Mitversicherung. Mitversichert sind 27.3.1 Ihr ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner. Mit Einschluss des sonstigen Lebenspartners endet der Versicherungsschutz für den etwaigen ehelichen/eingetragenen Lebenspartner, 27.3.2 die minderjährigen Kinder von Ihnen und Ihrem mitversi- cherten Lebenspartner (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekin- der), 27.3.3 die unverheirateten volljährigen Kinder von Xxxxx und Ihrem mitversicherten Lebenspartner (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder). Die Kinder dürfen allerdings nicht in einer ei- genen eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft leben. Die Mitversicherung von volljährigen Kindern endet in jedem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hier- für ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Bei Ableistung des Grundwehrdienstes, des freiwilligen Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des freiwilligen sozialen o- der ökologischen Jahres vor, während oder unmittelbar im Anschluss an eine Berufsausbildung bleibt der Versiche- rungsschutz bestehen, 27.3.4 die minderjährigen und die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder von Xxxxx und Ihrem mitversicherten Lebenspartner. Voraussetzung ist, dass diese wegen ihrer geistigen Behin- derung (nicht Lernbehinderung) oder ihrer körperlichen Be- hinderung (mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen Pflegeversicherung) in häuslicher Gemeinschaft (Haus- haltsgemeinschaft) mit Ihnen leben oder in einem betreuen- den Heim untergebracht sind, 27.3.5 im Versicherungsschein genannte pflegebedürftige Per- sonen (mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen Pflegeversicherung), für die Sie Sorge tragen. Voraus- setzung ist, dass diese – in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) mit Ihnen leben und dort mit Erstwohnsitz gemeldet sind oder – in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten- heim) untergebracht sind. – Ihre Eltern und die Eltern Ihres mitversicherten Lebens- partners. Voraussetzung ist, dass diese – in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) mit Ihnen leben und dort mit Erstwohnsitz gemeldet sind oder – in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten- heim) untergebracht sind, – alle Personen, die dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) mit Ihnen leben und dort mit Erstwohnsitz gemeldet sind. Voraussetzung ist, – dass kein anderweitiger Versicherungsschutz (z. B. über eine eigene Rechtsschutzversicherung) besteht und – dass diese Personen keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit mit einem Ge- samtumsatz von mehr als 17.500 EUR – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – ausüben. 27.3.6 die im Versicherungsschein genannten Mitinhaber, deren eheliche/eingetragene oder im Versicherungsschein ge- nannte sonstige Lebenspartner und die Kinder dieser Per- sonen entsprechend Xxxxxx 27.3.2 bis Ziffer 27.3.4. Voraussetzung ist, dass die Mitinhaber in Ihrem Betrieb tä- tig und dort oder in dessen räumlicher Nähe wohnhaft sind. 27.3.7 die im Versicherungsschein genannten – Altenteiler, deren eheliche/eingetragene oder im Versi- cherungsschein genannte sonstige Lebenspartner und die Kinder dieser Personen entsprechend Ziffer 27.3.2 bis Ziffer 27.3.4. Voraussetzung ist, dass die Altenteiler in Ihrem Betrieb oder in dessen räumlicher Nähe wohn- haft sind. – Hoferben, deren eheliche/eingetragene oder im Versi- cherungsschein genannte sonstige Lebenspartner und die Kinder dieser Personen entsprechend Ziffer 27.3.2 bis Ziffer 27.3.4. Voraussetzung ist, dass die Hoferben in Ihrem Betrieb tätig und dort oder in dessen räumlicher Nähe wohnhaft sind. 27.3.8 alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer der auf Sie oder die nach Ziffer 27.3.1 bis Ziffer 27.3.7 Mit- versicherten zugelassenen Fahrzeuge. (Berechtigt ist jede Person, die das Fahrzeug mit Ihrem Einverständnis führt oder nutzt.) 27.3.9 die von Ihnen beschäftigten Mitarbeiter, soweit sie für Sie beruflich im versicherten Betrieb tätig sind.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung
Mitversicherung. 2.1.2.1 Mitversichert sind
