Vorsorgeschutz Musterklauseln

Vorsorgeschutz. Entfallen die Voraussetzungen für die Mitversicherung ei- ner Person nach Ziffer 21.8.1, besteht Versicherungs- schutz für diese Person im Umfang des bestehenden Ver- trags für bis zu zwölf Monate weiter. Endet der bestehende Vertrag vor Ablauf dieser zwölf Monate, besteht der Versi- cherungsschutz längstens bis zum Ende des Vertrags.
Vorsorgeschutz. Entfallen die Voraussetzungen für die Mitversicherung ei- ner Person nach Ziffer 27.3.1 bis Ziffer 27.3.7, besteht Ver- sicherungsschutz für diese Person – für den privaten Bereich, – für deren berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit, – im Verkehrsbereich als Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingnehmer/Mieter und Fahrer von Motorfahrzeugen sowie von Anhängern. im Umfang des bestehenden Vertrags für bis zu zwölf Mo- nate weiter. Endet der bestehende Vertrag vor Ablauf die- ser zwölf Monate, besteht der Versicherungsschutz längs- tens bis zum Ende des Vertrags.
Vorsorgeschutz. Erstattung von Vorsorgemaßnahmen (Impfung / Wurmkur / Floh-/Zeckenprophylaxe) für Hunde und Katzen im Rahmen der Leistungsgrenze des Kranken- und Unfallschutzes bis zu 100 EUR pro versichertem Tier und Versicherungsjahr. Gesund bleiben wird belohnt: Der AGILA Leistungszuwachs! AGILA möchte, dass Xxxxx und Katzen glücklich und gesund leben – deshalb wird Gesundheit belohnt: Die Leistungsgrenze für tierärztliche Behandlungen im Kranken- und Unfallschutz erhöht sich jährlich um 250 EUR beim Hund und 125 EUR bei der Katze, wenn im Versicherungsjahr (maßgeblich ist das Behandlungs- datum) keine Leistungen für die Behandlung von Krankheiten, Unfallfolgen, Vorsorgemaßnahmen oder Operationen bei der AGILA in Anspruch genommen wurden. Die einmal erreichte Leistungsgrenze bleibt erhalten. Kostenfrei im Vorsorgeschutz: Die AGILA Assistance! Die AGILA Assistance bietet Ihnen einen zusätzlichen Service, der weit über den Vorsorgeschutz hinausgeht! • Persönliche Service-Hotline: 0511 712 80-345 Speziell geschulte Mitarbeiter beantworten Ihre Fragen kompetent, schnell und direkt. • Sie suchen – wir finden! Schnelle Hilfe bei der Suche nach Tierärzten, Tierschulen und Tiersittern. bemessene Prämie ist in monatlichen/vierteljährlichen/halbjähr- lichen/jährlichen Beitragsraten jeweils im Voraus am 1. des Mo- nats/Quartals/Halbjahrs/Versicherungsjahres zu zahlen. Sie enthält die jeweilige gesetzliche Versicherungssteuer. Bei Änderung des gesetzlichen Versicherungssteuersatzes ändern sich gleichzeitig mit Inkrafttreten die Beiträge. Sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird der Beitrag im Lastschriftverfahren automatisch zur Fälligkeit von Ihrem im Antrag angegebenen Konto abgebucht. Im Lastschriftverfahren gilt die Beitragszahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Vertragsbeginn (§ 12 AHKV) Vertragsbeginn: Am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats, bei gewähltem Sofortschutz am 1. des bei Antragstellung laufenden Monats. Versicherungsschutz: Für Leistungen im Vorsorgeschutz mit Vertragsbeginn, für Leistungen infolge Unfalls/Verkehrsunfalls am
Vorsorgeschutz. 2.15.1 Wir bieten vorläufigen Versicherungsschutz (Vorsor- geschutz) für Deine während der Dauer des Vertrags
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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.