Common use of Lizenzrecht Clause in Contracts

Lizenzrecht. Dem Kunden steht das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu, die ihm überlassenen Software-Produkte für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen. Der Kunde wird zeitlich unbegrenzt dafür sorgen, dass die Software und Softwareunterlagen einschließlich der Vervielfältigungen auch in bearbeiteten, erweiterten oder geänderten Fassungen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von A1, Dritten nicht bekannt werden. Es wird dem Kunden untersagt, ohne ausdrückliche Zustimmung von A1 die lizenzierte Software zu vervielfältigen, Programme zu ändern, zurückzuentwickeln, zurückzuübersetzen oder Teile herauszulösen. Bei Abruf lizenzierter Software Dritter ist der Kunde verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die ihm mit Abruf einsehbaren Lizenzbestimmungen einzusehen und einzuhalten. A1 haftet nicht für Ansprüche des Lizenzgebers bei Verletzung der Lizenzbestimmungen durch den Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, A1 in diesem Zusammenhang schad- und klaglos zu halten. Für vom Kunden abgerufene Software, etwa auch Public-Domain oder Shareware, die von A1 weder erstellt noch angeboten wird, übernimmt A1 keine Gewähr.

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Samples: a1-schultablet.at, cdn3.a1.net

Lizenzrecht. Dem Kunden steht das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu, die ihm überlassenen Software-Produkte entsprechend den Servicebeschreibungen/ Servicebedingungen und Bedingungen der Lieferanten (EULA) der jeweiligen Produkte für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen. Der Kunde wird zeitlich unbegrenzt dafür sorgen, dass die Software und Softwareunterlagen einschließlich der Vervielfältigungen auch in bearbeiteten, erweiterten oder geänderten Fassungen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von A1WD, Dritten nicht bekannt werden. Es wird dem Kunden untersagt, ohne ausdrückliche Zustimmung von A1 WD die lizenzierte Software zu vervielfältigen, Programme zu ändern, zurückzuentwickeln, zurückzuübersetzen oder Teile herauszulösen. Bei Abruf lizenzierter Software Dritter ist der Kunde verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die ihm mit Abruf einsehbaren Lizenzbestimmungen einzusehen und einzuhalten. A1 WD haftet nicht für Ansprüche des Lizenzgebers bei Verletzung der Lizenzbestimmungen durch den Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, A1 WD in diesem Zusammenhang schad- und klaglos zu halten. Für vom Kunden abgerufene Software, etwa auch Public-Domain oder Shareware, die von A1 WD weder erstellt noch angeboten wird, übernimmt A1 WD keine Gewähr.

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Samples: www.world-direct.at

Lizenzrecht. Dem Kunden steht das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu, die ihm überlassenen Software-Produkte entsprechend den Servicebeschreibungen/Servicebedingungen und Bedingungen der Lieferanten (EULA) der jeweiligen Produkte für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen. Der Kunde wird zeitlich unbegrenzt dafür sorgen, dass die Software und Softwareunterlagen einschließlich der Vervielfältigungen auch in bearbeiteten, erweiterten oder geänderten Fassungen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von A1, Dritten nicht bekannt werden. Es wird dem Kunden untersagt, ohne ausdrückliche Zustimmung von A1 die lizenzierte Software zu vervielfältigen, Programme zu ändern, zurückzuentwickeln, zurückzuübersetzen oder Teile herauszulösen. Bei Abruf lizenzierter Software Dritter ist der Kunde verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die ihm mit Abruf einsehbaren Lizenzbestimmungen einzusehen und einzuhalten. A1 haftet nicht für Ansprüche des Lizenzgebers bei Verletzung der Lizenzbestimmungen durch den Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, A1 in diesem Zusammenhang schad- und klaglos zu halten. Für vom Kunden abgerufene Software, etwa auch Public-Domain oder Shareware, die von A1 weder erstellt noch angeboten wird, übernimmt A1 keine Gewähr.

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Samples: cdn13.a1.net