Common use of Liefergegenstand Clause in Contracts

Liefergegenstand. 3.1 Warenlieferungen und Leistungen sind, soweit keine weiter- gehenden Anforderungen festgelegt oder vom Lieferanten als Beschaffenheitsmerkmale angegeben werden, in handelsüblicher Güte und gemäß den zum Zeitpunkt der Lieferung relevanten, bestehenden Normen nach DIN, EN, ISO oder ihnen gleichzusetz- enden Regelwerken, zu erbringen. Die Liefergegenstände sind so auszuführen, dass sie den am Einsatzort gelten den gesetz- lichen Bestimmungen und den unter üblichen Gegebenheiten entsprechenden Gebrauch zulassen. Prüfzeugnisse und Sicher- heitsdatenblätter in der jeweils gültigen aktuellen Fassung sind zur Vertragserfüllung kostenfrei mitzuliefern. Gleiches gilt für die Konformitäts- oder Einbauerklärung, einschließlich der Be- dienungsanleitung sowie Ursprungszeugnis oder Lieferanten erklärung, die in deutscher und englischer Sprache an uns zu liefern sind. 3.2 Von uns zur Verfügung gestellte Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen und sonstige Unterlagen sind für den Lieferanten verbindlich. Der Lieferant hat diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu prüfen und uns bei Unvollständigkeit und Fehler- haftigkeit unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Für die Inhalte und ihre Richtigkeit der vom Lieferanten erstellten Zeichnungen, Pläne und Berechnungen bleibt der Lieferant auch dann allein verantwortlich, wenn diese von uns genehmigt werden. 3.3 Bei Verträgen, die Software- und Beratungsleistungen (mit-) beinhalten, ist vor Erbringung dieser Leistungen, spätestens jedoch in der ersten Leistungsphase von beiden Parteien ein Pflichtenheft als Grundlage der dann zu erbringenden Leistungen schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt bei Änderungen oder Ergän- zungen derartiger Verträge entsprechend. Die Eigentums- und Urheberrechte an allen Unterlagen, Systemen und Programmen, die vom Lieferanten entwickelt und bereitge- stellt werden, verbleiben beim Lieferanten, falls die Leistungen des Lieferanten nicht von uns mindestens anteilig bezahlt werden oder unter unserer Mitarbeit entstehen. Wir erhalten an den Unterlagen, Systemen und Programmen in jedem Fall die zeitlich und räumlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen und unein- geschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte. Der Lieferant hat uns den Quellcode und die Dokumentation sowie weitere Programmunterlagen der Anwendersoftware auszuhändigen, sofern diese speziell für uns entwickelt und nicht abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Die dem Lieferanten zur Ver- fügung gestellten Arbeitsunterlagen und Daten hat der Lieferant mit größtmöglicher Sorgfalt zu verwahren und vor Zugriff Dritter zu schützen.

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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen

Liefergegenstand. 3.1 Warenlieferungen 1. Für Inhalt, Art und Leistungen sind, soweit keine weiter- gehenden Anforderungen festgelegt oder vom Lieferanten als Beschaffenheitsmerkmale angegeben werden, in handelsüblicher Güte und gemäß den zum Zeitpunkt Umfang der Lieferung relevantenund Leistung ist allein unsere Bestellung maßgebend. Wir sind berechtigt, bestehenden Normen nach DINÄnderungen in der Art der Ausführung jederzeit ebenso zu verlangen, EN, ISO wie Berichtigungen von offensichtlichen Schreib- oder ihnen gleichzusetz- enden Regelwerken, zu erbringenRechenfehlern sowie sonstigen Irrtümern. 2. Die Liefergegenstände sind so auszuführen, dass sie den am Einsatzort gelten den gesetz- lichen Bestimmungen und den unter üblichen Gegebenheiten entsprechenden Gebrauch zulassen. Prüfzeugnisse und Sicher- heitsdatenblätter in der jeweils gültigen aktuellen Fassung sind zur Vertragserfüllung kostenfrei mitzuliefern. Gleiches gilt für die Konformitäts- oder Einbauerklärung, einschließlich der Be- dienungsanleitung sowie Ursprungszeugnis oder Lieferanten erklärung, die in deutscher und englischer Sprache an uns zu liefern sind. 3.2 Von uns zur Verfügung gestellte Bestellung gehörenden Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen und sonstige Unterlagen usw. sind für den Lieferanten verbindlichver- bindlich. Der Lieferant Jedoch hat diese er sie auf Vollständigkeit und Richtigkeit hin etwaige Unstimmigkeiten zu prüfen und uns bei Unvollständigkeit und Fehler- haftigkeit auf entdeckte oder vermutete Fehler unverzüglich schriftlich zu benachrichtigenhinzuweisen. Für die Inhalte und ihre Richtigkeit der vom Lieferanten erstellten von ihm erstellte Zeichnungen, Pläne und Berechnungen bleibt der Lieferant auch dann allein verantwortlich, wenn diese von uns genehmigt ge- nehmigt werden. 