Mutterschaft. Die Vertragsgruppenpraxis ist zur Beratung von schwangeren Anspruchsberechtigten sowie zum kostenlosen Ausstellen der für die Erlangung von Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft erforderlichen Bescheinigungen verpflichtet.
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Samples: SVS Gruppenpraxengesamtvertrag, Sva Gruppenpraxengesamtvertrag, SVS Gruppenpraxengesamtvertrag
Mutterschaft. Die Vertragsgruppenpraxis ist zur Beratung von Betreuung (Beratung, Untersuchung, allenfalls Behand- lung) der schwangeren Anspruchsberechtigten sowie zum kostenlosen Ausstellen und zur Ausstellung der für die erforderlichen Be- scheinigungen zur Erlangung von Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft erforderlichen Bescheinigungen und für die Erlangung von Leistungen aus dem Mutter-Kind-Pass verpflichtet.
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Samples: Gesamtvertrag