27.3.1 2.1.2.1.1 Ihr ehelicher/eingetragener Lebenspartner oder der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (sonstiger Lebens- partner). Sofern der Partner nicht bei Ihnen behördlich gemeldet ist, besteht die Mitversicherung nur, wenn der Partner im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner. Mit Einschluss des sonstigen Lebenspartners endet der Versicherungsschutz für den etwaigen ehelichen/eingetragenen Lebenspartner,namentlich benannt ist (nicht ehe- liche und nicht eingetragene Lebenspartner gleich wel- chen Geschlechts);
27.3.2 die 2.1.2.1.2 Ihre minderjährigen Kinder von Ihnen und Ihrem mitversi- cherten Lebenspartner (auch Stief-Kinder;
2.1.2.1.3 Ihre unverheirateten, Adoptiv- und Pflegekin- der),
27.3.3 die unverheirateten volljährigen Kinder von Xxxxx und Ihrem mitversicherten Lebenspartner (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder). Die Kinder dürfen allerdings nicht in einer ei- genen eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenLebens- partnerschaft lebenden volljährigen Kinder. Die Mitversicherung Mitversi- cherung von volljährigen Kindern endet in jedem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegtean- gelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hier- für hierfür ein leistungsbezogenes leis- tungsbezogenes Entgelt erhalten (dazu zählen nicht eine Ausbildungsvergütung oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Bei Ableistung des Grundwehrdienstesein Minijob);
2.1.2.1.4 Ihre Eltern und Großeltern sowie die Eltern und Großeltern Ihres mitversicherten Ehe-/Lebenspartners, des freiwilligen Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des freiwilligen sozialen o- der ökologischen Jahres vor, während oder unmittelbar soweit diese mit Ihnen im Anschluss an gleichen Haushalt leben und dort mit Erst- wohnsitz gemeldet sind. Die Mitversicherung besteht auch weiter, wenn die Eltern oder Großeltern im direkten Über- gang aus der häuslichen Gemeinschaft in eine Berufsausbildung bleibt der Versiche- rungsschutz bestehen,
27.3.4 Pflegeein- richtung (z.B. Pflegeheim, vollstationäre Pflege oder Alten- heim) umziehen. Gleiches gilt für Ihre sowie die minderjährigen Ihres mitversicherten Ehe-/ Lebenspartners mit Ihnen im gleichen Haushalt lebenden und die dort mit Erstwohnsitz gemeldeten unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder von Xxxxx und Ihrem mitversicherten Lebenspartnerleben- den Enkel oder Pflegekinder. Voraussetzung ist, dass diese wegen ihrer geistigen Behin- derung (nicht Lernbehinderung) oder ihrer körperlichen Be- hinderung (mindestens Pflegegrad 2 Darüber hinaus sind Ihre mit Ihnen im Sinne der sozialen Pflegeversicherung) in häuslicher Gemeinschaft (Haus- haltsgemeinschaft) mit Ihnen leben oder in einem betreuen- den Heim untergebracht sind,
27.3.5 im Versicherungsschein genannte pflegebedürftige Per- sonen (mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen Pflegeversicherung), für die Sie Sorge tragen. Voraus- setzung ist, dass diese – in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) mit Ihnen leben gleichen Haushalt lebenden und dort mit Erstwohnsitz gemeldet sind oder – in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten- heim) untergebracht sindgemeldeten Geschwis- ter mitversichert. – Ihre Eltern und Dies gilt auch für die Eltern Geschwister Ihres mitversicherten Lebens- partnersEhe-/Lebenspartners. Voraussetzung istDie Mitversicherung der Enkel, dass diese – Pflegekinder oder Ge- schwister endet in häuslicher Gemeinschaft jedem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätig- keit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten (Haushaltsgemeinschaft) mit Ihnen leben und dort mit Erstwohnsitz gemeldet sind dazu zählen nicht eine Ausbildungsvergütung oder – in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten- heim) untergebracht sind, – alle Personen, die dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) mit Ihnen leben und dort mit Erstwohnsitz gemeldet sind. Voraussetzung ist, – dass kein anderweitiger Versicherungsschutz (z. B. über eine eigene Rechtsschutzversicherung) besteht und – dass diese Personen keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit mit einem Ge- samtumsatz von mehr als 17.500 EUR – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – ausüben.ein Minijob);
27.3.6 die im Versicherungsschein genannten Mitinhaber, deren eheliche/eingetragene oder im Versicherungsschein ge- nannte sonstige Lebenspartner und die Kinder dieser Per- sonen entsprechend Xxxxxx 27.3.2 bis Ziffer 27.3.4. Voraussetzung ist, dass die Mitinhaber in Ihrem Betrieb tä- tig und dort oder in dessen räumlicher Nähe wohnhaft sind.
