Mutterschaft. Mutterschaft umfasst Schwangerschaft und Niederkunft sowie die nachfolgende Erholungszeit der Mutter. Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt sind gleich versichert wie Krankheit, wenn die Versicherung beim Versicherer für die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt schon mindestens 270 Tage gedauert hat oder bei vorheriger gleichwertiger Versicherung durch einen anderen Versicherer, wenn der Versicherungsabschluss mindestens 270 Tage vor der Geburt bestätigt worden ist.
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Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsbedingungen Zusatzversicherungen
Mutterschaft. Mutterschaft umfasst Schwangerschaft und Niederkunft sowie die nachfolgende nachfol- gende Erholungszeit der Mutter. Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft Schwanger- schaft und Geburt sind gleich versichert wie Krankheit, wenn die Versicherung beim Versicherer für die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt schon mindestens 270 Tage gedauert hat oder bei vorheriger gleichwertiger Versicherung durch einen anderen Versicherer, wenn der Versicherungsabschluss mindestens 270 Tage vor der Geburt bestätigt worden ist.
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Mutterschaft. Mutterschaft umfasst Schwangerschaft und Niederkunft sowie die nachfolgende Erholungszeit der Mutter. Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt sind gleich versichert wie Krankheit, wenn die Versicherung beim Versicherer für die Mutter zum im Zeitpunkt der Geburt schon mindestens 270 Tage gedauert hat hat, oder bei vorheriger gleichwertiger gleich- wertiger Versicherung durch einen anderen Versicherer, wenn die Einreichung des Versicherungsantrages bei der Versicherungsabschluss Kasse mindestens 270 Tage vor der Geburt bestätigt worden istwurde.
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Samples: Versicherungsbedingungen