Lieferung, Abnahme. 6.1 Die vertragsmäßigen Lieferungen sind – auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen – vom Kunden entgegenzunehmen bzw. abzunehmen, soweit eine Abnahme vorgesehen ist. 6.2 Vorzeitige Lieferung sowie Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. 6.3 Soweit eine Abnahme vorgesehen ist und RPG nach Fertigstellung die Abnahme der Lieferungen verlangt, hat der Kunde sie unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von zwei (2) Wochen vorzunehmen. Soweit der Kunde nicht fristgemäß eine Abnahme durchführt oder diese unberechtigt verweigert, gilt die Abnahme als erfolgt. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Lieferungen weiterveräußert oder – gegebenenfalls nach Abschluss einer vereinbarten Testphase – in Gebrauch genommen worden sind.
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Lieferung, Abnahme. 6.1 Die vertragsmäßigen vertragsmässigen Lieferungen sind – auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen – vom Kunden entgegenzunehmen bzw. abzunehmen, soweit eine Abnahme vorgesehen ist.
6.2 Vorzeitige Lieferung sowie Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
6.3 Soweit eine Abnahme vorgesehen ist und RPG RSCH nach Fertigstellung die Abnahme der Lieferungen verlangt, hat der Kunde sie unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von zwei (2) Wochen vorzunehmen. Soweit der Kunde nicht fristgemäß fristgemäss eine Abnahme durchführt oder diese unberechtigt verweigert, gilt die Abnahme als erfolgt. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Lieferungen weiterveräußert weiterveräussert oder – gegebenenfalls nach Abschluss einer vereinbarten Testphase – in Gebrauch genommen worden sind.
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Lieferung, Abnahme. 6.1 Die vertragsmäßigen Lieferungen sind – auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen – vom Kunden entgegenzunehmen bzw. abzunehmen, soweit eine Abnahme vorgesehen ist.
6.2 Vorzeitige Lieferung sowie Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
6.3 Soweit eine Abnahme vorgesehen ist und RPG R&S nach Fertigstellung die Abnahme der Lieferungen verlangt, hat der Kunde sie unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von zwei (2) Wochen vorzunehmen. Soweit der Kunde nicht fristgemäß eine Abnahme durchführt oder diese unberechtigt verweigert, gilt die Abnahme als erfolgt. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Lieferungen weiterveräußert oder – gegebenenfalls nach Abschluss einer vereinbarten Testphase – in Gebrauch genommen worden sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferung, Abnahme. 6.1 Die vertragsmäßigen Lieferungen und/oder Leistungen sind – auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen – vom Kunden entgegenzunehmen entgegen- zunehmen bzw. abzunehmen, soweit wenn eine Abnahme vorgesehen vereinbart ist.
6.2 Vorzeitige Lieferung sowie Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
6.3 Soweit eine Abnahme vorgesehen vereinbart ist und RPG INRADIOS nach Fertigstellung die Abnahme der vertragsmäßigen Lieferungen und/oder Leis - tungen verlangt, hat der Kunde sie unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von zwei (2) Wochen vorzunehmen. Soweit der Kunde nicht fristgemäß eine Abnahme durchführt oder diese unberechtigt verweigert, gilt die Abnahme als erfolgt. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Lieferungen weiterveräußert oder – gegebenenfalls nach Abschluss einer vereinbarten Testphase – in Gebrauch genommen worden sind.
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Lieferung, Abnahme. 6.1 Die vertragsmäßigen Lieferungen und/oder Leistungen sind – auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen – vom Kunden entgegenzunehmen bzw. abzunehmen, soweit wenn eine Abnahme vorgesehen vereinbart ist.
6.2 Vorzeitige Lieferung sowie Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
6.3 Soweit eine Abnahme vorgesehen vereinbart ist und RPG nach Fertigstellung die Abnahme der vertragsmäßigen Lieferungen und/oder Leistungen verlangt, hat der Kunde sie unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von zwei (2) Wochen vorzunehmen. Soweit der Kunde nicht fristgemäß eine Abnahme durchführt oder diese unberechtigt verweigert, gilt die Abnahme als erfolgt. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Lieferungen weiterveräußert oder – gegebenenfalls nach Abschluss einer vereinbarten Testphase – in Gebrauch genommen worden sind.
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