27.3.7 die im Versicherungsschein genannten – Altenteiler, deren eheliche/eingetragene oder im Versi- cherungsschein genannte sonstige Lebenspartner und die Kinder dieser Personen entsprechend Ziffer 27.3.2 bis Ziffer 27.3.4. Voraussetzung ist, dass die Altenteiler in Ihrem Betrieb oder in dessen räumlicher Nähe wohn- haft sind. – Hoferben, deren eheliche/eingetragene oder im Versi- cherungsschein genannte sonstige Lebenspartner und die Kinder dieser Personen entsprechend Ziffer 27.3.2 bis Ziffer 27.3.4. Voraussetzung ist, dass die Hoferben in Ihrem Betrieb tätig und dort oder in dessen räumlicher Nähe wohnhaft sind.
27.3.8 alle Personen in ihrer Eigenschaft als 2.1.2.1.5 berechtigte Fahrer und berechtigte Insassen eines der auf Sie oder die nach in Ziffer 27.3.1 bis Ziffer 27.3.7 Mit- versicherten zugelassenen Fahrzeuge. 2.1.1.3 genannten Fahrzeuge (Berechtigt berechtigt ist jede Person, die das Fahrzeug mit Ihrem Einverständnis führt oder nutzt). Das Kraftfahrzeug oder der Anhänger ist zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls – auf Sie oder eine mitversicherte Person zugelassen oder – auf Ihren Namen oder den Namen einer mitversicher- ten Person mit einem Versicherungskennzeichen oder einer Versicherungsplakette versehen oder – von Ihnen oder einer mitversicherten Person zum vo- rübergehenden Gebrauch angemietet.
2.1.2.2 Wenn eine Rechtsschutzversicherung für Einzelpersonen (Single-Tarif) vereinbart ist, sind Ehe-/Lebenspartner, Kin- der, Eltern, Großeltern, Geschwister, Enkel und Pflege- kinder abweichend von den Ziffern 2.1.2.1.1 bis 2.1.2.1.4 nicht mitversichert. Heiraten Sie, erweitert sich der Versicherungsschutz auf den Ehepartner, wenn Sie uns die Heirat innerhalb von drei Monaten anzeigen. Die Erweiterung des Versiche- rungsschutzes gilt auch für den eingetragenen oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft (Beginn mit behördlicher Meldung beim Versicherungsnehmer) lebenden Lebens- partner sowie bei Geburt eines Kindes. Der Versicherungsschutz gilt dann vom Zeitpunkt der Än- derung der oben genannten Lebensumstände an rückwir- kend und ohne Wartezeit, sofern diese auch für den Ver- sicherungsnehmer nach Ziffer 3.1 nicht mehr gilt. Erfolgt die Anzeige später als drei Monate, beginnt der Versicherungsschutz für die mitversicherten Personen erst mit dem Eingang der Anzeige bei uns. Ab Versicherungsbeginn für die mitversicherten Personen ist der im Tarif für Familien vorgesehene Beitrag zu zahlen.
2.1.2.3 Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutzvertrag gel- ten sinngemäß auch für die mitversicherten Personen. Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt, können Sie dem widersprechen. (Warum können Sie widersprechen, wenn eine mitversicherte Person Ver- sicherungsschutz verlangt? Sie sind unser Versicherungs- nehmer und können z.B. bestimmen, ob wir Kosten für mitversicherte Personen bezahlen sollen.) Versicherungsschutz besteht außerdem für Ansprüche, die natürlichen Personen kraft Gesetzes dann zustehen, wenn Sie oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet wurden. (z.B.: Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt werden, haben Ihre nächsten Angehörigen Versicherungsschutz und können damit Unterhaltsansprü- che gegen den Unfallgegner geltend machen. Eine „na- türliche Person“ ist ein Mensch, im Gegensatz zur „juris- tischen Person“; das ist z.B. eine GmbH, eine AG oder ein Verein.)
27.3.9 die von Ihnen beschäftigten Mitarbeiter, soweit sie für Sie beruflich im versicherten Betrieb tätig sind.
