Common use of Liquiditätsrisiken Clause in Contracts

Liquiditätsrisiken. Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, dass der Emittent aufgrund der aktuellen Marktsituation und aufgrund von unerwarteten Veränderungen nicht über die ausreichende Liquidität zur Bedienung von fälligen Forderungen verfügt, und dass keine ausreichende Finanzierung zu angemessenen Bedingungen möglich ist. Risiko der gestörten Wertpapierabwicklung bzw. des Börsenhandels Unabhängig davon, ob ein Investor seine Wertpapiere kauft oder verkauft, seine Rechte aus den Wertpapieren ausübt oder aber die Zahlung des Rückzahlungsbetrags erhält, benötigt der Emittent zur Durchführung dieser Transaktionen die Unterstützung von Dritten wie Clearingbanken, Börsen, die Verwahrstelle, die depotführende Bank des Investors oder andere in Finanztransaktionen eingebundene Einrichtungen. Sollte, gleich aus welchem Grund, die Fähigkeit der Leistungserbringung der beteiligten Parteien beeinträchtigt werden, wäre es dem Emittenten für den Zeitraum einer solchen Unterbrechung unmöglich, Ausübungen des Optionsrechts bzw. des Ausübungsrechts von Zertifikaten zu akzeptieren, Wertpapiergeschäfte zu beliefern oder den Rückzahlungsbetrag vor Endfälligkeit auszuzahlen. Emittentenrisiko trotz Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag Der Emittent könnte trotz des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages mit seiner direkten Muttergesellschaft, das heißt, die Citigroup Global Markets Finance Corporation & Co. beschränkt haftende KG seine Verpflichtungen aus den Wertpapieren auch dann nicht erfüllen, wenn im Falle eines Bilanzverlustes des Emittenten die direkte Muttergesellschaft zwar diesen Verlust übernehmen müsste, sie aber aufgrund eigener Liquiditätsschwierigkeiten oder Überschuldung nicht in der Lage oder nicht willens ist, diese vertragliche Verpflichtung zu erfüllen. Die Citigroup Global Markets Finance Corporation & Co. beschränkt haftende KG ist ferner gemäß § 308 Absatz 1 Satz 2 AktG dazu berechtigt, dem Emittenten im Einzelfall auch nachteilige Weisungen zu erteilen, die sich negativ auf die Finanz- und Liquiditätslage des Emittenten auswirken können. Das Eintreten dieses Risikos hängt unter anderem von der Finanz- und Ertragslage der Citigroup Global Markets Finance Corporation & Co. beschränkt haftende KG ab. Anleger sollten weiterhin nicht darauf vertrauen, dass der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag auch in Zukunft fortbesteht. Es besteht ein Gläubigerschutz nur im Rahmen des § 303 AktG. Risiken aufgrund der Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes Auf europäischer Ebene haben die EU-Institutionen eine EU-Richtlinie, die einen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten schafft (die sogenannte Richtlinie zur Abwicklung und Sanierung von Kreditinstituten, die "BRRD"), sowie die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2014 (die "SRM-Verordnung"), die in wesentlichen Teilen zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist und innerhalb der Eurozone ein einheitliches Abwicklungsverfahren schafft, erlassen. Die BRRD wurde in der Bundesrepublik Deutschland durch das Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz – "SAG") umgesetzt. Das SAG ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten und gewährt der BaFin sowie anderen zuständigen Behörden entscheidende Interventionsrechte im Falle einer Krise eines Kreditinstituts, einschließlich des Emittenten. Das SAG berechtigt die zuständige nationale Abwicklungsbehörde, in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung ("FMSA"), zudem, Abwicklungsinstrumente anzuwenden. Vorbehaltlich bestimmter Bedingungen und Ausnahmen ist die FMSA berechtigt, Verbindlichkeiten der Institute einschließlich jener unter den vom Emittenten begebenen Optionsscheinen und Zertifikaten ("Bail-in"), herabzuschreiben oder in Eigenkapitalinstrumente umzuwandeln. Darüber hinaus kann aufgrund von Maßnahmen der FMSA nach dem SAG der Schuldner der Optionsscheine und Zertifikate (also der Emittent) ein anderes Risikoprofil erhalten als er ursprünglich hatte oder der ursprüngliche Schuldner gegen einen anderen Schuldner ausgetauscht werden (der seinerseits ein fundamental anderes Risikoprofil oder eine fundamental andere Bonität aufweisen kann als der Emittent). Jede derartige regulatorische Maßnahme kann sich in erheblichem Umfang auf den Marktwert der Optionsscheine und Zertifikate sowie deren Volatilität auswirken und die Risikomerkmale der Anlageentscheidung des Anlegers wesentlich verstärken. Anleger der Optionsscheine und Zertifikate können im Rahmen insolvenznaher Szenarien einen vollständigen oder teilweisen Verlust ihres investierten Kapitals erleiden (Risiko eines Totalverlusts). Vermittlung von Geschäften für andere Konzerngesellschaften und Arbeitsteilung im Konzern der Citigroup Die überwiegende Mehrheit der Provisionserträge des Emittenten sind Erträge aus dem Transfer-Pricing aus Vermittlungsgeschäften mit verbundenen Unternehmen. Die aus dem Leistungsaustausch mit den einzelnen Konzerngesellschaften entstehenden Kosten des Emittenten werden im Rahmen bestehender Verträge durch Verrechnungspreise (Transfer Pricing) erstattet. Hierbei werden die Kosten und Erträge, insbesondere Provisionserträge für die im Rahmen der Sales-Aktivitäten von dem Emittenten in beratender Funktion betreuten Transaktionen im Aktienhandel, Anleihe-Emissionsgeschäft und Corporate Finance sowie Verkauf von strukturierten Produkten, Corporate Derivatives, Devisenmanagement- Produkten sowie Global Relationship Banking ermittelt und auf die beteiligten Leistungserbringer aufgeteilt. Hierbei besteht in allen Bereichen eine enge Zusammenarbeit im Wesentlichen mit der Citigroup Global Markets Limited, London, der Citibank Europe plc, Dublin, sowie der Citibank, N.A., London. Sollte im Konzern der Citigroup eine neue Aufteilung der betreffenden Aufgaben auf andere Unternehmen des Konzerns entschieden werden, könnte der Emittent eine wesentliche Ertragsquelle verlieren. Risiken im Eigenhandel mit vom Emittenten begebenen derivativen Wertpapieren Bei Ausfall eines Kontrahenten des Emittenten, der gleichzeitig ein bedeutender Vertriebspartner des Emittenten ist und täglich eine große Anzahl von Kundengeschäften mit dem Emittenten abwickelt, besteht das Risiko, dass Absicherungsgeschäfte, die vom Emittenten zwecks Schließung einer Risikoposition aus mit dieser Partei bereits abgeschlossenen Geschäften in eigenen Wertpapieren eingegangen wurden, wegen des Ausfalls des Kontrahenten nicht abgeschlossen werden können bzw. abgeschlossen und dann wieder aufgelöst werden müssen. Ebenso kann der Ausfall eines sonstigen Kontrahenten des Emittenten, mit dem eine Vielzahl von Absicherungsgeschäften getätigt wurde, zu Liquiditätsengpässen des Emittenten führen, wenn zur Wiedereindeckung nunmehr erneut und ggfs. höhere Kosten aufgewendet werden müssten. Risiken im Kreditgeschäft Das Kreditportfolio des Emittenten ist überwiegend von internationalen Kunden mit "investment grade"1 Bonität der Industrie- und Finanzdienstleistungsbranche geprägt. Kreditausfälle konnten aufgrund dieser Geschäftspolitik in den vergangenen Jahren vermieden werden. Das Kreditportfolio konzentriert sich wesentlich auf eine überschaubare Anzahl von Kreditnehmereinheiten. Sollten einzelne, wichtige Kreditnehmer des Emittenten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, ist daher grundsätzlich eine erhebliche Erhöhung der Risikovorsorge denkbar bzw. Kreditausfälle möglich. Pensionsfondsrisiko Der Emittent verfügt derzeit über drei Pension Fonds. In der Risikotragfähigkeitsberechnung werden jedoch nur die zwei Fonds berücksichtigt, für die der Emittent über Mindestrenditezielsetzungen und eine Nachschusspflicht ein ökonomisches Risiko trägt. Zinsänderungsrisiken Das Zinsänderungsrisiko wird durch den Emittenten beurteilt und gesteuert. Das Zinsbuch des Emittenten hat grundsätzlich einen sehr kurzfristigen Charakter. Zinsänderungsrisiken des Emittenten entstehen hauptsächlich im mittel- und langfristigen Bereich in Wertpapierpositionen des Liquiditätsbestandes, falls diese nicht durch Absicherungsgeschäfte abgedeckt wurden. Gleiches gilt für mittel- und langfristige Kredite, die der Emittent gewährt. Bei einer nicht zeitnahen und unsensitiven Zinsüberwachung und der sich daraus ergebenden Gefahr, Zinsrisiken nicht frühzeitig gegenzusteuern, kann sich ein wesentliches Zinsänderungsrisiko ergeben. Operationelle Risiken • Outsourcingrisiko Der Emittent hat mehrere für die ordnungsmäßige Führung und Steuerung seiner Geschäfte und der daraus erwachsenden Risiken wesentliche Bereiche an andere Unternehmen innerhalb und außerhalb des Citigroup-Konzerns ausgelagert. Sollten die Unternehmen, an die diese Bereiche ausgelagert wurden, ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, kann auch die Fähigkeit des Emittenten zur fristgemäßen Erfüllung seiner Verpflichtungen unter den von ihm emittierten Wertpapieren beeinträchtigt werden. • Abwicklungsrisiko Das Risiko der fehlerhaften Bearbeitung von Geschäftsvorfällen, bzw. der Ausführung von Transaktionen, die der Intention und Erwartung der Leitungsebene des Emittenten widersprechen. • Informationsrisiko Das Risiko, dass auf Informationen, die innerhalb oder außerhalb des Geschäftssitzes des Emittenten erstellt, erhalten, übermittelt oder gespeichert wurden, nicht mehr zugegriffen werden kann. Weiterhin können diese Informationen von schlechter Qualität sein, falsch gehandhabt oder unberechtigt angeeignet worden sein. Dem Informationsrisiko werden ebenfalls Risiken zugeordnet, die aus Systemen resultieren und zur Informationsverarbeitung genutzt werden. • Reputationsrisiko Das Risiko des Emittenten, das sich aus einer Schädigung der Kundenbeziehungen

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Liquiditätsrisiken. Liquiditätsrisiko bezeichnet ist das Risiko, dass eine Position im Portfolio der Emittent aufgrund der aktuellen Marktsituation und aufgrund von unerwarteten Veränderungen Investmentgesellschaft nicht über die ausreichende Liquidität zur Bedienung von fälligen Forderungen verfügtinnerhalb hinreichend kurzer Zeit mit begrenzten Kosten veräußert, liquidiert oder geschlossen werden kann und dass keine ausreichende Finanzierung zu angemessenen Bedingungen möglich ist. Risiko der gestörten Wertpapierabwicklung bzw. des Börsenhandels Unabhängig davon, ob ein Investor seine Wertpapiere kauft oder verkauft, seine Rechte aus den Wertpapieren ausübt oder aber die Zahlung des Rückzahlungsbetrags erhält, benötigt der Emittent zur Durchführung dieser Transaktionen die Unterstützung von Dritten wie Clearingbanken, Börsen, die Verwahrstelle, die depotführende Bank des Investors oder andere in Finanztransaktionen eingebundene Einrichtungen. Sollte, gleich aus welchem Grund, dies die Fähigkeit der Leistungserbringung der beteiligten Parteien beeinträchtigt werdenInvestmentgesellschaft beeinträchtigt, wäre es dem Emittenten für den Zeitraum einer solchen Unterbrechung unmöglich, Ausübungen des Optionsrechts bzw. des Ausübungsrechts von Zertifikaten zu akzeptieren, Wertpapiergeschäfte zu beliefern oder den Rückzahlungsbetrag vor Endfälligkeit auszuzahlen. Emittentenrisiko trotz Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag Der Emittent könnte trotz des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages mit seiner direkten Muttergesellschaft, das heißt, die Citigroup Global Markets Finance Corporation & Co. beschränkt haftende KG seine Verpflichtungen aus den Wertpapieren auch dann nicht erfüllen, wenn im Falle eines Bilanzverlustes des Emittenten die direkte Muttergesellschaft zwar diesen Verlust übernehmen müsste, sie aber aufgrund eigener Liquiditätsschwierigkeiten oder Überschuldung nicht in der Lage oder nicht willens ist, diese vertragliche Verpflichtung zu erfüllenAnforderungen zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen nachzukommen (§ 5 Absatz 3 Nummer 2 KAVerOV). Die Citigroup Global Markets Finance Corporation & Co. beschränkt haftende KG ist ferner gemäß § 308 Absatz 1 Satz 2 AktG dazu berechtigtnachstehenden Risiken können die Liquidität der Investmentgesellschaft nachteilig beeinträchtigen. Die Gesellschaft wird ihre laufenden Einnahmen wirtschaftlich ausschließlich aus der Vermietung des Anlageobjekts durch die Objektgesellschaft, dem Emittenten im Einzelfall auch nachteilige Weisungen zu erteilen, die sich negativ auf die Finanz- der möglichen Verzinsung bestehender Guthaben bei Banken und Liquiditätslage des Emittenten auswirken können. Das Eintreten dieses Risikos hängt unter anderem von aus der Finanz- und Ertragslage letztendlichen Veräußerung der Citigroup Global Markets Finance Corporation & Co. beschränkt haftende KG ab. Anleger sollten weiterhin nicht darauf vertrauen, dass der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag auch in Zukunft fortbestehtImmobilie beziehen. Es besteht ein Gläubigerschutz nur im Rahmen des § 303 AktG. Risiken aufgrund der Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes Auf europäischer Ebene haben die EU-Institutionen eine EU-Richtlinie, die einen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten schafft (die sogenannte Richtlinie zur Abwicklung und Sanierung von Kreditinstituten, die "BRRD"), sowie die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2014 (die "SRM-Verordnung"), die in wesentlichen Teilen zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist und innerhalb der Eurozone ein einheitliches Abwicklungsverfahren schafft, erlassen. Die BRRD wurde in der Bundesrepublik Deutschland durch das Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz – "SAG") umgesetzt. Das SAG ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten und gewährt der BaFin sowie anderen zuständigen Behörden entscheidende Interventionsrechte im Falle einer Krise eines Kreditinstituts, einschließlich des Emittenten. Das SAG berechtigt die zuständige nationale Abwicklungsbehörde, in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung ("FMSA"), zudem, Abwicklungsinstrumente anzuwenden. Vorbehaltlich bestimmter Bedingungen und Ausnahmen ist die FMSA berechtigt, Verbindlichkeiten der Institute einschließlich jener unter den vom Emittenten begebenen Optionsscheinen und Zertifikaten ("Bail-in"), herabzuschreiben oder in Eigenkapitalinstrumente umzuwandeln. Darüber hinaus kann aufgrund von Maßnahmen der FMSA nach dem SAG der Schuldner der Optionsscheine und Zertifikate (also der Emittent) ein anderes Risikoprofil erhalten als er ursprünglich hatte oder der ursprüngliche Schuldner gegen einen anderen Schuldner ausgetauscht werden (der seinerseits ein fundamental anderes Risikoprofil oder eine fundamental andere Bonität aufweisen kann als der Emittent). Jede derartige regulatorische Maßnahme kann sich in erheblichem Umfang auf den Marktwert der Optionsscheine und Zertifikate sowie deren Volatilität auswirken und die Risikomerkmale der Anlageentscheidung des Anlegers wesentlich verstärken. Anleger der Optionsscheine und Zertifikate können im Rahmen insolvenznaher Szenarien einen vollständigen oder teilweisen Verlust ihres investierten Kapitals erleiden (Risiko eines Totalverlusts). Vermittlung von Geschäften für andere Konzerngesellschaften und Arbeitsteilung im Konzern der Citigroup Die überwiegende Mehrheit der Provisionserträge des Emittenten sind Erträge aus dem Transfer-Pricing aus Vermittlungsgeschäften mit verbundenen Unternehmen. Die aus dem Leistungsaustausch mit den einzelnen Konzerngesellschaften entstehenden Kosten des Emittenten werden im Rahmen bestehender Verträge durch Verrechnungspreise (Transfer Pricing) erstattet. Hierbei werden die Kosten und Erträge, insbesondere Provisionserträge für die im Rahmen der Sales-Aktivitäten von dem Emittenten in beratender Funktion betreuten Transaktionen im Aktienhandel, Anleihe-Emissionsgeschäft und Corporate Finance sowie Verkauf von strukturierten Produkten, Corporate Derivatives, Devisenmanagement- Produkten sowie Global Relationship Banking ermittelt und auf die beteiligten Leistungserbringer aufgeteilt. Hierbei besteht in allen Bereichen eine enge Zusammenarbeit im Wesentlichen mit der Citigroup Global Markets Limited, London, der Citibank Europe plc, Dublin, sowie der Citibank, N.A., London. Sollte im Konzern der Citigroup eine neue Aufteilung der betreffenden Aufgaben auf andere Unternehmen des Konzerns entschieden werden, könnte der Emittent eine wesentliche Ertragsquelle verlieren. Risiken im Eigenhandel mit vom Emittenten begebenen derivativen Wertpapieren Bei Ausfall eines Kontrahenten des Emittenten, der gleichzeitig ein bedeutender Vertriebspartner des Emittenten ist und täglich eine große Anzahl von Kundengeschäften mit dem Emittenten abwickelt, besteht das Risiko, dass Absicherungsgeschäftedie über die Laufzeit der Gesellschaft kalkulierten Einnahmen geringer als erwartet ausfallen, zu einem späteren Zeitpunkt anfallen oder ausbleiben sowie höhere als kalkulierte Kosten oder zusätzliche Kostenpositionen anfallen, die vom Emittenten zwecks Schließung einer Risikoposition aus mit dieser Partei bereits abgeschlossenen Geschäften die langfristige Liquiditätsplanung der Gesellschaft verschlechtern. Gesetzliche Änderungen oder vertragliche Abreden (z. B. im Rahmen der Fremdfinanzierung) können zudem die Verwendung freier Liquidität einschränken oder sogar verbieten. Ferner kann, abhängig von der aktuellen Entwicklung der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank, nicht ausgeschlossen werden, dass für Bankguthaben Negativzinsen in eigenen Wertpapieren eingegangen wurden, wegen des Ausfalls des Kontrahenten nicht abgeschlossen werden Rechnung gestellt werden. Diese Risiken können zu Liquiditätsengpässen und zu Zahlungsschwierigkeiten bei der Gesellschaft bzw. abgeschlossen Objektgesellschaft bis hin zu deren Insolvenz führen. Durch die Verwirklichung der Liquiditätsrisiken könnte zudem der Nettoinventarwert der Vermögensgegenstände der Investmentgesellschaft und dann wieder aufgelöst werden müssendamit der Anteilswert sinken, etwa wenn der AIF bzw. Ebenso kann der Ausfall eines sonstigen Kontrahenten des Emittentendie Objektgesellschaft gezwungen sind, mit dem eine Vielzahl von Absicherungsgeschäften getätigt wurdebei entsprechender gesetzlicher Zulässigkeit, Vermögensgegenstände unter Verkehrswert zu Liquiditätsengpässen des Emittenten führen, wenn zur Wiedereindeckung nunmehr erneut und ggfsveräußern. höhere Kosten aufgewendet werden müssten. Risiken Die KVG wird im Kreditgeschäft Das Kreditportfolio Namen und für Rechnung des Emittenten ist überwiegend von internationalen Kunden mit "investment grade"1 Bonität AIF zur Sicherstellung der Industrie- und Finanzdienstleistungsbranche geprägt. Kreditausfälle konnten aufgrund dieser Geschäftspolitik in den vergangenen Jahren vermieden werden. Das Kreditportfolio konzentriert sich wesentlich auf eine überschaubare Anzahl von Kreditnehmereinheiten. Sollten einzelne, wichtige Kreditnehmer des Emittenten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, ist daher grundsätzlich eine erhebliche Erhöhung der Risikovorsorge denkbar bzw. Kreditausfälle möglich. Pensionsfondsrisiko Der Emittent verfügt derzeit über drei Pension Fonds. In der Risikotragfähigkeitsberechnung werden jedoch nur die zwei Fonds berücksichtigt, erforderlichen Gesamtfinanzierung das benötigte Emissionskapital für die der Emittent über Mindestrenditezielsetzungen und eine Nachschusspflicht ein ökonomisches Risiko trägt. Zinsänderungsrisiken Das Zinsänderungsrisiko wird durch den Emittenten beurteilt und gesteuert. Das Zinsbuch Anschaffung des Emittenten hat grundsätzlich einen sehr kurzfristigen Charakter. Zinsänderungsrisiken des Emittenten entstehen hauptsächlich im mittel- und langfristigen Bereich in Wertpapierpositionen des Liquiditätsbestandes, falls diese nicht durch Absicherungsgeschäfte abgedeckt wurden. Gleiches gilt für mittel- und langfristige Kredite, die der Emittent gewährt. Bei einer nicht zeitnahen und unsensitiven Zinsüberwachung und der sich daraus ergebenden Gefahr, Zinsrisiken nicht frühzeitig gegenzusteuern, kann sich ein wesentliches Zinsänderungsrisiko ergeben. Operationelle Risiken • Outsourcingrisiko Der Emittent hat mehrere Anlageobjekts sowie für die ordnungsmäßige Führung und Steuerung seiner Geschäfte und Begleichung der daraus erwachsenden Risiken wesentliche Bereiche an andere Unternehmen innerhalb und außerhalb des Citigroup-Konzerns ausgelagert. Sollten die Unternehmenweiteren Investitionskosten zwischenfinanzieren, an die diese Bereiche ausgelagert wurden, ihren vertraglichen Verpflichtungen sofern das Emissionskapital bis zur Kaufpreisfälligkeit in entsprechender Stand 23.11.2021 C[A]MPUS- Part of Augsburg Offices I VERKAUFSPROSPEKT 35 Höhe nicht oder nicht fristgerecht nachkommenvollständig platziert sein sollte. Die Eigenkapital-Zwischenfinanzierung soll sukzessive durch die Kommanditeinlagen der Anleger zurückgeführt werden. Sofern der Zinsaufwand für die Eigenkapital-Zwischenfinanzierung in der Platzierungsphase höher ist als die hierfür auf das noch nicht platzierte Eigenkapital eingesparte Auszahlung, kann auch die Fähigkeit des Emittenten zur fristgemäßen Erfüllung seiner Verpflichtungen unter den von ihm emittierten Wertpapieren beeinträchtigt werden. • Abwicklungsrisiko Das Risiko dies zu erhöhten Aufwendungen in der fehlerhaften Bearbeitung von Geschäftsvorfällen, bzw. der Ausführung von Transaktionen, die der Intention und Erwartung der Leitungsebene des Emittenten widersprechen. • Informationsrisiko Das Risiko, dass auf Informationen, die innerhalb oder außerhalb des Geschäftssitzes des Emittenten erstellt, erhalten, übermittelt oder gespeichert wurden, nicht mehr zugegriffen werden kann. Weiterhin können diese Informationen von schlechter Qualität sein, falsch gehandhabt oder unberechtigt angeeignet worden sein. Dem Informationsrisiko werden ebenfalls Risiken zugeordnet, die aus Systemen resultieren und zur Informationsverarbeitung genutzt werden. • Reputationsrisiko Das Risiko des Emittenten, das sich aus einer Schädigung der KundenbeziehungenGesellschaft führen.

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Samples: www.fondsvermittlung24.de, www.schmidtner-gmbh.de