Common use of Mietsachschäden Clause in Contracts

Mietsachschäden. A.6.1 Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - die gesetzliche Haftpflicht 1. aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; 2. aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Mitversichert sind die mitgemieteten, außen am Gebäude angebrachten Bestandteile (z. B. Balkone, Terrassen, Markisen, Rollläden) sowie die fest mit dem dazugehörigen Grundstück verbundenen Bestandteile (z. B. Zäune, Bäume, Swimmingpools, gemauerte Grillanalagen); 3. aus der Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtung von vorübergehend gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften. Bei mobilen Unterkünften zählt als Einrichtung auch die fest installierte Inneneinrichtung wie z. B. Sitzgruppe, Sanitäranlagen. A.6.2 Die Leihe, Pacht und das Leasing eines der vorgenannten Objekte ist der Miete gleichgestellt. A.6.3 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden. Dieser Ausschlus gilt nicht - für Schäden, die durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind; - für Haftpflichtansprüche gemäß Ziffer A.6.1.3. Nicht versichert bleiben sich daraus ergebende Vermögensschäden.

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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, Condorprivatschutz Insurance Policy, R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Mietsachschäden. A.6.1 (1) an Immobilien a) Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht 1. Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus dar- aus ergebenden Vermögensschäden;. b) Die Höchstersatzleistung beträgt 1 Mio. EUR je Ver- sicherungsfall. (2) an fremden Sachen und Mobiliar a) Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziff. 2.2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden Sachen, auch wenn diese zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, ge- liehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind. Dies gilt auch für die Be- schädigung von gemieteten beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Pensionen und Schiffskabinen. b) Die Höchstersatzleistung beträgt 10.000 EUR je Ver- sicherungsfall. Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen. (3) an Stallungen, Reithallen und Weiden a) Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Mitversichert sind die mitgemieteten, außen am Gebäude angebrachten Bestandteile gepachteten Immobilien (z. B. BalkoneStallungen, Terrassen, Markisen, RolllädenReithallen) sowie die fest mit dem dazugehörigen Grundstück verbundenen Bestandteile und Grund- stücken (z. B. ZäuneX. Xxxxxx). b) Die Höchstersatzleistung beträgt 10.000 EUR je Ver- sicherungsfall. Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen. * Wenn in diesen Versicherungsbedingungen von Europa bzw. vom europäischen Ausland gespro- chen wird, Bäumeumfasst dies Europa im geografischen Sinn zuzüglich den außereuropäischen Anlieger- staaten des Mittelmeeres, Swimmingpoolsden Kanarischen Inseln, gemauerte Grillanalagen);den Azoren und Madeira. 3(4) an Pferdetransportanhängern a) Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtung von vorübergehend zu privaten Zwecken gemieteten Hotelzimmernbzw. geliehenen Pferdetransportanhängern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünftensofern hierfür kein an- derweitiger Versicherungsschutz besteht. b) Die Höchstersatzleistung beträgt 5.000 EUR je Ver- sicherungsfall. Bei mobilen Unterkünften zählt als Einrichtung auch die fest installierte Inneneinrichtung wie z. B. Sitzgruppe, Sanitäranlagen. A.6.2 Die Leihe, Pacht und das Leasing eines der vorgenannten Objekte ist der Miete gleichgestellt. A.6.3 Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden 250 EUR selbst zu tragen. (5) Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen - wegen a) Abnutzung, Verschleiß Verschleißes und übermäßiger BeanspruchungBean- spruchung, b) Schäden an Heizungs-, - Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten, c) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, - , d) Schäden infolge von Schimmelbildung, e) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden. Dieser Ausschlus gilt nicht - für SchädenSachen, die durch Branddem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen, f) Schäden an Schmuck- und Wertsachen, Explosionauch Ver- lust von Geld, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind; - für Haftpflichtansprüche gemäß Ziffer A.6.1.3. Nicht versichert bleiben sich daraus ergebende VermögensschädenUrkunden und Wertpapieren, g) Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen.

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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Mietsachschäden. A.6.1 Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - die gesetzliche Haftpflicht 1. aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; 2. aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Mitversichert sind die mitgemieteten, außen am Gebäude angebrachten Bestandteile (z. B. Balkone, Terrassen, Markisen, Rollläden) sowie die fest mit dem dazugehörigen Grundstück verbundenen Bestandteile (z. B. Zäune, Bäume, Swimmingpools, gemauerte Grillanalagen); 3. aus der Beschädigung oder Zerstörung Vernichtung der Einrichtung von vorübergehend gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften. Bei mobilen Unterkünften zählt als Einrichtung auch die fest installierte Inneneinrichtung wie z. B. Sitzgruppe, Sanitäranlagen. A.6.2 Die Leihe, Pacht und das Leasing eines der vorgenannten Objekte ist der Miete gleichgestellt. A.6.3 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden. Dieser Ausschlus gilt nicht - für Schäden, die durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind; - für Haftpflichtansprüche gemäß Ziffer A.6.1.3. Nicht versichert bleiben sich daraus ergebende Vermögensschäden.