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Samples: Privat , Berufs Und Verkehrs Rechtsschutzversicherung
Mitversicherung. Mitversichert sind
27.3.1 25.3.1 Ihr ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner. Mit Einschluss des sonstigen Lebenspartners endet der Versicherungsschutz für den etwaigen ehelichen/eingetragenen Lebenspartner,
27.3.2 25.3.2 die minderjährigen Kinder von Ihnen und Ihrem mitversi- cherten Lebenspartner (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekin- der),
27.3.3 25.3.3 die unverheirateten volljährigen Kinder von Xxxxx und Ihrem mitversicherten Lebenspartner (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder). Die Kinder dürfen allerdings nicht in einer ei- genen eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft leben. Die Mitversicherung von volljährigen Kindern endet in jedem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hier- für ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Bei Ableistung des Grundwehrdienstes, des freiwilligen Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des freiwilligen sozialen o- der oder ökologischen Jahres vor, während oder unmittelbar im Anschluss an eine Berufsausbildung bleibt der Versiche- rungsschutz bestehen,
27.3.4 25.3.4 die minderjährigen und die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder von Xxxxx und Ihrem mitversicherten Lebenspartner. Voraussetzung ist, dass diese wegen ihrer geistigen Behin- derung (nicht Lernbehinderung) oder ihrer körperlichen Be- hinderung (mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen Pflegeversicherung) in häuslicher Gemeinschaft (Haus- haltsgemeinschaft) mit Ihnen leben oder in einem betreuen- den Heim untergebracht sind,
27.3.5 25.3.5 im Versicherungsschein genannte pflegebedürftige Per- sonen (mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen Pflegeversicherung), für die Sie Sorge tragen. Voraus- setzung ist, dass diese – in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) mit Ihnen leben und dort mit Erstwohnsitz gemeldet sind oder – in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten- heim) untergebracht sind. – Ihre Eltern und die Eltern Ihres mitversicherten Lebens- partners. Voraussetzung ist, dass diese – in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) mit Ihnen leben und dort mit Erstwohnsitz gemeldet sind oder – in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten- heim) untergebracht sind, – alle Personen, die dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) mit Ihnen leben und dort mit Erstwohnsitz gemeldet sind. Voraussetzung ist, – dass kein anderweitiger Versicherungsschutz (z. B. über eine eigene Rechtsschutzversicherung) besteht und – dass diese Personen keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit mit einem Ge- samtumsatz von mehr als 17.500 EUR – bezogen auf das letzte Kalenderjahr - ausüben und – ausüben.
27.3.6 die im Versicherungsschein genannten Mitinhaber, deren eheliche/eingetragene oder im Versicherungsschein ge- nannte sonstige Lebenspartner dass Sie eine Rechtsschutzversicherung für Paare und die Kinder dieser Per- sonen entsprechend Xxxxxx 27.3.2 bis Ziffer 27.3.4. Voraussetzung istFamilien versichert haben (das bedeutet, dass die Mitinhaber in Ihrem Betrieb tä- tig einer Rechtsschutzversicherung für Alleinstehende und dort oder in dessen räumlicher Nähe wohnhaft sindAlleinerziehende kein Versicherungsschutz für diese Personen besteht).
27.3.7 die im Versicherungsschein genannten – Altenteiler, deren eheliche/eingetragene oder im Versi- cherungsschein genannte sonstige Lebenspartner und die Kinder dieser Personen entsprechend Ziffer 27.3.2 bis Ziffer 27.3.4. Voraussetzung ist, dass die Altenteiler in Ihrem Betrieb oder in dessen räumlicher Nähe wohn- haft sind. – Hoferben, deren eheliche/eingetragene oder im Versi- cherungsschein genannte sonstige Lebenspartner und die Kinder dieser Personen entsprechend Ziffer 27.3.2 bis Ziffer 27.3.4. Voraussetzung ist, dass die Hoferben in Ihrem Betrieb tätig und dort oder in dessen räumlicher Nähe wohnhaft sind.
27.3.8 alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer der auf Sie oder die nach Ziffer 27.3.1 bis Ziffer 27.3.7 Mit- versicherten zugelassenen Fahrzeuge. (Berechtigt ist jede Person, die das Fahrzeug mit Ihrem Einverständnis führt oder nutzt.)
