Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers Musterklauseln

Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers. 5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet,
Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Er- ledigung des Auftrages erforderlich ist.
Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen, Daten und Informationen vollständig vorgelegt werden, die Informationen und Daten richtig sind und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gege- ben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Daten, Informationen, Vorgänge und/oder Umstände, die dem Auftraggeber erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers. 6.1 Der Auftraggeber muss die Client Software im Regelfall selbst auf seinen Rechnern installieren und die hierfür notwendigen Voraussetzungen schaffen.
Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers. 5.1 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Serviceleistung an Ort und Stelle nach Eintreffen unseres Servicepersonals umgehend begonnen und ohne Verzögerung zu Ende geführt werden kann. Die Zugänglichkeit der Serviceobjekte muss jederzeit gewährleistet sein. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitsbedingungen in seinem Betrieb so gestaltet sind, dass unser Servicepersonal unter Beachtung aller Vorschriften, insbesondere zur Unfallverhütung, arbeiten kann.
Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers. Wir erbringen unsere Leistungen auf der Grundlage der uns vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Wir sind nicht verpflichtet, diese daraufhin zu überprüfen, ob sie sachlich richtig oder Vollständigkeit sind. Sollten wir jedoch positive Kenntnis von sachlichen Fehlern oder Lücken der bereitgestellten Daten und Informationen erlangen, werden wir den Auftraggeber hierrüber informieren.
Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers. 9.1. Der Auftraggeber muss die Client Software selbst auf seinen Rechnern installieren und die für die Anwendung notwen- digen Voraussetzungen schaffen. Es sei denn, der IT-DL wird mit diesem Leistungsbild gesondert beauftragt.

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