Muster und Zeichnungen Musterklauseln

Muster und Zeichnungen. 7.1 An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, sonstigen Unterlagen und Mus- tern behält sich der Auftragnehmer das Eigentums- und Urheberrecht vor.
Muster und Zeichnungen. 12.1 An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, sonstigen Unterlagen und Mustern behält sich der Lie- ferer Eigentums- und Urheberrecht vor, sie sind auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden und dürfen nicht an Dritte ohne Einverständnis des Lieferers weitergegeben werden.
Muster und Zeichnungen. 12.1. Sämtliche Unterlagen wie insbesondere Muster und Zeichnungen die der AG dem AN zur Verfügung gestellt hat, verbleiben vollumfänglich im Eigentum vom AG. Sobald die Unterlagen nicht mehr für die Ausführung der Bestellung benötigt werden hat der AN diese unaufgefordert an den AG zurückzustellen.
Muster und Zeichnungen. 8.1. Raumspot behält sich die Eigentums- und Urheberrechte an Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, sonstigen Unterlagen und Mustern vor. Ohne Einverständnis von Raumspot dürfen diese nicht an Dritte weitergegeben werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden. Wurde nichts anderes vereinbart, sind Musterstücke innerhalb eines Monats zurückzugeben oder käuflich zu übernehmen. Sonderangefertigte Musterstücke müssen vom Au raggeber käuflich übernommen werden und sind vom Umtausch ausgeschlossen. Als Sonderanfertigungen zählen Artikel, die nicht serienmäßig hergestellt oder nicht in Preislisten geführt werden sowie solche die besondere Farbgebungen nach eingesandten Farbmustern aufweisen, sofern keine andere schri liche Regelung getroffen wurde. Der Au raggeber übernimmt die Ha ung dafür, dass durch die Verwendung von eingesandten Zeichnungen, Mustern und ähnlichen Behelfen Rechte Dritter nicht verletzt werden.
Muster und Zeichnungen. An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, sonstigen Unterlagen und Mustern behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrecht vor, sie sind auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden und dürfen nicht an Dritte ohne Einverständnis des Lieferers weitergegeben werden. Xxxxxxxxxxxx sind innerhalb von 2 Monaten zurückzugeben oder käuflich zu übernehmen. Musterstücke in Sonderanfertigungen werden nur gegen feste Rechnung geliefert. Lieferungen erfolgen nach Möglichkeit durch unsere Lkw oder durch unsere Hausspedition ab Werk. Wir behalten uns dabei die Xxxx des Versandweges und die Xxxx der Versandart vor. Ab einem Warenwert von 2000 EUR, erfolgt die Lieferung franko. Bei Lieferung durch eigenen Lkw oder Lkw unserer Hausspeditionen geht die Gefahr bei Beginn der Versendung auf den Käufer über. Falls wir eine andere Versandart wählen, wird die Ware auf Gefahr und Rechnungen des Empfängers, verpackungsfrei ab der Bahnstation unseres Geschäftssitzes geliefert. Auftragsänderungen zu bereits bestätigten Aufträgen können von uns nur dann berücksichtigt werden, wenn dies nach unserem billigen Ermessen fertigungstechnisch noch möglich ist. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des deutschen bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und, soweit Anwendbarkeit nach den entsprechenden gesetzlichen Regelungen gegeben ist, nach den Bestimmungen des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB). Eine weitergehende Garantie wird von uns nicht gewährt. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist in diesem Fall jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, daß uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Muster und Zeichnungen. An allen Mustern, Zeichnungen, Skizzen, Katalogen und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum und die Urheberrechte vor. Der Kunde darf solche Unterlagen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte, insbesondere andere Lieferanten weitergeben. Sie sind auf Verlangen an uns zurück zu geben. Bei Verstößen hingegen behalten wir uns Schadensersatzansprüche vor.
Muster und Zeichnungen. Das Eigentum und Urheberrecht an Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, sonstigen Unterlagen und Mustern steht nur uns zu. Sie sind uns auf Verlangen unverzüglich zur zusenden und dürfen ohne unser Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben werden. Musterstücke sind, wenn nichts anderes vereinbart worden ist, innerhalb von einem Monat zurückzugeben oder käuflich zu übernehmen. Musterstücke in Sonderanfertigung sind stets käuflich zu übernehmen und vom Umtausch ausgeschlossen. Der Käufer übernimmt die Haftung dafür, dass durch die Verwendung von uns eingesandten Zeichnungen, Mustern etc. Rechte Dritter nicht verletzt werden.

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  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.

  • Preis- und Zahlungsbedingungen 1. Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Zuschlagstoffe (Sand und Kies), Fracht, Energie und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auf- tragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Nichtkaufmann, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.