Lagerungen Musterklauseln

Lagerungen. 9.1 Bei Lagerungen der Güter während der Dauer der Versicherung ist die Versicherung für jede Lagerung auf 60 Tage begrenzt.
Lagerungen. 5.2.1. Der Lagerhalter/Auftragnehmer verpflichtet sich, ein sauberes, trockenes, für die ordnungsgemäße Lagerung der angelieferten Güter in jeder Hinsicht geeignetes Lager zur Verfügung zu stellen.
Lagerungen. 9.1 Bei Lagerungen der Güter während der Dauer der Versicherung ist die Versicherung für jede Lage- rung auf Tage begrenzt.
Lagerungen. 3.8.1. Soweit in den vereinbarten Besonderen Bedingungen nicht strengere Sicherheitsvorschriften festgelegt sind, gelten die nachstehenden Bestimmungen für Lagerungen aller Art.
Lagerungen. 9.1 Bei Lagerungen der Güter während der Dauer der Versicherung ist die Versicherung für jede Lagerung auf 30 Tage begrenzt.
Lagerungen. 4.9. Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz
Lagerungen. 3.9. Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz Abweichend von Artikel 2, Punkt 3 der Allgemeinen Bedingungen für die Feuer- Betriebsunterbrechungsversicherung (AFBUB) sind Schäden durch Sprengstoffexplosionen dann nicht versichert, wenn - die Sprengstoffe auf erlaubte oder kontrollierbare Weise an den Versicherungsort gelangt sind, oder - der Versicherungsnehmer wusste oder wissen musste, dass auf einem benachbarten Grundstück, das nicht seiner Verfügung unterliegt, Sprengstoffe vorhanden sind. Als Sprengstoffe gelten, gleichgültig ob sie tatsächlich zu Schieß- oder Sprengzwecken verwendet werden oder nicht, alle explosiblen festen oder flüssigen Stoffe oder Gemische von solchen und Zündmittel, wenn die Explosion nach Hergang und verhältnismäßiger Wirkung der Explosion den in der Spreng- und Schießtechnik angewandten Explosivstoffen entspricht.
Lagerungen. 10 Versicherungssumme; Versicherungs- wert
Lagerungen. 1.8.1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten für Lagerungen aller Art, soweit in den Sicherheitsvorschriften für besondere industrielle und gewerbliche Anlagen nichts anderes festgelegt ist.
Lagerungen. Glas muss witterungsgeschützt in trockenen, gut belüfteten Räumen gelagert werden. Andernfalls kann es zu Glasbrüchen infolge thermischer Überbeanspruchung und Beschädigung kommen.