Common use of Menschenrechte Clause in Contracts

Menschenrechte. Der Auftraggeber verweist ausdrücklich auf den Anhang Menschenrechte zum Lieferantenvertrag von RWE, der innerhalb des RWE-Konzerns gilt und unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xxxxxxxx-xxx- dienstleistungen/lieferantenportal/allgemeine- bedingungen verfügbar ist. Der Auftraggeber erwartet, dass der Auftragnehmer diesem zustimmt, die Grundsätze und alle darin enthal- tenen Verpflichtungen ausdrücklich akzeptiert und jederzeit einhält und sich insbesondere verpflichtet, die darin festgelegten Grundsätze zu Menschenrechten, Arbeitsverhältnissen und Umweltschutz in seinem eige- nen Geschäftsbereich und in seinen Lieferketten zu unterstützen und umzusetzen. Um das mit der Lieferkette verbundene Risiko für Men- schenrechte, Arbeitsverhältnissen und Umweltschutz genauer zu bewerten und zu bestimmen, kann der Auf- traggeber [anfänglich und] regelmäßig oder ad hoc einen Fragebogen zu typischen Risikobereichen und erforderlichen Vorbeuge- und Abhilfemaßnahmen im Geschäftsbereich des Auftragnehmers übermitteln; der Auftragnehmer hat diesen zeitnah auszufüllen. Der Auftragnehmer ist ferner verpflichtet, den Auftrag- geber umgehend über jeden Vorfall, jede Verletzung oder jedes wesentlich erhöhte Risiko der Verletzung eines Menschenrechtsgrundsatzes in Kenntnis zu set- zen, wenn der Auftraggeber über seine Lieferkette mit dem Auftragnehmer davon betroffen ist. Der Auftraggeber hat das Recht, zu prüfen, ob der Auf- tragnehmer oder einer seiner Zulieferer seine Verpflich- tungen aus dem Anhang Menschenrecht zum Lieferan- tenvertrag erfüllt hat, indem er Informationen und Nachweise verlangt oder Kontrollen vor Ort vornimmt, wie im Anhang Menschenrechte zum Lieferantenver- trag genauer dargelegt. Falls der Auftragnehmer nachweislich gegen einen der Grundsätze verstößt und die erforderlichen Vorbeuge- oder Abhilfemaßnahmen dem Anhang Menschenrechte Lieferantenvertrag entsprechend verweigert, behält sich der Auftraggeber neben anderen möglichen Rechtsmitteln das Recht vor, den Vertrag mit dem Auftragnehmer außerordentlich zu kündigen. Falls der Auftraggeber wegen eines Verstoßes gegen geltende Rechtsvorschriften aus dem Lieferkettensorg- faltspflichtengesetz (LkSG) aufgrund von vorsätzlichem oder fahrlässigem Fehlverhalten des Auftragnehmers, insbesondere aufgrund von Nichteinhaltung der Ver- pflichtungen laut Anhang Menschenrechte zum Liefe- rantenvertrag, rechtlich in Anspruch genommen wird, gibt der Auftraggeber eine ihm auferlegte Geldstrafe in Form eines Schadensersatzanspruches aus diesem Liefervertrag weiter.

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Menschenrechte. Der Auftraggeber verweist ausdrücklich auf den Anhang Menschenrechte zum Lieferantenvertrag von RWE, der innerhalb des RWE-Konzerns gilt und unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xxxxxxxx-xxx- dienstleistungenxxxxx://xxx.xxx.xxx/xxxxxxxx-xxx-xxxxxxxxxxxxx- gen/lieferantenportal/allgemeine- allgemeine-bedingungen verfügbar verfüg- bar ist. Der Auftraggeber erwartet, dass der Auftragnehmer diesem die- sem zustimmt, die Grundsätze und alle darin enthal- tenen enthaltenen Verpflichtungen ausdrücklich akzeptiert und jederzeit einhält und sich insbesondere verpflichtet, die darin festgelegten fest- gelegten Grundsätze zu Menschenrechten, Arbeitsverhältnissen Arbeitsver- hältnissen und Umweltschutz in seinem eige- nen Geschäftsbereich eigenen Ge- schäftsbereich und in seinen Lieferketten zu unterstützen und umzusetzen. Um das mit der Lieferkette verbundene Risiko für Men- schenrechte, Arbeitsverhältnissen und Umweltschutz genauer ge- nauer zu bewerten und zu bestimmen, kann der Auf- traggeber Auftrag- geber [anfänglich und] regelmäßig oder ad hoc einen Fragebogen zu typischen Risikobereichen und erforderlichen Vorbeuge- erforderli- xxxx Xxxxxxxx- und Abhilfemaßnahmen im Geschäftsbereich Geschäfts- bereich des Auftragnehmers übermitteln; der Auftragnehmer Auftrag- nehmer hat diesen zeitnah auszufüllen. Der Auftragnehmer ist ferner verpflichtet, den Auftrag- geber umgehend über jeden Vorfall, jede Verletzung oder jedes wesentlich erhöhte Risiko der Verletzung eines Menschenrechtsgrundsatzes in Kenntnis zu set- zensetzen, wenn der Auftraggeber über seine Lieferkette mit dem Auftragnehmer Auf- tragnehmer davon betroffen ist. Der Auftraggeber hat das Recht, zu prüfen, ob der Auf- tragnehmer oder einer seiner Zulieferer seine Verpflich- tungen aus dem Anhang Menschenrecht zum Lieferan- tenvertrag erfüllt hat, indem er Informationen und Nachweise Nach- weise verlangt oder Kontrollen vor Ort vornimmt, wie im Anhang Menschenrechte zum Lieferantenver- trag genauer Lieferantenvertrag ge- nauer dargelegt. Falls der Auftragnehmer nachweislich gegen einen der Grundsätze verstößt und die erforderlichen Vorbeuge- oder Abhilfemaßnahmen dem Anhang Menschenrechte Lieferantenvertrag entsprechend verweigert, behält sich der Auftraggeber neben anderen möglichen Rechtsmitteln Rechtsmit- teln das Recht vor, den Vertrag mit dem Auftragnehmer außerordentlich zu kündigen. Falls der Auftraggeber wegen eines Verstoßes gegen geltende gel- tende Rechtsvorschriften aus dem Lieferkettensorg- faltspflichtengesetz Lieferkettensorgfalts- pflichtengesetz (LkSG) aufgrund von vorsätzlichem oder fahrlässigem Fehlverhalten des Auftragnehmers, insbesondere insbe- sondere aufgrund von Nichteinhaltung der Ver- pflichtungen Verpflichtun- gen laut Anhang Menschenrechte zum Liefe- rantenvertragLieferantenver- trag, rechtlich in Anspruch genommen wird, gibt der Auftraggeber Auf- traggeber eine ihm auferlegte Geldstrafe in Form eines Schadensersatzanspruches aus diesem Liefervertrag weiter.

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