Lizenzrecht. Dem Kunden steht das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu, die ihm überlassenen Software-Produkte entsprechend den Leistungsbeschreibungen, sowie – abhängig von der Software – Nutzungs- und Lizenzbestimmungen Dritter, die Rechte an der Software haben, für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen. Bei schuldhafter Verletzung dieser Bestimmungen hat der Kunde A1 vollständig schad- und klaglos zu halten. Wenn nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung oder sonst vertraglich vereinbart, ist im Leistungsumfang von A1 nicht enthalten, dass die von A1 gelieferte Software mit fremder, nicht von A1 gelieferter Hardware zusammenarbeitet oder spezifischen Anforderungen des Kunden entspricht – ausgenommen handelsübliche Standardsoftware auf Basis der technischen Entwicklung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Ist die Software auf einer Hardware vorinstalliert oder wird gemeinsam mit dieser geliefert, so ist das Nutzungsrecht auf die Nutzung der Software in Verbindung mit dieser Hardware beschränkt. Es wird dem Kunden untersagt, ohne ausdrückliche schriftlicher Zustimmung von A1, jedoch immer vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen, die lizenzierte Software zu vervielfältigen, Programme zu ändern, nach zu entwickeln, zurückzuübersetzen oder Teile herauszulösen. A1 haftet nicht für nicht von ihr durchgeführte Änderungen an der Software, Änderungen der notwendigen Systemeinstellungen oder Anwendungsfehler. Die Gewährleistung und Haftung ist auf reproduzierbare Mängel der Programmfunktionen beschränkt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lizenzrecht. Dem Kunden steht das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu, die ihm überlassenen Software-Produkte entsprechend den Leistungsbeschreibungen, sowie – abhängig von der Software – Nutzungs- und Lizenzbestimmungen Dritter, die Rechte an der Software haben, für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen. Bei schuldhafter Verletzung dieser Bestimmungen hat der Kunde A1 DIGITAL vollständig schad- und klaglos zu halten. Wenn nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung oder sonst vertraglich vereinbart, ist im Leistungsumfang von A1 DIGITAL nicht enthalten, dass die von A1 DIGITAL gelieferte Software mit fremder, nicht von A1 DIGITAL gelieferter Hardware zusammenarbeitet oder spezifischen Anforderungen des Kunden entspricht – ausgenommen handelsübliche Standardsoftware auf Basis der technischen Entwicklung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Ist die Software auf einer Hardware vorinstalliert oder wird gemeinsam mit dieser geliefert, so ist das Nutzungsrecht auf die Nutzung der Software in Verbindung mit dieser Hardware beschränkt. Es wird dem Kunden untersagt, ohne ausdrückliche schriftlicher Zustimmung von A1A1 DIGITAL, jedoch immer vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen, die lizenzierte Software zu vervielfältigen, Programme zu ändern, nach zu entwickeln, zurückzuübersetzen oder Teile herauszulösen. A1 DIGITAL haftet nicht für nicht von ihr durchgeführte Änderungen an der Software, Änderungen der notwendigen Systemeinstellungen oder Anwendungsfehler. Die Gewährleistung und Haftung ist auf reproduzierbare Mängel der Programmfunktionen beschränkt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lizenzrecht. Dem Kunden steht das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu, die ihm überlassenen Software-Produkte entsprechend den Leistungsbeschreibungen, sowie – abhängig von der Software – Nutzungs- und Lizenzbestimmungen Dritter, die Rechte an der Software haben, für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen. Bei schuldhafter Verletzung dieser Bestimmungen hat der Kunde A1 vollständig DIGITAL vollumfänglich schad- und klaglos zu halten. Wenn nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung oder sonst vertraglich vereinbart, ist im Leistungsumfang von A1 DIGITAL nicht enthalten, dass die von A1 DIGITAL gelieferte Software mit fremder, nicht von A1 DIGITAL gelieferter Hardware zusammenarbeitet oder spezifischen Anforderungen des Kunden entspricht – ausgenommen handelsübliche Standardsoftware auf Basis der technischen Entwicklung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Ist die Software auf einer Hardware vorinstalliert oder wird gemeinsam mit dieser geliefert, so ist das Nutzungsrecht auf die Nutzung der Software in Verbindung mit dieser Hardware beschränkt. Es wird dem Kunden untersagt, ohne ausdrückliche schriftlicher Zustimmung von A1A1 DIGITAL, jedoch immer vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen, die lizenzierte Software zu vervielfältigen, Programme zu ändern, nach zu entwickeln, zurückzuübersetzen oder Teile herauszulösen. A1 DIGITAL haftet nicht für nicht von ihr durchgeführte Änderungen an der Software, Änderungen der notwendigen Systemeinstellungen oder Anwendungsfehler. Die Gewährleistung und Haftung ist auf reproduzierbare Mängel der Programmfunktionen beschränkt.
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Samples: Managed Connectivity Agreement
Lizenzrecht. Dem Kunden steht das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu, die ihm überlassenen Software-Produkte entsprechend den Leistungsbeschreibungen, sowie – abhängig von der Software – Nutzungs- und Lizenzbestimmungen Dritter, die Rechte an der Software haben, für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen. Bei schuldhafter Verletzung dieser Bestimmungen hat der Kunde A1 vollständig schad- und klaglos zu halten. Wenn nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung oder sonst vertraglich vereinbart, ist im Leistungsumfang von A1 nicht enthalten, dass die von A1 gelieferte Software mit fremder, nicht von A1 gelieferter Hardware zusammenarbeitet oder spezifischen Anforderungen des Kunden entspricht – ausgenommen handelsübliche Standardsoftware auf Basis der technischen Entwicklung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Ist die Software auf einer Hardware vorinstalliert oder wird gemeinsam mit dieser geliefert, so ist das Nutzungsrecht auf die Nutzung der Software in Verbindung mit dieser Hardware beschränkt. Es wird dem Kunden untersagt, ohne ausdrückliche schriftlicher Zustimmung von A1, jedoch immer vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen, die lizenzierte Software zu vervielfältigen, Programme zu ändern, nach zu entwickeln, zurückzuübersetzen oder Teile herauszulösen. A1 haftet nicht für nicht von ihr durchgeführte Änderungen an der Software, Änderungen der notwendigen Systemeinstellungen oder Anwendungsfehler. Die Gewährleistung und Haftung ist auf reproduzierbare Mängel der Programmfunktionen beschränkt.
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