Maßnahmen. 2.1 Die Unterzeichner setzen sich im Sinne einer Qualitätssicherung und einer erfolgreichen Anschluss- orientierung dafür ein, dass die bereits entwickelten Rückmeldeformate wie Praktikumsbeurteilung6 und der Berufs- und Studienwegeplan7 flächendeckend als Standard implementiert und anerkannt werden. 2.2 Die Unterzeichner unterstützen die Stadtteilschulen – in partnerschaftlicher Absprache mit den Lehrkräften – und die Unternehmen dabei, außerschulische Lernorte bereitzustellen und zu nutzen. Hierfür eignen sich in Unternehmen insbesondere Module für Schülergruppen in Begleitung von Lehrkräften, um Praxisbezüge beruflichen Handelns exemplarisch zu vermitteln und in Absprache mit den Stadtteilschulen außerschulische Lernsituationen zu gestalten, die > Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 6 - 8 die Möglichkeit bieten, eigene Neigungen, Interessen und Fähigkeiten zu erkunden, individuelle Voraussetzungen zu verbessern, Informationen über Berufe zu sammeln und praktische Erfahrungen zu gewinnen, > Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 9 - 11 auch in den Ferien Einblicke in Aussichten und Chancen der Berufe bieten, ihnen helfen Perspektiven mit persönlichen Voraussetzungen abzugleichen und Wunschberufe und Alternativen festzulegen und sie unterstützen, geeignete Ausbildungsstellen zu finden und Ausbildungsverträge abzuschließen. 1 vgl. „Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung im Bereich der Berufs- und Studienorientierung“, Behörde für Schule und Berufsbildung, Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Xxxxxxx, Xxxxxxx 0000, Seite 2 2 vgl. „Partnerschaften zwischen Schulen und Unternehmen - Handbuch mit Praxisbeispielen“, Behörde für Schule und Berufsbildung, Beratungs- und Koordinierungsstelle zur beruflichen Integration von jungen Migrantinnen und Migranten, Handwerkskammer Hamburg, Landesarbeitsgemeinschaft SCHULE WIRTSCHAFT Hamburg, Senatskanzlei, Xxxxxxx Xxxxxx & Xxxxxxxxxx, Xxxxxxx 0000, Seite 4 3 vgl. Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland 2006: Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife. Konzept für die Praxis erarbeitet vom „Expertenkreis Ausbildungsreife“ im Auftrag des Paktlenkungsausschusses, Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.), Nürnberg, Berlin, Seite 7 4 vgl. Hamburger Programm, Berufsorientierung und Berufswegeplanung, Leitsätze und Erfolgsfaktoren für den Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium, S. 11 ff. 5 vgl. Bildungsplan Stadtteilschule (Jahrgangsstufen 5 – 11), Aufgabengebiete, Hamburg 2011, S. 16 ff. Rahmenvorgaben für die Berufs- und Studienorientierung – Stadtteilschule und Gymnasium – Hamburg, Juli 2010 6 vgl. Hamburger Programm, Berufsorientierung und Berufswegeplanung, Leitsätze und Erfolgsfaktoren für den Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium 7 vgl. Rahmenvorgaben für die Berufs- und Studienorientierung – Stadtteilschule und Gymnasium, Hamburg 2010 4 K O O P E R A T I O N S V E R E I N B A R U N G K O O P E R A T I O N S V E R E I N B A R U N G 5 Die Behörde für Schule und Berufsbildung, Abteilung Schulaufsicht / Fachaufsicht Stadtteilschulen ist ver- antwortlich für die Umsetzung der Rahmenvorgabe für die Berufs- und Studienorientierung, die systemische Verankerung der Steuerung sowie die Entwicklung, Qualitätssicherung und Umsetzung schulformbezogener Maßnahmen. Sie übernimmt bzw. delegiert die Aufgabenwahrnehmung an die Schulleitungen der Stadtteil- schulen. Instrumente der Steuerung sind vor allem schulformbezogene Netzwerke: Schulleitungen, Abtei- lungsleitungen, Koordinatoren für Berufs- und Studienorientierung. Die Schulaufsicht übernimmt darüber hinaus die Aufgabe, die enge Bildungspartnerschaft mit den Eltern der Schülerinnen und Xxxxxxx zu sichern und weiter zu entwickeln. Dazu gehört neben individuellen und grup- penbezogenen Beratungs- und Unterstützungsangeboten in den Schulen auch die Durchführung zentraler bzw. regionaler Veranstaltungen für Eltern in Abstimmung mit den Kooperationspartnern.
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Samples: Kooperationsvereinbarung
Maßnahmen. 2.1 Kooperation mit den Hamburger Hochschulen • Das ZGD organisiert einen regelmäßigen jour fixe aller Stabsstellen Gleichstellung o.ä. und Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen, bei dem Erfahrungen und Wissen ausgetauscht werden können. Zudem werden Arbeitsgruppen eingerichtet, die sich mit Gleichstellungsmaß- nahmen für Bereiche beschäftigen, in denen Frauen stark unterrepräsentiert (insb. MINT-Fä- cher). • Das ZGD unterstützt die Gleichstellungsarbeit der Stabsstellen Gleichstellung o.ä. und der Gleichstellungsbeauftragten in den Hochschulen z.B. durch Schulungen, Veranstaltungen und Workshops. • Die Unterzeichner setzen sich aktive Mitarbeit in der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten der Hamburger Hochschulen (LaKoG) wird fortgesetzt. Dort wird auch der spezifische Bedarf der einzelnen Hochschulen artikuliert und werden Unterstützungsangebote strategisch entwickelt. • Das ZGD fördert Forschung bezüglich hochschulischer Gleichstellungsarbeit und stellt Ergeb- nisse und Wissen daraus und aus der einschlägigen Literatur allen Gleichstellungsstellen der Hochschulen zur Verfügung, z.B. in Form von Handreichungen, Zusammenstellungen aktueller Studienergebnisse und Bereitstellung entsprechender Publikationen (z.B. die Zeitschriften „Beiträge zur Hochschulforschung“, „Gleichstellung in der Praxis“, „Gleichstellung im Blick“). • Das ZGD stellt Informationen aus Hochschulen anderer Bundesländer zur Verfügung, die im Sinne einer Qualitätssicherung von best practice erfolgreiche Gleichstellungsarbeit leisten. Es organisiert Vorträge und einer erfolgreichen Anschluss- orientierung dafür einWorkshops mit Personen aus best practice-Hochschulen. • Das ZGD unterstützt die Evaluation der an den Hochschulen durchgeführten Gleichstellungs- maßnahmen und berät bezüglich Weiterentwicklungen. • Das ZGD unterstützt neu eingestellte Gleichstellungsbeauftragte bei der Einarbeitung und beim Aufbau von Gleichstellungskompetenz, dass die bereits entwickelten Rückmeldeformate wie Praktikumsbeurteilung6 und der Berufs- und Studienwegeplan7 flächendeckend als Standard implementiert und anerkannt werdeninsbesondere wenn diese noch wenig Gleichstel- lungserfahrung mitbringen.
2.2 Die Unterzeichner unterstützen die Stadtteilschulen – in partnerschaftlicher Absprache mit den Lehrkräften – und die Unternehmen dabei, außerschulische Lernorte bereitzustellen und zu nutzen. Hierfür eignen sich in Unternehmen insbesondere Module für Schülergruppen in Begleitung von Lehrkräften, um Praxisbezüge beruflichen Handelns exemplarisch zu vermitteln und in Absprache mit den Stadtteilschulen außerschulische Lernsituationen zu gestalten, die > Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 6 - 8 die Möglichkeit bieten, eigene Neigungen, Interessen und Fähigkeiten zu erkunden, individuelle Voraussetzungen zu verbessern, Informationen über Berufe zu sammeln und praktische Erfahrungen zu gewinnen, > Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 9 - 11 auch in den Ferien Einblicke in Aussichten und Chancen der Berufe bieten, ihnen helfen Perspektiven mit persönlichen Voraussetzungen abzugleichen und Wunschberufe und Alternativen festzulegen und sie unterstützen, geeignete Ausbildungsstellen zu finden und Ausbildungsverträge abzuschließen. 1 vgl. „Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung im Bereich der Berufs- und Studienorientierung“, Behörde für Schule und Berufsbildung, Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Xxxxxxx, Xxxxxxx 0000, Seite 2 2 vgl. „Partnerschaften zwischen Schulen und Unternehmen - Handbuch mit Praxisbeispielen“, Behörde für Schule und Berufsbildung, Beratungs- und Koordinierungsstelle zur beruflichen Integration von jungen Migrantinnen und Migranten, Handwerkskammer Hamburg, Landesarbeitsgemeinschaft SCHULE WIRTSCHAFT Hamburg, Senatskanzlei, Xxxxxxx Xxxxxx & Xxxxxxxxxx, Xxxxxxx 0000, Seite 4 3 vgl. Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland 2006: Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife. Konzept für die Praxis erarbeitet vom „Expertenkreis Ausbildungsreife“ im Auftrag des Paktlenkungsausschusses, Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.), Nürnberg, Berlin, Seite 7 4 vgl. Hamburger Programm, Berufsorientierung und Berufswegeplanung, Leitsätze und Erfolgsfaktoren für den Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium, S. 11 ff. 5 vgl. Bildungsplan Stadtteilschule (Jahrgangsstufen 5 – 11), Aufgabengebiete, Hamburg 2011, S. 16 ff. Rahmenvorgaben für die Berufs- und Studienorientierung – Stadtteilschule und Gymnasium – Hamburg, Juli 2010 6 vgl. Hamburger Programm, Berufsorientierung und Berufswegeplanung, Leitsätze und Erfolgsfaktoren für den Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium 7 vgl. Rahmenvorgaben für die Berufs- und Studienorientierung – Stadtteilschule und Gymnasium, Hamburg 2010 4 K O O P E R A T I O N S V E R E I N B A R U N G K O O P E R A T I O N S V E R E I N B A R U N G 5 Die Behörde für Schule und Berufsbildung, Abteilung Schulaufsicht / Fachaufsicht Stadtteilschulen ist ver- antwortlich für die Umsetzung der Rahmenvorgabe für die Berufs- und Studienorientierung, die systemische Verankerung der Steuerung sowie die Entwicklung, Qualitätssicherung und Umsetzung schulformbezogener Maßnahmen. Sie übernimmt bzw. delegiert die Aufgabenwahrnehmung an die Schulleitungen der Stadtteil- schulen. Instrumente der Steuerung sind vor allem schulformbezogene Netzwerke: Schulleitungen, Abtei- lungsleitungen, Koordinatoren für Berufs- und Studienorientierung. Die Schulaufsicht übernimmt darüber hinaus die Aufgabe, die enge Bildungspartnerschaft mit den Eltern der Schülerinnen und Xxxxxxx zu sichern und weiter zu entwickeln. Dazu gehört neben individuellen und grup- penbezogenen Beratungs- und Unterstützungsangeboten in den Schulen auch die Durchführung zentraler bzw. regionaler Veranstaltungen für Eltern in Abstimmung mit den Kooperationspartnern.
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Maßnahmen. 2.1 Die Unterzeichner setzen sich Internationales Modul pro Studiengang: Konzeption, hochschulinterne Ausschrei- bung für Pilotprojekt und Transfer auf andere Fakultäten bzw. Studiengänge • Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der CiE durch: Zentrale Koordinations- stelle Verstärkung der internen Kommunikation, Verbesserung der Rahmenbe- dingungen, Konzept zur Verankerung im Sinne einer Pflichtbereich der Studiengänge und zur Qualitätssicherung entwickeln; Online-Anmeldemöglichkeit entwickeln • Strategische Partnerschaften: Anreize schaffen für Fakultäten für Kooperationen und einer erfolgreichen Anschluss- orientierung dafür einProjekte mit „privilegierten“ Partnerhochschulen, dass Beteiligung an Ausschrei- bungen (z.B. DAAD, EU) zur Förderung strategischer Kooperationen, hochschul- weite Koordinierung für die bereits entwickelten Rückmeldeformate wie Praktikumsbeurteilung6 strategischen Partner und Netzwerke • Definition „Internationales Modul“ erfolgt; Bestehende Studiengänge und -module bewertet; Anzahl der Berufs- und Studienwegeplan7 flächendeckend als Standard implementiert und anerkannt werden.
2.2 Die Unterzeichner unterstützen die Stadtteilschulen – in partnerschaftlicher Absprache Studiengänge mit internationalem Modul: zusätzlich 5 • Anzahl der CiE: 100 Kurse pro Semester, 60 Kurse dauerhaft im CiE Kerncurricu- lum, 3 Kurse im Pflichtbereich der Studiengänge. Qualitätssicherung aller CiE im Einklang mit den Lehrkräften – allgemeinen Qualitätssicherungsmaßnahmen der Hochschule • Etablierung strategischer Partnerschaften: Kooperationsvereinbarung der Hoch- schulleitungen; Erststart gemeinsamer Aktivitäten/Projekte in Lehre, Forschung und/oder Weiterbildung • Mobilitäten: o Anteil Austauschstudierende outgoing: 25% (in Bezug zur Gesamtzahl der AbsolventInnen desselben Jahres) o Anzahl WissenschaftlerInnen Out / In (Kurz- und die Unternehmen dabei, außerschulische Lernorte bereitzustellen Langzeit): jeweils 50 pro Jahr • Xxxxxxxx von Forschungsprojekten an Lehrveranstaltungen teilweise realisiert • Kopplung von Lehrinhalten und zu nutzen. Hierfür eignen sich in Unternehmen insbesondere Module für Schülergruppen in Begleitung von Lehrkräften, um Praxisbezüge beruflichen Handelns exemplarisch zu vermitteln und in Absprache mit den Stadtteilschulen außerschulische Lernsituationen zu gestaltenAbschlussarbeiten an Forschungsschwerpunkte z. T. realisiert • Anzahl SPO, die > Schülerinnen und Schülern Module mit Research Credits ausweisen: Keine Anzahl Module, die Research Credits in der Jahrgänge 6 - 8 die Möglichkeit bietenSPO ausweisen: Keine • Institutionalisierung der Verknüpfung Lehre/Forschung durch Verankerung in SPO • Bewertung bestehender Module mit „Research Credits“ (d. h. eindeutig der For- schung oder wissenschaftlichen Arbeiten gewidmete ECTS für Methodensemina- re, eigene Neigungenwiss. Arbeiten, Interessen und Fähigkeiten zu erkundenForschungsprojekte u. ä.), individuelle Voraussetzungen zu verbessern, Informationen über Berufe zu sammeln und praktische Erfahrungen zu gewinnen, > Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 9 - 11 auch zunächst in den Ferien Einblicke MA-Studiengängen • Anreizsetzung / Förderprogramme für Lehrende zur Überarbeitung bestehender Module in Aussichten und Chancen der Berufe bieten, ihnen helfen Perspektiven mit persönlichen Voraussetzungen abzugleichen und Wunschberufe und Alternativen festzulegen und sie unterstützen, geeignete Ausbildungsstellen zu finden und Ausbildungsverträge abzuschließenHinblick auf o.g. 1 vgl. „Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung im Bereich der Berufs- und Studienorientierung“, Behörde für Schule und Berufsbildung, Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Xxxxxxx, Xxxxxxx 0000, Seite 2 2 vgl. „Partnerschaften zwischen Schulen und Unternehmen - Handbuch mit Praxisbeispielen“, Behörde für Schule und Berufsbildung, Beratungs- und Koordinierungsstelle zur beruflichen Integration von jungen Migrantinnen und Migranten, Handwerkskammer Hamburg, Landesarbeitsgemeinschaft SCHULE WIRTSCHAFT Hamburg, Senatskanzlei, Xxxxxxx Xxxxxx & Xxxxxxxxxx, Xxxxxxx 0000, Seite 4 3 vgl. Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland 2006: Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife. Konzept für die Praxis erarbeitet vom „Expertenkreis Ausbildungsreife“ im Auftrag des Paktlenkungsausschusses, Bundesagentur für Arbeit (HrsgInhalte.), Nürnberg, Berlin, Seite 7 4 vgl. Hamburger Programm, Berufsorientierung und Berufswegeplanung, Leitsätze und Erfolgsfaktoren für den Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium, S. 11 ff. 5 vgl. Bildungsplan Stadtteilschule (Jahrgangsstufen 5 – 11), Aufgabengebiete, Hamburg 2011, S. 16 ff. Rahmenvorgaben für die Berufs- und Studienorientierung – Stadtteilschule und Gymnasium – Hamburg, Juli 2010 6 vgl. Hamburger Programm, Berufsorientierung und Berufswegeplanung, Leitsätze und Erfolgsfaktoren für den Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium 7 vgl. Rahmenvorgaben für die Berufs- und Studienorientierung – Stadtteilschule und Gymnasium, Hamburg 2010 4 K O O P E R A T I O N S V E R E I N B A R U N G K O O P E R A T I O N S V E R E I N B A R U N G 5 Die Behörde für Schule und Berufsbildung, Abteilung Schulaufsicht / Fachaufsicht Stadtteilschulen ist ver- antwortlich für die Umsetzung der Rahmenvorgabe für die Berufs- und Studienorientierung, die systemische Verankerung der Steuerung sowie die Entwicklung, Qualitätssicherung und Umsetzung schulformbezogener Maßnahmen. Sie übernimmt bzw. delegiert die Aufgabenwahrnehmung an die Schulleitungen der Stadtteil- schulen. Instrumente der Steuerung sind vor allem schulformbezogene Netzwerke: Schulleitungen, Abtei- lungsleitungen, Koordinatoren für Berufs- und Studienorientierung. Die Schulaufsicht übernimmt darüber hinaus die Aufgabe, die enge Bildungspartnerschaft mit den Eltern der Schülerinnen und Xxxxxxx zu sichern und weiter zu entwickeln. Dazu gehört neben individuellen und grup- penbezogenen Beratungs- und Unterstützungsangeboten in den Schulen auch die Durchführung zentraler bzw. regionaler Veranstaltungen für Eltern in Abstimmung mit den Kooperationspartnern.
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Samples: Zielvereinbarung
Maßnahmen. 2.1 Die Unterzeichner setzen sich im Sinne einer Qualitätssicherung Universität Leipzig hat 1994 das Gleichstellungsprogramm verabschiedet. An allen Fakultäten und einer erfolgreichen Anschluss- orientierung dafür ein, dass die bereits entwickelten Rückmeldeformate wie Praktikumsbeurteilung6 und der Berufs- und Studienwegeplan7 flächendeckend als Standard implementiert und anerkannt werden.
