Markenrechte Musterklauseln

Markenrechte. Die Wort- und Bildmarken von Drooms oder mit Drooms verbundenen Unternehmen (einschließlich das Drooms Logo) und andere Drooms-Marken, Dienstleistungsmarken, Grafiken und Logos, die in Zusammenhang mit den Drooms-Services genutzt werden, sind Marken oder registrierte Marken von Drooms oder mit Drooms verbunde- nen Unternehmen in Deutschland und/oder in anderen Ländern. Andere Marken, Dienstleistungsmarken, Grafiken und Logos, welche in Zusammenhang mit den Drooms-Leistun- gen genutzt werden, können die Marken von anderen Rechteinhabern sein. Dem Nutzer werden keine Rechte und keine Lizenzen bezüglich der vorgenannten Marken und deren Nutzung eingeräumt.
Markenrechte. Durch diesen Vertrag werden für den Lizenznehmer keinerlei Rechte zur Verwendung der Marken oder Dienstleitungsmarken von OBJECTIVEIT begründet. Eine beabsichtigte Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung der OBJECTIVEIT.
Markenrechte. 11.1. Sämtliche Schutzrechte an den Vertrags- produkten einschließlich Urheberrechte, Mar- kenrechte, Firmenrechte oder sonstige Kennzei- chen und Know-how, soweit vorhanden, stehen ausschließlich Laverana zu. Laverana räumt dem Kunden hiermit ein nicht ausschließliches, jeder- zeit widerrufliches, kostenneutrales Nutzungs- recht hinsichtlich der mit den Vertragsprodukten verbundenen Marken der Laverana ein. Das Nut- zungsrecht erlischt ohne weiteres Zutun spätes- tens mit der Beendigung der Geschäftsbezie- hung. 11. Droit des marques 11.1 Tous les droits de propriété attachés aux produits contractuels, dont le droit d’auteur, le droit des marques, ainsi que les droits en mati- ère de raison sociale ou autres signes et savoir faire, sont de xx xxxxx xxxxxxxxx xx Xxxxxxxx. Xxx xxx xxxxxxxxx, Xxxxxxxx xxxxxxx xx client un droit d’utilisation non exclusif, sans frais et révo- cable à tout moment des marques associées aux produits contractuels. Ce droit d’utilisation s’éteint automatiquement au terme de la rela- tion commerciale.
Markenrechte. 12.1 akkut ist eine eingetragene Marke der MLINE Vertriebs- und Produktions GmbH. 12.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, während einer aufrechten Geschäftsbeziehung mit oder ohne Benutzung der Wortbildmarke "akkut" eine Bezeichnung, die ihn als befugten Vertragspartner von MLINE ausweist, im geschäftlichen Verkehr zu verwenden. Zur Klarstellung wird nochmals festgehalten, dass sich diese Berechtigung des Auftraggebers ausschließlich auf Produkte unter der Marke akkut bezieht. Eine darüberhinausgehende Verwendung von Marken, Bezeichnungen oder Kennzeichen von MLINE durch den Auftraggeber ist unzulässig. 12.3 Eigene werbliche Maßnahmen des Auftraggebers, die Hard- und Softwareprodukte unter der Marke akkut zum Gegenstand haben (z.B. Vervielfältigung oder Verwendung von Grafiken, Tondokumenten, Videosequenzen und Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Medien), bedürfen vor ihrer Durchführung der ausdrücklichen Zustimmung durch MLINE. Grundsätzlich muss jede werbliche Maßnahme den von MLINE festgelegten CI/CD Richtlinien entsprechen. 12.4 Die Markenrechte der bei MLINE textlich genannten Marken (z.B. Apple, Samsung, etc.) bleiben im Eigentum des jeweiligen Markeninhabers. 12.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, aus der Nutzung der Marke keine Rechte abzuleiten, insbesondere Neueintragungen und Eintragungen ähnlicher Marken zu unterlassen.
Markenrechte. Alle Marken der Danone oder ihres Konzerns bleiben im ausschließlichen Eigentum der Danone oder ihres Konzerns. Jede Verwendung der Marken, die nicht durch den Weiterverkauf bedingt ist, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Danone. Der Käufer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, die einen negativen Einfluss auf die Wertschätzung der Danone Marken haben können.
Markenrechte. Auf den Waren angebrachte Marken dürfen nur mit besonderer schriftlicher Zustimmung des Markeninhabers im Zusammenhang mit
Markenrechte. Auf den Waren angebrachte Marken dürfen nur mit besonderer schriftlicher Zustimmung des Markeninhabers im Zusammenhang mit den vom Kunden umgefüllten oder hergestellten Erzeugnissen benutzt werden. 6. Erweiterter Eigentumsvorbehalt/Abtretung von 3.6 On Seller's request and within a reasonable period of time, Customer is obliged to declare whether he withdraws from the contract or insists on delivery and/or claims compensation due to the delay in delivery.
Markenrechte. Aus der Beziehung zwischen STIHL und dem Lieferanten ergeben sich keine Rechte des Lieferanten an den Marken, unter denen STIHL die vom Lieferanten hergestellten Produkte verkauft. Sollte der Lieferant Rechte an den Marken erwerben, ist der Lieferant verpflichtet, alle derartigen Rechte unverzüglich an STIHL zu übertragen. Der Lieferant verpflichtet sich, keine der Marken, unter denen STIHL die von ihm hergestellten oder gelieferten Produkte verkauft, als eigene Marken anzumel- den oder einen anderen dazu zu veranlassen, diese Marken anzumelden. Die Verwendung der Bestel- lung/Geschäftsbeziehungen von STIHL zu Werbezwecken ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet.
Markenrechte. Der Lieferant räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, widerrufliches Recht ein, den Namen des Lieferanten und dessen Marken (Marken) auf Verkaufsliteratur, Verkaufsmaterial und Werbung für die Verkaufsförderung der Produkte, in Übereinstimmung mit diesen AGB und allen vom Lieferanten zur Verfügung gestellten Markenrichtlinien, zu verwenden.
Markenrechte. Diese Vereinbarung gewährt dem Anwender keinerlei Rechte in Verbindung mit Marken oder Dienstleistungsmarken von BITZER.