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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Mietsachschäden. A.6.1 Eingeschlossen G.6.1 Versichert ist - abweichend von Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - die gesetzliche Haftpflicht 1. Haftpflicht als Tierhalter aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken Zwecken 1. gemieteten Räumen in Gebäuden Reithallen, Stallungen, Boxen und Einfriedungen zu gemieteten Weiden/Pferdekoppeln und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; 2. aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Mitversichert sind die mitgemieteten, außen am Gebäude angebrachten Bestandteile (z. B. Balkone, Terrassen, Markisen, Rollläden) sowie die fest mit dem dazugehörigen Grundstück verbundenen Bestandteile (z. B. Zäune, Bäume, Swimmingpools, gemauerte Grillanalagen); 3. aus der Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtung von vorübergehend gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften. Bei mobilen Unterkünften zählt als Einrichtung auch die fest installierte Inneneinrichtung wie z. B. Sitzgruppe, Sanitäranlagen. A.6.2 ; Die Leihe, Pacht und das Leasing eines der vorgenannten Objekte ist der Miete gleichgestellt. A.6.3 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann. 2. mit Bezug auf die Haltung des Pferdes gemieteten, geliehenen oder geleasten fremden beweglichen Sachen, auch Pferdetransportanhänger und Pferdetransport-LKW. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen - Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung, - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden. Dieser Ausschlus gilt nicht - für SchädenGegenständen, die durch Brandkeinen Bezug zur Tierhaltung haben (z. X. Xxxxxxx- und Wertsachen sowie der Verlust von Geld, ExplosionUrkunden und Wertpapieren), Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind; - Vermögensfolgeschäden, - Schäden an Luft- und Wasserfahrzeugen sowie an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern, die nicht dem Pferdetransport dienen. G.6.2 Die Höchstersatzleistung/Selbstbeteiligung je Versicherungsfall im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme für Haftpflichtansprüche gemäß Ziffer A.6.1.3. Nicht versichert bleiben sich daraus ergebende VermögensschädenSachschäden ist dem Versicherungsschein/Nachtrag zu entnehmen.

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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Mietsachschäden. A.6.1 Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - § 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht 1. Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; 2. aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Mitversichert sind die mitgemieteten, ; auch an dazugehörigen außen am Gebäude angebrachten Bestandteile (z. B. BalkoneSachen, Terrassen, Markisen, Rollläden) an Balkonen oder Terrassen sowie die fest an mit dem dazugehörigen gemieteten Grundstück fest verbundenen Bestandteile Sachen wie z.B. Swimmingpools und gemauerte Grillanlagen jedoch keine Zäune oder Bäume. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden an vorübergehend (z. B. Zäuneauch kostenfrei) genutzten oder gemieteten im weltweiten Ausland gelegenen Zimmern (auch Schiffskabinen), BäumeWohnungen, Swimmingpools, gemauerte Grillanalagen); 3Häusern und ähnlichen Unterkünften sowie deren Einrichtung. aus der Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtung von vorübergehend Bei gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften-häusern sowie Hotelzimmern (auch Schiffskabinen) ist die Beschädigung von fremden beweglichen Sachen bzw. Bei mobilen Unterkünften zählt als Einrichtung auch die fest installierte Inneneinrichtung wie z. Einrichtungsgegenständen (z.B. SitzgruppeMobiliar, SanitäranlagenGardinen, Geschirr) bis 1.000 EUR im Rahmen der Versicherungssumme mitversichert, begrenzt auf das Dreifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. A.6.2 Die Leihe, Pacht und das Leasing eines der vorgenannten Objekte ist der Miete gleichgestellt. A.6.3 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen - Schäden a) durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, b) an Heizungs-, - GlasschädenMaschinen-, Kessel- und Warmwasser- bereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten, c) an Glas, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kannkann (z.B. durch eine Hausrat-Glas-Versicherung), d) durch Schimmelbildung, - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und sowie alle sich daraus ergebenen ergebenden Vermögensschäden. Dieser Ausschlus gilt nicht - für Schäden, Ausgeschlossen sind ferner die durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind; - für Haftpflichtansprüche gemäß Ziffer A.6.1.3. Nicht versichert bleiben sich daraus ergebende Vermögensschädenunter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer bei übergreifenden Versicherungsfällen fallenden Rückgriffsansprüche (der Text dieses Abkommens wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt).

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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung

Mietsachschäden. A.6.1 Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - die gesetzliche Haftpflicht 1. aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; 2. aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Mitversichert sind die mitgemieteten, außen am Gebäude angebrachten Bestandteile (z. B. Balkone, Terrassen, Markisen, Rollläden) sowie die fest mit dem dazugehörigen Grundstück verbundenen Bestandteile (z. B. Zäune, Bäume, Swimmingpools, gemauerte Grillanalagen); 3. aus der Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtung von vorübergehend gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften. Bei mobilen Unterkünften zählt als Einrichtung auch die fest installierte Inneneinrichtung wie z. B. z .B. Sitzgruppe, Sanitäranlagen. A.6.2 Die Leihe, Pacht und das Leasing eines der vorgenannten Objekte ist der Miete gleichgestellt. A.6.3 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden. Dieser Ausschlus gilt nicht - für Schäden, die durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind; - für Haftpflichtansprüche gemäß Ziffer A.6.1.3. Nicht versichert bleiben sich daraus ergebende Vermögensschäden.