2.2 Die Unterzeichner unterstützen die Stadtteilschulen – in partnerschaftlicher Absprache mit den Lehrkräften – und die Unternehmen dabei, außerschulische Lernorte bereitzustellen und zu nutzen. Hierfür eignen sich in Unternehmen insbesondere Module für Schülergruppen in Begleitung von Lehrkräften, um Praxisbezüge beruflichen Handelns exemplarisch zu vermitteln und in Absprache mit den Stadtteilschulen außerschulische Lernsituationen zu gestaltenZentralen Einrichtungen existieren Frauenförderpläne, die > Schülerinnen den aktuellen Anforderungen angepasst werden und Schülern deren Laufzeit neu zu beschließen ist. Dabei werden aktuelle Anforderungen eingearbeitet. Beispiele: Die Medizinische Fakultät strebt in Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum die Errichtung einer Kindereinrichtung am Standort Liebigstraße an. Unterstützt wird sie dabei vom Gleichstellungsreferat. Mit diesem Vorhaben wird ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung der Jahrgänge 6 - 8 Karriereplanung in jungen Familien geleistet, der landes- und bundesweit richtungsweisend bei der Verwirklichung möglicher Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf wirkt. Im Rahmen des NBL III-Programms wird die Möglichkeit bieten, eigene Neigungen, Interessen und Fähigkeiten zu erkunden, individuelle Voraussetzungen zu verbessern, Informationen über Berufe zu sammeln und praktische Erfahrungen zu gewinnen, > Schülerinnen und Schülern Medizinische Fakultät zur Erhöhung des Frauenanteils spezielle Promotionsförderungen vergeben. An der Jahrgänge 9 - 11 auch in den Ferien Einblicke in Aussichten und Chancen der Berufe bieten, ihnen helfen Perspektiven mit persönlichen Voraussetzungen abzugleichen und Wunschberufe und Alternativen festzulegen und sie unterstützen, geeignete Ausbildungsstellen zu finden und Ausbildungsverträge abzuschließen. 1 vgl. „Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung im Bereich der Berufs- und Studienorientierung“, Behörde für Schule und Berufsbildung, Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Xxxxxxx, Xxxxxxx 0000, Seite 2 2 vgl. „Partnerschaften zwischen Schulen und Unternehmen - Handbuch mit Praxisbeispielen“, Behörde für Schule und Berufsbildung, Beratungs- und Koordinierungsstelle Erziehungswissenschaftlichen Fakultät existiert ein Mentoring-Projekt zur beruflichen Integration gezielten Unterstützung von jungen Migrantinnen Wissenschaftlerinnen. Mit Unterstützung des Gleichstellungsreferats soll 2004 ein Mentoring-Netzwerk unter Beteiligung aller Fakultäten aufgebaut werden. Dieses Konzept zielt auf bewusste Karriereplanung der Studentinnen, indem sie durch Experten/Expertinnen beraten und Migrantenbegleitet werden. Die Förderung des weiblichen Nachwuchses wird bereits mit gutem Erfolg an einigen Fakultäten praktiziert, Handwerkskammer Hamburgbeispielsweise durch Schülerinnen-Infotage, Landesarbeitsgemeinschaft SCHULE WIRTSCHAFT Hamburg, Senatskanzlei, Xxxxxxx Xxxxxx & Xxxxxxxxxx, Xxxxxxx 0000, Seite 4 3 vglSchülerzirkel sowie Bereitstellung von Praktikumsplätzen für Schülerinnen. Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland 2006: Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife. Konzept Ein verstärktes Weiterbildungsangebot für die Praxis erarbeitet vom „Expertenkreis Ausbildungsreife“ im Auftrag des Paktlenkungsausschusses, Bundesagentur Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten ist in enger Kooperation mit der Stadt Leipzig und dem Regierungspräsidium Leipzig anzubieten. Seit 2001 existiert an der Universität das Zentrum für Arbeit Frauen- und Geschlechterforschung (Hrsg.FraGes), Nürnberg, Berlin, Seite 7 4 vgl. Hamburger Programm, Berufsorientierung und Berufswegeplanung, Leitsätze und Erfolgsfaktoren für den Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium, S. 11 ff. 5 vgl. Bildungsplan Stadtteilschule (Jahrgangsstufen 5 – 11), Aufgabengebiete, Hamburg 2011, S. 16 ff. Rahmenvorgaben für die Berufs- und Studienorientierung – Stadtteilschule und Gymnasium – Hamburg, Juli 2010 6 vgl. Hamburger Programm, Berufsorientierung und Berufswegeplanung, Leitsätze und Erfolgsfaktoren für den Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium 7 vgl. Rahmenvorgaben für die Berufs- und Studienorientierung – Stadtteilschule und Gymnasium, Hamburg 2010 4 K O O P E R A T I O N S V E R E I N B A R U N G K O O P E R A T I O N S V E R E I N B A R U N G 5 Die Behörde für Schule und Berufsbildung, Abteilung Schulaufsicht / Fachaufsicht Stadtteilschulen ist ver- antwortlich für die Umsetzung der Rahmenvorgabe für die Berufs- und Studienorientierung, die systemische Verankerung der Steuerung sowie die Entwicklung, Qualitätssicherung und Umsetzung schulformbezogener Maßnahmen. Sie übernimmt bzw. delegiert die Aufgabenwahrnehmung an die Schulleitungen der Stadtteil- schulen. Instrumente der Steuerung sind vor allem schulformbezogene Netzwerke: Schulleitungen, Abtei- lungsleitungen, Koordinatoren für Berufs- und Studienorientierungdas mit dem Gleichstellungsreferat zusammenarbeitet. Die Schulaufsicht übernimmt darüber hinaus Universitätsleitung wird dessen Arbeit weiter nachhaltig strukturell unterstützen. In der Diskussion um die AufgabeGleichstellung der Geschlechter existiert auf EU-, die enge Bildungspartnerschaft mit den Eltern der Schülerinnen Bundes- und Xxxxxxx zu sichern Landesebene eine neue Strategie zur tatsächlichen Erreichung von Chancengleichheit von Frauen und weiter zu entwickeln. Dazu gehört neben individuellen und grup- penbezogenen Beratungs- und Unterstützungsangeboten in den Schulen auch die Durchführung zentraler bzw. regionaler Veranstaltungen für Eltern in Abstimmung mit den KooperationspartnernMännern.
