Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber Meldung, wenn Verstöße gegen Datenschutzvorschriften oder vertragliche Vereinbarungen, die dem Schutz der personenbezogenen Daten des Auftraggebers dienen, vorgefallen sind. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass der Auftraggeber nach Art. 33, 34 DSGVO verpflichtet ist, Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten zu dokumentieren und unverzüglich, möglichst binnen 72 Stunden den Aufsichtsbehörden bzw. im Falle hoher Risiken der betroffenen Person zu melden. Sofern es zu solchen Verletzungen gekommen ist, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO bei der Einhaltung seiner Meldepflichten unterstützen. Er wird die Verletzungen dem Auftraggeber ohne Ansehen der Verursachung unverzüglich melden und hierbei zumindest folgende Informationen mitteilen: • eine Beschreibung der Art der Verletzung, der Kategorien und ungefähren Anzahl der betroffenen Personen und personenbezogenen Datensätze, • Name und Kontaktdaten eines Ansprechpartners für weitere Informationen, • eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung, • eine Beschreibung der ergriffenen Maßnahmen zur Behebung oder Abmilderung der Verletzung. Der Auftragnehmer hat im Benehmen mit dem Auftraggeber angemessene Maßnahmen zur Sicherung der Daten sowie zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen für Betroffene zu ergreifen. Soweit den Auftraggeber Pflichten nach Art. 33, 34 DSGVO treffen, wird der Auftragnehmer ihn hierbei unterstützen.
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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung, Vertrag Zur Auftragsverarbeitung, Data Processing Agreement
Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers. 9.1 Der Auftragnehmer erstattet teilt dem Auftraggeber Meldung, wenn Verstöße gegen Datenschutzvorschriften oder vertragliche Vereinbarungen, die dem Schutz der personenbezogenen Daten des Auftraggebers dienen, vorgefallen sind. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass der Auftraggeber nach Art. 33, 34 DSGVO verpflichtet ist, Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich mit. Auch begründete Verdachtsfälle hierauf sind mitzuteilen. Die Mitteilung hat spätestens innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnis des Auftragnehmers vom relevanten Ereignis an eine vom Auftraggeber benannte Adresse zu dokumentieren und unverzüglich, möglichst binnen 72 Stunden den Aufsichtsbehörden bzwerfolgen. im Falle hoher Risiken der betroffenen Person zu melden. Sofern es zu solchen Verletzungen gekommen ist, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO bei der Einhaltung seiner Meldepflichten unterstützen. Er wird die Verletzungen dem Auftraggeber ohne Ansehen der Verursachung unverzüglich melden und hierbei zumindest Sie muss mindestens folgende Informationen mitteilen: • Angaben enthalten:
a) eine Beschreibung der Art der VerletzungVerletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Anzahl Zahl der betroffenen Personen Personen, der betroffenen Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze, • Name ;
b) den Namen und die Kontaktdaten eines Ansprechpartners des Datenschutzbeauftragten oder einer sonstigen Anlaufstelle für weitere Informationen, • ;
c) eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung, • Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;
d) eine Beschreibung der vom Auftragnehmer ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen
9.2 Ebenfalls unverzüglich mitzuteilen sind erhebliche Störungen bei der Auftragserledigung sowie Verstöße des Auftragnehmers oder Abmilderung der Verletzung. bei ihm beschäftigten Personen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder die in diesem Vertrag getroffenen Festlegungen.
9.3 Der Auftragnehmer hat im Benehmen mit dem Auftraggeber angemessene Maßnahmen zur Sicherung der Daten sowie zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen für Betroffene zu ergreifen. Soweit informiert den Auftraggeber unverzüglich von Kontrollen oder Maßnahmen von Aufsichtsbehörden oder anderen Dritten, soweit diese Bezüge zur Auftragsverarbeitung aufweisen.
9.4 Der Auftragnehmer sichert zu, den Auftraggeber bei dessen Pflichten nach Art. 3333 und 34 Datenschutz-Grundverordnung im erforderlichen Umfang zu unterstützen.
9.5 Für Unterstützungsleistungen, 34 DSGVO treffendie nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder auf ein Fehlverhalten des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird kann der Auftragnehmer ihn hierbei unterstützeneine Vergütung beanspruchen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen