Mietsachschäden. 20.3.1 Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden die entstehen an gemieteten Gebäuden, Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. 20.3.2 Ausgeschlossen sind 20.3.2.1 Haftpflichtansprüche wegen • Abnutzung, Verschleiss und übermäßiger Beanspruchung; • Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungs- anlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; • Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann; • Schäden infolge von Schimmelbildung. 20.3.2.2 die unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer bei übergreifenden Versicherungsfällen fallenden Rückgriffsansprüche. 20.3.3 Versicherungssumme siehe Versicherungsschein.
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Samples: Insurance Terms and Conditions, Haftpflichtversicherung
Mietsachschäden. 20.3.1 5.1 Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden die entstehen an gemieteten Gebäuden, Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.
20.3.2 5.2 Ausgeschlossen sind
20.3.2.1 5.2.1 Haftpflichtansprüche wegen • Abnutzung, Verschleiss Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung; • Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungs- anlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; • Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann; • Schäden infolge von Schimmelbildung.
20.3.2.2 5.2.2 die unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer bei übergreifenden Versicherungsfällen fallenden Rückgriffsansprüche.
20.3.3 5.3 Versicherungssumme siehe Versicherungsschein.
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Samples: Insurance Terms and Conditions, Haftpflichtversicherung
Mietsachschäden. 20.3.1 A.6.1 Eingeschlossen ist – - abweichend von Ziffer 7.6 AHB – 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - die gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden die entstehen an gemieteten Gebäuden, Haftpflicht
1. aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden;
20.3.2 2. aus der Beschädigung oder Vernichtung der Einrichtung von vorübergehend gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften. A.6.2 Ausgeschlossen sind
20.3.2.1 sind Haftpflichtansprüche wegen • - Abnutzung, Verschleiss Verschleiß und übermäßiger übermäßige Beanspruchung; • , - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungs- anlagen Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenden ergebenen Vermögensschäden; • Glasschäden, soweit . Dieser Ausschluss gilt nicht für Haftpflichtansprüche gemäß Ziffer A.6.1.2. Nicht versichert bleiben sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann; • Schäden infolge von Schimmelbildungdaraus ergebende Vermögensschäden. A.6.3 Die Höchstersatzleistung/Selbstbeteiligung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein/ Nachtrag zu entnehmen.
20.3.2.2 die unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer bei übergreifenden Versicherungsfällen fallenden Rückgriffsansprüche.
20.3.3 Versicherungssumme siehe Versicherungsschein.
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Mietsachschäden. 20.3.1 Eingeschlossen ist – - abweichend von Ziffer 7.6 AHB – - die gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden die entstehen an gemieteten Gebäuden, Haftpflicht
3.3.1 aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in GebäudenGebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Ersatzleistung siehe Leistungsübersicht.
20.3.2 3.3.2 aus der Beschädigung oder Vernichtung der Einrichtung von vorübergehend gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften. Ersatzleistung und Selbstbeteiligung siehe Leistungsübersicht.
3.3.3 Ausgeschlossen sind
20.3.2.1 1. Haftpflichtansprüche wegen • wegen
a) Abnutzung, Verschleiss Verschleiß und übermäßiger übermäßige Beanspruchung; • ,
b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungs- anlagen Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenden ergebenen Vermögensschäden; • ,
c) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann; • Schäden infolge von Schimmelbildung.;
20.3.2.2 2. die unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer bei übergreifenden Versicherungsfällen Schadenereignissen fallenden Rückgriffsansprüche. Auf Wunsch wird der Wortlaut des Feuerregressverzichtsabkommens ausgehändigt.
20.3.3 Versicherungssumme siehe Versicherungsschein.
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Samples: Insurance Policy
Mietsachschäden. 20.3.1 Eingeschlossen ist – abweichend 5.16.1 Mietsachschäden für die Beschädigung von Ziffer 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden die entstehen an gemieteten Gebäuden, Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.
20.3.2 : Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 7.6 AHB - die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und son- stigen zu privaten Zwecken gemieteten Gebäude (einschl. gepachteter Schrebergärten) und Räumen in Gebäuden. Ausgeschlossen sind
20.3.2.1 sind Haftpflichtansprüche wegen • – Abnutzung, Verschleiss Verschleißes und übermäßiger Beanspruchung; • , – Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungs- anlagen Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; • Gasgeräten, – Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann; • , – Schäden infolge von Schimmelbildung.
20.3.2.2 ; die unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer bei übergreifenden Versicherungsfällen Schadenereignissen fallenden RückgriffsansprücheRück- griffsansprüche. Soweit im Versicherungsschein nichts anderes benannt wird, steht als Ersatzleistung für das Exclusivpaket Fair Play die Grundversi- cherungssumme des Vertrages zur Verfügung, höchstens jedoch 00.000.000 €.
20.3.3 Versicherungssumme siehe Versicherungsschein.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung
Mietsachschäden. 20.3.1 Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht Haft- pflicht wegen Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden Vermögensschä- den die entstehen an gemieteten Gebäuden, Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.
20.3.2 Ausgeschlossen sind
20.3.2.1 Haftpflichtansprüche wegen • Abnutzung, Verschleiss und übermäßiger Beanspruchung; • Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungs- anlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; • Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann; • Schäden infolge von Schimmelbildung.
20.3.2.2 die unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer bei übergreifenden Versicherungsfällen fallenden Rückgriffsansprüche.
20.3.3 Versicherungssumme siehe Versicherungsschein.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Mietsachschäden. 20.3.1 6.1 Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer Nr. 7.6 AHB AB_IPH – die gesetzliche gesetz- liche Haftpflicht wegen Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden die entstehen an gemieteten Gebäuden, aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen son- stigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in GebäudenGebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
20.3.2 6.2 Ausgeschlossen sind
20.3.2.1 sind Haftpflichtansprüche wegen • Abnutzung, Verschleiss Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung; , • Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungs- anlagen Warmwasserberei- tungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und alle aller sich daraus ergebenden da- raus ergebenen Vermögensschäden; , • Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders be- sonders versichern kann; , • Schäden infolge von Schimmelbildung.
20.3.2.2 6.3 Ausgeschlossen sind ferner die unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer bei übergreifenden Versicherungsfällen Versiche- rungsfällen fallenden Rückgriffsansprüche.
20.3.3 Versicherungssumme siehe Versicherungsschein6.4 Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb der Versicherungs- summe für Sachschäden je Versicherungsfall 000.000 €, begrenzt auf 0.000.000 € für alle Versicherungsfälle innerhalb eines Versicherungs- jahres.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Mietsachschäden. 20.3.1 5.1 Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht Haft- pflicht wegen Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden Vermögensschä- den die entstehen an gemieteten Gebäuden, Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.
20.3.2 5.2 Ausgeschlossen sind
20.3.2.1 5.2.1 Haftpflichtansprüche wegen • Abnutzung, Verschleiss Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung; • Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungs- anlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; • Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann; • Schäden infolge von Schimmelbildung.
20.3.2.2 5.2.2 die unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer bei übergreifenden Versicherungsfällen fallenden Rückgriffsansprüche.
20.3.3 5.3 Versicherungssumme siehe Versicherungsschein.
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Samples: Versicherungsbedingungen