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Samples: Entwicklungsvereinbarung
Maßnahmen. 2.1 Zur zielgruppenspezifischen Ausrichtung des Projekts wird 2016 eine Bedarfsstudie (Interviews und Online-Befragung) unter Promovendinnen mit FH-Abschluss, FH- Studentinnen, Promovendinnen mit FH-Abschluss sowie den Betreuenden durchge- führt, auf deren Basis die Angebote weiterentwickelt und ggf. modifiziert werden. Die Unterzeichner setzen sich im Sinne einer Qualitätssicherung und einer erfolgreichen Anschluss- orientierung dafür ein, dass die bereits entwickelten Rückmeldeformate wie Praktikumsbeurteilung6 und der Berufs- und Studienwegeplan7 flächendeckend als Standard implementiert und anerkannt werden.
2.2 Die Unterzeichner unterstützen die Stadtteilschulen – in partnerschaftlicher Absprache mit den Lehrkräften – Veranstaltungen finden mehrmals jährlich und die Unternehmen dabeiübrigen Angebote finden, außerschulische Lernorte bereitzustellen so- fern nicht anders angegeben, während der gesamten Projektlaufzeit statt. − Sachorientierte Beratung (z. B. zu Finanzierung, formelle Bedingungen, fa- miliengerechte Promotion) − Prozessorientiertes Coaching (z. B. zu Publikationsstrategie oder Karriere- planung) für promotionsinteressierte Frauen und Doktorandinnen mit FH- Abschluss − Fachthematische Veranstaltungen zu nutzen. Hierfür eignen sich in Unternehmen insbesondere Module für Schülergruppen in Begleitung von Lehrkräften, um Praxisbezüge beruflichen Handelns exemplarisch zu vermitteln und in Absprache mit den Stadtteilschulen außerschulische Lernsituationen zu gestalten, die > Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 6 - 8 die Möglichkeit bieten, eigene Neigungen, Interessen und Fähigkeiten zu erkunden, individuelle Voraussetzungen zu verbessern, Informationen über Berufe zu sammeln und praktische Erfahrungen zu gewinnen, > Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 9 - 11 auch in den Ferien Einblicke in Aussichten und Chancen der Berufe bieten, ihnen helfen Perspektiven mit persönlichen Voraussetzungen abzugleichen und Wunschberufe und Alternativen festzulegen und sie unterstützen, geeignete Ausbildungsstellen zu finden und Ausbildungsverträge abzuschließen. 1 vgl. „Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung im Bereich der Berufs- und Studienorientierung“, Behörde für Schule und Berufsbildung, Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Xxxxxxx, Xxxxxxx 0000, Seite 2 2 vgl. „Partnerschaften zwischen Schulen und Unternehmen - Handbuch mit Praxisbeispielen“, Behörde für Schule und Berufsbildung, Beratungs- und Koordinierungsstelle zur beruflichen Integration von jungen Migrantinnen und Migranten, Handwerkskammer Hamburg, Landesarbeitsgemeinschaft SCHULE WIRTSCHAFT Hamburg, Senatskanzlei, Xxxxxxx Xxxxxx & Xxxxxxxxxx, Xxxxxxx 0000, Seite 4 3 vgl. Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland 2006: Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife. Konzept für die Praxis erarbeitet vom „Expertenkreis Ausbildungsreife“ im Auftrag des Paktlenkungsausschusses, Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.), Nürnberg, Berlin, Seite 7 4 vgl. Hamburger Programm, Berufsorientierung und Berufswegeplanung, Leitsätze und Erfolgsfaktoren für den Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium, S. 11 ff. 5 vgl. Bildungsplan Stadtteilschule (Jahrgangsstufen 5 – 11), Aufgabengebiete, Hamburg 2011, S. 16 ff. Rahmenvorgaben für die Berufs- und Studienorientierung – Stadtteilschule und Gymnasium – Hamburg, Juli 2010 6 