Mietsachschäden. 1. Eingeschlossen ist – abweichend von Nr. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung a) von gemieteten Wohnungen und Häusern (auch von Ferienwohnungen und –häusern) oder sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. b) von mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Hotels und Pensionen sowie Schiffskabinen, Schlafwagenabteilen, fest installierten Wohnwagen und Campingcontainern anlässlich von Aufenthalten bis zu drei Monaten. Dies gilt auch bei Auslandsaufenthalten im Rahmen von Nr. 5. Mietsachschäden gem. 6.1.b nicht versichert bis zur vereinbarten Versicherungssumme 250 € Selbstbeteiligung 2. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten, c) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann. 3. Ausgeschlossen sind auch die unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer bei übergreifenden Schadensereignissen fallenden Rückgriffsansprüche.
Appears in 1 contract
Samples: Privathaftpflichtversicherung
Mietsachschäden. 1. 4.5.1 Eingeschlossen ist – abweichend von NrZiff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung
a) Beschädigung von gemieteten Wohnungen Wohnräumen und Häusern (auch von Ferienwohnungen und –häusern) oder sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
b) von mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Hotels und Pensionen sowie Schiffskabinen, Schlafwagenabteilen, fest installierten Wohnwagen und Campingcontainern anlässlich von Aufenthalten bis zu drei Monaten. Dies gilt auch bei Auslandsaufenthalten im Rahmen von Nr. 5. Mietsachschäden gem. 6.1.b nicht versichert bis zur vereinbarten Versicherungssumme 250 € Selbstbeteiligung
2. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
a) wegen ▪ Abnutzung, Verschleiß Verschleißes und übermäßiger Beanspruchung
b) ; ▪ Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen Warmwasserbereitungs- anlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten,
c) ; ▪ Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann.
34.5.2 Eingeschlossen sind Sachschäden an mobilen Einrichtungsgegenstän- den/ Inventar in Hotels, gemieteten Ferienwohnungen/-häusern und möblier- ten Zimmern. Für derartige Schäden besteht Versicherungsschutz je Versiche- rungsfall und je Versicherungsjahr bis zur Höhe von 1‰ der Deckungssumme. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis 100 Euro selbst.
4.5.3 Eingeschlossen gelten Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen. Ausgeschlossen sind bleiben Schäden an Kraft-, Luft- (auch die unter den Regressverzicht nach dem Abkommen Raum-) und Wasserfahrzeugen jeglicher Art. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für derartige Schäden beträgt je Schadenereignis und Versicherungsjahr 1‰ der Feuerversicherer bei übergreifenden Schadensereignissen fallenden RückgriffsansprücheDeckungssumme. 7003021095 07.01.2013 Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis Euro 100,00 selbst.
Appears in 1 contract
Samples: Rahmenabkommen
Mietsachschäden. 1. 33.4.1 Eingeschlossen ist – abweichend von NrZiff. 7.6 6.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung
a) Beschädigung von gemieteten Wohnungen Wohnräumen und Häusern (auch von Ferienwohnungen und –häusern) oder sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden/Wohnräumen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
b) von mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Hotels und Pensionen sowie Schiffskabinen, Schlafwagenabteilen, fest installierten Wohnwagen und Campingcontainern anlässlich von Aufenthalten bis zu drei Monaten. Dies gilt auch bei Auslandsaufenthalten im Rahmen von Nr. 5. Mietsachschäden gem. 6.1.b nicht versichert bis zur vereinbarten Versicherungssumme 250 € Selbstbeteiligung
2. Ausgeschlossen Ausgenommen hiervon sind Haftpflichtansprüche wegen
infolge von: a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung
; b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten,
Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden; c) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann.
333.4.2 Die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme für Mietsachschäden gilt kumuliert für Gebäude-/Wohnraum- (Ziff. Ausgeschlossen sind auch die unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer bei übergreifenden Schadensereignissen fallenden Rückgriffsansprüche33.4.1) und Gebäudeinhaltsschäden (Ziff. 33.4.3).
