Common use of Liquiditätsrisiken Clause in Contracts

Liquiditätsrisiken. Risiken, die zu einer Situation führen, in welcher der Emittent nicht genügend frei verfügbare Zahlungsmittel (z. B. Bankguthaben) zur Verfügung stehen, um seine fälligen Verpflichtungen zu erfüllen, sind Liquiditätsrisiken. Alle in diesem Risikohinweis beschriebenen Risiken können eine negative Rückwirkung auf die Liquiditätsausstattung des Emittenten entfalten, weil ihr Eintritt regelmäßig zu geringeren Einnahmen und/oder zu höheren Ausgaben führen kann und dadurch die Liquiditätssituation des Emittenten belastet wird. Wenn sich solche Risiken in einem Umfang oder in Kombination realisieren, gerät der Emittent in eine existenzbedrohende Situation. Damit begründen Liquiditätsrisiken stets eine Insolvenzgefahr und damit das Risiko eines Totalverlustes des Anlagebetrages. Zu diesen Liquiditätsrisiken gehört insbesondere das Zahlungsunfähigkeitsrisiko. Zahlungsunfähigkeitsrisiken bestehen darin, dass der Emittent nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber fremden Dritten aufgrund fehlender liquider Mittel nachzukommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Bedarfsfall keine zusätzliche Finanzierung am Markt gefunden werden kann und es dadurch zu einer Insolvenz Emittenten kommt.

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Liquiditätsrisiken. Risiken, die zu einer Situation führen, in welcher der Emittent die Nachrangdarlehensnehmerin nicht genügend frei verfügbare Zahlungsmittel (z. B. Bankguthaben) zur Verfügung stehen, um seine fälligen Verpflichtungen zu erfüllen, sind Liquiditätsrisiken. Alle in diesem Risikohinweis beschriebenen Risiken können eine negative Rückwirkung auf die Liquiditätsausstattung des Emittenten der Nachrangdarlehensnehmerin entfalten, weil ihr Eintritt regelmäßig zu geringeren Einnahmen und/oder zu höheren Ausgaben führen kann und dadurch die Liquiditätssituation des Emittenten der Nachrangdarlehensnehmerin belastet wird. Wenn sich solche Risiken in einem Umfang oder in Kombination realisieren, gerät der Emittent die Nachrangdarlehensnehmerin in eine existenzbedrohende Situation. Damit begründen Liquiditätsrisiken stets eine Insolvenzgefahr und damit das Risiko eines Totalverlustes des Anlagebetragesder ausgereichten Nachrangdarlehen. Zu diesen Liquiditätsrisiken gehört insbesondere das Zahlungsunfähigkeitsrisiko. Zahlungsunfähigkeitsrisiken bestehen darin, dass der Emittent die Nachrangdarlehensnehmerin nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber fremden Dritten aufgrund fehlender liquider Mittel nachzukommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Bedarfsfall keine zusätzliche Finanzierung am Markt gefunden werden kann und es dadurch zu einer Insolvenz Emittenten der Nachrangdarlehensnehmerin kommt.

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Liquiditätsrisiken. Risiken, die zu einer Situation führen, in welcher der Emittent die Nachrangdarlehensnehmerin und/oder Projektgesellschaft nicht genügend frei verfügbare Zahlungsmittel (z. B. Bankguthaben) zur Verfügung stehen, um seine fälligen Verpflichtungen zu erfüllen, sind Liquiditätsrisiken. Alle in diesem Risikohinweis beschriebenen Risiken können eine negative Rückwirkung auf die Liquiditätsausstattung des Emittenten der Nachrangdarlehensnehmerin und/oder Projektgesellschaft entfalten, weil ihr Eintritt regelmäßig zu geringeren Einnahmen und/oder zu höheren Ausgaben führen kann und dadurch die Liquiditätssituation des Emittenten der Nachrangdarlehensnehmerin und/oder Projektgesellschaft belastet wird. Wenn sich solche Risiken in einem Umfang oder in Kombination realisieren, gerät der Emittent die Nachrangdarlehensnehmerin und/oder Projektgesellschaft in eine existenzbedrohende Situation. Damit begründen Liquiditätsrisiken stets eine Insolvenzgefahr und damit das Risiko eines Totalverlustes des Anlagebetragesder ausgereichten Nachrangdarlehen. Zu diesen Liquiditätsrisiken gehört insbesondere das Zahlungsunfähigkeitsrisiko. Zahlungsunfähigkeitsrisiken bestehen darin, dass der Emittent die Nachrangdarlehensnehmerin und/oder Projektgesellschaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber fremden Dritten aufgrund fehlender liquider Mittel nachzukommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Bedarfsfall keine zusätzliche Finanzierung am Markt gefunden werden kann und es dadurch zu einer Insolvenz Emittenten der Nachrangdarlehensnehmerin und/oder Projektgesellschaft kommt.

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Samples: Nachrangdarlehensvertrag