Common use of Mietsachschäden Clause in Contracts

Mietsachschäden. Eingeschlossen ist – abweichend von § 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; auch an dazugehörigen außen am Gebäude angebrachten Sachen, an Balkonen oder Terrassen sowie an mit dem gemieteten Grundstück fest verbundenen Sachen wie z.B. Swimmingpools und gemauerte Grillanlagen jedoch keine Zäune oder Bäume. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden an vorübergehend (auch kostenfrei) genutzten oder gemieteten im weltweiten Ausland gelegenen Zimmern (auch Schiffskabinen), Wohnungen, Häusern und ähnlichen Unterkünften sowie deren Einrichtung. Bei gemieteten Ferienwohnungen und -häusern sowie Hotelzimmern (auch Schiffskabinen) ist die Beschädigung von fremden beweglichen Sachen bzw. Einrichtungsgegenständen (z.B. Mobiliar, Gardinen, Geschirr) bis 50.000 EUR im Rahmen der Versicherungssumme mitversichert, begrenzt auf das Dreifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden

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Mietsachschäden. Eingeschlossen ist – abweichend von § 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; auch an dazugehörigen außen am Gebäude angebrachten Sachen, an Balkonen oder Terrassen sowie an mit dem gemieteten Grundstück fest verbundenen Sachen wie z.B. Swimmingpools und gemauerte Grillanlagen jedoch keine Zäune oder Bäume. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden an vorübergehend (auch kostenfrei) genutzten oder gemieteten im weltweiten Ausland gelegenen Zimmern (auch Schiffskabinen), Wohnungen, Häusern und ähnlichen Unterkünften sowie deren Einrichtung. Bei gemieteten Ferienwohnungen und -häusern sowie Hotelzimmern (auch Schiffskabinen) ist die Beschädigung von fremden beweglichen Sachen bzw. Einrichtungsgegenständen (z.B. Mobiliar, Gardinen, Geschirr) bis 50.000 1.000 EUR im Rahmen der Versicherungssumme mitversichert, begrenzt auf das Dreifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden

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Mietsachschäden. Eingeschlossen Versichert ist – abweichend von § Ziffer 7.6 AHB – die gesetzliche gesetzli- che Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden VermögensschädenGebäu- den; sowie von gemieteten Häusern; auch an dazugehörigen außen am Gebäude angebrachten Sachen, an Balkonen oder Terrassen sowie an mit dem gemieteten Grundstück fest verbundenen ver- bundenen Sachen wie z.z. B. Zäune, Bäume, Swimmingpools und gemauerte Grillanlagen jedoch keine Zäune oder BäumeGrillanlagen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden an vorübergehend vo- rübergehend (auch kostenfrei) genutzten oder gemieteten im weltweiten Ausland gelegenen Zimmern (auch Schiffskabinen), Wohnungen, Häusern und ähnlichen Unterkünften sowie deren de- ren Einrichtung. Bei gemieteten Ferienwohnungen und -häusern sowie Hotelzimmern Hotel- zimmern (auch Schiffskabinen) ist die Beschädigung von fremden beweglichen Sachen bzw. be- weglichen Einrichtungsgegenständen (z.z. B. Mobiliar, Gardinen, Geschirr) bis 50.000 2.500 EUR im Rahmen der Versicherungssumme mitversichert, begrenzt auf das Dreifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Ausgeschlossen Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden

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Mietsachschäden. Eingeschlossen ist – abweichend von § 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; auch an dazugehörigen außen am Gebäude angebrachten Sachen, an Balkonen oder Terrassen sowie an mit dem gemieteten Grundstück fest verbundenen Sachen wie z.B. Swimmingpools und gemauerte Grillanlagen jedoch keine Zäune oder Bäume. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden an vorübergehend (auch kostenfrei) genutzten oder gemieteten im weltweiten Ausland gelegenen Zimmern (auch Schiffskabinen)Zimmern, Wohnungen, Häusern und ähnlichen Unterkünften sowie deren Einrichtung. Bei gemieteten Ferienwohnungen und -häusern sowie Hotelzimmern (auch Schiffskabinen) ist die Beschädigung von fremden beweglichen Sachen bzw. Einrichtungsgegenständen (z.B. Mobiliar, Gardinen, Geschirr) bis 50.000 EUR im Rahmen der Versicherungssumme mitversichert, begrenzt auf das Dreifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden

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Mietsachschäden. Eingeschlossen Versichert ist – abweichend von § Ziffer 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden VermögensschädenGebäuden; sowie von gemie- teten Häusern; auch an dazugehörigen außen am Gebäude angebrachten Sachen, an Balkonen oder Terrassen sowie an mit dem gemieteten Grundstück fest verbundenen Sachen wie z.z. B. Zäune, Bäume, Swimmingpools und gemauerte Grillanlagen jedoch keine Zäune oder BäumeGrillanlagen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden Schä- den an vorübergehend (auch kostenfrei) genutzten oder gemieteten im weltweiten Ausland gelegenen Zimmern (auch Schiffskabinen), Wohnungen, Häusern Häu- sern und ähnlichen Unterkünften sowie deren EinrichtungEinrich- tung. Bei gemieteten Ferienwohnungen und -häusern sowie Hotelzimmern (auch Schiffskabinen) ist die Beschädigung Beschädi- gung von fremden beweglichen Sachen bzw. Einrichtungsgegenständen (z.B. Mobiliarz. X. Xxxxxxxx, GardinenXxxxxxxx, Geschirr) bis 50.000 2.500 EUR im Rahmen der Versicherungssumme mitversichert, begrenzt auf das Dreifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahresmit- versichert. Ausgeschlossen Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden

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