vgl. Hamburger Programm, Berufsorientierung und Berufswegeplanung, Leitsätze und Erfolgsfaktoren für den Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium 7 vgl. Rahmenvorgaben für die Berufs- und Studienorientierung – Stadtteilschule und Gymnasium, Hamburg 2010 4 K O O P E R A T I O N S V E R E I N B A R U N G K O O P E R A T I O N S V E R E I N B A R U N G 5 Die Behörde für Schule und Berufsbildung, Abteilung Schulaufsicht / Fachaufsicht Stadtteilschulen ist ver- antwortlich für die Umsetzung der Rahmenvorgabe für die Berufs- und Studienorientierung, die systemische Verankerung der Steuerung sowie die Entwicklung, Qualitätssicherung und Umsetzung schulformbezogener Maßnahmen. Sie übernimmt Qualifikation bzw. delegiert die Aufgabenwahrnehmung Unterstützung der Promotion − Regelmäßige Ausschreibung des Programms „Mehrwert“ zur optimierten zielgruppenspezifischen Gestaltung des Veranstaltungsangebots − Informationsveranstaltungen, auf Anfrage auch an die Schulleitungen Fachhochschulen − Erstellung und Pflege von ÖA- und Informationsmaterial (Flyer, Broschüren, Homepage) − Symposium zum Thema „Frauen in der Stadtteil- schulenWissenschaft. Instrumente Zur Promotion mit FH-Abschluss“ (2017) − Unterstützung bei der Steuerung sind vor allem schulformbezogene NetzwerkeBildung von Doktorandinnen-„Tandems“ oder - Arbeitsgruppen zum fachlichen Austausch sowie zur Thematisierung be- sonderer Bedarfe, Vereinbarkeitsfragen, Rollenfindung: Schulleitungen, Abtei- lungsleitungen, Koordinatoren für Berufs- Frau auf Führungs- position in MINT-Fächern etc. − Fortsetzung und Studienorientierung. Die Schulaufsicht übernimmt darüber hinaus die Aufgabe, die enge Bildungspartnerschaft Ausbau des Austauschs mit den Eltern der Schülerinnen und Xxxxxxx zu sichern und weiter zu entwickeln. Dazu gehört neben individuellen und grup- penbezogenen Beratungs- und Unterstützungsangeboten in den Schulen auch die Durchführung zentraler Fachhochschulen bzw. regionaler Veranstaltungen Hoch- schulen − Zusammenarbeit mit Fachbereichen bzw. Betreuenden − Zusammenarbeit und fachlicher Austausch mit internen und externen Ein- richtungen für Eltern in Frauenförderung (z.B. Women Career Center, Mentoringpro- grammen intern und an Fachhochschulen); institutionalisierte Abstimmung mit den Kooperationspartnern.der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten
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Samples: Zielvereinbarung
Maßnahmen. 2.1 Die Unterzeichner setzen 1.2.1 Erneuerungsmaßnahmen bei bestehender Wohn-/Geschäftsnutzung sind insbesondere bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung sowie bspw. zur Verbesserung: - des Zuschnitts der Wohn-/Gewerbeeinheit - der sanitären Einrichtungen - der Belichtung und Belüftung - des Schall- und Wärmeschutzes - der Beheizung - der Energieversorgung und Entwässerung - der Funktionsabläufe der Wohnungen/Geschäfte - der Sicherheit vor Diebstahl und Gewalt - der Erschließung (z.B. neues Treppenhaus). Soweit es sich im Sinne einer Qualitätssicherung und einer erfolgreichen Anschluss- orientierung dafür einbei dem Gebäude um ein Kulturdenkmal handelt oder der Umgebungsschutz durch ein eingetragenes Kulturdenkmal gegeben ist, dass werden auch die bereits entwickelten Rückmeldeformate wie Praktikumsbeurteilung6 und der Berufs- und Studienwegeplan7 flächendeckend als Standard implementiert und anerkannt werdendenkmalpflegerisch bedingten Mehrkosten gefördert, soweit nicht für die Förderung ausschließlich die Zuständigkeit des Landesdenkmalamtes gegeben ist.
