Mahngebühren. Im Falle einer Beitragsanmahnung bei Zahlungsverzug können Mahngebühren von derzeit bis zu 15 Euro entstehen. AVB MietschutzPolice Fassung 06/2014 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die R+V-MietschutzPolice (AVB MietschutzPolice) § 1 Was ist versichert? 8 § 2 Welche Voraussetzungen gelten für den Versicherungsschutz? 8 § 3 Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz? 8 § 4 In welchen Fällen erbringt R+V Versicherungsleistungen (Versicherungsfälle)? 8 § 5 Wann zahlt R+V die Versicherungsleistungen? 9 § 6 In welcher Höhe zahlt R+V die Versicherungsleistungen und was haben Sie selbst zu tragen? 9 § 7 Wann und in welcher Höhe leistet R+V Vorbehaltszahlungen? 9 § 8 Was ist nicht versichert? 10 § 9 Welche Laufzeit hat der Vertrag und wie kann er beendet werden? 10 § 10 Welche Obliegenheiten sind nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen? 10 § 11 Was gilt bei einer Verletzung der Obliegenheiten? 11 § 12 Was gilt zum Beitrag und welche Folgen hat der Zahlungsverzug? 11 § 13 Rechtsübergang, Regress 12 § 14 Schlussbestimmungen 12 AVB MietschutzPolice Fassung 06/2014
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Mahngebühren. Im Falle einer Beitragsanmahnung bei Zahlungsverzug können Mahngebühren von derzeit bis zu 15 Euro EUR entstehen. AVB MietschutzPolice Fassung 06/2014 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die R+V-MietschutzPolice ArbeitslosenschutzPolice (AVB MietschutzPoliceArbeitslosenschutzPolice) § 1 Was ist versichert? 8 6 § 2 Welche Voraussetzungen gelten für den Versicherungsschutz? 8 6 § 3 Wann beginnt und wann der Versicherungsschutz? 6 § 4 Wann endet der Versicherungsschutz? 6 § 5 Wann tritt der Versicherungsfall ein? 7 § 6 Unter welchen Voraussetzungen erbringt R+V Versicherungsleistungen? 7 § 7 Ab wann, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum werden Leistungen erbracht? 7 § 8 § 4 In welchen Fällen erbringt R+V Versicherungsleistungen (Versicherungsfälle)ist die Leistung ausgeschlossen? 8 § 5 Wann zahlt R+V die Versicherungsleistungen9 Welche Veränderungen müssen Sie anzeigen und welche Folgen hat dies? 9 § 6 In welcher Höhe zahlt R+V die Versicherungsleistungen und was haben Sie selbst zu tragen10 Was gilt bei einem Wechsel des Arbeitgebers? 9 § 7 Wann und in welcher Höhe leistet R+V Vorbehaltszahlungen11 Welche vertraglichen Obliegenheiten sind nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen? 9 § 8 12 Was ist nicht versichertgilt bei einer Verletzung der Obliegenheiten? 10 § 9 13 Welche Laufzeit hat der Vertrag Versicherungsvertrag und wie kann er beendet werden? 10 § 10 Welche Obliegenheiten sind nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen? 10 § 11 Was gilt bei einer Verletzung der Obliegenheiten? 11 § 12 14 Was gilt zum Beitrag und welche Folgen hat der ein Zahlungsverzug? 10 § 15 Was gilt zur Anpassung des Beitrags an die Schaden- und Kostenentwicklung? 11 § 16 Schlussbestimmungen 13 Rechtsübergang§ 17 Begriffsbestimmungen 14 R+V zahlt Ihnen die vereinbarte monatliche Leistung als Ausgleich für den eingetretenen Einkommensausfall, Regress 12 § 14 Schlussbestimmungen 12 AVB MietschutzPolice Fassung 06/2014sofern Ihre Arbeitslosigkeit durch die Beendigung des versicherten Arbeitsverhältnisses aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse verursacht worden ist. Voraussetzung ist, dass Versicherungsschutz nach den mit Ihnen getroffenen versicherungsvertraglichen Regelungen besteht.