27.3.9 die von Ihnen beschäftigten Mitarbeiter, soweit sie für Sie beruflich im versicherten Betrieb tätig sind.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung
Mitversicherung. Mitversichert sind
27.3.1 28.3.1 Ihr ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner. Mit Einschluss des sonstigen Lebenspartners endet der Versicherungsschutz für den etwaigen ehelichen/eingetragenen Lebenspartner,
27.3.2 28.3.2 die minderjährigen Kinder von Ihnen und Ihrem mitversi- cherten Lebenspartner (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekin- der),
27.3.3 28.3.3 die unverheirateten volljährigen Kinder von Xxxxx und Ihrem mitversicherten Lebenspartner (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder). Die Kinder dürfen allerdings nicht in einer ei- genen eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft leben. Die Mitversicherung von volljährigen Kindern endet in jedem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hier- für ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Bei Ableistung des Grundwehrdienstes, des freiwilligen Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des freiwilligen sozialen o- der oder ökologischen Jahres vor, während oder unmittelbar im Anschluss an eine Berufsausbildung bleibt der Versiche- rungsschutz bestehen,
27.3.4 28.3.4 die minderjährigen und die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder von Xxxxx und Ihrem mitversicherten Lebenspartner. Voraussetzung ist, dass diese wegen ihrer geistigen Behin- derung (nicht Lernbehinderung) oder ihrer körperlichen Be- hinderung (mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen Pflegeversicherung) in häuslicher Gemeinschaft (Haus- haltsgemeinschaft) mit Ihnen leben oder in einem betreuen- den Heim untergebracht sind,
27.3.5 28.3.5 im Versicherungsschein genannte pflegebedürftige Per- sonen (mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen Pflegeversicherung), für die Sie Sorge tragen. Voraus- setzung ist, dass diese – in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) mit Ihnen leben und dort mit Erstwohnsitz gemeldet sind oder – in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten- heim) untergebracht sind. – Ihre Eltern und die Eltern Ihres mitversicherten Lebens- partners. Voraussetzung ist, dass diese – in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) mit Ihnen leben und dort mit Erstwohnsitz gemeldet sind oder – in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten- heim) untergebracht sind, – alle Personen, die dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) mit Ihnen leben und dort mit Erstwohnsitz gemeldet sind. Voraussetzung ist, – dass kein anderweitiger Versicherungsschutz (z. B. über eine eigene Rechtsschutzversicherung) besteht und – dass diese Personen keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit mit einem Ge- samtumsatz von mehr als 17.500 EUR – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – ausüben.
27.3.6 die im Versicherungsschein genannten Mitinhaber, deren eheliche/eingetragene oder im Versicherungsschein ge- nannte sonstige Lebenspartner und die Kinder dieser Per- sonen entsprechend Xxxxxx 27.3.2 bis Ziffer 27.3.4. Voraussetzung ist, dass die Mitinhaber in Ihrem Betrieb tä- tig und dort oder in dessen räumlicher Nähe wohnhaft sind.
27.3.7 die im Versicherungsschein genannten – Altenteiler, deren eheliche/eingetragene oder im Versi- cherungsschein genannte sonstige Lebenspartner und die Kinder dieser Personen entsprechend Ziffer 27.3.2 bis Ziffer 27.3.4. Voraussetzung ist, dass die Altenteiler in Ihrem Betrieb oder in dessen räumlicher Nähe wohn- haft sind. – Hoferben, deren eheliche/eingetragene oder im Versi- cherungsschein genannte sonstige Lebenspartner und die Kinder dieser Personen entsprechend Ziffer 27.3.2 bis Ziffer 27.3.4. Voraussetzung ist, dass die Hoferben in Ihrem Betrieb tätig und dort oder in dessen räumlicher Nähe wohnhaft sind.
