Missbräuchliche Kündigung. 1In Ergänzung zu Art. 336 OR ist eine Kündigung auch dann missbräuch- lich, wenn sie a. Ohne Vorliegen eines sachlich hinreichenden Grundes erfolgt x. Xxxxxxxx der Mitgliedschaft bei einem betrieblichen Mitwirkungsorgan oder bei einem nationalen Gremium der vertragschliessenden Gewerk- schaften erfolgt c. Wegen der Teilnahme an einer rechtmässigen gewerkschaftlichen Aktion erfolgt 2Im Falle einer missbräuchlichen Kündigung beträgt die maximale Entschä- digung zwölf Monatslöhne.
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Missbräuchliche Kündigung. 1In 1 In Ergänzung zu Art. 336 OR ist eine Kündigung auch dann missbräuch- lichmissbräuchlich, wenn sie
a. Ohne ohne Vorliegen eines sachlich hinreichenden Grundes erfolgt
x. Xxxxxxxx b. aufgrund der Mitgliedschaft bei einem betrieblichen Mitwirkungsorgan oder bei einem nationalen Gremium der vertragschliessenden Gewerk- schaften erfolgt
c. Wegen wegen der Teilnahme an einer rechtmässigen gewerkschaftlichen Aktion erfolgt 2Im erfolgt
2 Im Falle einer missbräuchlichen Kündigung beträgt die maximale Entschä- digung Entschädi- gung zwölf Monatslöhne.
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Missbräuchliche Kündigung. 1In 1 In Ergänzung zu Art. 336 OR ist eine Kündigung auch dann missbräuch- lichmissbräuchlich, wenn sie
a. Ohne Vorliegen eines sachlich hinreichenden Grundes erfolgt
x. Xxxxxxxx der Mitgliedschaft bei einem betrieblichen Mitwirkungsorgan oder bei einem nationalen Gremium der vertragschliessenden Gewerk- schaften erfolgt
c. Wegen der Teilnahme an einer rechtmässigen gewerkschaftlichen Aktion erfolgt 2Im erfolgt
2 Im Falle einer missbräuchlichen Kündigung beträgt die maximale Entschä- digung Entschädi- gung zwölf Monatslöhne.
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Missbräuchliche Kündigung. 1In 1 In Ergänzung zu Art. 336 OR ist eine Kündigung auch dann missbräuch- lichmissbräuchlich, wenn sie
a. Ohne Vorliegen eines sachlich hinreichenden Grundes erfolgt
x. Xxxxxxxx Aufgrund der Mitgliedschaft bei einem betrieblichen Mitwirkungsorgan oder bei einem nationalen Gremium der vertragschliessenden Gewerk- schaften Gewerkschaften erfolgt
c. b. Wegen der Teilnahme an einer rechtmässigen gewerkschaftlichen Aktion erfolgt 2Im erfolgt
2 Im Falle einer missbräuchlichen Kündigung beträgt die maximale Entschä- digung Entschädi- gung zwölf Monatslöhne.
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Missbräuchliche Kündigung. 1In 1 In Ergänzung zu Art. 336 OR ist eine Kündigung auch dann missbräuch- lichmissbräuchlich, wenn sie
a. Ohne Vorliegen eines sachlich hinreichenden Grundes erfolgt
x. Xxxxxxxx b. Aufgrund der Mitgliedschaft bei einem betrieblichen Mitwirkungsorgan oder bei einem nationalen Gremium der vertragschliessenden Gewerk- schaften erfolgt
c. Wegen der Teilnahme an einer rechtmässigen gewerkschaftlichen Aktion erfolgt 2Im erfolgt
2 Im Falle einer missbräuchlichen Kündigung beträgt die maximale Entschä- digung Entschädi- gung zwölf Monatslöhne.
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Missbräuchliche Kündigung. 1In Ergänzung zu Art. 336 OR ist eine Kündigung auch dann missbräuch- lichmissbräuchlich, wenn sie
a. Ohne ohne Vorliegen eines sachlich hinreichenden Grundes erfolgt
x. Xxxxxxxx b. aufgrund der Mitgliedschaft bei einem betrieblichen Mitwirkungsorgan oder bei einem nationalen Gremium der vertragschliessenden Gewerk- schaften Gewerkschaften erfolgt
c. Wegen wegen der Teilnahme an einer rechtmässigen gewerkschaftlichen Aktion erfolgt 2Im Falle einer missbräuchlichen Kündigung beträgt die maximale Entschä- digung Entschädigung zwölf Monatslöhne.
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Missbräuchliche Kündigung. 1In 1 In Ergänzung zu Art. 336 OR ist eine Kündigung auch dann missbräuch- lichmissbräuchlich, wenn sie
a. Ohne ohne Vorliegen eines sachlich hinreichenden Grundes erfolgt
x. Xxxxxxxx der Mitgliedschaft bei einem betrieblichen Mitwirkungsorgan oder bei einem nationalen Gremium der vertragschliessenden Gewerk- schaften erfolgt
c. Wegen der Teilnahme an einer rechtmässigen gewerkschaftlichen Aktion erfolgt 2Im erfolgt
2 Im Falle einer missbräuchlichen Kündigung beträgt die maximale Entschä- digung Entschädi- gung zwölf Monatslöhne.
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