpackung.
Lieferbedingungen, Gefahrübergang. 4.1. Bei vereinbarter Direktlieferung durch die Abels Früchte Welt GmbH ist Erfüllungsort beim Käufer. Die Gefahr geht bei Übergabe der Ware auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
Lieferbedingungen, Gefahrübergang. 3.1 Die Lieferung erfolgt EXW (Ab Werk) BAIER Incoterms® 2010 ("Erfüllungsort").
Lieferbedingungen, Gefahrübergang. Die Freistellung von Xxxx durch den EBV erfolgt nach Abruf durch den Partner, jedoch nicht vor Gestellung einer etwaigen Sicherheit sowie der Rücksendung des gegengezeichneten Einzelkontraktes. Sofern nichts anderes vereinbart ist (z. B. Umschreibung im Tank) erfolgt die Lieferung EXW „ex Tank“ am vom EBV benannten Abgangslager ge- mäß den Incoterms 2010. „Ex Tank“ bedeutet Gefahrübergang, wenn
Lieferbedingungen, Gefahrübergang. 3.1. Der Lieferumfang und die sonstigen Lieferkonditionen ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung von PAROC. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumut-bar sind.
Lieferbedingungen, Gefahrübergang. 5.1. Die Lieferfrist ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien, sie beginnt jedoch nicht vor Zugang der vom Besteller bereit zu stellenden Informationen oder Unterlagen, Klärung aller technischer Fragen und nicht vor Eingang einer etwa vereinbarten An- oder Vorauszahlung. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt.
Lieferbedingungen, Gefahrübergang. 3.1 Alle Lieferungen von Konica Minolta erfolgen innerhalb einer angemessenen Frist nach Abschluss des Vertrages. Bestimmte Lieferfristen oder -termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Lieferbedingungen, Gefahrübergang. 4.1 Erfüllungsort ist der Ort des Lieferwerks der MPT. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Lieferfristen werden von MPT ohne Gewähr bekannt gegeben. Deren Lauf beginnt nach Eingang der Bestellung und Übergabe sämtlicher für die Erfüllung erforderlicher Unterlagen, Informationen etc. und nach restloser Aufklärung aller Ausführungsdetails. Für unternehmensbezogene Geschäfte gilt, dass Liefer- und Fertigstellungstermine schriftlich zu vereinbaren sind, andernfalls diese keine rechtsverbindliche Wirkung entfalten; von dieser Regel kann nur schriftlich abgegangen werden. Mit Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist als eingehalten. Bei Abrufaufträgen besteht zumindest zum vereinbarten oder zumutbaren Endtermin Liefer- und Abnahmepflicht. Termine werden unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes zugesagt und eingehalten. Zugesagte Termine werden unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Fälle höherer Gewalt, Streiks, Aussperrung, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen jeder Art sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse, mögen diese bei MPT oder einem Unterlieferanten eintreten, entbinden MPT von etwaigen übernommenen Lieferverpflichtungen. In solchen Fällen ist MPT berechtigt, die Lieferung um eine angemessene Anlaufzeit zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Derartige Verzögerungen berechtigen den Vertragspartner nicht zur Annahmeverweigerung oder zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen für daraus entstehende Kosten. Insbesondere ist der Vertragspartner nicht berechtigt, eine allenfalls von ihm mit einem Dritten vereinbarte Pönale im Fall des Lieferverzuges von MPT zu begehren.