27.3.8 28.3.6 alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Mitfahrer der auf Sie oder die nach Ziffer 27.3.1 Zif- fer 28.3.1 bis Ziffer 27.3.7 Mit- versicherten 28.3.5 Mitversicherten zugelassenen Fahrzeuge. (Berechtigt ist jede Person, die das Fahrzeug mit Ihrem Einverständnis führt oder nutzt.),
27.3.9 28.3.7 die von Ihnen beschäftigten Mitarbeiter, soweit sie für Sie beruflich im versicherten Betrieb tätig und in Ausübung die- ser Tätigkeit betroffen sind.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung
Mitversicherung. Mitversichert sind
27.3.1 26.3.1 Ihr ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner. Mit Einschluss des sonstigen Lebenspartners endet der Versicherungsschutz für den etwaigen ehelichen/eingetragenen Lebenspartner,
27.3.2 26.3.2 die minderjährigen Kinder von Ihnen und Ihrem mitversi- cherten Lebenspartner (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekin- der),
27.3.3 26.3.3 die unverheirateten volljährigen Kinder von Xxxxx und Ihrem mitversicherten Lebenspartner (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder). Die Kinder dürfen allerdings nicht in einer ei- genen eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft leben. Die Mitversicherung von volljährigen Kindern endet in jedem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hier- für ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Bei Ableistung des Grundwehrdienstes, des freiwilligen Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder des freiwilligen sozialen o- der oder ökologischen Jahres vor, während oder unmittelbar im Anschluss an eine Berufsausbildung bleibt der Versiche- rungsschutz bestehen,
27.3.4 26.3.4 die minderjährigen und die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder von Xxxxx und Ihrem mitversicherten Lebenspartner. Voraussetzung ist, dass diese wegen ihrer geistigen Behin- derung (nicht Lernbehinderung) oder ihrer körperlichen Be- hinderung (mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen Pflegeversicherung) in häuslicher Gemeinschaft (Haus- haltsgemeinschaft) mit Ihnen leben oder in einem betreuen- den Heim untergebracht sind,
27.3.5 26.3.5 im Versicherungsschein genannte pflegebedürftige Per- sonen (mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der sozialen Pflegeversicherung), für die Sie Sorge tragen. Voraus- setzung ist, dass diese – in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) mit Ihnen leben und dort mit Erstwohnsitz gemeldet sind oder – in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten- heim) untergebracht sind. – Ihre Eltern und die Eltern Ihres mitversicherten Lebens- partners. Voraussetzung ist, dass diese – in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) mit Ihnen leben und dort mit Erstwohnsitz gemeldet sind oder – in einem Pflegeheim (nicht: Betreutes Wohnen, Alten- heim) untergebracht sind, – alle Personen, die dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft) mit Ihnen leben und dort mit Erstwohnsitz gemeldet sind. Voraussetzung ist, – dass kein anderweitiger Versicherungsschutz (z. B. über eine eigene Rechtsschutzversicherung) besteht und – dass diese Personen keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit mit einem Ge- samtumsatz von mehr als 17.500 EUR – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – ausübenausüben und – dass Sie eine Rechtsschutzversicherung für Paare und Familien versichert haben (das bedeutet, dass in einer Rechtsschutzversicherung für Alleinstehende und Alleinerziehende kein Versicherungsschutz für diese Personen besteht).
27.3.6 die im Versicherungsschein genannten Mitinhaber, deren eheliche/eingetragene oder im Versicherungsschein ge- nannte sonstige Lebenspartner und die Kinder dieser Per- sonen entsprechend Xxxxxx 27.3.2 bis Ziffer 27.3.4. Voraussetzung ist, dass die Mitinhaber in Ihrem Betrieb tä- tig und dort oder in dessen räumlicher Nähe wohnhaft sind.
27.3.7 die im Versicherungsschein genannten – Altenteiler, deren eheliche/eingetragene oder im Versi- cherungsschein genannte sonstige Lebenspartner und die Kinder dieser Personen entsprechend Ziffer 27.3.2 bis Ziffer 27.3.4. Voraussetzung ist, dass die Altenteiler in Ihrem Betrieb oder in dessen räumlicher Nähe wohn- haft sind. – Hoferben, deren eheliche/eingetragene oder im Versi- cherungsschein genannte sonstige Lebenspartner und die Kinder dieser Personen entsprechend Ziffer 27.3.2 bis Ziffer 27.3.4. Voraussetzung ist, dass die Hoferben in Ihrem Betrieb tätig und dort oder in dessen räumlicher Nähe wohnhaft sind.
27.3.8 26.3.6 alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Mitfahrer der auf Sie oder die nach Ziffer 27.3.1 Zif- fer 26.3.1 bis Ziffer 27.3.7 Mit- versicherten 26.3.5 Mitversicherten zugelassenen Fahrzeuge. (Berechtigt ist jede Person, die das Fahrzeug mit Ihrem Einverständnis führt oder nutzt.)
27.3.9 die von Ihnen beschäftigten Mitarbeiter, soweit sie für Sie beruflich im versicherten Betrieb tätig sind.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung