Common use of Liquiditätsrisiko Clause in Contracts

Liquiditätsrisiko. Für den Fonds werden insbesondere Vermögensgegenstände erworben, die an Börsen des In- und Auslan- des amtlich zugelassen oder an organisierten Märkten gehandelt werden, die anerkannt und für das Publikum offen sind und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist. Gleichwohl kann sich bei einzelnen Vermögens- gegenständen in bestimmten Phasen (insbesondere Phasen außergewöhnlich hoher Anteilsscheinrücklö- sungen oder außerordentlicher Marktgegebenheiten die signifikante Geld-/Briefkursspannenausweitungen bedingen) oder in bestimmten Marktsegmenten das Problem ergeben, diese zum gewünschten Zeitpunkt nicht oder nur mit hohen Preisabschlägen veräußern zu können. Zudem besteht die Gefahr, dass Titel, die in einem eher engen Marktsegment gehandelt werden, einer erheblichen Preisvolatilität unterliegen. Daneben können Wertpapiere aus Neuemissionen erworben werden, deren Emissionsbedingungen die Ver- pflichtung enthalten, die Zulassung zur amtlichen Notierung an einer Börse oder an einem organisierten Markt zu beantragen, sofern ihre Zulassung spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der Emission erlangt wird. Werden Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente oder abgeleitete Finanzinstrumente erworben, die weder an einer Börse zugelassen noch an organisierten Märkten gehandelt werden, können diese einem erhöhten Liquiditätsrisiko unterliegen. Wird die Liquidität des Fonds durch die Verwirklichung von Liquiditätsrisiken beeinträchtigt, kann dies dazu führen, dass der Fonds seinen Zahlungsverpflichtungen – zumindest vorübergehend – nicht nachkommen kann. Insbesondere wenn es in einer derartigen Situation zu größeren Rücknahmeanträgen durch Anteilin- haber kommt, kann das Fondsmanagement zur Aufrechterhaltung der Gesamtliquidität des Fonds gezwun- gen sein, Vermögensgegenständen zu unvorteilhaften Preisen zu veräußern.

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de, www.amundi.com, www.teletrader.com

Liquiditätsrisiko. Für Ein Liquiditätsrisiko liegt vor, wenn sich ein bestimmtes Instrument nur schwer kaufen oder verkaufen lässt. Wenn ein Derivatgeschäft besonders umfangreich oder der relevante Markt illiquide ist, was bei vielen privat platzierten Derivaten der Fall ist, ist es eventuell nicht möglich, eine Transaktion zu einem günstigen Preis oder überhaupt einzuleiten oder eine Position zu liquidieren. Kreditrisiko und Gegenparteirisiko: Die Gesellschaft kann im Namen eines Fonds Transaktionen in „Over-the-Counter“ (OTC)-Märkten durchführen, die den Fonds werden insbesondere Vermögensgegenstände erworbendem Kreditrisiko der Gegenparteien aussetzen, mit denen er Geschäfte tätigt oder bei denen er Einschusszahlungen bzw. Sicherheiten bezüglich der Transaktionen hinterlegt, und deren Fähigkeit, die an Börsen Bedingungen dieser Verträge zu erfüllen, beeinträchtigt, was Verluste des In- relevanten Fonds zur Folge haben kann. Beispielsweise kann die Gesellschaft im Namen des Fonds Wertpapierfinanzierungsgeschäfte, Terminkontrakte, Optionen und Auslan- des amtlich zugelassen Swap- Vereinbarungen oder an organisierten Märkten gehandelt werdensonstige derivative Anlagetechniken einsetzen, die anerkannt den Fonds allesamt dem Risiko aussetzen, dass die Gegenpartei ihren Verpflichtungen aus dem betreffenden Vertrag nicht nachkommt. Im Fall des Konkurses oder der Insolvenz einer Gegenpartei können dem Fonds Verzögerungen bei der Liquidierung seiner Position und für das Publikum offen sind erhebliche Verluste entstehen, darunter der mögliche Wertrückgang seiner Anlage während des Zeitraums, in dem die Gesellschaft versucht, ihre Rechte geltend zu machen, der fehlende Zugriff auf seine Anlageerträge während dieses Zeitraums und deren Funktionsweise ordnungsgemäß istKosten und Aufwendungen in Bezug auf die Geltendmachung seiner Rechte. Gleichwohl kann sich bei einzelnen Vermögens- gegenständen