2.2 Die Unterzeichner unterstützen 1.2.2 Nicht zuwendungsfähig ist die Stadtteilschulen – in partnerschaftlicher Absprache mit den Lehrkräften – und die Unternehmen dabei, außerschulische Lernorte bereitzustellen und zu nutzen. Hierfür eignen sich in Unternehmen insbesondere Module für Schülergruppen in Begleitung von Lehrkräften, um Praxisbezüge beruflichen Handelns exemplarisch zu vermitteln und in Absprache mit den Stadtteilschulen außerschulische Lernsituationen zu gestalten, die > Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 6 - 8 die Möglichkeit bieten, eigene Neigungen, Interessen und Fähigkeiten zu erkunden, individuelle Voraussetzungen zu verbessern, Informationen über Berufe zu sammeln und praktische Erfahrungen zu gewinnen, > Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 9 - 11 auch in den Ferien Einblicke in Aussichten und Chancen der Berufe bieten, ihnen helfen Perspektiven mit persönlichen Voraussetzungen abzugleichen und Wunschberufe und Alternativen festzulegen und sie unterstützen, geeignete Ausbildungsstellen zu finden und Ausbildungsverträge abzuschließen. 1 vgl. „Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung im Bereich der Berufs- und Studienorientierung“, Behörde für Schule und Berufsbildung, Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Xxxxxxx, Xxxxxxx 0000, Seite 2 2 vgl. „Partnerschaften zwischen Schulen und Unternehmen - Handbuch mit Praxisbeispielen“, Behörde für Schule und Berufsbildung, Beratungs- und Koordinierungsstelle zur beruflichen Integration von jungen Migrantinnen und Migranten, Handwerkskammer Hamburg, Landesarbeitsgemeinschaft SCHULE WIRTSCHAFT Hamburg, Senatskanzlei, Xxxxxxx Xxxxxx & Xxxxxxxxxx, Xxxxxxx 0000, Seite 4 3 vgl. Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland 2006: Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife. Konzept für die Praxis erarbeitet vom „Expertenkreis Ausbildungsreife“ im Auftrag des Paktlenkungsausschusses, Bundesagentur für Arbeit Instandhaltung (Hrsg.Unterhaltung), Nürnberges sei denn, Berlin, Seite 7 4 vgl. Hamburger Programm, Berufsorientierung und Berufswegeplanung, Leitsätze und Erfolgsfaktoren sie ist Teil einer Erneuerung.
1.2.3 Aufwendungen für den Übergang Ausbau oder Anbau von der Schule in Ausbildung und StudiumRäumlichkeiten sind nur dann als geringfügige Erweiterung förderfähig, S. 11 ff. 5 vgl. Bildungsplan Stadtteilschule (Jahrgangsstufen 5 – 11), Aufgabengebiete, Hamburg 2011, S. 16 ff. Rahmenvorgaben für sofern die Berufs- und Studienorientierung – Stadtteilschule und Gymnasium – Hamburg, Juli 2010 6 vgl. Hamburger Programm, Berufsorientierung und Berufswegeplanung, Leitsätze und Erfolgsfaktoren für den Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium 7 vgl. Rahmenvorgaben für die Berufs- und Studienorientierung – Stadtteilschule und Gymnasium, Hamburg 2010 4 K O O P E R A T I O N S V E R E I N B A R U N G K O O P E R A T I O N S V E R E I N B A R U N G 5 Die Behörde für Schule und Berufsbildung, Abteilung Schulaufsicht / Fachaufsicht Stadtteilschulen ist ver- antwortlich für die Umsetzung der Rahmenvorgabe für die Berufs- und Studienorientierung, die systemische Verankerung der Steuerung sowie die Entwicklung, Qualitätssicherung und Umsetzung schulformbezogener Maßnahmen. Sie übernimmt Erweiterung zur Schaffung einer Familiengerechten Wohneinheit bzw. delegiert zur Gewerbesicherung erforderlich ist.
1.2.4 Aufwendungen für eine Umnutzung von bisher gewerblichen oder wohnwirtschaftlichen Zwecken dienenden Räumen sind unter Beachtung der Sanierungsziele förderfähig.
1.2.5 Ordnungsmaßnahmen, d. h. städtebaulich gebotene Abbrüche von Gebäuden oder Gebäudeteilen sind bei Übereinstimmung mit dem städtebaulichen Neuordnungskonzept förderfähig. Dabei sind nur die Aufgabenwahrnehmung an die Schulleitungen der Stadtteil- schulenreinen Abbruchkosten mit zugehörigen Architektenleistungen auf Nachweis bis zur Höhe des billigsten Bieters in vollem Umfang entschädigungsfähig. Instrumente der Steuerung sind vor allem schulformbezogene Netzwerke: Schulleitungen, Abtei- lungsleitungen, Koordinatoren für Berufs- Untergehende Gebäuderestwerte werden nicht erstattet und Studienorientierung. Die Schulaufsicht übernimmt darüber hinaus die Aufgabe, die enge Bildungspartnerschaft mit den Eltern der Schülerinnen und Xxxxxxx zu sichern und weiter zu entwickeln. Dazu gehört neben individuellen und grup- penbezogenen Beratungs- und Unterstützungsangeboten in den Schulen auch die Durchführung zentraler bzw. regionaler Veranstaltungen für Eltern in Abstimmung mit den KooperationspartnernAbbrüche von Baudenkmalen nicht gefördert.
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Samples: Förderbedingungen