Mittagessen. 5.1 Die Teilnahme am gemeinsamen warmen Mittagessen ist verpflichtend für alle Kinder, die die offene Ganztagsbetreuung besuchen. Bei der Berechnung des Essensgeldbeitrages werden die durch Ferienzeiten und Feiertage unterrichtsfreien Tage des jeweiligen Schuljahres sowie der betreuungsfreie Pädagogische Tag der Schulbetreuung berücksichtigt. Der sich daraus ergebende Jahresbeitrag wird in 12 monatlichen Raten fällig und wird durch den Xxxxxx per SEPA-Basislastschriftverfahren eingezogen. Eine SEPA-Vorabinformation wird mind. 3 Tage vor Fälligkeit der Basislastschrift zugestellt. Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen erfolgt eine einmalige Unterrichtung des Zahlungspflichtigen vor dem ersten Lastschrifteinzug unter Angabe der Fälligkeitstermine.
5.2 Mit der Vertragsunterschrift wird der Xxxxxx stellvertretend für den Vertragspartner ermächtigt, ggf. einen Antrag auf Förderung nach den Bestimmungen des Bildungs- und Teilhabepaketes bei der Stadt Bochum zu stellen. Die Angabe des Leistungserbringers und die Vorlage des Grundbewilligungsbescheides für jeden Betreuungsmonat sind hierbei zwingend erforderlich. Mit der Antragstellung ist nicht automatisch die Bewilligung durch die Stadt Bochum verbunden. Eine Förderung kann erst nach einer möglichen Bewilligung erfolgen.
Mittagessen o Für alle Xxxxxxx der Ganztagesgrundschule wird täglich ein warmes, gesundes und kind- gerechtes Mittagessen angeboten. o Nach den Vorgaben des Landes können die Xxxxxxx nicht zur Teilnahme am Mittagessen verpflichtet werden. o Der Schulverwaltungsamt schafft die hierfür notwendigen Räumlichkeiten wie Mensa und Aufbereitungsküche, ggf. Organisation eines Interimbetriebes. o Das Schulverwaltungsamt organisiert und koordiniert die Ausschreibung eines Caterers bzw. die Vergabe der Mittagessensversorgung an einen Caterer. o Der Caterer stellt das notwendige Personal und ist zuständig für Abrechnung, Lieferung, Aufbereitung, Ausgabe, Spül- und Reinigungsarbeiten der Küchenflächen und –geräte sowie der Tische im Speiseraum. o Die Bereitstellung des Essens erfolgt ausschließlich im Verfahren Cook and Chill oder Cook and Freeze. o Die Kosten für die Eltern betragen 3,25 €, mit Bonuscard 1,- €, für Getränke, Salat, Haupt- und Nachspeise/ Obst. Die Produktpalette wird vor der Ausschreibung mit der Schulleitung ausgearbeitet. o Die Übernahme des Differenzbetrages zwischen den tatsächlichen Essenskosten und dem Elternbeitrag bzw. dessen finanzielle Abwicklung erfolgt durch das Schulverwal- tungsamt.
Mittagessen. Die Werkstatt für behinderte Menschen und Anderen Leistungsanbieter haben dafür Sorge zu tragen, den Menschen mit Behinderung die Teilnahme an einer Mittagsver- pflegung zu ermöglichen. Dies kann bei Maßnahmen außerhalb Leistungsanbieter der eigenen Räumlichkeiten, beziehungsweise je nach Größe des Anderen Leistungsanbie- ter, auch durch Hinwirken auf die Inanspruchnahme von Mittagsangeboten Dritter erfol- gen. Eine von der Werkstatt für behinderte Menschen oder dem Anderen Leistungsan- bieter angebotene Gemeinschaftsverpflegung wird in der Regel durch einen Speiseplan allgemein bekannt gegeben und soll, soweit möglich, nach ernährungswissenschaftli- chen Gesichtspunkten erstellt werden. Individuellen Ernährungsnotwendigkeiten (Diäten und ähnlichem) wird Rechnung getragen. Darüber hinaus sorgt die Werkstatt für behin- derte Menschen und der Anderen Leistungsanbieter bei Bedarf für Hilfestellung beim Essen. Eine regelmäßige und gesundheitlich zuträgliche Ernährung ist wesentlicher Be- standteil erfolgreicher Eingliederungsmaßnahmen. Deshalb Leistungsanbieter sollen in Beratung, Anleitung und Förderung primär alle Anstrengungen darauf gerichtet sein, die Menschen mit Behinderung auf die unmittelbaren Vorteile der Gemeinschaftsverpfle- gung im Interesse ihrer eigenen Gesundheitsfürsorge und Stabilisierung zu orientieren.
