Lieferzeit und Lieferverzug. 4.1. Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Wenn die Lieferzeit in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, beträgt sie 5 Werktage ab Vertragsschluss. Der Lieferant ist verpflichtet, das bestellende Xxxxxx Unternehmen unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn er vereinbarte Lieferzeiten – aus welchen Gründen auch immer – voraussichtlich nicht einhalten kann. 4.2. Erbringt der Lieferant seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich die Rechte des Krüger Unternehmens – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Krüger Unternehmen ist zudem insbesondere berechtigt, Deckungskäufe zu tätigen. Die Differenz zwischen Deckungskäufen und dem mit den Lieferanten vereinbarten Preisen gehen zu Lasten des Lieferanten. Die Regelungen in Ziffer 4.3 bleiben unberührt. 4.3. Ist der Lieferant in Verzug, kann das Krüger Unternehmen eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% des Nettopreises pro vollendete Kalenderwoche verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5% des Nettopreises der verspätet gelieferten Vertragsprodukte. Weitergehende gesetzliche Ansprüche werden unter Anrechnung der Schadenspauschale vorbehalten. Der Lieferant hat das Recht nachzuweisen, dass infolge des Verzugs kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Pauschale ermäßigt sich dann entsprechend. Nimmt das Xxxxxx Unternehmen die verspätete Leistung an, wird die Vertragsstrafe spätestens mit der Schlusszahlung geltend gemacht.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen
Lieferzeit und Lieferverzug. 4.1. (1) Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Wenn die Lieferzeit in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, beträgt sie 5 sechs (6) Werktage ab Vertragsschluss. Der Lieferant ist verpflichtet, das bestellende Xxxxxx Unternehmen DG unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn er vereinbarte Lieferzeiten – aus welchen Gründen auch immer – voraussichtlich nicht einhalten kann.
4.2. (2) Erbringt der Lieferant seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich die Rechte des Krüger Unternehmens der DG– insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Krüger Unternehmen ist zudem insbesondere berechtigt, Deckungskäufe zu tätigen. Die Differenz zwischen Deckungskäufen und dem mit den Lieferanten vereinbarten Preisen gehen zu Lasten des Lieferanten. Die Regelungen in Ziffer 4.3 Abs. 3 bleiben unberührt.
4.3. (3) Ist der Lieferant in Verzug, kann das Krüger Unternehmen eine DG – neben weitergehenden gesetzlichen Ansprüchen – pauschalierten Schadensersatz des Verzugsschadens in Form einer Vertragsstrafe in Höhe von 10,5 % des Nettopreises Gesamtauftragswertes pro vollendete Kalenderwoche verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 55 % des Nettopreises Gesamtauftragswertes, der verspätet gelieferten VertragsprodukteWare. Weitergehende gesetzliche Ansprüche werden unter Anrechnung DG bleibt der Schadenspauschale Nachweis vorbehalten. Der Lieferant hat das Recht nachzuweisen, dass infolge des Verzugs kein oder ein niedrigerer höherer Schaden entstanden ist. Die Pauschale ermäßigt sich dann entsprechendDem Lieferanten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Nimmt das Xxxxxx Unternehmen die verspätete Leistung anIm Falle, wird die Vertragsstrafe spätestens mit dass dem Lieferanten mögliche Anlieferungszeiten im Rahmen der Schlusszahlung geltend gemachtBestellung mitgeteilt werden, sind diese bindend. Im Falle, dass keine Anlieferungszeiten bindend vorgegeben worden ist durch den Lieferanten, ist eine individuelle Anlieferzeit abzustimmen und einzuhalten. Etwaige Schadensersatzansprüche des Lieferanten, resultierend aus fehlgeschlagenen Anlieferungen, sind generell ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Lieferzeit und Lieferverzug. 4.13.1. Die vom AG in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Wenn die Lieferzeit in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, beträgt sie 5 Werktage ab Vertragsschluss. Der Lieferant AN ist verpflichtet, das bestellende Xxxxxx Unternehmen den AG unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Verzögerung in Kenntnis zu setzen, wenn er absehbar ist, dass vereinbarte Lieferzeiten – aus welchen Gründen auch immer – voraussichtlich nicht einhalten kanneingehalten werden können. Vor der vereinbarten Lieferzeit dürfen Teillieferungen oder Lieferungen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG vorgenommenen werden.
4.23.2. Erbringt der Lieferant AN seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich die Rechte des Krüger Unternehmens AG – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Krüger Unternehmen ist zudem insbesondere berechtigt, Deckungskäufe zu tätigen. Die Differenz zwischen Deckungskäufen und dem mit den Lieferanten vereinbarten Preisen gehen zu Lasten des Lieferanten. Die Regelungen in Ziffer Absatz 4.3 bleiben unberührt.
4.33.3. Ist der Lieferant AN in Verzug, kann das Krüger Unternehmen der AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% des Nettopreises pro vollendete Kalenderwoche verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als die für jeden begonnenen Kalendertag 0,5 % der gesamten Auftragssumme beträgt und mit 5% des Nettopreises der verspätet gelieferten Vertragsprodukte. Weitergehende gesetzliche Ansprüche werden unter Anrechnung der Schadenspauschale vorbehaltengesamten Auftragssumme begrenzt ist. Der Lieferant hat das Recht nachzuweisenAN verzichtet insoweit auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs. Der AG ist berechtigt, dass infolge des Verzugs kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Pauschale ermäßigt sich dann entsprechenddie Vertragsstrafe neben der Erfüllung und als Mindestbetrag eines vom AN nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldeten Schadensersatzes zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. Nimmt das Xxxxxx Unternehmen der AG die verspätete Leistung an, wird der AG die Vertragsstrafe spätestens mit der Schlusszahlung geltend gemachtmachen.
3.4. Der Lieferanspruch des AG wird erst ausgeschlossen, wenn der AN auf Verlangen des AG statt der Lieferung vollumfänglich Schadensersatz leistet. Die Annahme der verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche oder die Vertragsstrafe dar.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Lieferzeit und Lieferverzug. 4.11. Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit angegebenen oder im übrigen vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung der Liefertermine ist bindend. Wenn die Lieferzeit in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, beträgt sie 5 Werktage ab VertragsschlussEingang der Ware am Bestimmungsort. Der Lieferant ist verpflichtet, das bestellende Xxxxxx Unternehmen uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn er vereinbarte Lieferzeiten – - aus welchen Gründen auch immer – - voraussichtlich nicht einhalten kann. Eine solche Mitteilung entbindet den Lieferanten nicht von seiner Pflicht zur fristgerechten Lieferung. Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen sind nur zulässig, wenn wir diese vorher schriftlich genehmigen.
4.22. Erbringt der Lieferant seine Leistung nicht oder nicht innerhalb Mit einer vom Lieferanten zu vertretenden Überschreitung der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er bzw. des vereinbarten Liefertermins gerät dieser ohne vorherige Mahnung in Verzug.
3. Befindet sich der Lieferant mit einer Lieferung in Verzug, so bestimmen sich die Rechte können wir pro angefangener Woche des Krüger Unternehmens – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Krüger Unternehmen ist zudem insbesondere berechtigt, Deckungskäufe zu tätigen. Die Differenz zwischen Deckungskäufen und dem mit den Lieferanten vereinbarten Preisen gehen zu Lasten des Lieferanten. Die Regelungen in Ziffer 4.3 bleiben unberührt.
4.3. Ist der Lieferant in Verzug, kann das Krüger Unternehmen Lieferverzugs eine Vertragsstrafe Verzugspauschale in Höhe von 11 % des Nettopreises pro vollendete Kalenderwoche verlangender verspäteten Ware, insgesamt jedoch nicht mehr als 55 % des Nettopreises der verspätet gelieferten VertragsprodukteWare verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche werden unter Anrechnung Wir sind berechtigt, die Verzugspauschale neben der Schadenspauschale Erfüllung und als Mindestbetrag eines vom Lieferanten nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldeten Schadenersatzes zu verlangen. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Der Lieferant hat das Recht nachzuweisen, und dem Lieferanten der Nachweis, dass infolge des Verzugs uns überhaupt kein oder nur ein niedrigerer wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Pauschale ermäßigt sich dann entsprechend. Nimmt das Xxxxxx Unternehmen die verspätete Leistung an, Auf einen weitergehenden Schadenersatzanspruch wird die Vertragsstrafe spätestens mit der Schlusszahlung geltend gemachtVerzugspauschale angerechnet.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Lieferzeit und Lieferverzug. 4.1. 3.1 Die von uns in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Wenn die Lieferzeit in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, beträgt sie 5 Werktage 2 Wochen ab Vertragsschluss. Der Lieferant ist verpflichtet, das bestellende Xxxxxx Unternehmen uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn er vereinbarte Lieferzeiten – aus welchen Gründen auch immer – voraussichtlich nicht einhalten kann.
4.2. 3.2 Erbringt der Lieferant seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich die unsere Rechte des Krüger Unternehmens – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Krüger Unternehmen ist zudem insbesondere berechtigt, Deckungskäufe zu tätigen. Die Differenz zwischen Deckungskäufen und dem mit den Lieferanten vereinbarten Preisen gehen zu Lasten des Lieferanten. Die Regelungen in Ziffer 4.3 Abs. 3 bleiben unberührt.
4.3. 3.3 Ist der Lieferant in Verzug, kann das Krüger Unternehmen eine Vertragsstrafe in Höhe von 1können wir – neben weitergehenden gesetzlichen Ansprüchen – pauschalierten Ersatz unseres Verzugsschadens iHv 0.25 % des Nettopreises der verspätet gelieferten Ware pro vollendete Kalenderwoche vollendetem Kalendertag verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5% des Nettopreises der verspätet gelieferten VertragsprodukteWare. Weitergehende gesetzliche Ansprüche werden unter Anrechnung Uns bleibt der Schadenspauschale Nachweis vorbehalten. Der Lieferant hat das Recht nachzuweisen, dass infolge des Verzugs kein oder ein niedrigerer höherer Schaden entstanden ist. Dem Lieferanten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3.4 Die Pauschale ermäßigt sich dann entsprechend. Nimmt das Xxxxxx Unternehmen vorbehaltlose Annahme der verspäteten Lieferung oder Leistung enthält keinen Verzicht auf die verspätete uns wegen der verspäteten Lieferung oder Leistung anzustehenden Ersatzansprüche; dies gilt bis zur vollständigen Zahlung des von uns geschuldeten Entgelts für die betroffene Lieferung oder Leistung.
3.5 Teillieferungen sind grundsätzlich unzulässig, wird es sei denn, wir haben ihnen ausdrücklich zugestimmt oder sie sind uns zumutbar.
3.6 Für Stückzahlen, Gewichte und Maße sind, vorbehaltlich eines anderweitigen Nachweises, die Vertragsstrafe spätestens mit von uns bei der Schlusszahlung geltend gemachtWareneingangskontrolle verwendeten Spezifikationen sowie die damit ermittelten Werte maßgebend.
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