3.3 Bei Verträgen, die Software- und Beratungsleistungen (mit-) beinhalten, ist vor Erbringung dieser Leistungen, spätestens jedoch 3. Soweit in der ersten Leistungsphase von beiden Parteien ein Pflichtenheft als Grundlage der dann Bestellung keine weitergehenden Anforderungen festgelegt werden, sind die Liefergegenstände in handelsüblicher Güte und, soweit DIN oder ihnen gleichzusetzende Normen bestehen, in Übereinstimmung mit diesen zu erbringenden Leistungen schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt bei Änderungen oder Ergän- zungen derartiger Verträge entsprechendliefern. Die Eigentums- Liefergegenstände sind so herzustellen und Urheberrechte an allen Unterlagenauszurüsten, Systemen und Programmendass sie den am Tage der Lieferung geltenden Sicher- heitsbestimmungen, die vom Lieferanten entwickelt und bereitge- stellt werden, verbleiben beim Lieferanten, falls die Leistungen des Lieferanten nicht von uns mindestens anteilig bezahlt werden oder unter unserer Mitarbeit entstehen. Wir erhalten an insbesondere den Unterlagen, Systemen und Programmen in jedem Fall die zeitlich und räumlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen und unein- geschränkten Nutzungs- und VerwertungsrechteUnfallverhütungsvorschriften genügen sowie den arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen. 4. Der Lieferant hat uns ferner spätestens mit der Lieferung der Liefergegenstände folgende Exportkontrolldaten zur Verfügung zu stellen: - Ursprungsland - Zolltarifnummer (statistische Warennummer) - Ausfuhrlistennummer (AL-Nummer) - Export Control Classification Number (ECCN) Auf unsere Anforderung hin sind uns noch folgende Dokumente vom Lieferanten bereitzustellen: - Langzeitlieferantenerklärung/ Lieferantenerklärung mit Präferenzursprungseigenschaft - Ursprungszeugnis/IHK-Erklärung für den Quellcode und nichtpräferenziellen Ursprung 5. Soweit eine Gewichtsermittlung erforderlich ist, gelten die Dokumentation sowie weitere Programmunterlagen der Anwendersoftware auszuhändigenvon uns auf unseren Werkswaagen festgestellten Eingangsgewichte. Ist das Wiegen bei uns nicht möglich, sofern diese speziell für uns entwickelt und nicht abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Die gelten die bahnseitigen, auf dem Lieferanten zur Ver- fügung gestellten Arbeitsunterlagen und Daten hat der Lieferant mit größtmöglicher Sorgfalt zu verwahren und vor Zugriff Dritter zu schützenFrachtbrief nachgewiesenen, bei LKW-Anlieferung die von einer öffentlichen Waage oder bei Schiffsanlieferung im Löschhafen ermittelten Nettogewichte.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase, Allgemeine Einkaufsbedingungen

Liefergegenstand. 3.1 Warenlieferungen 1. Für Inhalt, Art und Leistungen sind, soweit keine weiter- gehenden Anforderungen festgelegt oder vom Lieferanten als Beschaffenheitsmerkmale angegeben werden, in handelsüblicher Güte und gemäß den zum Zeitpunkt Umfang der Lieferung relevantenund Leistung ist allein unsere Bestellung maßgebend. Wir sind berechtigt, bestehenden Normen nach DINÄnderungen in der Art der Ausführung jederzeit ebenso zu verlangen, EN, ISO wie Berichtigungen von offensichtlichen Schreib- oder ihnen gleichzusetz- enden Regelwerken, zu erbringenRechenfehlern sowie sonstigen Irrtümern. 