Limit Musterklauseln

Limit. Der Kontoinhaber und das Kreditinstitut vereinbaren, bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (z.B. täglich, wöchentlich oder monatlich) unter Benützung der Bezugskarte • Bargeld von Geldausgabeautomaten (vorstehender Punkt II.1.1) behoben sowie • bargeldlos an POS-Kassen (vorstehender Punkt II 1.2) bezahlt werden kann. Für die im Kreditinstitut selbst zur Verfügung stehenden Geldausgabeautomaten (siehe unten in Punkt III.1) können gesonderte Bezugsmöglichkeiten vereinbart werden, für die die vorstehend angesprochenen Limits nicht gelten. Behebungen im Rahmen dieser gesonderten Bezugsmöglichkeiten werden auch nicht auf den maximal im Rahmen des Zahlungskarten-Services behebbaren Betrag angerechnet. Der Kontoinhaber ist ohne Angabe von Gründen berechtigt, die Senkung des Limits bei der kontoführenden Stelle zu veranlassen. Für die Änderung des Limits durch das Kreditinstitut gilt Punkt I.6 dieser Besonderen Bedingungen.
Limit. Mit einer „Limit-Order“ kann der Kunde der Bank bei der Ertei- lung von Aufträgen Preisgrenzen (Limits) vorgeben. Maßgeblich für das Erreichen des Limits ist der quotierte volumensgewich- tete Durchschnittspreis (VWAP) des Kontraktes. Ein limitierter Kaufauftrag (Limit-Order) wird zum Limit oder einem geringeren Kurs ausgeführt, wenn bezogen auf den Kon- trakt das durch den Kaufauftrag definierte Volumen zum VWAP gehandelt werden kann. Ein limitierter Verkaufsauftrag wird zum Limit oder einem höhe- ren Kurs ausgeführt, wenn das durch den Verkaufsauftrag defi- nierte Volumen zum VWAP gehandelt werden kann.
Limit. Die maximale Summe der Höchstbeträge aller Avale, die R+V für den Versicherungsnehmer auf- grund eines Kautionsversicherungsvertrags übernehmen wird.
Limit. Der Kunde kann dem Intermediär bei der Erteilung von Auf- trägen Preisgrenzen (Limits) vorgeben. Maßgeblich für das Erreichen des Limits ist der jeweilige Kontraktkurs im ersten Order- buchlevel (Best-Bid-Ask). Ein limitierter Kaufauftrag wird zum Limit oder einem geringe- ren Kurs ausgeführt, wenn bezogen auf den Basiswert das durch den Kaufauftrag definierte Volumen zum Limit oder ei- nem geringeren Kurs gehandelt und gekauft werden kann. Ein limitierter Verkaufsauftrag wird zum Limit oder einem höheren Kurs ausgeführt, wenn bezogen auf den Basiswert das durch den Verkaufsauftrag definierte Volumen zum Limit oder einem höheren Kurs gehandelt und verkauft werden kann.

Related to Limit

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.