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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Mietsachschäden. A.6.1 3.1 an Räumlichkeiten aus Anlass von Dienst­/Geschäftsreisen Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht 1. aus der Beschädigung Haftpflicht wegen Schäden an Räumlichkeiten und deren Ausstattung, die anlässlich von Wohnräumen Dienst­ und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden Geschäftsreisen gemietet werden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden;. 2. aus der Beschädigung 3.2 an Gebäuden und Räumlichkeiten durch Brand, Explosion, Leitungs­/Abwasser Eingeschlossen ist – abweichend von zu privaten Zwecken gemieteten Grundstücken Ziffer 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an gemieteten, gepachteten (nicht geleasten) Gebäuden und/oder Räumlichkeiten (nicht jedoch an Einrich­ tungen, Produktionsanlagen und Gebäuden dergleichen) und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Mitversichert sind die mitgemieteten, außen am Gebäude angebrachten Bestandteile (z. B. Balkone, Terrassen, Markisen, Rollläden) sowie die fest mit dem dazugehörigen Grundstück verbundenen Bestandteile (z. B. Zäune, Bäume, Swimmingpools, gemauerte Grillanalagen); 3. aus der Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtung von vorübergehend gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften. Bei mobilen Unterkünften zählt als Einrichtung auch die fest installierte Inneneinrichtung wie z. B. Sitzgruppe, Sanitäranlagen. A.6.2 Die Leihe, Pacht und das Leasing eines der vorgenannten Objekte ist der Miete gleichgestellt. A.6.3 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden. Dieser Ausschlus gilt nicht - für Schäden, die durch Brand, Explosion, Leitungswasser und – insoweit abweichend von Ziffer 7.14 AHB – durch Abwasser verursacht worden sind. 3.3 an Gebäuden und Räumlichkeiten aus sonstigen Ursachen 3.3.1 Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an gemieteten, gepachteten (nicht geleasten) Gebäuden und/oder Abwasser entstanden sind; - für Haftpflichtansprüche gemäß Ziffer A.6.1.3. Nicht versichert bleiben Räumlichkeiten (nicht jedoch an Einrich­ tungen, Produktionsanlagen und dergleichen) und alle sich daraus ergebende ergebenden Vermögensschäden. 3.4 an beweglichen Sachen Dritter‌ 3.4.1 Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an beweglichen Sachen Dritter (ausgenommen zulassungs­ und/oder versicherungspflichtige Kraft­, Wasser­ oder Luftfahrzeuge), die der Versicherungsnehmer aus Anlass von Arbeiten im Rahmen des versicherten Risikos gemietet oder geliehen (nicht geleast) hat und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Ein anderweitig bestehender Versicherungsschutz (zum Beispiel Geräte­/ Maschinen­/Elektronikversicherungen) geht dieser Versicherung vor (Subsidiarität). 3.4.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung von Kunstgegenständen, bargeldlosen Zahlungsmitteln, Geld und Wertsachen; Wertsachen sind Urkunden (z. B. Sparbücher und sonstige Wertpapiere), Briefmarken, Münzen und Medaillen, Schmucksachen, Perlen und Edelsteine, auf Geldkarten geladene Beträge, unbearbeitete Edelmetalle sowie Sachen aus Edelmetallen, soweit sie nicht dem Raumschmuck dienen oder Teile von Werkzeugen sind.

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Samples: Betriebs­haftpflichtversicherung

Mietsachschäden. A.6.1 G.6.1 Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen HPB - die gesetzliche Haftpflicht 1. aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; 2. Haftpflicht als Tierhalter aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken Zwecken 1. gemieteten Grundstücken Reithallen, Stallungen, Boxen und Gebäuden und Einfriedungen zu gemieteten Weiden/Pferdekoppeln; 2. gemieteten oder geliehenen Pferdetransportanhängern sowie alle sich daraus ergebenden ergebenen Vermögensschäden. Mitversichert sind die mitgemieteten, außen am Gebäude angebrachten Bestandteile (z. B. Balkone, Terrassen, Markisen, Rollläden) sowie die fest mit dem dazugehörigen Grundstück verbundenen Bestandteile (z. B. Zäune, Bäume, Swimmingpools, gemauerte Grillanalagen);G.6.2 Ausgeschlossen sind 31. aus der Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtung von vorübergehend gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften. Bei mobilen Unterkünften zählt als Einrichtung auch die fest installierte Inneneinrichtung wie z. B. Sitzgruppe, Sanitäranlagen. A.6.2 Die Leihe, Pacht und das Leasing eines der vorgenannten Objekte ist der Miete gleichgestellt. A.6.3 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger übermäßige Beanspruchung, - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden, - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, - Schäden an Heizungs-im Zusammenhang mit Kutschen, Maschinen-, Kessel- Planwagen oder Schlitten; 2. die unter den Regressverzicht nach Abkommen der Feuerversicherer bei übergreifenden Schadenereignissen fallenden Rückgriffsansprüche. G.6.3 Die Höchstersatzleistung/Selbstbeteiligung je Versicherungsfall im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme für Sachschäden ist dem Versicherungsschein/Nachtrag zu entnehmen. Die Jahreshöchstersatzleistung für Mietsachschäden steht je Vertrag für alle mitversicherten Pferde insgesamt und Warmwasserbereitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden. Dieser Ausschlus gilt nicht - für Schäden, die durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind; - für Haftpflichtansprüche gemäß Ziffer A.6.1.3. Nicht versichert bleiben sich daraus ergebende Vermögensschädenje Pferd zur Verfügung.

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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Mietsachschäden. A.6.1 Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - die gesetzliche Haftpflicht 1. aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; 2. aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Mitversichert sind die mitgemieteten, außen am Gebäude angebrachten Bestandteile (z. B. Balkone, Terrassen, Markisen, Rollläden) sowie die fest mit dem dazugehörigen Grundstück verbundenen Bestandteile (z. B. Zäune, Bäume, Swimmingpools, gemauerte Grillanalagen); 3. aus der Beschädigung oder Zerstörung Vernichtung der Einrichtung von vorübergehend gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften. Bei mobilen Unterkünften zählt als Einrichtung auch die fest installierte Inneneinrichtung wie z. B. Sitzgruppe, Sanitäranlagen. A.6.2 Die Leihe, Pacht und das Leasing eines der vorgenannten Objekte ist der Miete gleichgestellt. A.6.3 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger übermäßige Beanspruchung, - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen, Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden. Dieser Ausschlus Ausschluss gilt nicht - für Schäden, die durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind; - für Haftpflichtansprüche gemäß Ziffer A.6.1.3. Nicht versichert bleiben sich daraus ergebende Vermögensschäden.

