Common use of Liquiditätsrisiko Clause in Contracts

Liquiditätsrisiko. Für den AIF dürfen auch Vermögensgegenstände erworben werden, die nicht an einer Börse zugelassen oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind. So kann das Risiko bestehen, dass diese Vermögensgegenstände mit zeitlicher Verzögerung, Preisabschlägen oder nicht weiterveräussert werden können. Auch bei Vermögensgegenständen, die an einem organisierten Markt gehandelt werden, kann das Risiko bestehen, dass der Markt phasenweise nicht liquid ist. Dies kann zur Folge haben, dass die Vermögensgegenstände nicht zum gewünschten Zeitpunkt und/oder nicht in der gewünschten Menge und/oder nicht zum erhofften Preis veräusserbar sind.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, www.scarabaeus.li

Liquiditätsrisiko. Für den AIF OGAW bzw. die Teilfonds dürfen auch Vermögensgegenstände erworben werden, die nicht an einer Börse zugelassen oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind. So kann das Risiko bestehen, dass diese Vermögensgegenstände mit zeitlicher Verzögerung, Preisabschlägen oder o- der nicht weiterveräussert werden können. Auch bei Vermögensgegenständen, die an einem organisierten Markt gehandelt werden, kann das Risiko bestehen, dass der Markt phasenweise nicht liquid ist. Dies kann zur Folge haben, dass die Vermögensgegenstände nicht zum gewünschten Zeitpunkt und/oder nicht in der gewünschten Menge und/oder nicht zum erhofften Preis veräusserbar sind.

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Samples: independent-capital.com

Liquiditätsrisiko. Für den AIF bzw. den Teilfonds dürfen auch Vermögensgegenstände erworben werden, die nicht an einer Börse zugelassen zugelas- sen oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind. So kann das Risiko bestehenDer Erwerb derartiger Vermögensgegenstande ist mit der Gefahr verbunden, dass diese Vermögensgegenstände mit zeitlicher Verzögerung, Preisabschlägen oder nicht weiterveräussert werden könnenes insbesondere zu Problemen bei der Weiterveräusserung der Vermögensgegenstande an Dritte kommen kann. Auch bei Vermögensgegenständen, die an einem organisierten Markt gehandelt werden, kann Bei Titeln kleinerer Gesellschaften (Nebenwerte) besteht das Risiko bestehenRisiko, dass der Markt phasenweise nicht liquid ist. Dies kann zur Folge haben, dass die Vermögensgegenstände Titel nicht zum gewünschten Zeitpunkt und/oder nicht in der gewünschten Menge und/oder nicht zum erhofften Preis veräusserbar sindgehandelt werden können.

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Samples: www.quantex.ch

Liquiditätsrisiko. Für den AIF bzw. den Teilfonds dürfen auch Vermögensgegenstände erworben werden, die nicht an einer Börse zugelassen zuge- lassen oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind. So kann das Risiko bestehenDer Erwerb derartiger Vermögensgegenstande ist mit der Gefahr verbunden, dass diese Vermögensgegenstände mit zeitlicher Verzögerung, Preisabschlägen oder nicht weiterveräussert werden könnenes insbesondere zu Problemen bei der Weiterveräusserung der Vermögensgegenstande an Dritte kommen kann. Auch bei Vermögensgegenständen, die an einem organisierten Markt gehandelt werden, kann Bei Titeln kleinerer Gesellschaften (Nebenwerte) besteht das Risiko bestehenRisiko, dass der Markt phasenweise nicht liquid ist. Dies kann zur Folge haben, dass die Vermögensgegenstände Titel nicht zum gewünschten Zeitpunkt und/oder nicht in der gewünschten Menge und/oder nicht zum erhofften Preis veräusserbar sindgehandelt werden können.

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Samples: www.quantex.ch

Liquiditätsrisiko. Für den AIF OGAW bzw. die Teilfonds dürfen auch Vermögensgegenstände erworben werden, die nicht an einer Börse zugelassen oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind. So kann das Risiko bestehen, dass diese Vermögensgegenstände mit zeitlicher Verzögerung, Preisabschlägen oder nicht weiterveräussert werden können. Auch bei Vermögensgegenständen, die an einem organisierten Markt gehandelt werden, kann das Risiko bestehen, dass der Markt phasenweise nicht liquid ist. Dies kann zur Folge haben, dass die Vermögensgegenstände nicht zum gewünschten Zeitpunkt und/oder nicht in der gewünschten Menge und/oder nicht zum erhofften Preis veräusserbar sind.

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Samples: www.caiac.li

Liquiditätsrisiko. Für den AIF OGAW dürfen auch Vermögensgegenstände erworben werden, die nicht an einer Börse zugelassen oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind. So kann das Risiko bestehen, dass diese Vermögensgegenstände mit zeitlicher Verzögerung, Preisabschlägen oder nicht weiterveräussert werden können. Auch bei Vermögensgegenständen, die an einem organisierten Markt gehandelt werden, kann das Risiko bestehen, dass der Markt phasenweise nicht liquid ist. Dies kann zur Folge haben, dass die Vermögensgegenstände nicht zum gewünschten Zeitpunkt und/oder nicht in der gewünschten Menge und/oder nicht zum erhofften Preis veräusserbar sind.

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Samples: www.scarabaeus.li