Mitwirkungsleistung des Kunden Musterklauseln

Mitwirkungsleistung des Kunden. 6.5.1. Der Kunde wird TIS bei der Erbringung der Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. 6.5.2. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Darüber hinausgehende Mitwirkungsleistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung.
Mitwirkungsleistung des Kunden. 6.5.1. Der Kunde wird pure media bei der Erbringung der Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. 6.5.2. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Darüber hinausgehende Mitwirkungsleistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung.
Mitwirkungsleistung des Kunden. 2.4.1 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass der von ihm benannte Ansprechpartner uns die für die Erbringung der Dienstleistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stellen, soweit nicht von uns geschuldet. Darüber hinaus sorgt der Kunde für deren Aktualisierung. Wir dürfen von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen, außer soweit diese für uns offensichtlich erkennbar unvollständig oder unrichtig sind.
Mitwirkungsleistung des Kunden. 3.1 Der Kunde wird Delta’s Finest, bei der Erbringung der Dienstleistungen, in angemessenem Umfang, unterstützen. Er wird, insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen, vollständig und rechtzeitig, zur Verfügung stellen. Darüber hinausgehende Mitwirkungsleistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung.
Mitwirkungsleistung des Kunden. 4.1. Der Kunde wird xSuite bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Darüber hinausgehende Mitwirkungsleistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung im Vertrag. 4.2. Die Datensicherung vor und während der Ausführung von Dienstleistungen obliegt dem Kunden.
Mitwirkungsleistung des Kunden. Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner für WestNet, der mit der entsprechenden Kompetenz ausgestattet, die vertragsgemäße Mitwirkung des Kunden sicherstellt. Er sorgt für erforderliche Informationen und termingerechte Entscheidungen seitens des Kunden.

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  • Mitwirkung des Kunden 3.2.1. Der Kunde wird TIS bei der Erbringung der dienstvertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihm insbesondere den Umfang der bestehenden Nutzungsrechte und – soweit erforderlich – den Umfang der Bearbeitungsrechte durch Dritte an der im Angebot aufgeführten Software mitteilen. Die notwendigen Informationen und Unterlagen stellt er vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. Darüber hinausgehende Mitwirkungsleistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung. Ansprechpartner der Parteien sind ausschließlich die im Vertrag benannten verantwortlichen Ansprechpartner. 3.2.2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch TIS, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, TIS unverzüglich Anzeige zu machen. 3.2.3. Der Kunde hat die Anzeige unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden, soweit keine andere Form der Störungsmeldung vereinbart ist. 3.2.4. Er hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern. 3.2.5. Auf Anforderung hat der Kunde die Systemumgebung für die im Angebot aufgeführte Software mitzuteilen. 3.2.6. Der Kunde ist verpflichtet, TIS über seine Einsatzumgebung sowie rechtzeitig über Änderungen an dieser Einsatzumgebung und der im Angebot aufgeführten Software zu informieren, sofern sich diese auf die dienstvertraglichen Leistungen von TIS auswirken. 3.2.7. Bei vereinbarten Teleserviceleistungen wird der Kunde entsprechend Vereinbarung die notwendigen technischen Einrichtungen bereitstellen und den Zugriff auf das System ermöglichen. 3.2.8. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden.

  • Mitwirkungspflichten des Kunden (1) Mitteilung von Änderungen (2) Klarheit von Aufträgen (3) Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung eines Auftrags (4) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der Bank (5) Benachrichtigung der Bank bei Ausbleiben von Mitteilungen Kosten der Bankdienstleistungen