Miete und Nebenkosten Musterklauseln

Miete und Nebenkosten. Die Höhe der Miete und Nebenkosten richtet sich nach dem Miettarif. Maßgebend ist der im Mietvertrag genannte Betrag. Die im Mietvertrag festgesetzte Miete muss bis 10 Tage nach Rechnungsstellung überwiesen worden sein. Nach Ablauf des Zahlungsziels wird die Rechnung der Mahnabteilung übergeben.
Miete und Nebenkosten. Dem Mieter wird die Einrichtung zu den Mietsätzen nach Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellt. Entstehen dem Vermieter wegen unsachgemäßer Nutzung oder sonstigen Verstößen gegen diese Vereinbarung bzw. die Nutzungsordnung / Hausordnung Mehraufwendungen, ist der Mieter zum Kostenersatz verpflichtet.
Miete und Nebenkosten. Die Preise für Standmiete und Nebenkosten sind dem Anmeldeformular zu entnehmen. Die Berechnung der Standmiete erfolgt nach dem genauen Aufmaß der zugeteilten Standflächen.
Miete und Nebenkosten. Die Grundmiete (Teil B 1.), die zusätzlichen Personalkosten u.a. für gesetzlich vorgeschriebene Anwesenheit der Bühnenmeister*in und der notwendigen Haustechniker*innen, (Teil B 2.) sowie die sich ergebenden Sonstigen Kosten (Teil B 3.) werden im Mietvertrag festgesetzt. Die Grundmiete (Teil B 1) ist kraft Gesetzes umsatzsteuerbefreit. Die zusätzlichen Personalkosten (Teil B 2) sowie die sich ergebenden Sonstigen Kosten (Teil B 3) unterliegen der gesetzlichen Umsatzsteuerpflicht.
Miete und Nebenkosten. 4.1. Die Höhe der Miete wird im Mietvertrag festgelegt.
Miete und Nebenkosten. Dem Nutzer wird die Einrichtung zu den Mietsätzen nach Ziff. 4.1 zur Verfügung gestellt. Entstehen dem Eigentümer wegen unsachgemäßer Nutzung oder sonstigen Verstößen gegen diese Vereinbarung bzw. die Benutzungsordnung Mehraufwendungen, ist der Nutzer zum Kostenersatz verpflichtet.
Miete und Nebenkosten. Die monatliche Miete/Pauschalmiete für das oben genannte Zimmer mit Küchen- und Duschraumbenutzung beträgt: Die Miete ist monatlich im Voraus fällig. Sie ist spätestens bis zum 5. Werktag des Monats an den Vermieter zu bezahlen. Dies soll über die Bank erfolgen. Die Bankverbindung lautet: Für die rechtzeitige Zahlung der Miete kommt es nicht auf die Absendung des Geldes an, sondern auf dessen Ankunft beim Vermieter. Die Mahngebühr für jede erstellte Mahnung beträgt 5,- EURO.
Miete und Nebenkosten. (1) Für die Benutzung der Räume, Flächen und Geräte des Elbeforums werden die zum Zeitpunkt der Benutzung geltenden Mieten, Nebenkosten und Kostenersätze ent- sprechend der Entgeltübersicht erhoben. Diese Beträge verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn es sich bei dem Mieter um einen Unternehmer mit Vorsteuerabzugsberechtigung handelt. Mehrere Mieter einer Veranstaltung haften als Gesamtschuldner.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.