Medieneintrag Musterklauseln

Medieneintrag. Der Eintrag in die offiziellen Ausstellungsmedien (z.B. Website, Digitale Plattform, Katalog, Elektronische Besucherinformation, App) ist für alle Aussteller und jeden Mitaussteller obligatorisch und kostenpflichtig. Die Einzelpreise und Preisbestandteile sind dem Preis- und Leistungsverzeichnis, in der jeweils gültigen Fassung, zu entnehmen. Der Aussteller ist verpflichtet, seine Daten für den Medieneintrag bis zu dem der Übersicht „Termine & Daten“ genannten Datum an die agra Veranstaltungs GmbH zu übermitteln. Die Übermittlung erfolgt durch eine Eingabemaske über das Aussteller-Service-Portal. Aussteller, die ihre Meldung für den Medieneintrag nicht fristgerecht einsenden, werden nach den Daten aus der Anmeldung kostenpflichtig aufgenommen.
Medieneintrag. (1) Für die Veranstaltung wird ein offizielles Ausstellerverzeichnis und eine Messe-App herausgegeben. Der Aussteller ist verpflichtet, einen Eintrag in das offizielle Ausstellerverzeichnis und die Messe-App zu den hierfür geltenden Preisen und Bedingungen vornehmen zu lassen.
Medieneintrag. Der Eintrag in die offiziellen Ausstellungsmedien (z.B. Website, Ausstellungswegweiser) ist für alle Aussteller und Mitaussteller obligatorisch und kostenpflichtig. Die Kosten für den Medieneintrag betragen jeweils EUR 30,00. Die Zuordnung der Standfläche auf dem Freigelände erfolgt nach der Nomenklatur der Ausstellungs- und Verkaufsgüter. Der Untergrund im Freigelände ist Gras, Erdboden oder Kies. Die überdachten Flächen verteilen sich auf mehrere historische Gebäude und sind begrenzt. Xxxxxxxxxx xx Xxxxxxxxxxx EUR 39,00* Stand in historischen Gebäuden EUR 39,00* *je m² Der Ausstellerbeitrag beinhaltet keinerlei Aufbauten. Zweigeschossige Bauten sind nicht zugelassen. Es können nur ganze Meter hinsichtlich der Länge und Tiefe des Standes angemietet werden. Anders in der Anmeldung angegebene Standflächen werden auf volle Meter aufgerundet und berechnet. Kreisrunde oder ovale Plätze werden mit der rechtwinkligen Ergänzung berechnet. Die geringste Standtiefe beträgt 2,00 m und die kleinste Ausstellungsfläche liegt bei - 6 m² bei Reihen- und Eckständen - Kopf- und Blockstände auf Anfrage und nach Abstimmung. Die Platzanforderung muss so gewählt werden, dass Exponate, Standbauten, Dachüberstände usw. nicht auf Wege oder in Nachbarstände ragen. Die Festlegung der Größe der einzelnen Ausstellungsflächen und deren Anordnung und Lage erfolgt durch die agra Veranstaltungs GmbH.
Medieneintrag. Der Eintrag in die offiziellen Ausstellungsmedien (Internet, Katalog, Elektronische Besucherinformation) ist für alle Aussteller und Mitaussteller obligatorisch und kos- tenpflichtig. Der Mediengrundeintrag kostet EUR 240,-. Anmeldeschluss ist der 6. Juli 2015. Aussteller, die ihre Kataloganmeldung nicht fristgerecht einsenden, werden nach den Daten aus dem Mietantrag kostenpflichtig aufgenommen.
Medieneintrag. Für Medieneinträge (Print, digital - alphabetische Ausstellerliste, Stichwortverzeichnis) werden sowohl für den Aussteller als auch für Mitaussteller jeweils € 340,- berechnet. Die Präsentation im In- ternet über das Besucher-Informations-System erfolgt unabhängig vom Ter- min der Zulassung. Redaktionelle Änderungen bleiben vorbehalten. Für Rich- tigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen wird keine Gewähr übernommen.
Medieneintrag. Der Eintrag in die offiziellen Ausstellungsmedien (z.B. Website, Katalog, Ausstellungswegweiser) ist für alle Aussteller und Mitaussteller obligatorisch und kostenpflichtig. Die Kosten für den Medieneintrag betragen jeweils EUR 30,00. Die Zuordnung der Standfläche in den Hallen erfolgt nach der Nomenklatur der Ausstellungs- und Verkaufsgüter. Xxxxxxxxxxx 0 Seite offen EUR 55,00* Eckstand 2 Seiten offen EUR 62,00* Kopfstand 3 Seiten offen EUR 69,00* Blockstand 4 Seiten offen EUR 73,00* Xxxxx-Xxxxx Xxxxxxxxxxx 0 Seite offen EUR 34,00* Eckstand 2 Seiten offen Kopfstand 3 Seiten offen EUR 36,00* EUR 39,00* Blockstand 4 Seiten offen EUR 43,00* Xxxxxxxxxxx 0 Seite offen EUR 60,00* Eckstand 2 Seiten offen EUR 67,00* Kopfstand 3 Seiten offen EUR 74,00* Blockstand 4 Seiten offen EUR 78,00* *je m² Der Ausstellerbeitrag beinhaltet keinerlei Aufbauten. Zweigeschossige Bauten sind genehmigungs- und kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach den Angeben der Genehmigungsbehörde und ist abhängig von den Aufbauten. Es können nur ganze Meter hinsichtlich der Länge und Tiefe des Standes angemietet werden. Anders in der Anmeldung angegebene Standflächen werden auf volle Meter aufgerundet und berechnet. Kreisrunde oder ovale Plätze werden mit der rechtwinkligen Ergänzung berechnet. Die geringste Standtiefe beträgt 3,00 m und die kleinste Ausstellungs- fläche liegt bei - 9 m² bei Reihen- und Eckständen - Kopf- und Blockständen auf Anfrage und nach Abstimmung. Die Platzanforderung muss so gewählt werden, dass Exponate, Standbauten, Dachüberstände usw. nicht auf Wege oder in Nachbarstände ragen. Die Festlegung der Größe der einzelnen Ausstellungsflächen und deren Anordnung und Lage erfolgt durch die agra Veranstaltungs GmbH. Stand im Freigelände EUR 28,00 * Stand mit Gastronomie EUR 33,00 * *je m² Sonderschau Grillen 12 m² EUR 600,00 Sonderschau Grillen 18 m² EUR 850,00 Sonderschau Grillen 24 m² EUR 1.100,00 Sonderschau Grillen 30 m² EUR 1.300,00 Der Ausstellerbeitrag beinhaltet keinerlei Aufbauten. Zweigeschossige Bauten sind genehmigungs- und kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach den Angeben der Genehmigungsbehörde und ist abhängig von den Aufbauten. Es können nur ganze Meter hinsichtlich der Länge und Tiefe des Standes angemietet werden. Anders in der Anmeldung angegebene Standflächen werden auf volle Meter aufgerundet und berechnet. Kreisrunde oder ovale Plätze werden mit der rechtwinkligen Ergänzung berechnet. Die geringste Standtiefe beträgt 3,0...

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  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.