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Mahngebühren. Im Falle einer Beitragsanmahnung bei Zahlungsverzug können Mahngebühren von derzeit bis zu 15 Euro entstehen. AVB MietschutzPolice InternetschutzPolice Fassung 06/2014 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die R+V-MietschutzPolice InternetschutzPolice (AVB MietschutzPoliceInternetschutzPolice) Inhaltsverzeichnis Seite § 1 Was ist versichert? 8 7 § 2 Welche Voraussetzungen gelten für den VersicherungsschutzWer ist versichert? 8 7 § 3 Wann beginnt und wann endet Welchen Umfang hat der Versicherungsschutz? 8 § 4 In welchen Fällen erbringt R+V Versicherungsleistungen Versicherungsschutz (Versicherungsfälle)? 7 § 4 Weitere Leistungen 8 § 5 Wann zahlt R+V die VersicherungsleistungenWelche Voraussetzungen müssen für eine Entschädigungsleistung erfüllt sein? 9 8 § 6 In welcher Höhe zahlt R+V die Versicherungsleistungen und was haben Sie selbst zu tragenWelche Schäden werden nicht ersetzt? 9 § 7 Wann und in welcher Höhe leistet R+V VorbehaltszahlungenWelche Obliegenheiten sind vor Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen? 9 § 8 Was ist nicht versichert? 10 § 9 Welche Laufzeit hat der Vertrag und wie kann er beendet werden? 10 § 10 Welche Obliegenheiten sind bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen? 10 9 § 11 9 Was gilt bei einer Verletzung der Obliegenheiten? 11 § 12 Was gilt zum Beitrag und welche Folgen hat der Zahlungsverzug? 11 9 § 13 Rechtsübergang, Regress 12 11 § 14 Schlussbestimmungen 11 § 15 Begriffsbestimmungen 12 AVB MietschutzPolice InternetschutzPolice Fassung 06/201406/2014 R+V ersetzt Ihnen als Versicherungsnehmer und, sofern vereinbart, den in § 2 genannten Personen Vermögensschäden, die im Rahmen der Nutzung des Internets durch vorsätzlich unerlaubte Handlungen eines Dritten nach § 3 während der Laufzeit dieser Versicherung verursacht wurden, sofern die übrigen Voraussetzungen nach diesen Versicherungsbedingungen vorliegen. Zudem haben Sie Anspruch auf weitere Leistungen nach § 4.
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Mahngebühren. Im Falle einer Beitragsanmahnung bei Zahlungsverzug können Mahngebühren von derzeit bis zu 15 Euro entstehen. AVB MietschutzPolice ArbeitslosenschutzPolice Fassung 06/2014 09/2014 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die R+V-MietschutzPolice ArbeitslosenschutzPolice (AVB MietschutzPoliceArbeitslosenschutzPolice) § 1 Was ist versichert? 8 § 2 Welche Voraussetzungen gelten für den Versicherungsschutz? 8 § 3 Wann beginnt und wann der Versicherungsschutz? 8 § 4 Wann endet der Versicherungsschutz? 8 § 4 In welchen Fällen erbringt R+V Versicherungsleistungen (Versicherungsfälle)5 Wann tritt der Versicherungsfall ein? 8 § 5 Wann zahlt 6 Unter welchen Voraussetzungen erbringt R+V die Versicherungsleistungen? 9 § 6 In welcher Höhe zahlt R+V die Versicherungsleistungen und was haben Sie selbst zu tragen? 9 8 § 7 Wann und Ab wann, in welcher Höhe leistet R+V Vorbehaltszahlungenund für welchen Zeitraum werden Leistungen erbracht? 9 § 8 Was In welchen Fällen ist nicht versichertdie Leistung ausgeschlossen? 10 9 § 9 Welche Laufzeit Veränderungen müssen Sie anzeigen und welche Folgen hat der Vertrag und wie kann er beendet werdendies? 10 § 10 Was gilt bei einem Wechsel des Arbeitgebers? 10 § 11 Welche vertraglichen Obliegenheiten sind nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen? 10 11 § 11 12 Was gilt bei einer Verletzung der Obliegenheiten? 11 § 12 13 Welche Laufzeit hat der Versicherungsvertrag und wie kann er beendet werden? 11 § 14 Was gilt zum Beitrag und welche Folgen hat der ein Zahlungsverzug? 11 § 13 Rechtsübergang, Regress 12 § 15 Was gilt zur Anpassung des Beitrags an die Schaden- und Kostenentwicklung? 12 § 16 Schlussbestimmungen 13 § 17 Begriffsbestimmungen 14 Schlussbestimmungen 12 AVB MietschutzPolice Fassung 06/2014R+V zahlt Ihnen die vereinbarte monatliche Leistung als Ausgleich für den eingetretenen Einkommensausfall, sofern Ihre Arbeitslosigkeit durch die Beendigung des versicherten Arbeitsverhältnisses aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse verursacht worden ist. Voraussetzung ist, dass Versicherungsschutz nach den mit Ihnen getroffenen versicherungsvertraglichen Regelungen besteht.
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