Listen der spezifischen Verpflichtungen Musterklauseln

Listen der spezifischen Verpflichtungen. 1. Jede Vertragspartei legt in einer Liste ihre spezifischen Verpflichtungen nach den Artikeln 3.4 (Marktzugang), 3.5 (Inländerbehandlung) und 3.6 (Zusätzliche Verpflichtungen) fest. Jede Liste enthält für die Sektoren, für die derartige Verpflichtungen eingegangen werden, folgende Angaben:
Listen der spezifischen Verpflichtungen. 1) Jede Vertragspartei legt in einer Liste ihre spezifischen Verpflich- tungen nach den Art. 3.4 (Marktzugang), 3.5 (Inländerbehandlung) und
Listen der spezifischen Verpflichtungen. 1. Jede Vertragspartei legt in einer Liste ihre spezifischen Verpflichtungen nach den Artikeln 5.5, 5.6 und 5.7 fest. Jede Liste enthält für die Sektoren, für die derartige Verpflichtungen übernommen werden, folgende Angaben: 55 SR 0.979.1 56 SR 0.632.20, Anhang 1B

Related to Listen der spezifischen Verpflichtungen

  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.