Mitwirkung des Vertragspartners Musterklauseln

Mitwirkung des Vertragspartners. Wenn und soweit sich unsere Leistung nicht in der Lieferung (und ggf. Lizenzierung) von Software oder Hardware erschöpft, gelten die nachfolgenden Regelungen zur Mitwirkungspflicht unseres Vertragspartners:
Mitwirkung des Vertragspartners. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, die im Rahmen der Pflegeleistungen empfohlenen Maßnahmen im bei ihm installierten Pflegegegenstand zu vollziehen. Der Vertragspartner trägt Sorge dafür, dass der von ihm mit Inanspruchnahme und/oder Umsetzung der Pflegeleistungen betraute Mitarbeiter fachlich qualifiziert ist, telefonisch oder elektronisch übermittelte Anweisungen an dem Pflegegegenstand umzusetzen.
Mitwirkung des Vertragspartners. 1. Soweit nicht abweichend im Einzelvertrag geregelt, ist der Vertragspartner dafür verantwortlich, die im Rahmen der Supportleistungen empfohlenen Maßnahmen im bei ihm installierten Supportgegenstand zu vollziehen. Der Vertragspartner trägt Sorge dafür, dass der von ihm mit Inanspruchnahme und/oder Umsetzung der Supportleistungen betraute Mitarbeiter fachlich qualifiziert ist, telefonisch oder elektronisch übermittelte Anweisungen an dem Supportgegenstand umzusetzen.
Mitwirkung des Vertragspartners. Um den Leistungserfolg sicherzustellen, verpflichtet sich der Vertragspartner, C.A.T.S. in jeder Hinsicht bei der Erfüllung der vertraglichen Leistungen kostenfrei zu unterstützen. Er wird deshalb folgende Forderungen erfüllen: Der Vertragspartner erstellt regelmäßig Sicherungskopien von allen Programmen und Daten. Die Durchführung von Aufgaben der Systemadministration, wie Wiederherstellung von Benutzerdaten, Einbindung von Peripherie, Einrichten von Benutzern nach einer Störungsbehebung, obliegt dem Vertragspartner.
Mitwirkung des Vertragspartners. 2.1. Der Vertragspartner sorgt, soweit erforder- lich, für die Arbeitsumgebung entsprechend den Vorgaben von link protect.
Mitwirkung des Vertragspartners. 1. Der Vertragspartner stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für die Firma Glück kostenlos erbracht werden.
Mitwirkung des Vertragspartners. 2.1. Der Vertragspartner sorgt, soweit erforderlich, für die Arbeitsumgebung entsprechend den Vorgaben von M-SYS IT-Solutions GmbH.
Mitwirkung des Vertragspartners. Um den Leistungserfolg sicherzustellen, verpflichtet sich der Vertragspartner, C.A.T.S. in jeder Hinsicht bei der Erfüllung der vertraglichen Leistungen kostenfrei zu unterstützen. Er wird deshalb folgende Forderungen erfüllen: Der Vertragspartner erstellt regelmäßig Sicherungskopien von allen Programmen und Daten. Die Durchführung von Aufgaben der Systemadministration, wie Wiederherstellung von Benutzerdaten, Einbindung von Peripherie, Einrichten von Benutzern nach einer Störungsbehebung, obliegt dem Vertragspartner. • Die Wartungs-und Pflegeleistungen setzen die geeignete Systemkonfiguration voraus. Die für X.X.X.X.XXXXXXXX empfohlene Konfiguration ist aus den bekannten Informationsbroschüren oder dem Internet zu entnehmen.
Mitwirkung des Vertragspartners. Der Vertragspartner unterstützt grundsätzlich die Aktivitäten von SWS Telnet am Leistungsort. Dies beinhaltet auch die Bereitstellung bzw. Unterstützung bei der Beschaffung von Unterlagen und Informationen. Für die zur Aufnahme der für die Übergabe der SWS Telnet Verbindungen beim Vertragspartner benötigten Gefäßlösung stellt der Vertragspartner am Leistungsort ausreichend Platz bzw. Stellfläche sowie mindestens eine abgesicherte Betriebsspannung 230 VAC zur Verfügung.
Mitwirkung des Vertragspartners. Die aus unzureichender oder unterlassener Mitwirkung ent- standenen Schäden hat der Vertragspartner zu tragen.