Common use of Lohnzahlung bei Militär-, Zivil- und Zivilschutzdienst Clause in Contracts

Lohnzahlung bei Militär-, Zivil- und Zivilschutzdienst. 58.1 Bei Leistung von obligatorischem Schweizerischen Militär-, Zivildienst und Zivilschutzdienst hat der Arbeitnehmende für diese Zeit Anspruch auf folgende Ent- schädigungen in Prozenten des Lohnausfalls.

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Samples: nordwest.amsuisse.ch

Lohnzahlung bei Militär-, Zivil- und Zivilschutzdienst. 58.1 Bei Leistung von obligatorischem 53.1 Leistet der Arbeitnehmende obligatorischen Schweizerischen Militär-, Zivildienst und Zivil- oder Zivilschutzdienst (nachstehend Dienstleistung genannt), hat der Arbeitnehmende er für diese Zeit Anspruch auf folgende Ent- schädigungen Entschädigungen in Prozenten des Lohnausfalls.

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Samples: gav-service.ch

Lohnzahlung bei Militär-, Zivil- und Zivilschutzdienst. 58.1 Bei Leistung von obligatorischem Schweizerischen Militär-, Zivildienst und Zivilschutzdienst Zivil- schutzdienst hat der Arbeitnehmende für diese Zeit Anspruch auf folgende Ent- schädigungen Entschädi- gungen in Prozenten des Lohnausfalls.

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Samples: service-cct.ch

Lohnzahlung bei Militär-, Zivil- und Zivilschutzdienst. 58.1 Bei Leistung von obligatorischem 51.1 Leistet der Arbeitnehmende obligatorischen Schweizerischen Militär-. Zivil- oder Zivilschutzdienst (nachstehend Dienstleistung genannt), Zivildienst und Zivilschutzdienst hat der Arbeitnehmende er für diese Zeit Anspruch auf folgende Ent- schädigungen Entschädigungen in Prozenten des Lohnausfalls.

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Samples: www.service-cct.ch