Common use of Lieferzeit und Lieferverzug Clause in Contracts

Lieferzeit und Lieferverzug. 5.1. Die Lieferzeit richtet sich nach der Bestellung und ist somit bindend. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins ist der Eingang der Ware am Erfüllungsort. Vor der vereinbarten Lieferzeit dürfen Lieferungen nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung vorgenommen werden. 5.2. Ist absehbar, dass der vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten werden kann, so ist der Lieferant verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Verzögerung in Kenntnis zu setzen. 5.3. Ist der Lieferant in Verzug, sind wir berechtigt, pro angefangene Kalenderwoche eine Verzugsstrafe in Höhe von 0,5 % des Gesamtbestellwertes zu verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5 % des Gesamtbestellwertes. Nehmen wir eine verspätete Lieferung an werden wir die Verzugsstrafe spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. 5.4. Unser Lieferanspruch wird erst ausgeschlossen, wenn der Lieferant auf unser Verlangen statt der Lieferung vollumfänglich Schadensersatz leistet. Die Annahme der verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche oder die Verzugsstrafe dar. 5.5. Bei Verzug des Lieferanten können wir nach ergebnislosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist die von dem Lieferanten noch nicht erbrachte Leistung durch einen Dritten zu Lasten des Lieferanten durchführen zu lassen. Zudem sind wir berechtigt, nach ergebnislosem Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

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Lieferzeit und Lieferverzug. 5.1. Die Lieferzeit richtet sich nach der 4.1 Der in unserer Bestellung und angegebene Liefertermin ist somit bindend. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins ist der Eingang der Ware am Erfüllungsort. Vor der vereinbarten Lieferzeit dürfen Lieferungen nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung vorgenommen werdenden Lieferanten verbindlich. 5.2. Ist absehbar4.2 Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich und vorab telefonisch oder per E-Mail zu informieren, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass der vereinbarte die Lieferzeit bzw. ein vereinbarter Liefertermin nicht eingehalten werden kann, so ist . Diese Verpflichtung zur Information hat jedoch keine Auswirkungen auf die Verantwortlichkeit des Lieferanten zur Einhaltung der Lieferant verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Verzögerung in Kenntnis zu setzenLieferzeit bzw. eines vereinbarten Liefertermins. 5.3. Ist 4.3 Der Lieferant ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder zu vorzeitigen noch zu Teillieferungen berechtigt. 4.4 Kommt der Lieferant in VerzugLieferverzug, stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Die Regelung in Ziffer 4.4 bleibt unberührt. 4.5 Im Falle des Lieferverzuges sind wir berechtigt, pro angefangene Kalenderwoche eine Verzugsstrafe in Höhe von 0,5 % des Gesamtbestellwertes Vertragsstrafe zu verlangen. Diese beträgt pro Werktag des Verzuges 0,3 %, insgesamt jedoch nicht mehr als aber höchstens 5 % des GesamtbestellwertesGesamtnettovergütungsbetrages. Nehmen wir eine verspätete Lieferung an werden wir die Verzugsstrafe spätestens mit Wir sind berechtigt, diese Vertragsstrafe bis zum Zeitpunkt der Schlusszahlung geltend zu machen. 5.4. Unser Lieferanspruch wird erst ausgeschlossen, auch wenn wir uns das Recht dazu bei der Lieferant auf unser Verlangen statt der Lieferung vollumfänglich Schadensersatz leistet. Die Annahme der verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht nicht ausdrücklich vorbehalten. Eine geltend gemachte Vertragsstrafe werden wir auf eventuelle weitergehende Schadensersatzansprüche oder die Verzugsstrafe darwegen Verzugs anrechnen. 5.5. Bei Verzug des Lieferanten können wir nach ergebnislosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist die von dem Lieferanten noch nicht erbrachte Leistung durch einen Dritten zu Lasten des Lieferanten durchführen zu lassen. Zudem sind wir berechtigt, nach ergebnislosem Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

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Lieferzeit und Lieferverzug. 5.11. Die vereinbarte Lieferzeit richtet sich nach der Bestellung und ist somit bindendwesentlicher Vertragsinhalt. Maßgebend für Alle dem Lieferanten bekanntwerdenden Umstände, welche die Einhaltung des Liefertermins ist der Eingang der Ware am Erfüllungsort. Vor der vereinbarten Lieferzeit dürfen Lieferungen nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung vorgenommen werdenLieferfrist in Frage stellen, sind uns unverzüglich mitzuteilen. 5.22. Ist absehbar, dass der vereinbarte Liefertermin Liefern oder leisten Sie auch nicht eingehalten werden kann, so ist der Lieferant verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Verzögerung in Kenntnis zu setzen. 5.3. Ist der Lieferant in Verzug, sind wir berechtigt, pro angefangene Kalenderwoche eine Verzugsstrafe in Höhe von 0,5 % des Gesamtbestellwertes zu verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5 % des Gesamtbestellwertes. Nehmen wir eine verspätete Lieferung an werden wir die Verzugsstrafe spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. 5.4. Unser Lieferanspruch wird erst ausgeschlossen, wenn der Lieferant auf unser Verlangen statt der Lieferung vollumfänglich Schadensersatz leistet. Die Annahme der verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche oder die Verzugsstrafe dar. 5.5. Bei Verzug des Lieferanten können wir nach ergebnislosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist die von dem Lieferanten noch nicht erbrachte Leistung durch einen Dritten zu Lasten des Lieferanten durchführen zu lassen. Zudem sind wir berechtigt, nach ergebnislosem Ablauf innerhalb einer von uns gesetzten Nachfrist, sind wir berechtigt, auch ohne Androhung, die Annahme abzulehnen, vom Kaufvertrag zurückzutretenVertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Zum Rücktritt sind wir auch dann berechtigt, wenn Sie die Verzögerung nicht verschuldet haben. 3. Sollte der Auftragnehmer mit der Lieferung oder Leistung in Verzug kommen, sind wir berechtigt, für jeden Kalendertag der Verzögerung eine Entschädigung in Höhe von 0,1% vom Wert der vereinbarten Lieferung oder Leistung – insgesamt jedoch höchsten 5% - geltend zu machen. Dies gilt ebenfalls bei Rücktritt vom Vertrag. 4. Die uns durch Ihren Verzug, insbesondere durch eine deshalb notwendige anderweitige Eindeckung, entstehenden Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten. 5. Das gleiche gilt bei Zahlungseinstellung sowie im Falle der Beantragung oder Eröffnungen eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder der Durchführung eines außergerichtlichen Vergleichsverfahrens. 6. Das Recht, eine vereinbarte Vertragsstrafe wegen nicht gehöriger Erfüllung zu verlangen (§ 341 BGB), behalten wir uns bis zur Schlusszahlung vor.

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Lieferzeit und Lieferverzug. 5.13.1. Die Lieferzeit richtet sich nach von uns in der Bestellung und angegebene Lieferzeit ist somit bindend. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins Der Lieferant ist der Eingang der Ware am Erfüllungsort. Vor der vereinbarten Lieferzeit dürfen Lieferungen nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung vorgenommen werden. 5.2. Ist absehbar, dass der vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten werden kann, so ist der Lieferant verpflichtetver- pflichtet, uns unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Verzögerung in Kenntnis zu setzen, wenn er die vereinbarte Lieferzeit, aus welchen Gründen auch immer, voraussichtlich nicht einhalten kann. Dem Lieferanten ist bekannt, dass der Besteller gegenüber seinen Kunden zur Einhaltung fester Liefer- zeiten verpflichtet ist. 5.33.2. Erbringt der Lieferant seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Liefer- zeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich unsere Rechte - insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz - nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Regelungen in Abs. 3 bleiben unberührt. 3.3. Ist der Lieferant in Verzug, sind können wir berechtigt, pro angefangene Kalenderwoche eine Verzugsstrafe in Höhe von 0,5 Vertragsstrafe iHv 0,5% des Gesamtbestellwertes zu Nettopreises pro vollendete Kalenderwoche verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5 5% des GesamtbestellwertesNet- topreises der verspätet gelieferten Ware. Wir sind berechtigt, die Vertragsstrafe neben der Erfüllung und als Mindestbetrag eines vom Lieferanten nach den gesetzlichen Vor- schriften geschuldeten Schadensersatzes zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. Nehmen wir eine die verspätete Lieferung an Leistung an, werden wir die Verzugsstrafe Vertragsstrafe spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. 5.4. Unser Lieferanspruch wird erst ausgeschlossen, wenn der Lieferant auf unser Verlangen statt der Lieferung vollumfänglich Schadensersatz leistet. Die Annahme der verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche oder die Verzugsstrafe dar. 5.5. Bei Verzug des Lieferanten können wir nach ergebnislosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist die von dem Lieferanten noch nicht erbrachte Leistung durch einen Dritten zu Lasten des Lieferanten durchführen zu lassen. Zudem sind wir berechtigt, nach ergebnislosem Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

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