33.4.3 Mietsachschäden an mobilen Gegenständen Versicherungsschutz besteht für Sachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen/Inventar in Hotels und gemieteten Ferienwohnungen/Ferienhäusern.
Appears in 1 contract
Samples: Hundehalterhaftpflichtversicherung
Mietsachschäden. 1. Eingeschlossen ist – - abweichend von NrZiff. 7.6 AHB – - die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung
a) Beschädigung von gemieteten Wohnungen Wohnräumen und Häusern (auch von Ferienwohnungen und –häusern) oder sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in GebäudenGebäuden und alle sich da- raus ergebenden Vermögensschäden. Die Entschädigungsleistung des Versicherers Bei gemieteten Ferienwohnungen und -häusern und Hotelzimmern ist bei jedem Versicherungsfall auf auch die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
bBeschädigung der dazu gehörenden Einrichtungsgegenständen (Mobiliar, Heimtextilien, Ge- schirr) von mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Hotels und Pensionen sowie Schiffskabinen, Schlafwagenabteilen, fest installierten Wohnwagen und Campingcontainern anlässlich von Aufenthalten bis zu drei Monaten. Dies gilt auch bei Auslandsaufenthalten im Rahmen von Nr. 5. Mietsachschäden gem. 6.1.b nicht versichert bis zur vereinbarten Versicherungssumme 250 € Selbstbeteiligung
2mitversichert. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
a) - wegen Abnutzung, Verschleiß Verschleißes und übermäßiger Beanspruchung
b) ; - wegen Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen Warmwas- serbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten,
c) ; - wegen Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen hierge- gen besonders versichern kann.
3. Ausgeschlossen sind auch ; - Schäden infolge von Schimmelbildung - wegen Schäden, die unter den Regressverzicht nach dem Abkommen Abkom- men der Feuerversicherer bei übergreifenden Schadensereignissen fallenden RückgriffsansprücheVersicherungsfällen fallen. (Anmerkung: Der Wortlaut des Abkommens steht auf An- forderung zur Verfügung.) Die Höchstersatzleistung beträgt unter Anrechnung auf die für Sach- schäden vereinbarte Versicherungssumme je Versicherungsfall 1 Mil- lion Euro, begrenzt auf 3 Millionen Euro für alle Versicherungsfälle ei- nes Versicherungsjahres.
Appears in 1 contract
Samples: Haftpflichtversicherung Für Die Land Und Forstwirtschaft
Mietsachschäden. 1. 7.1 Eingeschlossen ist – - abweichend von NrZiff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus der BeschädigungBeschädigung von Steganlagen, die zum Anlegen, sowie von Einstellräumen und Stellplätzen, die zur Unterbringung bzw. zur Aufbewahrung des gecharterten Bootes angemietet wurden und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
a) von gemieteten Wohnungen und Häusern (auch von Ferienwohnungen und –häusern) oder sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden7.2 Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt 000.000 € je Schadenereignis. Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte dieser Versicherungssumme. Der Versicherungsnehmer hat bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenztvon der Schadenersatzleistung 250 € selbst zu tragen. Für Schäden bis zur Höhe von je 250 € besteht kein Versicherungsschutz.
b) von mobilen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Hotels und Pensionen sowie Schiffskabinen, Schlafwagenabteilen, fest installierten Wohnwagen und Campingcontainern anlässlich von Aufenthalten bis zu drei Monaten. Dies gilt auch bei Auslandsaufenthalten im Rahmen von Nr. 5. Mietsachschäden gem. 6.1.b nicht versichert bis zur vereinbarten Versicherungssumme 250 € Selbstbeteiligung7.3 Ausgeschlossen sind
2. Ausgeschlossen sind 7.3.1 Haftpflichtansprüche wegen
a) wegen Abnutzung, Verschleiß Verschleißes und übermäßiger Beanspruchung
b) ; Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen Warmwasserberei- tungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten,
c) ; Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann.;
3. Ausgeschlossen sind auch 7.3.2 die unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer bei übergreifenden Schadensereignissen Schadenereignissen fallenden Rückgriffsansprüche.
Appears in 1 contract
Samples: Insurance Information Sheet