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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Mietsachschäden. A.6.1 Eingeschlossen 5.6.1. Mietsachschäden an Gebäuden Mitversichert ist - abweichend von Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen Ziff. 7.6 AHB - die gesetzliche Haftpflicht 1. Haftpfl icht aus der Beschädigung Beschä-digung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; 2. aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenden VermögensschädenGebäuden. Mitversichert sind die mitgemieteten, außen am Gebäude angebrachten Bestandteile (z. B. Balkone, Terrassen, Markisen, Rollläden) sowie die fest mit dem dazugehörigen Grundstück verbundenen Bestandteile (z. B. Zäune, Bäume, Swimmingpools, gemauerte Grillanalagen); 3Schäden durch tierische Ausscheidungen. aus Die Versicherungssumme für Mietsach- schäden beträgt 1.000.000,- € im Rahmen der Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtung von vorübergehend gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen UnterkünftenSachschadendeckungssumme. Bei mobilen Unterkünften zählt als Einrichtung auch die fest installierte Inneneinrichtung wie z. B. Sitzgruppe, Sanitäranlagen. A.6.2 Die Leihe, Pacht und das Leasing eines der vorgenannten Objekte ist der Miete gleichgestellt. A.6.3 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche 1. Haftpfl ichtansprüche wegen - a) Abnutzung, Verschleiß Verschleißes und übermäßiger Beanspruchung, - b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elek- tro- und Gasgeräten, c) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kannkann 2. Die unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer bei übergreifenden Schadenereignissen fallenden Rückgriffsansprüche (Text des Feuerregressverzichtsabkommens wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt.). 5.6.2. Mietsachschäden an mobilen Gegenständen Für Sachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen/ Inventar in Hotels, - gemieteten Ferien- wohnungen/ -häusern, Pensionen und Schiffskabinen besteht je Versicherungsfall bis zur Höhe von 30.000,- € der Mietsachschaden-Deckungssumme Versicherungsschutz. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis 100,- € selbst. Aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten oder geliehenen Hundetransportanhän- gern. Die Versicherungssumme je Schaden beträgt 30.000,- €, höchstens jedoch das Doppelte für alle Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenen Vermögensschädeninnerhalb eines Versicherungsjahres. Dieser Ausschlus gilt nicht - für Schäden, die durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind; - für Haftpflichtansprüche gemäß Ziffer A.6.1.3. Nicht versichert bleiben sich daraus ergebende VermögensschädenDer Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden jeweils 250,- € selbst zu tragen.

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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung

Mietsachschäden. A.6.1 Eingeschlossen Versichert ist - abweichend von Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht 1. gesetzli- che Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; 2. aus der Beschädigung Gebäu- den; sowie von zu privaten Zwecken gemieteten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Mitversichert sind die mitgemieteten, Häusern; auch an dazugehörigen außen am Gebäude angebrachten Bestandteile (z. B. BalkoneSachen, Terrassen, Markisen, Rollläden) an Balkonen oder Terrassen sowie die fest an mit dem dazugehörigen gemieteten Grundstück fest verbundenen Bestandteile (Sachen wie z. B. Zäune, Bäume, SwimmingpoolsSwimming- pools undgemauerte Grillanlagen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden an vorübergehend (auch kostenfrei) genutzten odergemieteten im weltweiten Ausland gelegenen Zimmern (auch Schiffskabinen), gemauerte Grillanalagen); 3Wohnungen, Häusern undähnlichen Unterkünften sowie deren Einrichtung. aus der Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtung von vorübergehend Bei gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften. Bei mobilen Unterkünften zählt als Einrichtung -häusern sowie Hotel- zimmern (auch Schiffskabinen) ist die fest installierte Inneneinrichtung wie Beschädigung von beweglichen Einrichtungsgegenständen (z. B. SitzgruppeMobiliar, SanitäranlagenGardi- nen, Geschirr) bis 2.500 EUR mitversichert. A.6.2 Die Leihe, Pacht und das Leasing eines der vorgenannten Objekte ist der Miete gleichgestellt. A.6.3 Ausgeschlossen Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen - Schäden a) durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, - Schäden Be- anspruchung, b) an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und WarmwasserbereitungsanlagenWarmwas- serbereitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und Gasgeräten, c) an Glas, soweit sich der Versicherungsnehmer hier- gegen besonders versichern kann(z. B. durch eine Hausrat-Glas-Versicherung), d) durch Schimmelbildung, sowie alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden. Dieser Ausschlus gilt nicht - für Schäden, die durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind; - für Haftpflichtansprüche gemäß Ziffer A.6.1.3. Nicht versichert bleiben sich daraus ergebende ergebenden Vermögensschäden.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Mietsachschäden. A.6.1 6.1 Eingeschlossen ist - abweichend von Teil A Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - 7.6 – die gesetzliche Haftpflicht 1. Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen sonsti- gen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden;. Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der ver- traglich vereinbarten Versicherungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall auf den in der zu Grunde liegenden Deklaration aufgefühten Betrag begrenzt. 2. 6.2 Eingeschlossen ist – abweichend von Teil A Ziffer 7.6 – die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Mitversichert sind die mitgemieteten, außen am Gebäude angebrachten Bestandteile (z. B. Balkone, Terrassen, Markisen, Rollläden) sowie die fest mit dem dazugehörigen Grundstück verbundenen Bestandteile (z. B. Zäune, Bäume, Swimmingpools, gemauerte Grillanalagen); 3. aus der Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtung von vorübergehend gemieteten beweglichen Sa- chen in Hotelzimmern, Ferienwohnungen oder Ferienhäusern, Pensionen und ähnlichen UnterkünftenSchiffskabinen. Bei mobilen Unterkünften zählt als Einrichtung auch die fest installierte Inneneinrichtung wie z. B. Sitzgruppe, Sanitäranlagen. A.6.2 Die Leihe, Pacht und das Leasing eines Höchstersatzleistung ist innerhalb der vorgenannten Objekte ist Ver- sicherungssumme für Sachschäden je Versiche- rungsfall auf den in der Miete gleichgestellt. A.6.3 zu Grunde liegenden Deklaration aufgefühten Betrag begrenzt. 6.3 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen - wegen a) Abnutzung, Verschleiß Verschleißes und übermäßiger Beanspruchung, - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, - , b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- Kessel und Warmwasserbereitungsanlagen, Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und alle allen sich daraus ergebenen ergebenden Vermögensschäden, c) Glasschäden, soweit sich der Versiche- rungsnehmer hiergegen besonders versi- chern kann, d) Schäden infolge von Schimmelbildung. 6.4 Ausgeschlossen sind ferner die unter den Re- gressverzicht nach dem Abkommen der Feuer- versicherer bei übergreifenden Schadenereig- nissen fallenden Rückgriffsansprüche. Dieser Ausschlus gilt nicht - für Schäden, die durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind; - für Haftpflichtansprüche gemäß Anmerkung zu Ziffer A.6.1.3. Nicht versichert bleiben sich daraus ergebende Vermögensschäden6.4: Der Wortlaut des Feu- erregressverzichtsabkommens wird auf Wunsch ausgehändigt.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Mietsachschäden. A.6.1 Eingeschlossen 3.6.1 Versichert ist - abweichend von Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - Ziffern 7.6 und 32 AHB – die gesetzliche Haftpflicht 1. Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden Gebäuden. Das Gleiche gilt für gemietete Räume oder Gebäude oder Gebäudeteile, die der privaten Tierhaltung dienen. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 000.000 €. Bei gemieteten Ferienwohnungen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; 2. aus der -häusern sowie Hotel- zimmern ist die Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Mitversichert sind die mitgemieteten, außen am Gebäude angebrachten Bestandteile beweglichen Einrichtungs- gegenständen (z. B. BalkoneMobiliar, TerrassenGardinen, Markisen, RolllädenGeschirr) sowie die fest mit dem dazugehörigen Grundstück verbundenen Bestandteile (z. B. Zäune, Bäume, Swimmingpools, gemauerte Grillanalagen); 3bis 0.000 € mitversichert. aus der Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtung von vorübergehend gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften. Bei mobilen Unterkünften zählt als Einrichtung auch die fest installierte Inneneinrichtung wie z. B. Sitzgruppe, Sanitäranlagen. A.6.2 Die Leihe, Pacht und das Leasing eines der vorgenannten Objekte ist der Miete gleichgestellt. A.6.3 Ausgeschlossen Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen - Schäden 1) durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, - Schäden Beanspru- chung 2) an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und WarmwasserbereitungsanlagenWarmwasserbe- reitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und Gasgeräten 3) gegen die sich der Versicherungsnehmer besonders ver- sichern kann (z. B. durch eine Hausrat-Glas-Versicherung) 4) durch Schimmelbildung 5) die unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer bei übergreifenden Schadenereignissen fallen (Hinweis: Der Wortlaut dieses Abkommens wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt) sowie alle sich daraus ergebenen ergebenden Vermögensschäden. Dieser Ausschlus gilt nicht - für Schäden. 3.6.2 Versichert ist – abweichend von Ziffer 7.6 AHB – die gesetz- liche Haftpflicht aus der Beschädigung von fremden beweg- lichen Sachen, die durch Brandzu privaten Zwecken gemietet, Explosiongeleast, Leitungswasser gepachtet, geliehen wurden oder Abwasser entstanden sind; - für Haftpflichtansprüche gemäß Ziffer A.6.1.3die Gegenstand eines be- sonderen Verwahrungsvertrages waren. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 5.000 €. Nicht versichert bleiben sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden 1) an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen; 2) durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspru- chung; 3) an Schmuck- und Wertsachen, auch Geld, sowie alle sich daraus ergebende ergebenden Vermögensschäden.

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Samples: Bedingungen Und Vereinbarungen Für Private Haftpflichtversicherungsrisiken

