Menschenrechte Musterklauseln

Menschenrechte. Der Auftraggeber verweist ausdrücklich auf den Anhang Menschenrechte zum Lieferantenvertrag von RWE, der innerhalb des RWE-Konzerns gilt und unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xxxxxxxx-xxx- dienstleistungen/lieferantenportal/allgemeine- bedingungen verfügbar ist. Der Auftraggeber erwartet, dass der Auftragnehmer diesem zustimmt, die Grundsätze und alle darin enthal- tenen Verpflichtungen ausdrücklich akzeptiert und jederzeit einhält und sich insbesondere verpflichtet, die darin festgelegten Grundsätze zu Menschenrechten, Arbeitsverhältnissen und Umweltschutz in seinem eige- nen Geschäftsbereich und in seinen Lieferketten zu unterstützen und umzusetzen. Um das mit der Lieferkette verbundene Risiko für Men- schenrechte, Arbeitsverhältnissen und Umweltschutz genauer zu bewerten und zu bestimmen, kann der Auf- traggeber [anfänglich und] regelmäßig oder ad hoc einen Fragebogen zu typischen Risikobereichen und erforderlichen Vorbeuge- und Abhilfemaßnahmen im Geschäftsbereich des Auftragnehmers übermitteln; der Auftragnehmer hat diesen zeitnah auszufüllen. Der Auftragnehmer ist ferner verpflichtet, den Auftrag- geber umgehend über jeden Vorfall, jede Verletzung oder jedes wesentlich erhöhte Risiko der Verletzung eines Menschenrechtsgrundsatzes in Kenntnis zu set- zen, wenn der Auftraggeber über seine Lieferkette mit dem Auftragnehmer davon betroffen ist. Der Auftraggeber hat das Recht, zu prüfen, ob der Auf- tragnehmer oder einer seiner Zulieferer seine Verpflich- tungen aus dem Anhang Menschenrecht zum Lieferan- tenvertrag erfüllt hat, indem er Informationen und Nachweise verlangt oder Kontrollen vor Ort vornimmt, wie im Anhang Menschenrechte zum Lieferantenver- trag genauer dargelegt. Falls der Auftragnehmer nachweislich gegen einen der Grundsätze verstößt und die erforderlichen Vorbeuge- oder Abhilfemaßnahmen dem Anhang Menschenrechte Lieferantenvertrag entsprechend verweigert, behält sich der Auftraggeber neben anderen möglichen Rechtsmitteln das Recht vor, den Vertrag mit dem Auftragnehmer außerordentlich zu kündigen. Falls der Auftraggeber wegen eines Verstoßes gegen geltende Rechtsvorschriften aus dem Lieferkettensorg- faltspflichtengesetz (LkSG) aufgrund von vorsätzlichem oder fahrlässigem Fehlverhalten des Auftragnehmers, insbesondere aufgrund von Nichteinhaltung der Ver- pflichtungen laut Anhang Menschenrechte zum Liefe- rantenvertrag, rechtlich in Anspruch genommen wird, gibt der Auftraggeber eine ihm auferlegte Geldstrafe in Form eines Schadensersatzanspruches...
Menschenrechte. Die Menschenrechte werden anerkannt und beachtet. Grundlage hierfür ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Generalversammlung der Vereinten Nationen.
Menschenrechte. Der Lieferant beschäftigt keine Kinder. Der Lieferant muss sicherstellen, dass auch seine Lieferanten/Unterlieferanten oder Hersteller keine Kinder beschäftigen. UPS ist berechtigt, in allen Räumlichkeiten des Lieferanten und jeglichen sonstigen Räumlichkeiten, die in Zusammenhang mit der Vertragserfüllung des Lieferant unter dieser Vereinbarung stehen, nicht angekündigte Inspektionen vorzunehmen und angemessene Prüfungen von Büchern und Unterlagen durchzuführen, um die Einhaltung dieses Abschnitts sicherzustellen. UPS ist der Ansicht, dass der Begriff vom Schutz grundlegender Menschenrechte spezifisch anerkannt werden sollte und unterstützt infolgedessen im Allgemeinen die Menschenrechtsprinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen, und ermutigt die, mit denen UPS Geschäfte tätigt, dasselbe zu tun.
Menschenrechte. Der AN handelt in Übereinstimmung mit den von der UNO (xxx.xx.xxx/xxxxx/xxxxxx/xxxxxxxxxxxxxx/xxxx.xxx) proklamierten Menschenrechten und achtet darauf, nicht in menschenrechtsverletzende Handlungen involviert zu werden – weder aktiv noch durch Duldung.
Menschenrechte. Die Menschenrechtsprinzipien des UN Global Compact basieren auf der Allgemeinen Erklärung der Menschen- rechte von 1948. Vattenfall und seine Lieferanten tragen die Verantwortung für die Sicherstellung der Menschenrechte sowohl am Arbeitsplatz als auch allgemein in ihrem Einflussbereich. Lieferanten, die außerhalb ihres Heimatlandes operieren, haben möglicherweise die Chance, Zustände in Ländern zu verbessern, in denen die Wahrung der Menschenrechte unzureichend ist. Vattenfall verlangt von seinen Lieferanten, dass sie sich in keiner Weise an Menschenrechtsver- letzungen mitschuldig machen. Mitschuldig bedeutet sowohl direkte Mittäterschaft, bei der ein Unternehmen einen Staat bewusst bei der Verletzung von Menschenrechten unterstützt, nutznießerische Mittäterschaft, bei der ein Unternehmen direkt von der Verletzung von Menschenrechten durch einen anderen profitiert, sowie stille Mittäterschaft, bei der ein Unternehmen die systematische oder andauernde Verletzung von Menschenrechten im Kontakt mit den entsprechenden Behörden nicht zur Sprache bringt. Vattenfall erwartet überdies von seinen Lieferanten, dass sie gemäß der Richtlinien über Arbeitssicherheit und Gesundheit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) überall dort ein sicheres und gesundheitsförder- liches Arbeitsumfeld bereitstellen, wo produziert und gearbeitet wird.
Menschenrechte. Die AN, Zulieferer, Nachunternehmer und Dienstleister sind insbesondere angehalten, hohe ethische Standards einzuhalten, in denen die menschliche Würde und die Rechte des Einzelnen respektiert werden. Der AN ist aufgefordert, die Allgemeinen Bestimmungen der Menschenrechte der UN sowie die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu beachten, insbesondere: sichere und Allgemeinen Bestimmungen der Menschenrechte der UN sowie die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu beachten, insbesondere: sichere und gesundheitserhaltende Beschäftigungsbedingungen zu gewährleisten den Einzelnen zu achten und Diskriminierungen nicht zuzulassen faire Löhne zu zahlen und sonstige Ansprüche aus den Beschäftigungsverhältnissen der Mitarbeiter einzuhalten die Freiheit der Vereinigung und der Beschäftigungswahl zuzulassen keine übermäßig hohen Arbeitsstunden von seinen Mitarbeitern zu verlangen das Verbot bzw. jedenfalls die Beseitigung von Kinderarbeit. Vorgenannte Erklärung und Verpflichtung hat der AN seinen Subunternehmern und Lieferanten weiterzureichen. Im Fall eines Verstoßes ist der AG berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Darüber hinaus hat der AN den AG vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.
Menschenrechte. Im Rahmen des allgemeinen politischen Dialogs vereinbaren die Vertragsparteien die Aufnahme eines Menschen­ rechtsdialogs mit Blick auf die Verbesserung der praktischen Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien sowohl auf multilateraler als auch auf bilateraler Ebene. Die für jede Dialogsitzung von den Vertragsparteien vereinbarte Tagesordnung spiegelt ihre jeweiligen Interessen wider und behandelt in ausgewogener Weise bürgerliche und politische Rechte sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.
Menschenrechte. 1. Österreich wird alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um allen unter österreichischer Staatshoheit lebenden Personen ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion den Genuß der Menschenrechte und der Grundfreiheiten einschließlich der Freiheit der Meinungsäußerung, der Presse und Veröffentlichung, der Religionsausübung, der politischen Meinung und der öffentlichen Versammlung zu sichern. 2. Österreich verpflichtet sich weiters dazu, daß die in Österreich geltenden Gesetze weder in ihrem Inhalt noch in ihrer Anwendung zwischen Personen österreichischer Staatsangehörigkeit auf Grund ihrer Rasse, ihres Geschlechtes, ihrer Sprache oder ihrer Religion, sei es in bezug auf ihre Person, ihre Vermögenswerte, ihre geschäftlichen, beruflichen oder finanziellen Interessen, ihre Rechtsstellung, ihre politischen oder bürgerlichen Rechte, sei es auf irgendeinem anderen Gebiete, diskriminieren oder Diskriminierungen zur Folge haben werden.
Menschenrechte. Der AN handelt in Übereinstimmung mit den von der UNO proklamierten Menschenrechten (xxxx://xxx.xx.xxx/xxxxx/xxxxxx/xxxxxxxxxxxxxx/x emr.pdf) und achtet darauf, nicht in menschen- rechtsverletzende Handlungen involviert zu werden – weder aktiv noch durch Xxxxxxx.
Menschenrechte. 1. Desweiteren erklärt und verpflichtet sich der AN zu Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonventionen (EMRK) vom 04.11.1950, Inkraftgetreten am 03.09.1953, samt deren jeweiligen Protokollanpassungen. 2. Vorgenannte Erklärung und Verpflichtung hat der AN seinen Subunternehmern und Lieferanten weiterzureichen. 3. Im Fall eines Verstoßes ist der AG berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Darüber hinaus hat der AN den AG vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.