Mittel Musterklauseln

Mittel. Die Lage verschlechtert sich langsam. S2 S3 S4
Mittel. (1) Um zur Verwirklichung der in diesem Abkommen festgelegten Ziele der Zusammen- arbeit beizutragen, verpflichten sich die Vertragsparteien, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und durch ihre eigenen Kanäle angemessene Mittel bereitzustellen, einschließlich Finanzmitteln. (2) Die Vertragsparteien treffen geeignete Maßnahmen, um im Einklang mit ihren Rechts- und Verwaltungsvorschriften und unbeschadet der Befugnisse ihrer zuständigen Behörden die Tätigkeit der Europäischen Investitionsbank in Chile nach deren eigenen Verfahren und Finanzie- rungskriterien zu fördern und zu erleichtern.
Mittel. Die Mittel der Universitätspauschale sind ein Strategiezuschlag zur Stärkung der Governance und der strategischen Ausrichtung durch die Universitätsleitung der an- tragstellenden Universitäten. Die Universitätspauschale wird zur Deckung derjenigen direkten Ausgaben verwendet, die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen dem Projekt „Stärkung der universitären Governance und strategische Ausrichtung“ unmittelbar zugeordnet werden können. Die Regelungen zu den nicht abrechenbaren Ausgaben bleiben unberührt.
Mittel. MS-Personalbedarf (Anzahl der Experten und Einsatztage) - Personal der begünstigten Behörde (Anzahl der Personen und ihre jeweilige Herkunftseinrichtung) - Sonstige Mittel (Übersetzung, Verdolmetschung, Schulungsmaterial)
Mittel. Zur Verfolgung des Vereinszwecks verfügt der Verein über die folgenden finanziellen Mittel: - Mitgliederbeiträge - Kostgelder - Spenden und Gönnerbeiträge - übrige Zuwendungen aller Art Die Jahresbeiträge für Mitglieder werden jährlich durch die Mitgliederversamm-lung festgesetzt. Sie werden jeweils auf Beginn des Kalenderjahres fällig. Für an- gebrochene Jahre ist der gesamte Mitgliederbeitrag geschuldet. Die Höhe und Fälligkeit der Kostgelder wird im Betriebskonzept geregelt. Aus- scheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Mittel. (a) Jeder Teilnehmer wird, wie untenstehend angegeben, ein experimentelles oder analytisches Programm durchführen an mindestens einem der folgenden sieben Schritte, unter besonderer Berücksichtigung von Schwefeljodid- und Eisenchlo- ridzyklen, aber auch allgemeiner von anderen Zyklen, die den Zerfall von Schwefel- säure, eines Metallsulfats oder von Jodsäure (HJ) in sich schliessen. (1) thermische Dissoziation von H2SO4 (EG, Deutschland, Niederlande, Italien, Schweiz, USA); (2) thermische Dissoziation eines Metallsulfats (EG, Deutschland, Italien, Schweiz, USA); (3) Hydrolyse von FeCl2 (Deutschland, Italien, Schweiz); (4) Trennung von H2SO4/HJ aus der Lösung (Belgien, EG, Deutschland, Italien, Schweiz, USA); (5) Umgekehrte «Deacon»-Reaktion (Deutschland, Italien, Schweiz, USA); (6) Dissoziation von HJ (Belgien, EG, Italien, Japan, Schweiz, USA); (7) Dissoziation von FeCl3 (Deutschland, Italien, Schweiz, USA). Auch wenn die Teilnehmer nur verpflichtet sind, an mindestens einem der obener- wähnten Schritte zu arbeiten, so sind sie dennoch daran interessiert, die Arbeiten bei allen Schritten zu verfolgen.
Mittel. Die Server-Plattform von OVH, auf der ein dem Kunden zugeordneter Server installiert ist, ist öffentlich über das Internet zugänglich. Während der Dauer des Mietvertrages des dem Kunden zugeordneten Servers stellt OVH dem Kunden einen Zugang auf eine reservierte Mailingliste und/oder auf ein Forum bereit, über welchen der Kunde technische Beratung anfragen kann.
Mittel. 3 Die finanziellen Mittel des Vereins setzen sich zusammen aus Mitgliederbeiträgen, Beiträgen und Zuwendungen von öffentlichen und privaten Verbänden oder Organisationen sowie von Privatpersonen und Einnahmen aus Aktivitäten. Auf die Verteilung des Reinertrages bzw. auf die Ausschüttung von Dividenden oder Tantiemen wird verzichtet. Der Mitgliederbeitrag wird jährlich durch die Generalversammlung festgesetzt und beträgt höchstens CHF 100 pro Familie. Amtierende Vorstandsmitglieder sind vom Beitrag befreit. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. § 4 aufgehoben § 5 Die Generalversammlung ist die Versammlung der Mitglieder und ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird vom Vorstand mindestens einmal pro Kalenderjahr einberufen. Die Mitglieder werden im Voraus über das Datum der ordentlichen General- versammlung informiert. Sie können Anträge, welche auf die Traktandenliste gesetzt werden sollen, bis spätestens 6 Wochen vor der Generalversammlung an den Vorstand einreichen. Der Vorstand lädt die Mitglieder anschliessend mindestens 21 Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden zur ordentlichen Generalversammlung ein. Einladungen per E-Mail sind gültig. Überdies kann ein Fünftel der Mitglieder jederzeit unter Angabe der Traktanden die Einberufung der Generalversammlung verlangen. § 6 Der Generalversammlung stehen zu:
Mittel. Als „Mittel“ wird ein Fall eingestuft, der zu keinen oder nur geringfügigen Ausfällen führt. Bei den Auswirkungen handelt es sich um Unannehmlichkeiten ohne Beeinträchtigungen des Ablaufs bzw. des Unternehmens. Sämtlichen per E-Mail gesendeten Support-Anfragen wird zunächst die Priorität „Mittel“ zugeordnet. Ausgenommen davon sind Anfragen von niedriger Priorität (siehe „Niedrig“).
Mittel. Einzelne Elemente eines Moduls arbeiten fehlerhaft oder sind ausgefallen. Die Arbeit ist zwar eingeschränkt, sie kann aber innerhalb des Moduls fortgeführt werden.