Mietsachschäden. A.6.1 Eingeschlossen 3.2.1 Versichert ist - abweichend von Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - Ziffern 7.6 und 32 AHB – die gesetzliche Haftpflicht 1. Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden Gebäuden. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall be- trägt 000.000 €. Bei gemieteten Ferienwohnungen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; 2. aus der -häusern sowie Hotelzimmern ist die Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Mitversichert sind die mitgemieteten, außen am Gebäude angebrachten Bestandteile beweglichen Einrichtungsgegenständen (z. B. BalkoneMobiliar, TerrassenGardinen, Markisen, RolllädenGeschirr) sowie die fest mit dem dazugehörigen Grundstück verbundenen Bestandteile (z. B. Zäune, Bäume, Swimmingpools, gemauerte Grillanalagen); 3bis 0.000 € mitversichert. aus der Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtung von vorübergehend gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften. Bei mobilen Unterkünften zählt als Einrichtung auch die fest installierte Inneneinrichtung wie z. B. Sitzgruppe, Sanitäranlagen. A.6.2 Die Leihe, Pacht und das Leasing eines der vorgenannten Objekte ist der Miete gleichgestellt. A.6.3 Ausgeschlossen Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen - Schäden 1) durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, - Schäden Beanspru- chung, 2) an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und WarmwasserbereitungsanlagenWarmwasserberei- tungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und Gasgeräten, 3) gegen die sich der Versicherungsnehmer besonders ver- sichern kann (z. B. durch eine Hausrat-Glasversicherung), 4) durch Schimmelbildung, 5) die unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer bei übergreifenden Schadenereignissen fallen (Hinweis: Der Wortlaut dieses Abkommens wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt), sowie alle sich daraus ergebenen ergebenden Vermögensschäden. Dieser Ausschlus gilt nicht - für Schäden. 3.2.2 Versichert ist – abweichend von Ziffer 7.6 AHB – die gesetz- liche Haftpflicht aus der Beschädigung von fremden beweg- lichen Sachen, die durch Brandzu privaten Zwecken gemietet, Explosiongeleast, Leitungswasser gepachtet, geliehen wurden oder Abwasser entstanden sind; - für Haftpflichtansprüche gemäß Ziffer A.6.1.3die Gegenstand eines be- sonderen Verwahrungsvertrages waren. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall betragt 0.000 €. Nicht versichert bleiben sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden 1) an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen, 2) durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspru- chung, 3) an Schmuck- und Wertsachen, auch Geld, sowie alle sich daraus ergebende ergebenden Vermögensschäden.

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Samples: Bedingungen Und Vereinbarungen Für Private Haftpflichtversicherungsrisiken

Mietsachschäden. A.6.1 Eingeschlossen G.6.1 Versichert ist - abweichend von Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - die gesetzliche Haftpflicht 1. Haftpflicht als Tierhalter aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken Zwecken 1. gemieteten Räumen in Gebäuden Reithallen, Stallungen, Boxen und Einfriedungen zu gemieteten Weiden oder Pferdekoppeln und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; 2. aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Mitversichert sind die mitgemieteten, außen am Gebäude angebrachten Bestandteile (z. B. Balkone, Terrassen, Markisen, Rollläden) sowie die fest mit dem dazugehörigen Grundstück verbundenen Bestandteile (z. B. Zäune, Bäume, Swimmingpools, gemauerte Grillanalagen); 3. aus der Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtung von vorübergehend gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften. Bei mobilen Unterkünften zählt als Einrichtung auch die fest installierte Inneneinrichtung wie z. B. Sitzgruppe, Sanitäranlagen. A.6.2 ; Die Leihe, Pacht und das Leasing eines der vorgenannten Objekte ist der Miete gleichgestellt. A.6.3 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann. 2. gemieteten, geliehenen oder geleasten Pferdetransportanhängern und Pferdetransport-LKW. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen - Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen, - Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung, - Vermögensfolgeschäden, - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- Luft- und Warmwasserbereitungsanlagen, Elektro- Wasserfahrzeugen sowie an Kraftfahrzeugen und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden. Dieser Ausschlus gilt nicht - für SchädenKraftfahrzeuganhängern, die durch Brand, Explosion, Leitungswasser nicht dem Pferdetransport dienen. G.6.2 Die Höchstersatzleistung oder Abwasser entstanden sind; - Selbstbeteiligung je Versicherungsfall im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme für Haftpflichtansprüche gemäß Ziffer A.6.1.3. Nicht versichert bleiben sich daraus ergebende VermögensschädenSachschäden ist dem Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmen.

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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Mietsachschäden. A.6.1 Eingeschlossen G.6.1 Versichert ist - abweichend von Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - die gesetzliche Haftpflicht 1. Haftpflicht als Tierhalter aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken Zwecken 1. gemieteten Räumen in Gebäuden Reithallen, Stallungen, Boxen und Einfriedungen zu gemieteten Weiden/Pferdekoppeln und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; 2. aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Mitversichert sind die mitgemieteten, außen am Gebäude angebrachten Bestandteile (z. B. Balkone, Terrassen, Markisen, Rollläden) sowie die fest mit dem dazugehörigen Grundstück verbundenen Bestandteile (z. B. Zäune, Bäume, Swimmingpools, gemauerte Grillanalagen); 3. aus der Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtung von vorübergehend gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften. Bei mobilen Unterkünften zählt als Einrichtung auch die fest installierte Inneneinrichtung wie z. B. Sitzgruppe, Sanitäranlagen. A.6.2 ; Die Leihe, Pacht und das Leasing eines der vorgenannten Objekte ist der Miete gleichgestellt. A.6.3 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann. 2. mit Bezug auf die Haltung des Pferdes gemieteten, geliehenen oder geleasten fremden beweglichen Sachen, auch Pferdetransportanhänger und Pferdetransport-LKW. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen - Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen, - Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung, - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden. Dieser Ausschlus gilt nicht - für SchädenGegenständen, die durch Brandkeinen Bezug zur Tierhaltung haben (z. X. Xxxxxxx- und Wertsachen sowie der Verlust von Geld, ExplosionUrkunden und Wertpapieren), Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind; - Vermögensfolgeschäden, - Schäden an Luft- und Wasserfahrzeugen sowie an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern, die nicht dem Pferdetransport dienen. G.6.2 Die Höchstersatzleistung/Selbstbeteiligung je Versicherungsfall im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme für Haftpflichtansprüche gemäß Ziffer A.6.1.3. Nicht versichert bleiben sich daraus ergebende VermögensschädenSachschäden ist dem Versicherungsschein/Nachtrag zu entnehmen.