Mittagessen. Das Mittagessen findet in unserer Schulmensa im Neubau statt. Die Essensbestellung ist von zu Hause aus oder in der Schule möglich. Die Bezahlung erfolgt bargeldlos mit Hilfe der „Bomcard“. Informationen gibt es unter xxxx://xxxxxxx.xxx-xxxxxx.xx. Es besteht die Auswahlmöglichkeit zwischen zwei Hauptspeisen (1,80 Euro/2,70 Euro), Salat und/oder Nachspeise (jeweils 0,70 Euro). Freizeitprogramm von 14:00 bis 15:00 Uhr / Hausaufgabenbetreuung von 15:00 bis 16:15 Uhr Bildbearbeitung am PC Xxxx Xxxxxxx Schu1e Xxxx 000 Leben im Alltag Herr Xxxxxxxxxx Schule Xxxx 000 Kreatives Gestalten Xxxx Xxxxxxx Schule Raum 123 Forscher AG Xxxx Xxxxxx Schule Xxxx 000 Fairplay Xxxx Xxxxxxx Schule Xxxx 000/Xxxxxxxxxxxxxxx Bewegungsspiele Frau Feist Schule Fünfkampfkeller Bewegungsspiele Frau Xxxxxxx Schule Turnhalle I Gemeinschaftsspiele Xxxx Xxxxxxx Schule Xxxx 000 Turnball, Ultimate Xxxx Xxxxxx Internat Keller Neubau Internatsband Xxxx Xxxxxx (Frau Lieb) Internat Kaminzimmer Kraftraum Xxxxxxx Xxxxxxxxx (Herr Drumm) Internat Diele Neubau Beauty – only girls Xxxxx Xxxx (Frau Xxxxxxxx) Internat Heimdisco Keller Neubau Fußball Herr Drumm Schule Turnhalle I Mixgruppe Frau Valijeva Internat Treffpunkt: Diele Altbau Hund & Pferd (draußen) Xxxx Xxxxxxx Internat Treffpunkt: Diele Altbau Tischspiele Xxxx Xxxxxx Internat Studiersaal 4. Stock Altbau Tischspiele Frau Xxxxxxxx Internat Studiersaal 4.Stock Altbau Billiard und Internatsgestaltung Xxx Xxxxxxxxxxxxxx (Herr Drumm) Internat Diele Neubau Hausaufgabenbetreuung Xxxx Xxxxxxx/Frau Xxxxxxx Schule Xxxx 000 Hausaufgabenbetreuung Herr Xxxxxxxxxx/Frau Feist Schule Xxxx 000 Hausaufgabenbetreuung Xxxx Xxxxxxx/Frau Xxxxxxx Schule Xxxx 000 Hausaufgabenbetreuung Xxxx Xxxxxx/Xxxx Xxxxxxx Schule Xxxx 000
Mittagessen. Wird Mittagessen eingenommen: Ja ☒ nein ☐ Mo Di Mi Do Fr allen Tagen 🞮 🞮 🞮 🞮 🞮 🞮 Festlegung der Buchungszeiten Mindestbuchungszeit nach Art. 21 Abs. 4 BayKiBiG1: Der Xxxxxx hat eine wöchentliche Mindestbuchungszeit von 20 Stunden festgelegt. Kernzeit nach Art. 21 Abs. 4 BayKiBiG1: Der Xxxxxx hat eine tägliche Kernzeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr festgelegt. Die Bring- und Holzeiten müssen noch hinzugerechnet werden. Ich/wir benötige/n die Betreuung in der Einrichtung in der Regel zu folgenden Uhrzeiten inkl. Bring- und Abholzeiten (Zeiten, die regelmäßig, aber nicht jede Woche in Anspruch genommen werden, bitte antei- lig eintragen): xxx -/- Xxx -/- Xxx -/- Xxx -/- Xxx -/- Xxx Bis -/- Uhr -/- Uhr -/- Uhr -/- Uhr -/- Uhr = max.gebuchte Zeit 0:00 Stunden 0:00 Stunden 0:00 Stunden 0:00 Stunden 0:00 Stunden Wochenstunden gesamt: 0:00 Stunden tägl. durch- schnittlich über 4 bis inkl. 5 Stunden über 5 bis inkl. 6 Stunden über 6 bis inkl. 7 Stunden über 7 bis inkl. 8 Stunden über 8 bis inkl. 9 Stunden über 9 Stunden Bitte ankreuzen*) 🞮 Ich/wir versichere/n, dass die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß sind. Augsburg, 18.10.2018 Ort, Datum Unterschrift der Personensorgeberechtigten Unterschrift der Personensorgeberechtigten *) Zutreffendes jeweils ankreuzen Stand: Januar 2019 Anlage 4 zum Betreuungsvertrag xxxxx.xxx – Evangelische Kindertageseinrichtungen in der Region Augsburg gemeinnützige GmbH Xxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxx Gültig ab: 01.09.2016 Spielgeld: 5,00 € Essensgeld monatlich: 65,00 € Essensgeld täglich: 3,50 € Getränkegeld: 2,00 € Der in Art. 23 (3) BayKiBiG eingeführte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben. Sollte das Kind von der Aufnahme in die Grundschule nach Art. 37 Abs. 2 BayEUG zurückgestellt wer- den, wird der Xxxxxx umgehend (gemäß Art. 26 a BayKiBiG) mit einer Kopie des Rückstellungsbe- scheids darüber unterrichtet. Für Kinder, bei denen auf Antrag der Erziehungsberechtigten die Schulpflicht nach Art. 37 Abs. 1 BayEUG eintreten kann (reguläre Einschulung auf Antrag/vorzeitige Einschulung), wird der Zuschuss ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bei der Schule geleistet, wenn die Kita über die Antragsstellung dazu umgehend informiert wurde. Eine Kopie des Antrages mit Eingangsbestätigung der Schule ist dem Kita- Xxxxxx vorzulegen. Der Zuschuss zum Elternbeitrag erfolgt pro Kind längstens für 12 Monate. Falls Sie mehrere Kinder in unseren ekita.net-Einrichtungen betreuen lassen, gewähren wir einen Ge- schwisterrabatt von ...
Mittagessen. In der Zeit von 13.10 Uhr bis 13.30 Uhr können die Xxxxxxx/Innen ein warmes Mittagessen in der Mensa zu sich nehmen. Dieses ist nicht im Betreuungsbeitrag enthalten. Der Start in die Hausaufgaben- bzw. Nachmittagsbetreuung ist dann um 13.30 Uhr möglich.
Mittagessen. 1 Der Arbeitgeber ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass dem Arbeitnehmer, dessen Baustelle mehr als 7 km vom Arbeitsplatz entfernt ist ein warmes Essen verteilt wird. Als Arbeitsort gilt, je nach Xxxx des Unternehmens, entweder der Firmensitz oder das Depot.
2 Wenn es nicht möglich ist, die Verteilung eines Essens zu organisieren, bezahlt der Arbeitgeber eine Entschädigung entsprechend Art. 3 des Anhangs über die Lohn- und Arbeitsvereinbarung, der integrierter Teil des vorliegenden Gesamtarbeitsvertrages ist.
3 Wenn der Arbeitnehmer auf das ihm gelieferte Essen ohne berechtigte Gründe verzichtet ist ihm keine Entschädigung geschuldet.
4 Bei einer grossen Versetzung, d.h. wenn der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit hat, jeden Abend an seinen Wohnort zurückzukehren, hat er ein Mal wöchentlich Anspruch auf die Rückerstattung der effektiven Transportkosten, sowie auf eine angemessene Unterkunft und Verpflegung. Die Arbeitszeit auf der Baustelle beginnt beim Verlassen des Arbeitsortes oder Depots.
Mittagessen. Die Teilnahme am Mittagessen ist für die OGS-Kinder verpflichtend. Die Sorgeberechtigten schließen mit der Gemeinde Windeck einen Vertrag über die Lieferung der warmen Mahlzeit. Der Essensvertrag wird wirksam mit der Aufnahme des Kindes in die OGS und endet mit dem Ausscheiden aus der OGS. Die Pflicht zur Zahlung der Beiträge für die Mittagsverpflegung besteht während der gesamten Vertragsdauer (jährlich 12 Monate) unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der OGS. Zur finanziellen Unterstützung der Kosten für das Mittagessen ist bei einem bestimmten Personenkreis eine Förderung durch das Bildungs- und Teilhabegesetz möglich. Personen, die Hilfe nach dem SGB II erhalten, wenden sich bitte dazu an das für sie zuständige Job-Center. Empfänger von SGB XII-Leistungen, Wohngeld und Kinderzuschlägen wenden sich bitte an das Sozialamt der Gemeinde.
Mittagessen. Je nach Belegung des Hauses bieten wir unseren Gästen entweder ein 3-Gang- Wahlmenü oder die Teilnahme an unserem Businesslunchbuffet in der Zeit von 12:00-14:00 Uhr an. Diese Menüs/ Buffets werden nach den jeweiligen, saisonalen Angeboten der Lieferanten, kurzfristig von unserem Küchenchef zusammengestellt. Es werden 3 Wahlmöglichkeiten im Hauptgang angeboten (Fisch, Fleisch, Vegetarisch). Die Küchenleitung hält sich offen ein vertraglich vereinbartes 3-Gang-Wahlmenü situationsbedingt in ein Lunchbuffet zu ändern.
Mittagessen. 5.1 Die Kinder, die die Verlässliche Grundschule mit Ferienbetreuung besuchen, nehmen am gemeinsamen verpflichtenden Mittagessen an Ferientagen teil. Der Mittagessenbeitrag in Höhe von € 116,- pro Kind und Schuljahr wird zu Beginn der Betreuung in einer Summe per SEPA- Basislastschriftverfahren eingezogen. Eine SEPA-Vorab- information wird mind. 3 Tage vor Fälligkeit der Basislast- schrift zugestellt. Der Ausfall einzelner Verpflegungsleistungen wurde bereits bei der Beitragsgestaltung berücksichtigt.
5.2 Das Mittagessen in der Verlässlichen Grundschule mit Ferienbetreuung ist aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes (Starke-Familien-Gesetz) förderfähig. Ein Antrag auf Förderung kann vom Personensorgeberechtigten beim Jugendamt der Stadt Bochum Xxxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx gestellt werden.