2. Die Liefergegenstände sind so auszuführen, dass sie den am Einsatzort gelten den gesetz- lichen Bestimmungen und den unter üblichen Gegebenheiten entsprechenden Gebrauch zulassen. Prüfzeugnisse und Sicher- heitsdatenblätter in der jeweils gültigen aktuellen Fassung sind zur Vertragserfüllung kostenfrei mitzuliefern. Gleiches gilt für die Konformitäts- oder Einbauerklärung, einschließlich der Be- dienungsanleitung sowie Ursprungszeugnis oder Lieferanten erklärung, die in deutscher und englischer Sprache an uns zu liefern sind. 3.2 Von uns zur Verfügung gestellte Bestellung gehörenden Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen und sonstige Unterlagen usw. sind für den Lieferanten verbindlichver- bindlich. Der Lieferant Jedoch hat diese er sie auf Vollständigkeit und Richtigkeit hin etwaige Unstimmigkeiten zu prüfen und uns bei Unvollständigkeit und Fehler- haftigkeit auf entdeckte oder vermutete Fehler unverzüglich schriftlich zu benachrichtigenhinzuweisen. Für die Inhalte und ihre Richtigkeit der vom Lieferanten erstellten von ihm erstellte Zeichnungen, Pläne und Berechnungen bleibt der Lieferant auch dann allein verantwortlich, wenn diese von uns genehmigt ge- nehmigt werden. 3.3 Bei Verträgen, die Software- und Beratungsleistungen (mit-) beinhalten, ist vor Erbringung dieser Leistungen, spätestens jedoch 3. Soweit in der ersten Leistungsphase von beiden Parteien ein Pflichtenheft als Grundlage der dann Bestellung keine weitergehenden Anforderungen festgelegt werden, sind die Liefergegenstände in handelsüblicher Güte und, soweit DIN oder ihnen gleichzusetzende Normen bestehen, in Übereinstimmung mit diesen zu erbringenden Leistungen schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt bei Änderungen oder Ergän- zungen derartiger Verträge entsprechendliefern. Die Eigentums- Liefergegenstände sind so herzustellen und Urheberrechte an allen Unterlagenauszurüsten, Systemen dass sie den am Tage der Lieferung geltenden Sicherheitsbestimmungen, insbesondere den Unfallverhütungsvorschriften genügen sowie den arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen. 4. Beim Kauf von Maschinen und ProgrammenAnlagen hat der Lieferant eine EG-Konformitätserklärung und eine Betriebsanleitung gemäß der EG-Maschinenrichtlinie sowie eine Wartungsanleitung und Reparaturhandbuch/Serviceanleitung -jeweils in deutscher Sprache- beizufügen. Alle Maschinen und Anlagen müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. 5. Für einen Zeitraum von 10 Jahren nach der Beendigung der Lieferbeziehung stellt der Lieferant sicher, dass er die vom Lieferanten entwickelt Liefergegenstände und bereitge- stellt werden, verbleiben beim Lieferanten, falls die Leistungen des Lieferanten nicht von uns mindestens anteilig bezahlt werden oder unter unserer Mitarbeit entstehenTeile hiervon als Ersatzteile liefern kann. 6. Wir erhalten erwarten, dass der Lieferant die Qualität seiner an den Unterlagen, Systemen uns zu liefernden Erzeugnisse ständig an dem neuesten Stand der Technik ausrichtet und Programmen uns auf mögliche Verbesserungen sowie technische Änderungen hinweist. Änderungen des Liefergegenstandes bedürfen in jedem Fall die zeitlich und räumlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen und unein- geschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte. Der Lieferant hat uns den Quellcode und die Dokumentation sowie weitere Programmunterlagen der Anwendersoftware auszuhändigen, sofern diese speziell für uns entwickelt und nicht abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Die dem Lieferanten zur Ver- fügung gestellten Arbeitsunterlagen und Daten hat der Lieferant mit größtmöglicher Sorgfalt zu verwahren und vor Zugriff Dritter zu schützenunserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase

Liefergegenstand. 3.1 Warenlieferungen Die bestellten Waren sollen zur Herstellung von Duschsystemen (u.a. Duschabtrennungen, Dusch- wannen, Duschköpfe und Leistungen sindZubehör) und damit zum Einbau in Bauwerke verwendet werden. Wir behalten uns vor, eine Änderung des Liefergegenstandes zu verlangen, soweit keine weiter- gehenden Anforderungen dies aus fertigungs- oder sicherheitstechnischen Gründen notwendig ist oder erscheint und sofern die Änderung dem Lieferanten zumutbar ist. In einem solchen Fall sind die Auswirkungen, welche die Änderung des Leistungsgegenstandes für beide Seiten mit sich bringen, insbesondere hinsichtlich der Mehr- oder Minderkosten sowie der Liefertermine, angemessen zu berücksichtigen. Sonstige Änderungen, z. B. hinsichtlich der Materialspezifikation bzw. des Designs, die wir wünschen, wird der Lieferant hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit (auch in zeitlicher Hinsicht) prüfen und mit uns über die Optionen und Modalitäten solcher Änderungen nach Treu und Glauben mit dem Ziel einer effektiven, kostengünstigen Umsetzung verhandeln. Der Lieferant ist ohne Absprache mit uns nicht berechtigt, Änderungen in Konstruktion, Ausführungen, Herstellungsverfahren oder anderen Warenmerkmalen gegenüber früheren, gleichartigen Leistungen vorzunehmen, auch soweit diese Merkmale nicht durch Leistungsbeschreibungen festgelegt sind. Teillieferungen akzeptieren wir nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Bei vereinbarten Teilsendungen ist im Lieferschein bzw. in den Begleitpapieren die verbleibende Restmenge aufzuführen. Wir übernehmen nur die von uns bestellten Mengen oder vom Lieferanten als Beschaffenheitsmerkmale angegeben werdenStückzahlen. Abweichungen von der ver- einbarten Liefermenge sind nur nach vorheriger Absprache mit uns möglich. Soweit die Vorlage von Bescheinigungen über Materialprüfungen vereinbart wurde, in handelsüblicher Güte und gemäß den zum Zeitpunkt bilden diese einen wesentlichen Bestandteil der Lieferung relevanten, bestehenden Normen nach DIN, EN, ISO oder ihnen gleichzusetz- enden Regelwerken, zu erbringen. Die Liefergegenstände und sind so auszuführen, dass sie zusammen mit den am Einsatzort gelten den gesetz- lichen Bestimmungen und den unter üblichen Gegebenheiten entsprechenden Gebrauch zulassen. Prüfzeugnisse und Sicher- heitsdatenblätter in der jeweils gültigen aktuellen Fassung sind zur Vertragserfüllung kostenfrei mitzuliefern. Gleiches gilt für die Konformitäts- oder Einbauerklärung, einschließlich der Be- dienungsanleitung sowie Ursprungszeugnis oder Lieferanten erklärung, die in deutscher und englischer Sprache Rechnungen an uns zu liefern sind. 3.2 Von uns zur Verfügung gestellte Zeichnungenübersenden. Lieferscheine, BerechnungenRechnungen und sämtliche Korrespondenz haben unsere Bestellnummer, Beschreibungen und sonstige Unterlagen sind für den Lieferanten verbindlichBestell- position sowie unsere Materialnummer zu enthalten. Der Lieferant hat diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu prüfen und uns bei Unvollständigkeit und Fehler- haftigkeit unverzüglich schriftlich zu benachrichtigenist verpflichtet, die Möglichkeit der Ersatzteillieferung für einen Zeitraum von 10 Jahren nach Lieferung aufrechtzuerhalten. Für die Inhalte und ihre Richtigkeit der vom Lieferanten erstellten Zeichnungenden Fall, Pläne und Berechnungen bleibt dass der Lieferant auch dann allein verantwortlich, wenn diese von uns genehmigt werden. 3.3 Bei Verträgenbeabsichtigt, die Software- und Beratungsleistungen (mit-) beinhaltenProduktion der an uns gelieferten Waren oder Ersatzteile einzustellen, ist vor Erbringung dieser Leistungen, spätestens jedoch in wird der ersten Leistungsphase von beiden Parteien ein Pflichtenheft als Grundlage der dann zu erbringenden Leistungen Lieferant uns dies mindestens 12 Monate im Voraus schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt bei Änderungen oder Ergän- zungen derartiger Verträge entsprechend. Die Eigentums- und Urheberrechte an allen Unterlagen, Systemen und Programmen, die vom Lieferanten entwickelt und bereitge- stellt werden, verbleiben beim Lieferanten, falls die Leistungen des Lieferanten nicht von uns mindestens anteilig bezahlt werden oder unter unserer Mitarbeit entstehen. Wir erhalten an den Unterlagen, Systemen und Programmen in jedem Fall die zeitlich und räumlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen und unein- geschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechtemitteilen. Der Lieferant hat wird uns den Quellcode und die Dokumentation sowie weitere Programmunterlagen der Anwendersoftware auszuhändigen, sofern diese speziell für uns entwickelt und nicht abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Die dem Lieferanten zur Ver- fügung gestellten Arbeitsunterlagen und Daten hat der Lieferant mit größtmöglicher Sorgfalt Möglichkeit zu verwahren und vor Zugriff Dritter zu schützeneiner letzten Bestellung (Last Order) geben.

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Samples: Einkaufsbedingungen