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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Mietsachschäden. A.6.1 Eingeschlossen 6.5.1. Mietsachschäden an Gebäuden Mitversichert ist - abweichend von Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen Ziff. 7.6 AHB - die gesetzliche Haftpflicht 1. Haftpflicht aus der Beschädigung Beschä-digung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; 2. Gebäuden; ebenso aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken (teil-) gemieteten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenden VermögensschädenStallungen/ Reithallen. Mitversichert sind die mitgemietetenSchäden durch tierische Ausscheidungen. Die Versicherungssumme für Mietsachschäden beträgt 1.000.000,- € im Rahmen der Sachschadendeckungssumme. Im Versicherungsfall wird eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % des entschädigungspflichtigen Betrages, außen am Gebäude angebrachten Bestandteile (z. B. Balkone, Terrassen, Markisen, Rollläden) sowie die fest mit dem dazugehörigen Grundstück verbundenen Bestandteile (z. B. Zäune, Bäume, Swimmingpools, gemauerte Grillanalagen); 3mindestens aber 250 € abgezogen. aus der Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtung von vorübergehend gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften. Bei mobilen Unterkünften zählt als Einrichtung auch die fest installierte Inneneinrichtung wie z. B. Sitzgruppe, Sanitäranlagen. A.6.2 Die Leihe, Pacht und das Leasing eines der vorgenannten Objekte ist der Miete gleichgestellt. A.6.3 Ausgeschlossen sind 1. Haftpflichtansprüche wegen - a) Abnutzung, Verschleiß Verschleißes und übermäßiger Beanspruchung, - b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elek- tro- und Gasgeräten, c) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann 2. Die unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer bei übergreifenden Schadenereignissen fallenden Rückgriffsansprüche (Text des Feuerregressverzichtsabkommens wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt.). 6.5.2. Mietsachschäden an Trans- portanhängern Mitversichert ist - abweichend von Ziffer 7.6 - die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten bzw. geliehenen Pferdetransportanhängern, sofern hierfür nicht über einen anderen Vertrag Entschädigung verlangt werden kann. Die Versicherungssumme je Schaden beträgt 30.000,- €, - höchstens aber jeweils das Doppelte für alle Schäden an Heizungs-eines Versicherungsjahres. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis 20 %, Maschinen-min. 150,- € selbst. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Kessel- Verschleiß und Warmwasserbereitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden. Dieser Ausschlus gilt nicht - für Schäden, die durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind; - für Haftpflichtansprüche gemäß Ziffer A.6.1.3. Nicht versichert bleiben sich daraus ergebende Vermögensschädenübermäßiger Bean- spruchung.

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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung

Mietsachschäden. A.6.1 Eingeschlossen C.9.3.1.1 Mietsachschäden an Immobilien. Mitversichert ist - abweichend von Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - Ziff. C.6.5 – die gesetzliche Haftpflicht 1. Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden;. 2. aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Mitversichert sind die mitgemieteten, außen am Gebäude angebrachten Bestandteile (z. B. Balkone, Terrassen, Markisen, Rollläden) sowie die fest mit dem dazugehörigen Grundstück verbundenen Bestandteile (z. B. Zäune, Bäume, Swimmingpools, gemauerte Grillanalagen); 3. aus der Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtung von vorübergehend gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften. Bei mobilen Unterkünften zählt als Einrichtung auch die fest installierte Inneneinrichtung wie z. B. Sitzgruppe, Sanitäranlagen. A.6.2 Die Leihe, Pacht und das Leasing eines der vorgenannten Objekte ist der Miete gleichgestellt. A.6.3 Ausgeschlossen C.9.3.1.2 Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen, Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und alle allen sich daraus ergebenen ergebenden Vermögensschäden, – Glasschäden, soweit sich der Versicherungs- nehmer hiergegen besonders versichern kann, – Schäden infolge von Schimmelbildung. Dieser Ausschlus C.9.3.2.1 Mietsachschäden an mobilen Gegenstän- den. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und -häusern anlässlich von Aufenthalten auf Reisen und sich daraus ergebende Vermögensschäden bis 5.000 EUR, begrenzt auf 10.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Versi- cherungsjahres. C.9.4 Elektronischer Datenaustausch/ Internetnutzung C.9.4.1 Mitversichert ist – insoweit abweichend von Ziff. C.6.7 – die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um C.9.4.1.1 Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbar- machung oder Veränderung von Daten (Datenver- änderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme; C.9.4.1.2 Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speiche- rung von Daten bei Dritten und zwar wegen – sich daraus ergebender Personen- und Sach- schäden, nicht jedoch weiterer Datenverände- rungen sowie – der Kosten zur Wiederherstellung der veränder- ten Daten bzw. Erfassung/korrekter Speiche- rung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten; C.9.4.1.3 Störung des Zugangs Dritter zum elektro- nischen Datenaustausch Für Ziff. C.9.4.1.1 bis C.9.4.1.3 gilt: Dem Versicherungsnehmer und der versicherten Person obliegt es, dass seine/ihre auszutauschen- den, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer/die versicherte Person diese Obliegenheit, so gilt nicht Ziff.E.9 (Oblie- genheiten). C.9.4.2 Abweichend von Ziff. C.5.2 stellt die für diesen Vertrag vereinbarte Versicherungssumme zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versiche- rungsfälle eines Versicherungsjahres dar. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versi- cherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese – auf derselben Ursache, – auf gleichen Ursachen mit innerem, insbeson- dere sachlichem und zeitlichem Zusammen- hang oder – auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziff. C.5.3 wird gestrichen. C.9.4.3 Versicherungsschutz besteht für Versiche- rungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäi- schen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. C.9.4.4 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen: – Software-Erstellung, -Handel, - für Implementierung, -Pflege; – It-Beratung, -Analyse, -Organisation, - Einweisung, -Schulung; – Netzwerkplanung, -installation, -integration, - betrieb, -wartung, -pflege; – Bereithaltung fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing; – Betrieb von Datenbanken. C.9.4.5 Nicht versichert sind Ansprüche C.9.4.5.1 wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer/die versi- cherte Person bewusst – unbefugt in fremde Datenverarbeitungssyste- me/Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), – Software einsetzt, die geeignet ist, die Daten- ordnung zu zerstören oder zu verändern (z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde); C.9.4.5.2 die in engem Zusammenhang stehen mit – massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informa- tionen (z. B. Spamming), – Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrecht- lich bestimmte Informationen über Internet- Nutzer gesammelt werden sollen; C.9.4.5.3 gegen die versicherte Person, soweit diese den Schaden durch Brand, Explosion, Leitungswasser bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder Abwasser entstanden sind; - für Haftpflichtansprüche gemäß Ziffer A.6.1.3. Nicht versichert bleiben sich daraus ergebende Vermögensschädenbehördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt hat.