in bestimmten Phasen (insbesondere Phasen außergewöhnlich hoher Anteilsscheinrücklö- sungen oder außerordentlicher Marktgegebenheiten die signifikante Geld-/Briefkursspannenausweitungen bedingen) oder in bestimmten Marktsegmenten das Problem ergeben, diese zum gewünschten Zeitpunkt nicht oder nur mit hohen Preisabschlägen veräußern zu können. Zudem Des Weiteren besteht die GefahrMöglichkeit, dass Titel, die in einem eher engen Marktsegment gehandelt werdenobigen Verträge und derivativen Techniken beispielsweise aufgrund eines Konkurses, einer erheblichen Preisvolatilität unterliegenunerwarteten Gesetzeswidrigkeit oder Änderung in den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuergesetzen oder Rechnungslegungsvorschriften gekündigt werden. Daneben können Wertpapiere aus Neuemissionen erworben werdenUnter solchen Umständen sind Anleger möglicherweise nicht in der Lage, deren Emissionsbedingungen die Ver- pflichtung enthalten, die Zulassung zur amtlichen Notierung an einer Börse oder an einem organisierten Markt zu beantragen, sofern ihre Zulassung spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der Emission erlangt wird. Werden Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente oder abgeleitete Finanzinstrumente erworben, die weder an einer Börse zugelassen noch an organisierten Märkten gehandelt werden, können diese einem erhöhten Liquiditätsrisiko unterliegen. Wird die Liquidität des Fonds durch die Verwirklichung von Liquiditätsrisiken beeinträchtigt, kann dies dazu führen, dass der Fonds seinen Zahlungsverpflichtungen – zumindest vorübergehend – nicht nachkommen kann. Insbesondere wenn es in einer derartigen Situation zu größeren Rücknahmeanträgen durch Anteilin- haber kommt, kann das Fondsmanagement zur Aufrechterhaltung der Gesamtliquidität des Fonds gezwun- gen sein, Vermögensgegenständen zu unvorteilhaften Preisen zu veräußernentstehende Verluste wiederzuerlangen.

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Liquiditätsrisiko. Das Liquiditätsrisiko im engeren Sinne bezeichnet den potenziellen Verlust, der dadurch entsteht, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt Geldmittel fehlen, um Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen (z.B. Bedienung von Rückgaben oder Einschusszahlungen) oder um Handelsgeschäfte zur Reduzierung einer Risi- koposition zu tätigen. Für den Fonds werden insbesondere dürfen auch Vermögensgegenstände erworben, die an Börsen des In- und Auslan- des amtlich zugelassen oder an organisierten Märkten gehandelt erworben werden, die anerkannt und für das Publikum offen sind und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist. Gleichwohl kann sich bei einzelnen Vermögens- gegenständen in bestimmten Phasen (insbesondere Phasen außergewöhnlich hoher Anteilsscheinrücklö- sungen oder außerordentlicher Marktgegebenheiten die signifikante Geld-/Briefkursspannenausweitungen bedingen) oder in bestimmten Marktsegmenten das Problem ergeben, diese nicht zum gewünschten Zeitpunkt nicht oder nur mit hohen Preisabschlägen veräußern zu können. Zudem besteht die Gefahr, dass Titel, die in einem eher engen Marktsegment gehandelt werden, einer erheblichen Preisvolatilität unterliegen. Daneben können Wertpapiere aus Neuemissionen erworben werden, deren Emissionsbedingungen die Ver- pflichtung enthalten, die Zulassung zur amtlichen Notierung an einer Börse oder an einem organisierten Markt zu beantragen, sofern ihre Zulassung spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der Emission erlangt wird. Werden Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente oder abgeleitete Finanzinstrumente erworben, die weder Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezo- gen sind. Der Erwerb derartiger Vermögensgegenstände ist mit der Gefahr verbun- den, dass es insbesondere zu Problemen bei der Weiterveräußerung der Vermö- gensgegenstände an Dritte kommen kann. Bei Finanzinstrumenten, die im Zuge einer Neuemission begeben werden und noch nicht an organisierten Märkten gehandelt einer Börse notiert sind sowie bei Wertpapieren, die grundsätzlich nicht an Börsen notiert sind, besteht ein hohes Liquiditätsrisiko, da das in diesen Anlagen gebundene Anlagevermögen nicht bzw. stark eingeschränkt fungibel ist und nur schwer und zu einem nicht vorhersehbaren Preis und Zeitpunkt veräußert werden kann. Die Investitionsgrenze für grundsätzlich nicht notierte Wertpapiere unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen, die im aktuellen Verwaltungsreglement in Artikel 4 Nr. 3 aufgeführt sind (max. 10% des Netto-Fondsvermögens). Die An- leger können grundsätzlich von der Verwaltungsgesellschaft die bewertungstägli- che Rücknahme ihrer Anteile verlangen. Die Verwaltungsgesellschaft kann die Rücknahme der Anteile jedoch bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zeit- weilig aussetzen und die Anteile erst später zu dem dann gültigen Preis zurück- nehmen. Dieser Preis kann niedriger liegen als derjenige vor Aussetzung der Rück- nahme. Zu einer Rücknahmeaussetzung kann die Gesellschaft insbesondere auch dann gezwungen sein, wenn ein oder mehrere Zielfonds, deren Anteile für den Fonds erworben wurden, ihrerseits die Anteilrücknahme aussetzen. Die Gesellschaft hat für den Fonds schriftliche Grundsätze und Verfahren festge- legt, die es ihr ermöglichen, die Liquiditätsrisiken des Fonds zu überwachen und zu gewährleisten, dass sich das Liquiditätsprofil der Anlagen des Fonds mit den zugrundeliegenden Verbindlichkeiten des Fonds deckt. Unter Berücksichtigung der unter Abschnitt „Anlageziele, -strategie, -grundsätze und -grenzen“ dargelegten Anlagestrategie ergibt sich folgendes Liquiditätsprofil des Fonds: Für den Fonds wird angestrebt, das Vermögen des Fonds in Vermögensgegenstände anzulegen, die nach Einschätzung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Verkaufsprospektes nahezu vollständig innerhalb von einer Woche liquidierbar sind. Die Grundsätze und Verfahren umfassen: • Die Gesellschaft überwacht die Liquiditätsrisiken, die sich auf Ebene des Fonds oder der Vermögensgegenstände ergeben können. Sie nimmt da- bei eine Einschätzung der Liquidität der im Fonds gehaltenen Vermö- gensgegenstände in Relation zum Fondsvermögen vor und legt hierfür eine Liquiditätsquote fest. Die Beurteilung der Liquidität beinhaltet bei- spielsweise eine Analyse des Handelsvolumens, der Komplexität des Vermögensgegenstands, die Anzahl der Handelstage, die zur Veräuße- rung des jeweiligen Vermögensgegenstands benötigt werden, können diese einem erhöhten Liquiditätsrisiko unterliegenohne Ein- fluss auf den Marktpreis zu nehmen. Wird Die Gesellschaft überwacht hierbei auch die Anlagen in Zielfonds und deren Rücknahmegrundsätze und da- raus resultierende etwaige Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds Fonds. • Die Gesellschaft überwacht die Liquiditätsrisiken, die sich durch die Verwirklichung von Liquiditätsrisiken beeinträchtigt, kann dies dazu führen, dass der Fonds seinen Zahlungsverpflichtungen – zumindest vorübergehend – nicht nachkommen kann. Insbesondere wenn es in einer derartigen Situation zu größeren Rücknahmeanträgen durch Anteilin- haber kommt, kann das Fondsmanagement zur Aufrechterhaltung der Gesamtliquidität des Fonds gezwun- gen sein, Vermögensgegenständen zu unvorteilhaften Preisen zu veräußern.erhöhte

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Samples: fondsdocs.edisoft.de

Liquiditätsrisiko. Das Liquiditätsrisiko im engeren Sinne bezeichnet den potenziellen Verlust, der dadurch entsteht, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt Geldmittel fehlen, um Zah- lungsverpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen (z.B. Bedienung von Rückgaben oder Einschusszahlungen) oder um Handelsgeschäfte zur Reduzierung einer Risikopo- sition zu tätigen. Für den Fonds werden insbesondere dürfen auch Vermögensgegenstände erworben, die an Börsen des In- und Auslan- des amtlich zugelassen oder an organisierten Märkten gehandelt erworben werden, die anerkannt und für das Publikum offen sind und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist. Gleichwohl kann sich bei einzelnen Vermögens- gegenständen in bestimmten Phasen (insbesondere Phasen außergewöhnlich hoher Anteilsscheinrücklö- sungen oder außerordentlicher Marktgegebenheiten die signifikante Geld-/Briefkursspannenausweitungen bedingen) oder in bestimmten Marktsegmenten das Problem ergeben, diese nicht zum gewünschten Zeitpunkt nicht oder nur mit hohen Preisabschlägen veräußern zu können. Zudem besteht die Gefahr, dass Titel, die in einem eher engen Marktsegment gehandelt werden, einer erheblichen Preisvolatilität unterliegen. Daneben können Wertpapiere aus Neuemissionen erworben werden, deren Emissionsbedingungen die Ver- pflichtung enthalten, die Zulassung zur amtlichen Notierung an einer Börse oder an einem organisierten Markt zu beantragen, sofern ihre Zulassung spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der Emission erlangt wird. Werden Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente oder abgeleitete Finanzinstrumente erworben, die weder Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezo- gen sind. Der Erwerb derartiger Vermögensgegenstände ist mit der Gefahr verbun- den, dass es insbesondere zu Problemen bei der Weiterveräußerung der Vermö- gensgegenstände an Dritte kommen kann. Bei Finanzinstrumenten, die im Zuge einer Neuemission begeben werden und noch nicht an organisierten Märkten gehandelt einer Börse notiert sind sowie bei Wertpapieren, die grundsätzlich nicht an Börsen notiert sind, besteht ein hohes Liquiditätsrisiko, da das in diesen Anlagen gebundene Anlagevermögen nicht bzw. stark eingeschränkt fungibel ist und nur schwer und zu einem nicht vorhersehbaren Preis und Zeitpunkt veräußert werden kann. Die Investitionsgrenze für grundsätzlich nicht notierte Wertpapiere unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen, die im aktuellen Verwaltungsreglement in Artikel 4 Nr. 3 aufgeführt sind (max. 10% des Nettoteilfondsvermögens). Die Anleger können grundsätzlich von der Verwaltungsgesellschaft die bewer- tungstägliche Rücknahme ihrer Anteile verlangen. Die Verwaltungsgesellschaft kann die Rücknahme der Anteile jedoch bei Vorliegen außergewöhnlicher Um- stände zeitweilig aussetzen und die Anteile erst später zu dem dann gültigen Preis zurücknehmen. Dieser Preis kann niedriger liegen als derjenige vor Aussetzung der Rücknahme. Zu einer Rücknahmeaussetzung kann die Gesellschaft insbesondere auch dann gezwungen sein, wenn ein oder mehrere Zielfonds, deren Anteile für den Fonds erworben wurden, ihrerseits die Anteilrücknahme aussetzen. Die Gesellschaft hat für den Fonds schriftliche Grundsätze und Verfahren festge- legt, die es ihr ermöglichen, die Liquiditätsrisiken des Fonds zu überwachen und zu gewährleisten, dass sich das Liquiditätsprofil der Anlagen des Fonds mit den zugrundeliegenden Verbindlichkeiten des Fonds deckt. Unter Berücksichtigung der unter Abschnitt „Anlageziele, -strategie, -grundsätze und -grenzen“ dargelegten Anlagestrategie ergibt sich folgendes Liquiditätsprofil des Fonds: Für den Fonds wird angestrebt, das Vermögen des Fonds in Vermögensgegenstände anzulegen, die nach Einschätzung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Verkaufsprospektes nahezu vollständig innerhalb von einer Woche liquidierbar sind. Die Grundsätze und Verfahren umfassen: • Die Gesellschaft überwacht die Liquiditätsrisiken, die sich auf Ebene des Fonds oder der Vermögensgegenstände ergeben können. Sie nimmt da- bei eine Einschätzung der Liquidität der im Fonds gehaltenen Vermö- gensgegenstände in Relation zum Fondsvermögen vor und legt hierfür eine Liquiditätsquote fest. Die Beurteilung der Liquidität beinhaltet bei- spielsweise eine Analyse des Handelsvolumens, der Komplexität des Vermögensgegenstands, die Anzahl der Handelstage, die zur Veräuße- rung des jeweiligen Vermögensgegenstands benötigt werden, können diese einem erhöhten Liquiditätsrisiko unterliegenohne Ein- fluss auf den Marktpreis zu nehmen. Wird Die Gesellschaft überwacht hierbei auch die Anlagen in Zielfonds und deren Rücknahmegrundsätze und da- raus resultierende etwaige Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds. • Die Gesellschaft überwacht die Liquiditätsrisiken, die sich durch erhöhte Verlangen der Anleger auf Anteilrücknahme ergeben können. Hierbei bil- det sie sich Erwartungen über Nettomittelveränderungen unter Berück- sichtigung von verfügbaren Informationen über die Anlegerstruktur und Erfahrungswerten aus historischen Nettomittelveränderungen. Sie be- rücksichtigt die Auswirkungen von Großabrufrisiken und anderen Risiken (z. B. Reputationsrisiken). • Die Gesellschaft hat für den Fonds durch adäquate Limits für die Verwirklichung Liquiditätsrisi- ken festgelegt. Sie überwacht die Einhaltung dieser Limits und hat Ver- fahren bei einer Überschreitung oder möglichen Überschreitung der Li- mits festgelegt. • Die von Liquiditätsrisiken beeinträchtigtder Gesellschaft eingerichteten Verfahren gewährleisten eine Konsistenz zwischen Liquiditätsquote, kann dies dazu führen, dass der Fonds seinen Zahlungsverpflichtungen – zumindest vorübergehend – nicht nachkommen kannden Liquiditätsrisikolimits und den zu erwarteten Nettomittelveränderungen. Insbesondere wenn es in einer derartigen Situation zu größeren Rücknahmeanträgen durch Anteilin- haber kommt, kann das Fondsmanagement zur Aufrechterhaltung der Gesamtliquidität des Fonds gezwun- gen sein, Vermögensgegenständen zu unvorteilhaften Preisen zu veräußernDie Gesellschaft überprüft diese Grundsätze regelmäßig und aktualisiert sie ent- sprechend.

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Liquiditätsrisiko. Für den Fonds werden insbesondere Vermögensgegenstände erworben, die an Börsen des In- und Auslan- des Auslandes amtlich zugelassen oder an organisierten Märkten gehandelt werden, die anerkannt und für das Publikum offen sind und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist. Gleichwohl kann sich bei einzelnen Vermögens- gegenständen Vermögensgegenständen in bestimmten Phasen (insbesondere Phasen außergewöhnlich hoher Anteilsscheinrücklö- sungen Anteilsscheinrücklösungen oder außerordentlicher Marktgegebenheiten die signifikante Geld-/Briefkursspannenausweitungen Geld- /Briefkursspannenausweitungen bedingen) oder in bestimmten Marktsegmenten das Problem ergeben, diese zum gewünschten Zeitpunkt nicht oder nur mit hohen Preisabschlägen veräußern zu können. Zudem besteht die Gefahr, dass Titel, die in einem eher engen Marktsegment gehandelt werden, einer erheblichen Preisvolatilität unterliegen. Daneben können Wertpapiere aus Neuemissionen erworben werden, deren Emissionsbedingungen die Ver- pflichtung Verpflichtung enthalten, die Zulassung zur amtlichen Notierung an einer Börse oder an einem organisierten Markt zu beantragen, sofern ihre Zulassung spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der Emission erlangt wird. Werden Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente oder abgeleitete Finanzinstrumente erworben, die weder an einer Börse zugelassen noch an organisierten Märkten gehandelt werden, können diese einem erhöhten Liquiditätsrisiko unterliegen. Wird die Liquidität des Fonds durch die Verwirklichung von Liquiditätsrisiken beeinträchtigt, kann dies dazu führen, dass der Fonds seinen Zahlungsverpflichtungen – zumindest vorübergehend – nicht nachkommen kann. Insbesondere wenn es in einer derartigen Situation zu größeren Rücknahmeanträgen durch Anteilin- haber Anteilinhaber kommt, kann das Fondsmanagement zur Aufrechterhaltung der Gesamtliquidität des Fonds gezwun- gen gezwungen sein, Vermögensgegenständen zu unvorteilhaften Preisen zu veräußern.

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Samples: www.bawagpsk-versicherung.at