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Samples: Reiseversicherung

Mietsachschäden. A.6.1 Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - § 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht 1. Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; 2. aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Mitversichert sind die mitgemieteten, ; auch an dazugehörigen außen am Gebäude angebrachten Bestandteile (z. B. BalkoneSachen, Terrassen, Markisen, Rollläden) an Balkonen oder Terrassen sowie die fest an mit dem dazugehörigen gemieteten Grundstück fest verbundenen Bestandteile Sachen wie z.B. Swimmingpools und gemauerte Grillanlagen jedoch keine Zäune oder Bäume. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden an vorübergehend (z. B. Zäuneauch kostenfrei) genutzten oder gemieteten im weltweiten Ausland gelegenen Zimmern (auch Schiffskabinen), BäumeWohnungen, Swimmingpools, gemauerte Grillanalagen); 3Häusern und ähnlichen Unterkünften sowie deren Einrichtung. aus der Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtung von vorübergehend Bei gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften-häusern sowie Hotelzimmern (auch Schiffskabinen) ist die Beschädigung von fremden beweglichen Sachen bzw. Bei mobilen Unterkünften zählt als Einrichtung auch die fest installierte Inneneinrichtung wie z. Einrichtungsgegenständen (z.B. SitzgruppeMobiliar, SanitäranlagenGardinen, Geschirr) im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme mitversichert, begrenzt auf das Dreifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. A.6.2 Die Leihe, Pacht und das Leasing eines der vorgenannten Objekte ist der Miete gleichgestellt. A.6.3 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen - Schäden a) durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, b) an Heizungs-, - GlasschädenMaschinen-, Kessel- und Warmwasser- bereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten, c) an Glas, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kannkann (z.B. durch eine Hausrat-Glas-Versicherung), d) durch Schimmelbildung, - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und sowie alle sich daraus ergebenen ergebenden Vermögensschäden. Dieser Ausschlus gilt nicht - für Schäden, Ausgeschlossen sind ferner die durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind; - für Haftpflichtansprüche gemäß Ziffer A.6.1.3. Nicht versichert bleiben sich daraus ergebende Vermögensschädenunter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer bei übergreifenden Versicherungsfällen fallenden Rückgriffsansprüche (der Text dieses Abkommens wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt).

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Samples: Privathaftpflichtversicherung

Mietsachschäden. A.6.1 Eingeschlossen G.6.1 Versichert ist - abweichend von Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - die gesetzliche Haftpflicht 1. Haftpflicht als Tierhalter aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken Zwecken 1. gemieteten Räumen in Gebäuden Reithallen, Stallungen, Boxen und Einfriedungen zu gemieteten Weiden oder Pferdekoppeln und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; 2. aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Mitversichert sind die mitgemieteten, außen am Gebäude angebrachten Bestandteile (z. B. Balkone, Terrassen, Markisen, Rollläden) sowie die fest mit dem dazugehörigen Grundstück verbundenen Bestandteile (z. B. Zäune, Bäume, Swimmingpools, gemauerte Grillanalagen); 3. aus der Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtung von vorübergehend gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften. Bei mobilen Unterkünften zählt als Einrichtung auch die fest installierte Inneneinrichtung wie z. B. Sitzgruppe, Sanitäranlagen. A.6.2 ; Die Leihe, Pacht und das Leasing eines der vorgenannten Objekte ist der Miete gleichgestellt. A.6.3 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann. 2. mit Bezug auf die Haltung des Pferdes gemieteten, geliehenen oder geleasten fremden beweglichen Sachen, auch Pferdetransportanhänger und Pferdetransport-LKW. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen - Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen, - Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung, - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden. Dieser Ausschlus gilt nicht - für SchädenGegenständen, die durch Brandkeinen Bezug zur Tierhaltung haben (z. X. Xxxxxxx- und Wertsachen sowie der Verlust von Geld, ExplosionUrkunden und Wertpapieren), Leitungswasser - Vermögensfolgeschäden, - Schäden an Luft- und Wasserfahrzeugen sowie an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern, die nicht dem Pferdetransport dienen. G.6.2 Die Höchstersatzleistung oder Abwasser entstanden sind; - Selbstbeteiligung je Versicherungsfall im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme für Haftpflichtansprüche gemäß Ziffer A.6.1.3. Nicht versichert bleiben sich daraus ergebende VermögensschädenSachschäden ist dem Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmen.

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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation